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Brandklasse C – gasförmige brennbare Stoffe

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Definition der Brandklasse C nach DIN EN 2: Brände von Gasen.

Analog zu Dämpfen bei brennbaren Flüssigkeiten brennen Gase lediglich unter Flammenerscheinung und je nach chemischer Zusammensetzung des Stoffs und den Umgebungsbedingungen mit mehr oder weniger Rußbildung. Da brennbare Gase definitionsgemäß keinen Flammpunkt besitzen – einmal mit einer Zündquelle in Kontakt gekommen, hört der Verbrennungsvorgang bei Wegnahme der Zündquelle nicht mehr auf – ist ihr Abbrandverhalten wesentlich schwerer als bei den brennbaren Flüssigkeiten zu definieren. Es kommt in der Regel eher zu Explosionsereignissen als zu einem kontrollierten Abbrennen austretenden Gases. Um brennbare Gase klassifizieren zu können, werden neben der Zündtemperatur noch ihre sogenannten unteren und oberen Explosionsgrenzen (UEG und OEG) betrachtet.

Im Gegensatz zu Dämpfen brennbarer Flüssigkeiten, die alle schwerer als Luft sind, muss man bei Gasen unterscheiden, ob sie nach oben steigen oder nach unten fließen, um daraus einsatztaktische Maßnahmen ableiten zu können. Von den elf Gasen, die leichter als Luft sind, sind sieben brennbar. Dies sind

1. Wasserstoff H2,

2. Methan CH4 (Hauptbestandteil von Erdgas),

3. Acetylen C2H2,

4. Diboran B2H6,

5. Kohlenstoffmonoxid CO,

6. Ethen (Ethylen) C2H4 und

7. Ammoniak NH3.

Prinzipiell ist Ammoniak (NH3) auch ein brennbares Gas, das leichter als Luft ist, der Stoff wird aber aufgrund seiner Schwerentflammbarkeit vor allem im Gefahrguttransport als »nicht brennbar« eingestuft. Dennoch existieren Explosionsgrenzen und das Zünden eines Ammoniak-Luft-Gemischs ist durchaus möglich.

Eine weitergehende Klassifizierung brennbarer Gase ähnlich den brennbaren Flüssigkeiten gibt es nicht. Gegebenenfalls könnte man noch die vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) definierten drei Gasfamilien anführen.


Bild 8: Brand eines gasbetriebenen Pkw, die Rußanteile im Brandrauch stammen aus dem verbrennenden Lack bzw. von Kunststoffteilen.

Allerdings handelt es sich dabei, mit Ausnahme der Flüssiggase, weitestgehend um unterschiedliche Mischungen aus Wasserstoff, flüchtigen Kohlenwasserstoffen (insbesondere Methan, Ethan und Propan), Kohlenstoffmonoxid mit Nebenbestandteilen wie Schwefelwasserstoff oder Ammoniak und nichtbrennbaren Bestandteilen. Die Gasfamilien sind im Einzelnen:

DVGW-Gasfamilie N (Erd-, Erdöl- und Naturgase): hierzu zählen Erd- und Erdölgase aus natürlichen Lagerstätten sowie Grubengas. Weiterhin Wasserstoff sowie Naturgase, zu denen Faulgas aus Biogasanlagen und Kompostanlagen, Deponiegas oder Klärgas gerechnet werden.

DVGW-Gasfamilie F (Flüssiggase): hierzu zählen vor allem Propan und Butan sowie deren Gemische aber auch Raffineriegase, die als Nebenprodukte der Erdölraffinierung auftreten. Typisch für Flüssiggase ist und wie der Name schon sagt, dass diese Gase unter Druck flüssig sind, beim Freiwerden aber sofort in den gasförmigen Zustand übergehen wie z. B. bei Einwegfeuerzeugen.

DVGW-Gasfamilie S (Stadt- und Ferngase): Stadtgase – auch Kohlegase genannt – zeichnen sich durch einen hohen Gehalt an Wasserstoff und Kohlenstoffmonoxid aus, sind sehr giftig und heute eher selten. Kohlegase wie Kokereigas, Gichtgas, Grubengas, Wassergas, Holzgas usw. fallen in der Kohle- und Stahlindustrie als Nebenprodukte an. Sie werden aufgrund ihrer Giftigkeit heute nicht mehr in öffentliche Netze eingespeist.

Die DVGW-Gasfamilie L für Gas-Luft-Gemische hat heutzutage keine große Bedeutung mehr.

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