Читать книгу Der große Börsen-Report = Börsen-Ratgeber für Einsteiger - R. Temaro - Страница 4
Grundlagen:
ОглавлениеWie eröffnet man ein Wertpapierdepot?
Bevor Sie an der Börse so richtig loslegen können, brauchen Sie neben einem Konto natürlich auch ein
Wertpapierdepot. Dies ist ein Konto, auf dem Ihre Wertpapierbestände sozusagen “gelagert” werden. Ein
solches Depot können Sie im Prinzip bei jeder Bank eröffnen, auch wenn Sie dort kein Girokonto haben. Es
bietet sich aber im Sinne einer unkomplizierteren Abwicklung an, dass Wertpapierdepot bei derselben Bank
zu eröffnen, bei der Sie auch über ein Girokonto verfügen.
Alternativ steht Ihnen seit einigen Jahren auch die Möglichkeit offen, Ihre Börsengeschäfte über einen so-
genannten Discount Broker abzuwickeln. Diese Art von “Banken” sind in Deutschland besser unter den
Begriff Direktbanken bzw. Discountbanken bekannter Häuser zeichnen sich neben verbraucherfreundlichen
Geschäftszeiten insbesondere durch ein gegenüber den “traditionellen” Banken – wesentlich günstigeren
Gebührenstrukturen aus.
Die Gebühren variieren von Bank zu Bank, und sollten Sie beim jeweiligen Institut separat erfragen.
Diese Vorteile müssen allerdings damit gekauft werden, dass Discount-Broker in der Regel nur ausführend,
aber nicht beratend tätig sind. Da der Geschäftskontakt mit Direktbanken nahezu ausschließlich über
Telefon, Fax oder E-Mail erfolgt, muß auch auf das persönliche Gegenüber eines Bankmitarbeiters verzich-
tet werden.
Wenn Sie als Kunde jedoch “wissen, was Sie wollen”, und bereits über Börsenerfahrung verfügen, bieten
sich mit Discount-Brokern hochinteressante Alternativen zu herkömmlichen Orderabwicklung via Haus-
bank.
Wenn Sie nun Wertpapiere kaufen, werden die Kosten hierfür von diesem Girokonto abgebucht, dass auch
“Korrospondenzkonto” oder “Verrechnungskonto” genannt wird. Beim Verkauf landet der Verkaufserlös
dann ebenfalls auf diesem Konto. Ein Tip hierzu: Wenn Sie sich den Überblick über Ihre Gewinne und Ver-
luste einfacher gestalten wollen, bietet sich die Eröffnung eines weiteren Girokontos an, auf dem nur die Zu-
und Abgänge Ihrer Wertpapiergeschäfte verbucht werden. Diesen Service an mehr Übersichtlichkeit muß
man aber natürlich mit einem Mehr an Kontoführungsgebühren bezahlen.
Neben Ihren persönlichen Daten und der Angabe des Korrespondenzkontos benötigt der Wertpapierberater
Ihrer Bank von Ihnen auch noch die eindeutige Bestätigung, dass Sie zumindest über Grundkenntnisse des
Börsengeschäfts verfügen. Hierzu werden Sie vor Ort über wichtige Grundlagen, z.B. das immer vorhandene
Verlustrisiko aufgeklärt, über Ihre persönlichen Ziele, Interessen und den zeitlichen Horizont Ihrer zukünf-
tigen Wertpapiertransaktionen befragt. Das wird protokolliert und Ihnen auch schriftlich ausgehändigt.
Der Grund: Die Banken möchten verhindern, dass sich völlig unerfahrene Anleger gleich in hochkompli-
zierte, riskante Transaktionen stürzen und sich dadurch um ihre Ersparnisse bringen – verständlich!
Zudem: Schließt eine Bank für Sie Wertpapiergeschäfte ab, ohne sich vorher über Ihre Vermögensverhält-
nisse, insbesondere aber Ihre “Geschäftsfähigkeit” für die jeweiligen Börsensegmente informiert zu haben,
ist sie laut deutscher Rechtsprechung – in der sogenannten Beraterhaftung, d. h. eventuell entstehende Ver-
luste können von Ihnen gegenüber der Bank gegebenenfalls juristisch geltend gemacht werden.
Das Banken diese Risiken nicht tragen wollen, dürfe jedem klar sein!
Die Auftragserteilung:
Kaum eines kann ärgerlicher sein, als ein Fehler bei der Erteilung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages – denn
so etwas ist immer und absolut vermeidbar. Daher wollen wir Ihnen einige Tips geben, wie Sie eine perfekte
Order erteilen!
Gleich der erste Ratschlag vorweg: Besorgen Sie sich am besten alle erforderlichen Daten und Informati-
onen, bevor Sie den Auftrag bei Ihrem Wertpapierberater aufgeben! Was brauchen Sie dazu?
Das wichtigste hierzu ist die Wertpapierkennummer (WKN). Egal ob Aktie, Anleihe oder Optionsschein –
mit Ausnahme von Optionen und Futures ist an der Börse alles durch eine eigene sechsstellige Kennummer
gekennzeichnet, welche die Auftragsweiterleitung und – Ausführung vereinfacht, beschleunigt und Ver-
wechslungen verhindert. Möchten Sie also zum Beispiel Aktien von Siemens kaufen, erfragen Sie zunächst
die Wertpapierkennummer der Aktie – bei Siemens lautet sie beispielsweise 723600. Dann sollten Sie sich
vorab entscheiden, wieviel Stück eines Wertpapieres Sie haben möchten bzw. wieviel Geld Sie bei dem ge-
planten Auftrag anlegen wollen. Als nächstes sollten Sie erfragen, an welcher Börse (Börsenplatz) das ge-
wünschte Wertpapier gehandelt wird. Die Börse in Frankfurt ist zwar die größte deutsche Börse, aber bei
dennoch bekommen Sie einige Optionsscheine oder ausländische Aktien beispielsweise nur in Berlin,
Stuttgart oder München, bzw. werden an einer anderen Börse liquider gehandelt.
Der nächste Punkt: Auf welche Weise soll die Order ausgeführt werden? Hier gilt es drei Aspekte zu beach-
ten: Wollen Sie die Order limitiert oder unlimitiert aufgeben?
Ein Limit heißt – beim Kaufauftrag: Das Sie dem Auftrag die ausdrückliche Bedingung beifügen, dass Sie
nur einen Betrag X (Euro) pro Stück zu zahlen bereit sind, und keinen Cent mehr. Will Ihnen aber zu diesem
Kurs niemand etwas verkaufen, gehen Sie leer aus.
Bei einem Verkaufsauftrag bedeutet Ihr Limit umgekehrt, dass Sie mindestens X Euro pro Stück haben
wollen, und die Papiere ansonsten lieber. Dagegen:
Unlimitierte Kauforders heissen “Billigst-Order”. Mit einem Billigst-Auftrag sagen Sie dem Händler am
Börsenpakett, wenn dieser Ihre Order zur Ausführung erhält, dass Sie die Papiere unbedingt und so schnell
wie möglich haben wollen – aber so billig wie möglich!
Ein unlimitierter Verkauf heißt “Bestens-Order”. Auch hier lautet die Aussage Orderausführung so schnell
wie möglich und egal unter welchen Bedingungen – nur wenn möglich mit dem höchsten, sofort erzielbaren
Preis! Auf diese Weise stellen Sie nahezu sicher, dass Sie die gewünschten Papiere auch wirklich bekommen
bzw. loswerden können. Dabei gilt die Faustregel: Je weniger Umsätze in einem bestimmten Wertpapier
auftreten, desto größer ist das Risiko, dass Sie durch unlimitierte Aufträge absolute Phantasiepreise bezahlen
oder erhalten, während Ihnen dies zum Beispiel beim Kauf der Siemens-Aktie, bei der täglich
Hunderttausende von Aktien umgesetzt werden, kaum passieren kann!
Orderführung zur Kasse oder variabel? Wenn Sie eine größere Anzahl an Papieren kaufen oder verkaufen
möchten, können Sie dies im variablen Handel tun. Variabel bedeutet, dass Ihre Order quasi eine Einzelbe-
handlung genießt. Sie steht für sich allein an der Börse und wird dann ausgeführt, wenn ein Gegenpart auf-
tritt, der Ihre Bedingungen für Kauf oder Verkauf akzeptiert. Die erforderlichen Stückzahlen für den variab-
len Handel sind je nach Art des Wertpapiers, der Börse und dem genutzten Handelssystem recht unterschied-
lich. Sie sollten daher bereits vorher zeitgerecht bei der Bank nach Bedingungen fragen.
Umgekehrt : Erteilen Sie einen Kauf- bzw. Verkaufsauftrag mit nur geringem Umsatzwert bzw. mit weniger
als 50 Stück, so wird dieser zu einem von der Börse ermittelten Einheits- bzw. Kassakurs abgerechnet. Von
Börse zu Börse schwankt der Zeitpunkt – dieser Kursfeststellung (in Frankfurt z. B. 12:00 Uhr), er bleibt
aber auch für später an diesem Tag eintreffende Kleinorder gültig.
Soll die Order nur für den heutigen Tag gelten, oder bis Monatsende gültig sein?
Wenn Sie Ihre Order nur für den heutigen Tag erteilen, wird sie ersatzlos gestrichen, wenn es innerhalb
dieses Handelstages nicht zu einem Abschluß kommen konnte – gleich ob kein Abnehmer oder Verkäufer
aufgetreten ist oder Ihr Limit nicht erreicht wurde. Wenn Sie dann am nächsten Tag trotzdem noch kaufen
oder verkaufen wollen, müssen Sie eine neue Order erteilen. Wenn Sie die Order aber bis zum Monatsende
gültig (auch ultimo genannt) aufgeben, bleibt sie bis zum Monatsablauf bestehen, bis sie gestrichen wird, es
sei denn, sie konnte bis dahin ausgeführt werden.
Das ist zwar sehr praktisch, aber Sie müssen dann unbedingt daran denken, diese Order zu streichen, wenn
Sie es sich doch anders überlegt haben!
In diesem Zusammenhang: Sie können einen Auftrag natürlich jederzeit wieder streichen lassen oder Ihre
Bedingungen ändern, also etwa ein Limit eingeben und oder aufheben etc.!
Dafür berechnet Ihnen Ihre Bank allerdings einen kleinen “Obulus”!
Wenn Sie Zeit genug haben, sollten Sie persönlich zur Bank gehen und Ihre Order vor Ort erteilen.
Ihre Angaben und Wünsche werden dann vor der Eingabe in den Computer schriftlich aufgenommen, mit
Ihnen durchgegangen und durch Ihre Unterschrift in ihrer Richtigkeit bestätigt. Damit können Sie Mißver-
ständnisse natürlich nahezu ausschließen (gegenüber einem Orderauftrag am Telefon)!
Wenn es aber einmal sehr schnell gehen soll oder muß, kommen Sie an einer telefonischen Order nicht
herum. Dann sollten Sie aber unbedingt zuvor alle notwendigen Daten und Angaben parat legen, und sich
die Order vom Bankangestellten wiederholen lassen, bevor Sie Ihr endgültiges O.K. geben.
Als letztes: Zu jeder Order erhalten Sie nach der Ausführung eine schriftliche Abrechnung von Ihrer Bank.
Diese Abrechnung sollten Sie genau daraufhin überprüfen, ob alles auch wirklich korrekt gemäß Ihres
Auftrages abgelaufen ist.
Denn die Zeit, Einwände bei fehlerhafter Ausführung zu erheben, ist befristet.
Wenn Sie all diese Informationen vor der Ordererteilung vorbereitet haben, ist das Risiko eventueller Miß-
verständnisse so weit wie es nur möglich ist reduziert. Denn wenn der richtige Zeitpunkt zum Kauf oder
Verkauf gekommen ist, sollte das ganze ja so schnell und reibungslos wie möglich vonstatten gehen – an der
Börse ist Zeit wirklich Geld!