Читать книгу Sterbehilfe 4+1 - Peter Puppe - Страница 8

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1.1. Grundrechte

>Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar ...

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) … Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden…

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten... Eine Zensur findet nicht statt.<

(Hervorhebungen vom Verfasser)

1.2. Strafgesetze

Selbstbestimmtes Sterben (Freitod, Selbsttötung, Suizid) ist in Deutschland nicht strafbar. Daher kann auch die Beihilfe zum selbstbestimmten Sterben nicht bestraft werden, sofern die 'Tatherrschaft' beim Sterbewilligen liegt.

Anmerkung:

Bis in die jüngste Vergangenheit sind von Regierenden Bestrebungen erkennbar, dem 'Volk' eine Vielzahl von Informationen vorzuenthalten - ganz im Stile früherer 'Exzellenzen von Gottes Gnaden', wie sie sich selbst empfanden. Diese Zeiten sind hoffentlich vorbei.

Bei der Thematik 'Sterbehilfe' finden wir aber deutliche Überreste dieses Herrscherverhaltens. Noch vor wenigen Jahren wurde offen argumentiert, es sei doch wohl besser, wenn nicht jeder Betroffene wüsste, was rechtlich möglich sei. Die Nachwirkungen zeigen sich noch immer.

So wünschen sich über 70 Prozent der Bevölkerung Sterbehilfe als letzte Möglichkeit, schweres Leiden zu beenden. Gleichzeitig aber äußert sich in Befragungen eine breite Mehrheit mündiger Bürger dahingehend, dass Sterbehilfe in Deutschland doch leider verboten sei. Oft ist nur die 'passive' Sterbehilfe bekannt, also das Sterbenlassen in einer aussichtslosen Leidensphase (ohne lebensverlängernde Maßnahmen). Dies aber ist nicht die ganze Wahrheit!

Daher finden Sie in diesem Büchlein eine Menge Detail-Informationen, die heutige 'Exzellenzen' nur zu gern unveröffentlicht lassen würden, wenn sie nur könnten.

Sterbehilfe 4+1

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