Schulrecht in der Praxis: Aufsichtspflicht und Haftung
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Stephan Rademacher. Schulrecht in der Praxis: Aufsichtspflicht und Haftung
Inhalt
Geleitwort von Prof. Dr. Hans-Peter Füssel
Einleitung
„Lehrer haften für ihre Schüler!“ – aber nicht immer!
1 Grundlagen. 1.1 Inhalt der Aufsichtspflicht
1.2 Aufsichtspflichtige Personengruppen
1.2.1 Schulleitung
1.2.2 Lehrkräfte und Referendare
1.2.3 Übertragung der Aufsichtspflicht auf andere Personen
1.2.4 Schulträger
1.3 Kreis der zu beaufsichtigenden Personen
1.3.1 Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule
1.3.2 Aufsichtspflicht gegenüber volljährigen Schülern?
1.4 Zeitlicher Geltungsbereich
1.5 Räumlicher Geltungsbereich
1.6 Vorzunehmende Aufsichtshandlung
1.6.1 Grundsatz: stichprobenartige Kontrollen
1.6.2 Ausnahme: Vorliegen eines besonderen Aufsichtsanlasses
1.6.3 Auswahl der erforderlichen Aufsichtshandlung
1.6.4 Belehrungen
1.6.5 Aussprechen von Verboten (inkl. ihrer Kontrolle)
1.6.6 Aktives Eingreifen bzw. Gefahrvereitelung
1.6.7 Grenze: Möglichkeit und Zumutbarkeit
1.6.8 Übersicht als Prüfprogramm
2 Aufsichtsbereiche
2.1 Schulwege und Schulbushaltestellen
2.2 Unterricht. 2.2.1 Verweis aus dem Klassenraum
2.2.2 Offene Unterrichtsformen
2.2.3 Wege zwischen unterschiedlichen Unterrichtsorten
2.2.4 Beschädigung von Schülereigentum durch Lehrkräfte
2.2.5 Schutz des Schülereigentums vor Diebstahl
2.2.6 Erkrankung einer Schülerin oder eines Schülers
2.2.7 Erledigung von Aufgaben außerhalb der Schulzeit
2.2.8 Verspäteter Unterrichtsbeginn
2.2.9 Vorzeitiger Schulschluss
2.3 Sportunterricht
2.3.1 Schwimmunterricht
2.3.2 Ski- und Snowboardunterricht
2.3.3 Sonstiger Sportunterricht
2.3.4 Befreiung vom Schwimm- und sonstigen Unterricht aus religiösen Gründen
2.4 Pausen
2.4.1 Fluraufsicht
2.4.2 Schulhofaufsicht
2.4.3 Verlassen des Schulgrundstücks
2.5 Lernen an anderen Orten. 2.5.1 Unterrichtsgänge
2.5.2 Beendigung des Unterrichts an anderen Orten
2.6 Klassenfahrten und Exkursionen
2.6.1 Erhöhte Intensität der Beaufsichtigung
2.6.2 Freizeit
2.6.3 Nachtruhe
2.6.4 Vorzeitige Abreise aufgrund eines Fehlverhaltens
2.6.5 Erkrankung während der Klassenfahrt
2.6.6 Alkoholkonsum bei Klassenfahrten
2.6.7 Schwimmbadbesuche und Schwimmen in offenen Gewässern
2.7 Schulfeierlichkeiten
3 Rechtsfolgen
3.1 Vier Fragen vorweg
3.1.1 Liegt ein Haftungsausschluss vor? (§§ 104 SGB VII)
3.1.2 Wäre der Schaden auch bei rechtmäßiger Aufsichtsführung eingetreten? (Kausalität)
3.1.3 Soll der Geschädigte überhaupt durch die Aufsichtspflicht geschützt werden? (Drittbezogenheit der Aufsichtspflicht)
3.1.4 Wurde die Aufsichtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt? (Verschulden)
3.2 Wer muss die Haftungsvoraussetzungen beweisen?
3.3 Rechtsfolgen: primäre Haftung des Staates und möglicher Regress
3.4 Dienst- bzw. arbeitsrechtliche Folgen
3.4.1 Beamtinnen und Beamte
3.4.2 Beschäftigte
3.5 Strafrechtliche Folgen
3.5.1 Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
3.5.2 Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
3.5.3 Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)
4 Erste-Hilfe-Leistung durch Lehrkräfte
4.1 Pflicht zur Ersten Hilfe als „Jedermannpflicht“
4.2 Pflicht zur Ersten Hilfe als Amtspflicht der Lehrkräfte
4.3 Keine Beweislastumkehr zulasten der Lehrkräfte
Fußnoten
Literatur
Übersicht über die Landesvorschriften
Отрывок из книги
Scriptor Praxis
Stephan Rademacher
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2.3.3 Sonstiger Sportunterricht
2.3.4 Befreiung vom Schwimm- und sonstigen Unterricht aus religiösen Gründen
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