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Wie ist der Arbeitsschutz in Deutschland organisiert?

Was sind Schutzziele?

Für die Sicherheit im Betrieb definiert die Gesetzgebung den Rahmen und legt sogenannte Schutzziele fest. Bei der Umsetzung dieser abstrakten Vorgaben kommen verschiedene Akteure ins Spiel. Doch welche Player sind wann beteiligt? Welche Rolle spielen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt?

Wie ist der Arbeitsschutz in Deutschland organisiert?

Um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber verschiedene Regelwerke geschaffen. Darin sind sogenannte Schutzziele festgelegt, die den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter gewährleisten sollen. So kann bspw. ein Schutzziel sein, dass eine übermäßige Belastung durch Lärm ausgeschlossen wird. Dabei kann sich Lärm auf eine langfristige Schädigung des Gehörs auswirken, Lärm kann aber auch die psychische Gesundheit der Mitarbeiter verschlechtern. Das gleiche gilt für die Beleuchtung. Zu wenig Beleuchtung kann dafür sorgen, dass sicherheitsrelevante Hinweise nicht wahrgenommen werden. Das falsche Beleuchtungsspektrum sorgt dafür, dass das psychische Wohlbefinden verringert wird. Also sind die Schutzziele die übergeordneten Ansprüche, die wir erfüllen müssen.

Es muss ausreichend Licht zur Verfügung stehen, das Spektrum der Beleuchtung muss zum psychischen Wohlbefinden beitragen und die Geräuschkulisse darf das Gehör nicht schädigen. Gleichzeitig muss die eigene Sprache verständlich bleiben, damit es nicht so anstrengend ist, einem Gespräch zu folgen. Das allgemein formulierte Schutzziel besteht also darin, die Belastungen zu reduzieren.

Dabei werden Schutzziele durch gesetzliche Verordnungen, wie z. B. die Arbeitsstättenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung, festgelegt.

Wie lassen sich die allgemein formulierten Schutzziele erreichen?

Nun klingt es doch ziemlich allgemein und abstrakt zu sagen, dass das Gehör nicht geschädigt werden darf und die Beleuchtung ausreichend sein muss. Was genau ist denn darunter zu verstehen?

Um übergeordnete Verordnungen zu konkretisieren, haben Bund und Länder in mehreren Arbeitskreisen weitere Regelwerke erlassen. So gibt es beispielsweise die Arbeitsstättenregeln, die bestimmte Maßnahmen aufzeigen.

Was versteht man unter Vermutungswirkung?

Bei der Umsetzung der dort geforderten Maßnahmen kann man sich auf die Vermutungswirkung berufen.

Vermutungswirkung heißt, dass wir durch die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen davon ausgehen können, dass die übergreifend geforderten Schutzziele erreicht werden. So gibt es in der ASR A3.7 „Lärm“ verschiedene technische Vorgaben und in der ASR A3.4 „Beleuchtung“ ebenfalls.

Was passiert, wenn sich die beschriebenen Maßnahmen nicht umsetzen lassen?

Jedes Mal, wenn sich die geforderten Maßnahmen der Arbeitsstättenregeln nicht umsetzen lassen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, über eine Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen, dass auch alternative Varianten das gleiche Schutzziel erreichen. Es gibt Arbeitsbereiche, in denen es überwiegend dunkel sein muss. Die Arbeitsaufgabe an Mikroskopiearbeitsplätzen kann nicht immer Tageslicht vertragen. Auch bei Ultraschalluntersuchungen ist es meist dunkel. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Ärzte, die solche Untersuchungen durchführen, genau deswegen eine Depression bekommen. Allerdings ist es auch ohne viel Aufwand möglich, Kompensationsmöglichkeiten anzubieten. Diese können u.a. darin bestehen, regelmäßige Pausen an der frischen Luft, im Pausenraum mit Tageslicht oder im Büro anzubieten.

Auch wenn persönliche Schutzausrüstung in der Maßnahmenhierarchie erst am Schluss aller Schutzmaßnahmen getroffen werden dürfen (siehe STOP-Prinzip), so ist es nicht möglich, jede Werkzeugmaschine zu kapseln. Denn das wäre bezogen auf den Lärm eine wirksame, technische Maßnahme. Die meisten Arbeiten erfordern aber auch in der heutigen Zeit noch Handarbeit. Demzufolge ist auch das Tragen von Gehörschutz möglich. Sofern der Gehörschutz geeignet ist, ist das Schutzziel erreicht. Eine Gehörschädigung wird verhindert.

Welche innerbetrieblichen Akteure helfen dabei, das Schutzziel zu erreichen?

Damit der Arbeitgeber nicht alleine überlegen muss, welche Maßnahmen zu treffen sind, gibt es verschiedene Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die ihn dabei unterstützen. So ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein wesentlicher Ansprechpartner, der dabei hilft, die geltenden Vorgaben zu ermitteln, zu bewerten und die Umsetzung im Betrieb zu implementieren. Nicht jede Vorschrift lässt sich 1 zu 1 umsetzen, dafür sind die Betriebe viel zu verschieden. Es ist auch nicht immer notwendig.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Arbeitgeber dabei, ein gewisses Gefährdungspotenzial abzuwägen und Alternativen vorzuschlagen. Wenn es speziell darum geht, die gesundheitlichen Auswirkungen bestimmter Arbeitsbedingungen zu bewerten, ist auch der Betriebsarzt ein wichtiger Ansprechpartner. Dieser ist noch eher in der Lage, die medizinischen Auswirkungen einzuschätzen. Das kann Bereiche der Ergonomie betreffen, aber auch Hautbelastungen und Feuchtarbeit. Wichtig ist, dass sowohl die Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch der Betriebsarzt Hinweise an die Führungskräfte oder den Unternehmer geben, wenn Defizite bestehen oder sicherheitsrelevante Mängel aufgezeigt werden müssen. Um das zu tun, weisen beide Akteure immer wieder auf zentrale Elemente des Arbeitsschutzes hin. Das kann die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sein, die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die regelmäßig durchzuführenden Unterweisungen. Gerade die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes, in dem alle relevanten Gefährdungen gesammelt und bewertet werden müssen, damit entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden können. Diese Schutzmaßnahmen haben das Ziel, das Gefährdungspotenzial zu senken und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen.

Welche Aspekte können helfen, die Schutzziele zu erreichen?

Schutzziele lassen sich durch verschiedene Maßnahmen umsetzen. Dabei kann es sich um technisch einfach zu realisierende Maßnahmen handeln. So kann die Beschaffung eines ergonomisch sinnvollen Tisches in Betracht kommen, eine Änderung des Beleuchtungskonzeptes oder die Beschaffung von Gehörschutz.

Oftmals zielen die Schutzziele auch auf die organisatorische Ebene ab. Müssen Unterweisungen vielleicht öfter durchgeführt werden? Fehlen Unterweisungsthemen? Gibt es genügend Sicherheitsbeauftragte? Wird das Arbeitszeitgesetz eingehalten?

Das Spektrum an Maßnahmen ist schlichtweg unbeschränkt, denn viele Wege führen nach Rom. Der einfachste Weg ist immer ein Blick in das untergesetzliche Regelwerk, wie die Arbeitsstättenregeln (ASR) die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) oder auch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Aber auch arbeitsmedizinische Erkenntnisse zählen zum Stand der Technik und müssen primär in die Betrachtung einbezogen werden.

Bei all dem Paragraphen-Dschungel berät die Sicherheitsfachkraft und gibt wertvolle Hinweise, um die Schutzziele zu erreichen und dabei die Vorgaben mit den betrieblichen Belangen in Einklang zu bringen.

Was hat der Pawlowsche Hund mit Arbeitssicherheit zu tun

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