Читать книгу Best Practice in der (Senioren-)Tagespflege - Peter Wawrik - Страница 6

Оглавление

1 Alltagsbegleitung oder Tagespflege

Oder: Steht die Pflege in der Tagespflege im Vordergrund?

In den „Maßstäbe[n] und Grundsätze[n] für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der teilstationären Pflege (Tagespflege)“ sind in Deutschland Inhalte und Rahmengrundsätze für Tagespflegen festgelegt. Wir kürzen Sie im Folgenden mit „MuG teilstationär“ ab.

Am 27.05.2020 sind die neuen „MuG teilstationär“ im Bundesanzeiger (Banz AT 27.05.2020 B2) veröffentlicht worden.

Warum fängt dieses Best-Practice-Buch mit diesem Kapitel an?

Weil die neuen „MuG teilstationär“ Sie nun auch von der Bundesebene her in Ihren Aktivitäten und Best-Practice-Ansätzen unterstützt, den Alltag in der Tagespflege in den Vordergrund zu rücken.

Was ist neu und anders zu früheren Versionen?

In der Vergangenheit waren viele Richtlinien und Vorschriften für Tagespflegen aus dem stationären Bereich übertragen worden. Deshalb ist auch der Begriff Tagespflege, der in § 41 SGB XI verankert ist, aus unserer Sicht ein seit 1995 irreführender Name für dieses Unterstützungsangebot für Pflegebedürftige und deren Angehörige. In früheren Strukturerhebungsbögen für Tagespflegen wurde von „Bewohnern“ gesprochen, es wurde abgefragt, wieviel Pflegebetten Sie in der Tagespflege haben und Sie mussten natürlich eine „Pflegedokumentation“ führen.

In den neuen „MuG teilstationär“ ist die Alltagsbegleitung und -unterstützung deutlicher hervorgehoben und die Pflege in den Hintergrund gesetzt worden:

„Pflegebedürftige Menschen, die das Angebot einer Tagespflegeeinrichtung nutzen, haben weiterhin ihren Lebensmittelpunkt in ihrer eigenen Häuslichkeit.

Die Tagespflege ergänzt und unterstützt die häusliche Versorgungssituation. Die Tagespflege dient der Unterstützung und Sicherstellung der häuslichen Versorgung z. B. durch die Entlastung pflegender An- und Zugehöriger.

Sie zielt auf die Betreuung und die Tagesstrukturierung, auf die im Rahmen des Aufenthalts in der Einrichtung erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen sowie die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung (hauswirtschaftliche Versorgung) ab.

Die Dauer und Häufigkeit des Besuchs einer Tagespflegeeinrichtung schränkt insofern die Einwirkungsmöglichkeiten und deren Wirksamkeit ein.“ (MuG teilstationär 2020, Grundsätze)

Die Ziele für eine Tagespflege werden in den MuG teilstationär wie folgt formuliert:

„Tagespflegeeinrichtungen gemäß § 41 SGB XI sollen insbesondere

die Tagespflegegäste unterstützen, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht,

im Einzelfall fachlich kompetente und bedarfsgerechte Pflege nach den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen gewährleisten,

die körperlichen und kognitiven Fähigkeiten der Tagespflegegäste erhalten, fördern oder wiedergewinnen,

durch Information und Austausch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten ermöglichen,

eine Vertrauensbasis zwischen Tagespflegegästen und Leistungserbringern schaffen,

flexibel auf die individuellen Bedarfe der Tagespflegegäste und der An- und Zugehörigen reagieren,

ein an Lebensqualität und Zufriedenheit orientiertes Leben unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation und der Biografie der Tagespflegegäste fördern,

die pflegenden An- und Zugehörigen durch die Leistungen der Tagespflege unterstützen und entlasten,

die Tagesstrukturierung an den persönlichen Präferenzen und Bedarfen der Tagespflegegäste ausrichten und dabei die sozialen, emotionalen, kulturellen und religiösen Bedürfnisse der Tagespflegegäste berücksichtigen.“ (MuG teilstationär 2020, Ziele)

Vereinfacht gesagt ist in der Tagespflege an Themen und Aktivitäten alles möglich und erlaubt, was die Gäste interessiert und nicht überfordert. Die Tagespflege sollte sich an dem Alltag der Gäste orientieren und diesen aufgreifen.

Weiterhin sollte eine Tagespflegeeinrichtung üblicherweise eine Öffnung mindestens an fünf Tagen in der Woche mit jeweils mindestens sechs Stunden täglich sicherstellen. „Die Öffnungszeiten sollen insbesondere dem regionalen Versorgungsbedarf entsprechen und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf pflegender An- und Zugehöriger unterstützen.“ (MuG teilstationär 2020, Öffnungszeiten)

Es geht somit nicht mehr vorrangig um Pflege und ergänzende Betreuung und Unterstützung, sondern um Betreuung, Alltagsunterstützung und im Hintergrund um pflegerische Hilfen. Dies bedeutet z.B. auch, dass aus der Pflegedokumentation eine „Pflege- und Betreuungsdokumentation“ wird.

Unser Tipp:


Benennen Sie die Tätigkeiten der Mitarbeiter in Ihrer Tagespflege neu. In der Tagespflege sollte ein Team von „Alltagsbegleitern oder Präsenzkräften“ mit verschiedenen Qualifikationen tätig sein.

Finden Sie eine für Sie passende Umschreibung des Begriffs Tagespflege: Viele Leitungskräfte sprechen heute in der Beratung zur Tagespflege vom „Seniorentreff“, „Seniorenclub“, „Treffen von Senioren“ o.ä., um Pflegebedürftigen und Angehörigen deutlich zu machen, dass eine Tagespflege kein „Altenheim ohne Nacht“ ist und die Alltagsbegleitung und Betreuung im Vordergrund steht.

Und eine Reihe von neuen Tagespflegen nennen sich auch nicht mehr „Tagespflege Musterhausen“, sondern schreiben auf Flyern, Gutscheinen o.ä. ihren umschreibenden Namen auf: „Seniorentreff Musterhausen. Die Tagespflege im Quartier.“ (Beispiel)

Best Practice in der (Senioren-)Tagespflege

Подняться наверх