Читать книгу Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit - Reinhard J. Wabnitz - Страница 6
ОглавлениеInhalt
1 Grundsätze und Strukturprinzipien des Kinder- und Jugendhilferechts I
1.1 Kinder- und Jugendhilfe(recht) und SGB VIII (§ 1)
1.1.2 Kinder- und Jugendhilferecht
1.1.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
1.1.4 Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
1.2 Kinder- und Jugendhilferecht, Familienrecht und Grundgesetz
1.3 Freie und öffentliche (Kinder- und) Jugendhilfe (§§ 3, 4)
1.3.1 Freie (Kinder- und) Jugendhilfe
1.3.2 Öffentliche (Kinder- und) Jugendhilfe
1.3.3 Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien (Kinder- und) Jugendhilfe
2 Grundsätze und Strukturprinzipien des Kinder- und Jugendhilferechts II
2.1 Anwendungsbereich des SGB VIII (§§ 7, 6, 10)
2.1.1 Begriffsbestimmungen (§ 7)
2.1.3 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen (§ 10)
2.2 Wunsch- und Wahlrecht, Beteiligungsrechte (§§ 5, 8)
2.2.1 Wunsch- und Wahlrecht (§ 5)
2.2.2 Beteiligungsrechte (§ 8)
2.3 Verpflichtungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
2.3.1 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§§ 8a, 8b)
2.3.3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und Landeskinderschutzgesetze
2.4 Historische Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts
3 Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
3.1 Leistungen und andere Aufgaben (§§ 2, 9)
3.1.1 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
3.1.2 Andere Aufgaben der Jugendhilfe
3.1.3 Weitere gesetzliche Verpflichtungen
3.1.4 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
3.2 Objektive Rechtsverpflichtungen und subjektive Rechtsansprüche
3.3 Fachaufsicht und Rechtsaufsicht
4 Förderung der Erziehung in der Familie
4.1 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16)
4.2 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17)
4.2.1 Adressatenkreis und Ziele der Beratung nach § 17
4.2.3 Verknüpfung mit anderen Gesetzen
4.3 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18)
4.4 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19)
4.5 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20)
4.6 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht (§ 21)
5 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz
5.1 Jugendarbeit (§ 11)
5.1.1 Angebote, Rechtscharakter und wesentliche Strukturprinzipien
5.1.2 Anbieter, Adressaten und inhaltliche Schwerpunkte
5.2 Förderung der Jugendverbände (§ 12)
5.2.1 Bedeutung und Rechtscharakter von § 12 Abs. 1
5.2.2 Jugendverbände und Jugendgruppen nach § 12 Abs. 2
5.3 Jugendsozialarbeit (§ 13)
5.3.1 Die Grundnorm des § 13 Abs. 1
5.3.2 Die wichtigsten Aufgabenfelder der Jugendsozialarbeit
5.4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14)
5.5 Landesrecht (§ 15)
6 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
6.1 Überblick und Rechtsanspruch auf Förderung
6.2 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Einzelnen (§§ 22, 22a)
6.2.1 Förderangebote für Kinder vor Vollendung des dritten Lebensjahres
6.2.2 Förderangebote für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt
6.2.3 Förderangebote für Kinder im schulpflichtigen Alter
6.2.4 Andere Förderangebote
6.3 Förderung in Kindertagespflege (§§ 22, 23, 43)
6.4 Landesrecht (§ 26)
7.1 § 27 als Grundnorm der Hilfe zur Erziehung
7.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen von § 27 Abs. 1
7.1.2 Rechtsfolgen und Rechtscharakter von § 27 Abs. 1
7.2 Überblick über Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige
7.3 Erziehungsberatung (§ 28)
7.4 Soziale Gruppenarbeit (§ 29)
7.5 Erziehungsbeistand (§ 30)
7.6 Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)
8 Hilfe zur Erziehung II, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige
8.1 Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32)
8.2 Vollzeitpflege (§ 33)
8.2.1 Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege
8.2.2 Pflegepersonen
8.2.3 Vollzeitpflege und Zivilrecht
8.3 Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform (§ 34)
8.3.1 Kinder und Jugendliche in Heimerziehung oder sonstiger betreuter Wohnform
8.3.2 Einrichtungen
8.3.3 Bezugspunkte zum Zivilrecht, Jugendstrafrecht und „geschlossene Unterbringung“
8.4 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35)
8.5 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a)
8.5.1 Seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche
8.5.2 Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
8.5.3 Besondere Verfahrensvorschriften
8.6 Hilfe für junge Volljährige (§ 41)
9.1 Leistungen zum Unterhalt, Krankenhilfe (§§ 39, 40)
9.1.1 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen (§ 39)
9.1.2 Krankenhilfe (§ 40)
9.2 Mitwirkung bei Hilfen zur Erziehung (§ 36)
9.3 Hilfeplan
9.4 Zusammenarbeit bei Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie (§§ 37, 38)
9.5 Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung (§ 36a)
9.6 Herbeiführung von Entscheidungen des Familiengerichts
10 Andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe I
10.1 Besonderheiten der anderen Aufgaben nach §§ 42 bis 60
10.2 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42)
10.2.1 Adressatenkreis
10.2.2 Aufgaben des Jugendamtes
10.2.3 Freiheitsentziehende Maßnahmen
10.2.4 Aufgaben des Familiengerichtes
10.3 Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (§§ 42a ff.)
10.4 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50)
10.4.1 Unterstützung und Unterrichtung des Familiengerichtes
10.4.2 Mitwirkung in Verfahren nach dem FamFG
10.4.3 Zusammenarbeit von JA und Familiengericht
10.5 Mitwirkung nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52)
11 Andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe II
11.1 Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen (§§ 43 bis 49)
11.1.1 Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43)
11.1.2 Erlaubnis zur Vollzeitpflege (§ 44)
11.1.3 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung (§§ 45 bis 49)
11.2 Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 52a)
11.3 Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft (§§ 53 bis 58)
11.3.1 Vormundschaft
11.3.2 Pflegschaft
11.3.3 Beistandschaft
11.4 Beurkundung, vollstreckbare Urkunden (§§ 59, 60)
11.5 Annahme als Kind (§ 51), Adoptionsvermittlung
12 Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Jugendbehörden
12.1 Örtliche und überörtliche Träger (§ 69)
12.2 Sachliche Zuständigkeit (§ 85)
12.3 Jugendamt/Jugendhilfeausschuss (§§ 70, 71)
12.3.1 Die „Zweigliedrigkeit“ des JA
12.3.2 Der JHA
12.3.3 Die Verwaltung des JA
12.3.4 Neuere organisatorische Entwicklungen in den JÄern
12.4 Landesjugendamt/Landesjugendhilfeausschuss (§§ 70, 71)
12.4.1 Die „Zweigliedrigkeit“ des LJA
12.4.2 Der LJHA
12.4.3 Die Verwaltung des LJA
12.5 Andere Jugendbehörden (§§ 69, 82 bis 84)
12.5.1 Behörden von kreisangehörigen Gemeinden
12.5.2 Oberste Landesjugendbehörden (§ 82 Abs. 1) und oberste Bundesbehörde (§ 83 Abs. 1)
12.6 Mitarbeiter (§§ 72, 72a)
13 Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe
13.1 Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe (§ 75)
13.2 Finanzierung von Trägern der freien Jugendhilfe
13.3 Subventionsfinanzierung (§ 74)
13.4 Entgeltfinanzierung (§§ 77, 78a bis 78g)
13.4.1 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten (§ 77)
13.4.2 Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung (§§ 78a bis 78g)
13.5 Gesamtverantwortung, Gewährleistungsverpflichtung, Qualitätsentwicklung (§§ 79, 79a)
13.6 Jugendhilfeplanung, Zusammenarbeit (§§ 80, 78, 81)
14 Verfahrensfragen und ergänzende Vorschriften
14.1 Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung (§§ 86 bis 89h)
14.1.1 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
14.1.2 Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
14.1.3 Kostenerstattung
14.2 Kostenbeteiligung (§§ 90 bis 97c)
14.2.1 Keine Kostenbeteiligung
14.2.2 Pauschalierte Kostenbeteiligung
14.2.3 Kostenbeiträge/Heranziehung zu den Kosten
14.3 Datenschutz bei Sozialdaten (§§ 61 bis 68)
14.3.1 Datenschutz im Sozialgesetzbuch
14.3.2 Datenschutz nach den §§ 61 bis 68 („Jugendhilfe-Additive“)
14.4 Ergänzende Vorschriften (§§ 98 bis 106)
Musterlösungen
Soweit der Autor Aktualisierungen zu evtl. Gesetzesänderungen mitteilen sollte, wären diese zu finden auf der Homepage des Ernst Reinhardt Verlages und der UTB GmbH bei der Darstellung dieses Titels: www.reinhardt-verlag.de, www.utb.de