Читать книгу Mit der Versicherungs-Wirtschaft haben Sie zu tun? Dann ist dieses Buch für Sie ein Muß! - null Pseudonymus - Страница 7
ОглавлениеEine Variante eines neuen Krankenversicherungs-Systems von vielen
Hier noch einiges Wissenswerte über die SEM-EEG-Gesundheitsversicherung als Beispiel für die Gute Form der Marktwirtschaft. Die SEM-EEG geht mit jeder privaten Krankenversicherung. Z.B. EEG-DKV. Oder EEG-AXA. Bei dieser Form der neuen Gesundheitsversicherung erhält der Gesundheitsdienstleister den größeren Teil des Monatsbeitrags als Etat, die Versicherungsgesellschaft erhält den Beitrag mit der höchsten Selbstbeteiligung. Bei Nichtzufriedenheit leistet der Gesundheitsdienstleister Schadensersatz, in dem er die Selbstbeteiligung für Besuche bei anderen Gesundheitsdienstleistern bezahlt, zu denen der Kunde ja nur geht, wenn er nicht ganz zufrieden ist. Der Vertragsvorentwurf:
Vertrag
gemäß der SEM-EEG (Ersten Echten Gesundheitsversicherung)
zwischen
1. Gesundheitsdienstleistungen und
2. Kunde/in: geb. am: in:
A. Die unter 2. genannte Person zahlt an den unter 1. genannten Gesundheits-Dienstleister zur Abgeltung aller Leistungen monatlich Euro .
Dieser Betrag richtet sich nach den jeweiligen vergleichbaren gesetzlichen und privaten Kranken-Versicherungs-Beitragssätzen.
Die unter 2. genannte Person verpflichtet sich hiermit verbindlich, jede Änderung ihres Status, die eventuell Auswirkungen in Bezug auf gesetzliche oder private Krankenversicherungs-Tarife haben könnte, unaufgefordert mitzuteilen.
B. Das Gesundheitsteam des unter 1. genannten Gesundheits-Dienstleisters bietet der unter 2. genannten Person hilfreiche Maßnahmen an. Sobald sie dem Gesundheitsteam nötig erscheinen. Durchgeführt werden diese Maßnahmen:
a. vom Gesundheitsteam oder
b. den heilkundlichen oder
c. nichtheilkundlichen Vertragspartnern
des unter 1. genannten Gesundheits-Dienstleisters.
Das Ziel aller Bemühungen ist es, der unter 2. genannten Person möglichst viel Wohlbefinden, Lebensglück, Erfolg und Gesundheit zu ermöglichen.
C. Ist die unter 2. genannte Person nicht restlos zufrieden mit:
a. den Lebenshilfe-Maßnahmen – auch des Gesundheits-Teams –
b. den heilkundlichen Maßnahmen des heilkundlichen Personals bzw. der heilkundlichen Vertragspartner
des unter 1. genannten Gesundheitsdienstleisters
und die unter 2. genannte Person nimmt heilkundliche Maßnahmen z.B. eines Arztes oder Heilpraktikers außerhalb des Kreises der Vertragspartner des unter 1. genannten Gesundheits-Dienstleisters in Anspruch,
leistet der unter 1. genannte Gesundheits-Dienstleister Schadensersatz für die nicht vollständig zufriedenstellende Erfüllung der Leistungen.
Wobei der Gesundheits-Dienstleister alle jene finanziellen Kosten ersetzt, die nicht von dritter Seite abgedeckt werden können.
Der Gesundheits-Dienstleister stellt die unter 2. genannte Person also in finanzieller Hinsicht so, als wäre die Krankheit nicht eingetreten. Wobei die unter 2. genannte Person die Leistungen Dritter vorrangig in Anspruch nehmen muß. Insgesamt sind dabei nur jene finanziellen Kosten zu berücksichtigen, die nachweisliche unmittelbar und nur durch die Krankheit verursacht wurden. Pro Jahr werden im ambulanten Bereich höchstens gezahlt: Euro
im Zahnbereich Euro , im stationären Bereich Euro
als Schadensersatz im Krankheitsfalle. (Jahres-Schadensersatz.)
D. Nach 12-monatiger Vertragsdauer erhält die unter 2. genannte Person eine Sonderbelohnung. Für eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung und entsprechend geringere Inanspruchnahme von schadensersatz-pflichtigen Fremdleistungen. Diese Sonderbelohnung berechnet sich wie folgt:
Von derzeit Euro wird die Hälfte des vom unter 1. genannten Gesundheits-Dienstleister bezahlten Schadensersatzes abgezogen. Von dem Rest erhält die unter 2. genannte Person zwei Drittel direkt ausbezahlt. Das letzte Drittel kommt in einen Prämientopf, der auf alle Klienten des Gesundheits-Dienstleisters verteilt wird.
E. Erreicht die unter 2. genannte Person das . Lebensjahr nicht, so wird der im laufenden Jahr noch nicht ausbezahlte Schadensersatz (-Rest) nach C. fällig.
Zuzüglich eines weiteren Jahres-Schadensersatzes. Wobei ein Drittel des gesamten Schadensersatzes dem Prämientopf entnommen wird. Wird das .
Lebensjahr nicht erreicht aufgrund von Unfall, Suizid oder Fremdverschulden, liegt die Entscheidung über eine Schadensersatz-Leistung im Ermessen des Gesundheits-Dienstleisters.
F. Bei Kündigung des von seiten des Gesundheits-Dienstleisters ungekündigten Vertrages durch die Person 2. oder bei einem Wechsel zu einem anderen Leistungs-Anbieter bzw. Gesundheits-Team bezahlt der Gesundheits-Dienstleister im Laufe der folgenden 12 Monate noch den jeweils fälligen Schadensersatz. Maximal allerdings einen vollen Jahres-Schadensersatz.
G. Die Person 2. kann den Vertrag vor dem 15. eines Monats zum Monats-Ende kündigen. Der Gesundheits-Dienstleister kann ihn nur dann kündigen bzw. in Ausnahme-Fällen rückwirkend auflösen, wenn a. die unter 2 genannte Person ohne die Zustimmung des Gesundheits-Dienstleisters Änderungen am gesamten persönlichen Versicherungs-Schutz vornimmt. Oder b. wenn sie die Fragen nach dem Allgemein-Zustand und dem persönlichen Versicherungs-Schutz falsch beantwortet hat, obwohl sie über die Tatsachen in der Vergangenheit informiert worden war.
Bei Kündigung durch den Gesundheits-Dienstleister wird F. unwirksam.
H. Die Zahlungen an den Gesundheits-Dienstleister werden entsprechend den Veränderungen bei der privaten Kranken-Versicherung der Person 2 ebenfalls erhöht oder gesenkt.
I. Eventuelle Zusatz-Vereinbarungen (Einbett-Zimmer, Chefarzt usw.) per Anlage.
Ort Datum Unterschriften:
Für den Gesundheits-Dienstleister:
Vertrags-Nehmer:
Ein Artikel über die großen Unterschiede zwischen z.B. DKV und DKV-SEM-EEG:
Seit einiger Zeit können die nicht-pflicht-versicherten Bürger völlig mühelos zu etwas besserem wechseln. Die Pflicht-Versicherten müssen sich dieses Recht erst (gemeinschaftlich) erklagen. Wir führten ein Gespräch mit Herrn S., der zu AXA-SEM-EEG wechselte. Was bewegte Herrn S. zu diesem Wechsel?:
Herrn S. war die Vorstellung unheimlich, daß alle Berufs-Zweige des Gesundheitssystems nur dann wirtschaftlich aufblühen können, wenn immer mehr Menschen zu Dauer-Patienten werden. Wenn sie sich also in einem Schwebe-Zustand zwischen Gesundheit und Tod befinden.
Herrn S. war also unheimlich, daß alle Ärzte und Apotheker wirtschaftlich ruiniert wären, wenn alle von heute auf morgen gesund würden und blieben. Das bedeutet doch, daß diese Berufs-Stände nichts anderes dringender verhindern müssen als das dauerhafte Gesundwerden der Bevölkerung. Dazu zwingen wir sie doch durch unseren gewohnten Bezahlungs-Schlüssel, - die Schlechte Form der Marktwirtschaft.
Und aufgrund von Fernseh-Berichten über Forschungs-Betrug in der Medizin fürchtet Herr S. folgendes: Dass die gesamte Medizin-Forschung der letzten Jahrtausende immer mehr Irrtümer erzeugt haben könnte, die die Menschen von einfachen Gesundheitsregeln fernhalten. Und die Menschen mit immer größerem chemischen und technischen Aufwand in Dauerkunden verwandeln könnten.
Herr S. erwähnte als ein Beispiel von unzähligen einen neueren Zeitungs-Artikel, in dem folgendes berichtet wurde: Ärzte verschreiben regelmässig Medikamente gegen Migräne, die nach einiger Zeit von sich aus eigene Kopfschmerzen verursachen und so chronisch leidende Menschen erzeugen.
Herr S. zweifelt mittlerweile auch an der Vorstellung, Medikamente – also Giftstoffe – könnten Menschen dauerhaft gesunden lassen. Er geht mittlerweile von folgendem aus: Die Natur hätte jederzeit ein Immun-System auf Giftstoff-Basis hervorbringen können. Wenn dadurch ein Bekämpfen von Bakterien möglich gewesen wäre, ohne zugleich körpereigene Zellen so nachhaltig zu irritieren oder zu schädigen, daß auf Dauer unzählige neue Krankheiten begünstigt werden.
Fortsetzung folgt.
Ich habe mir Gedanken gemacht über die Imageverbesserung eines Unternehmers (Vorstandsmitgliedes oder Aktionärs).
In der sozialen Marktwirtschaft wird zum Beispiel der Konzernchefs einer Pharmakonzerens oft als "böser Kapitalist" in der Öffentlichkeit wahrgenommen.
Sein Interesse ist, Profit an dem einzelnen Bürger zu machen und ausschließlich in die eigene Tasche bzw. die des Unternehmens zu wirtschaften. Dabei geschehen Dinge, die seinem Ruf nicht immer förderlich sind.
In der anreizkorrigierten Martkwirtschaft würden Unternehmer, Aktionäre und Vorstandsmitglieder die beliebtesten Menschen der Gesellschaft werden.
Am Beispiel eines zu gründenen Wellness - Verbundes (Pharmakonzern, Lebensmittelkette, Krankenversicherung und ärztliche Vertragspartner), zum Beispiel AOK-Aldi-Hoechst-Welness will ich diese positive Entwicklung beleuchten:
Ich zahle in der anreizkorrigierten Marktwirtschaft zum Beispiel 500 EUR monatlich an AOK-Aldi-Hoechst-Wellness.
Anteilig bekommt Hoechst pauschal zum Beispiel 180 EUR. Voraussetzung für diesen monatlichen Gewinn ist mein Gesundbleiben, auch mein Freisein von Tablettensucht.
Brauche ich zum Beispiel Antibiotika, muss die Hoechst als Gegenleistung für die 180 EUR liefern bis zu einer Höhe von 180 EUR, anstatt sie auf dem Weltmarkt verkaufen zu können.
Vermutlich übernimmt die AOK die Kosten für die über 180 EUR hinausgehenden Antibiotika.
Dennoch wäre die Gesamtmotivation für das Pharmaunternehmen, die 180 EUR gleich bei sich zu behalten. Dafür würden immer mehr nebenwirkungsärmere Medikamente erforscht. Aus dem Pharmakonzern würde ein Gesundheitsförderungsunternehmen werden.
Der Vorstand, Aktionär oder der Unternehmer selber wären in der Gesellschaft als der unzweifelhafte Förderer meiner Gesundheit generell beliebt.
Als Ergänzung zu meinem Beitrag möchte ich dazufügen:
Die Krankenkasse (AOK) soll bei größeren Medikamentenkosten grundsätzlich nicht bei Hoechst einkaufen, sondern bei anderen Pharmakonzernen, damit Hoechst nicht der Versuchung unterliegen könnte, doch wieder an meiner Krankheit zu verdienen.
In der Praxis würde es vermutlich so ablaufen: Z.B. wären 1000 Menschen bei AOK-Aldi-Hoechst-Wellness versichert, so dass Höchst für alle diese z.B. 180 000 Euro monatlich bekäme. Als Preise würden diejenigen Marktpreise gelten, die Höchst auf dem sonstigen deutschen Markt nimmt. Wären für die 1000 Versicherten die 180 000 Euro aufgebraucht, dann müssten AOK und die ärztlichen Vertragspartner die Medikamente bei anderen Pharmakonzernen verschreiben. So würden die Pharmavertreter von Höchst den Ärzten zukünftig eventuell neue nicht-medikamentöse Gesundheitserhaltungs-Techniken nahebringen, die bei Höchst entwickelt wurden, was preiswerter wäre, als für die 180 000 Euro nur Medikamente zu liefern. Prävention würde also zum Hauptforschungs-Schwerpunkt von Höchst. Die Beiträge könnten sinken, die Wirtschaft wäre drastisch entlastet, eben durch die Anreizkorrigierte Marktwirtschaft.