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Leitsätze Nr. 47 bis 49 (8. Juni 1924)

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47. Was in der Schicksalsgestaltung des Menschen liegt, das tritt nur zum allerkleinsten Teile in das gewöhnliche Bewusstsein ein, sondern es waltet zumeist im Unbewussten. Aber gerade durch die Enthüllung des Schicksalsgemäßen wird ersichtlich, wie Unbewusstes zum Bewusstsein gebracht werden kann. Es haben eben diejenigen durchaus Unrecht, die von dem zeitweilig Unbewussten so sprechen, als ob es absolut im Gebiete des Unbekannten bleiben müsste und so eine Erkenntnisgrenze darstellte. Mit jedem Stück, das sich von seinem Schicksale dem Menschen enthüllt, hebt er ein vorher Unbewusstes in das Gebiet des Bewusstseins herauf.

48. Durch ein solches Herauf heben wird man gewahr, wie innerhalb des Lebens zwischen Geburt und Tod das Schicksalsgemäße nicht gewoben wird; man wird dadurch gerade an der Schicksalsfrage auf die Betrachtung des Lebens zwischen Tod und neuer Geburt gewiesen.

49. In dem Besprechen dieses Hinausweisens des menschlichen Erlebens aus sich selbst an der Schicksalsfrage wird man ein wahres Gefühl entwickeln können für das Verhältnis des Sinnlichen und des Geistigen. Wer das Schicksal im Menschenwesen waltend schaut, der steht schon im Geistigen darinnen. Denn die Schicksalszusammenhänge haben gar nichts Naturhaftes an sich.

Anthroposophische Leitsätze

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