Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil I - Sabine Tofahrn - Страница 20

1. Teil Einführung

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Im Strafrecht wird nach den geschützten Rechtsgütern unterschieden zwischen Straftaten gegen Persönlichkeitswerte und Straftaten gegen Gemeinschaftswerte.

Zu den Persönlichkeitswerten, auch Individualrechtsgüter genannt, gehören u.a. Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen. Zu den Gemeinschaftswerten, auch Universalrechtsgüter genannt, gehören u.a. die Sicherheit des Straßenverkehrs, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Echtheit von Urkunden sowie die Sicherheit der Allgemeinheit bei sonstigen gemeingefährdenden Verhaltensweisen.


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In diesem Skript werden wir uns mit den Persönlichkeitswerten Leib (geschützt in §§ 223 ff. StGB[1]), Leben (geschützt in §§ 211 ff.), Freiheit (geschützt in §§ 232 ff.) und Ehre (geschützt in den §§ 185 ff.) auseinandersetzen. Zudem werden wir, thematisch verortet bei § 240, einen Exkurs zu den Straftaten gegen die Staatsgewalt machen und uns mit den §§ 113 bis 115 auseinandersetzen.

Eigentums- und Vermögensdelikte werden gesondert im Skript „Strafrecht Besonderer Teil II“ dargestellt, da sie eine ungeheure Vielzahl von examensrelevanten Problemen aufweisen und deshalb auch überproportional häufig Gegenstand von Examensklausuren sind. Straftaten gegen Gemeinschaftswerte sind Thema des Skriptes „Strafrecht Besonderer Teil III“. Hier sind insbesondere die Urkundendelikte von größerer Examensrelevanz, da sie häufig in Zusammenhang mit den Vermögensdelikten – vor allem Betrug gem. § 263 – in der Klausur geprüft werden.

Strafrecht Besonderer Teil I

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