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Zwangsversteigerungen von Immobilien - So verhalten Sie sich richtig


Bei Versteigerungen kann man bestimmt ein Schnäppchen machen. Die Betonung liegt hierbei jedoch eindeutig auf dem Wort „kann“, denn ohne gründliche Vorbereitung ist es ein Glücksspiel, bei dem man auch böse hereinfallen kann.

Falls Sie an einer Immobilie wirklich interessiert sind, sollten sie sich zuerst lange vor dem eigentlichen Versteigerungstermin nach dem Zustand erkundigen. Die Amtsgerichte legen dazu meistens ein Gutachten aus. Versuchen Sie sich mit den Eigentümern gut zu stellen, so dass eine Besichtigung des Objekts möglich ist. Leider verweigern diese Leute aus verständlichen Gründen oft diese Besichtigungen, denn die Eigentümer sind meistens verbittert, dass ihr Objekt unter den Hammer kommt. Sie können auch mit Hilfe der Gläubigerbank einen Termin zur Besichtigung erhalten. Nehmen Sie einen Bausachverständigen mit. Im Gespräch mit den Gläubigern sollten Sie herausfinden, zu welchem Preis in etwa der Zuschlag erfolgen kann. Achtung! Die Immobilie geht wie gesehen an den Käufer über. Es gibt keinerlei Ansprüche auf Gewährleistung oder ähnliches.

Die meisten Häuser gehen zu ca. 80% bis 90% des Verkehrswertes weg. Bei Wohnungen liegt dieser Wert noch günstiger (60%-70%).

Damit man sich an die Atmosphäre und die Tücken einer Versteigerung gewöhnen kann, sollten Sie mindestens ein paar Mal anwesend sein, ohne konkret Gebote abzugeben. Beobachten Sie einfach die Akteure und prägen Sie sich erfolgreiche Vorgehensweisen ein. Wenn dann der Tag ihres Gebotes kommt, sollten Sie wichtige Dinge nicht vergessen:

Nehmen Sie auf jeden Fall ihren Ausweis mit und sorgen Sie auch für genügend Bonität (10% des festgesetzten Verkehrswertes müssen Sie als Sicherheit dabei haben). Dies kann in Form eines Verrechnungsschecks ihrer Bank, eines Landeszentralbankschecks, einer Bankbürgschaft oder Bargeld erfolgen.

Setzen Sie sich ein Höchstgebot, dass unter keinen Umständen überschritten wird. Achten Sie hierbei jedoch auf möglichst ungerade Zahlen. Viele Teilnehmer sagen sich z.B.: „Bei 300 000 ist für mich Schluss!“ Wenn Sie also für 302 000 den Zuschlag erhalten und dies innerhalb ihres Limits liegt, kann die Sache erfolgreich verlaufen. Berücksichtigen Sie auch noch Kosten für die Grunderwerbssteuer, den Eintrag ins Grundbuch (ungefähr 5%),.

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