Mobilfunk kommt, der Rechtsstaat geht

Mobilfunk kommt, der Rechtsstaat geht
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Описание книги

Seit Einführung des ersten internetfähigen Funkstandards 3G (UMTS) wurde das amtliche Berechnungsverfahren für Sicherheitsabstände schon mindestens zweimal nachgeschärft. Aus diesem Grund ist die Feldstärkenexposition von Anwohnern und anderen Personen in unmittelbarer Nähe von Funkanlagen heutzutage ungleich höher als in der Anfangsphase der modernen, internetfähigen Mobilfunktechnik. Das allen gültigen Rechtsnormen widersprechende, im Buch dokumentierte Göttinger Verwaltungsgerichtsurteil schafft deshalb einen in hohem Maße gefährlichen Präzedenzfall. Denn das Urteil befreit Netzbetreiber und Aufsichtsbehörde nicht nur auf unzulässige Art und Weise von eindeutigen Vorgaben des Gesetzgebers, sondern auch von unbedingt notwendigen Anforderungen des Immissionsschutzes und der Personensicherheit: Falsche Höhenangaben zum Beispiel sind von der Sache her gleichbedeutend mit falschen Sicherheitsabständen. Sollten derartige Urteilssprüche zukünftig Schule machen, dürfte in Deutschland niemand mehr vor Grenzwertüberschreitungen elektromagnetischer Hochfrequenzstrahlung sicher sein – ob vorübergehend oder dauerhaft. Die Verantwortung, dies zu verhindern, liegt bei der Göttinger Staatsanwaltschaft. Erfahrungsbericht eines Anwohners mit zahlreichen Statements von offizieller Seite und 14, teils farbigen Abbildungen.

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Rainer Bartelt. Mobilfunk kommt, der Rechtsstaat geht

Mobilfunk kommt

...der Rechtsstaat geht

Zwielicht, TEIL 1: Antworten en gros

Die Antwort der Bundesnetzagentur

Ein Rechtsvertreter der Bundesnetzagentur

Ein selbsternannter Experte

Das Göttinger Verwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Zwielicht, TEIL 2: Strafsache Netzagentur

1 Begründung der Anträge

1.1 Die Beklagte..

1.2 Die Nulllinie..

1.3 In Übereinstimmung..

1.4 Der Sicherheitsabstand,..

1.5 Es ist aber..

1.6 Aber auch dann,..

2 Nachweis der uneidlichen Falschaussage

3 Beweismittel [vgl. Teil 3]

4 Mögliche Tatzeugen

5 Eigene Motivation

Zwielicht, TEIL 3: Die Anlagen

Die BEMFV vom 14. August 2013

Das Göttinger Urteil 4 A 345/17

Die Standortbescheinigung vom 10. Mai 2016

Der Verwaltungsvorgang

Fachaufsichtsbeschwerde vom 21. Juni 2020

Die 26. BImSchV vom 14. August 2013

Zwielicht, TEIL 4: Empfehlungen

Technik

Gesundheitsrisiken

Wirtschaftliche Nachteile

Petition Nummer eins

Petition Nummer zwei

Warum lügt die Behörde vor Gericht?

Nein, die Politik lügt nicht

Was tun?

Deutschland = rote Laterne bei der Sicherheit?

Warum es der Netzagentur egal war

Nachwort

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Impressum

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Titel

Mobilfunk kommt

.....

5 Eigene Motivation

Zwielicht, TEIL 3: Die Anlagen

.....

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