Читать книгу Immobilien Wissen Kompakt - Pascal Dupont Mercier - Страница 18
ОглавлениеWas ewig währt, wird nicht immer gut: Bauzeitverlängerungen belasten Bauherren mehr als nur emotional
Bei vielen Häuslebauern erfüllt sich der Traum von einer eigenen Immobilie selten ohne Hürden: Häufig wird der Zeitplan nicht exakt eingehalten und eine Bauzeitverlängerung droht. Tritt dieser Ernstfall tatsächlich ein, sind Streitigkeiten zwischen Bauherr und Auftragnehmer noch das kleinere Übel. "Bei Bauzeitverlängerungen kommt es neben weiteren Kosten auch zu rechtlichen Konsequenzen, die schließlich das Gericht klären muss. Deshalb gilt es einen ausreichend großen Puffer einzukalkulieren, um solche Ärgernisse direkt zu vermeiden", rät Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).
Verschiebt sich die Fertigstellung gravierend nach hinten, wird zunächst geklärt, wer die Verzögerung verursacht hat. Haben Bauherren Eigenleistungen geplant und können diese doch nicht selbst durchführen, müssen sie die Mehrkosten alleine tragen. Auch bei Fehlkalkulationen des Materials durch den Baudienstleister und dem daraus resultierenden Zeitverlust bei Nachbestellungen wird in der Regel der Bauherr zur Kasse gebeten. Seit einer Gesetzesreform Anfang 2017 müssen Verkäufer zukünftig bei mangelhafter Ware die Mehrkosten tragen. Hierdurch wird die Partnerschaft zwischen Bauherr und Bauträger fairer gestaltet. Treten Verzögerungen wegen Schäden durch höhere Gewalt auf, trägt zwar niemand die Schuld, dennoch muss der Bauherr die Mehrkosten zahlen. Dem können clevere Häuslebauer aber entgehen, indem sie eine Bauleistungsversicherung abschließen. Hiermit sind Schäden durch höhere Gewalt während der Bauphase versichert.
Um Ärger, Mehrkosten und Zeitverlust vorzubeugen, empfehlen Experten die Einplanung eines zeitlichen und finanziellen Puffers. Flexible Absprachen mit dem derzeitigen Vermieter oder zukünftigen Käufer des alten Eigenheims verhindern, dass Bauherren bei Verzögerungen plötzlich auf der Straße sitzen, weil der Umzug in die neue Immobilie zu knapp kalkuliert wurde. Auch sollten grundsätzlich alle Häuslebauer einen "Notgroschen" zur Verfügung haben. So stellen unvorhergesehene Ausgaben keine Katastrophe dar. Im Idealfall wird dieser nicht benötigt und kann nach Fertigstellung als Sondertilgung in die Baufinanzierung einfließen. Wie sich monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen zusammensetzen, erfahren Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner (https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.
Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth, Tel. +49 (0)
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