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3.3.2.7Dokumentation und Wissensmanagement

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Ein Datenschutzprojekt unterscheidet sich von den meisten herkömmlichen Projekten dadurch, dass die meisten darin enthaltenen Ziele und Anforderungen gesetzlich vorgegeben sind. Deshalb ist im Rahmen eines Datenschutzprojekts eine detaillierte Dokumentation aufgrund der Rechenschaftspflicht nach Art 5 Abs 2 DSGVO unabdingbar. Dabei sollten alle rechtlichen, organisatorischen oder technischen Entscheidungen, alle Tätigkeiten, Stellungnahmen und Überlegungen dokumentiert werden. Diese Dokumentation sollte über die Projektlaufzeit hinaus aufbewahrt werden, da sie bei gerichtlichen Verfahren oder bei Verfahren vor der Aufsichtsbehörde als Nachweis für die Einhaltung bzw. Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben dient.

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Praxistipp:

Das dokumentierte Wissen und die darin enthaltenen Erfahrungen können entsprechend aufbereitet und für neue oder ähnliche Sachverhalte herangezogen oder anderen Mitarbeitern, beispielsweise im Rahmen von FAQ, zur Verfügung gestellt werden.

Datenschutz für Unternehmen

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