Schulrecht in der Praxis: Aufsichtspflicht und Haftung

Schulrecht in der Praxis: Aufsichtspflicht und Haftung
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Anhand von über 60 Praxisbeispielen gibt das Buch Antworten auf die wichtigsten Fragen und berücksichtigt die aktuellsten Änderungen zur Aufsichtspflicht in der Schule.Viele praktische Übersichten und weiterführende Hinweise helfen dabei, den Überblick zu behalten. Mit kommentierten Entscheidungen aus der Rechtsprechung zu den unterschiedlichsten Aufsichtssituationen.Aus dem Inhalt:"Lehrer haften für ihre Schüler!" – aber nicht immerGrundlagenAufsichtsbereicheRechtsfolgenErste-Hilfe-Leistung durch Lehrkräfte]

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Stephan Rademacher. Schulrecht in der Praxis: Aufsichtspflicht und Haftung

Inhalt

Geleitwort von Prof. Dr. Hans-Peter Füssel

Einleitung

„Lehrer haften für ihre Schüler!“ – aber nicht immer!

1 Grundlagen. 1.1 Inhalt der Aufsichtspflicht

1.2 Aufsichtspflichtige Personengruppen

1.2.1 Schulleitung

1.2.2 Lehrkräfte und Referendare

1.2.3 Übertragung der Aufsichtspflicht auf andere Personen

1.2.4 Schulträger

1.3 Kreis der zu beaufsichtigenden Personen

1.3.1 Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule

1.3.2 Aufsichtspflicht gegenüber volljährigen Schülern?

1.4 Zeitlicher Geltungsbereich

1.5 Räumlicher Geltungsbereich

1.6 Vorzunehmende Aufsichtshandlung

1.6.1 Grundsatz: stichprobenartige Kontrollen

1.6.2 Ausnahme: Vorliegen eines besonderen Aufsichtsanlasses

1.6.3 Auswahl der erforderlichen Aufsichtshandlung

1.6.4 Belehrungen

1.6.5 Aussprechen von Verboten (inkl. ihrer Kontrolle)

1.6.6 Aktives Eingreifen bzw. Gefahrvereitelung

1.6.7 Grenze: Möglichkeit und Zumutbarkeit

1.6.8 Übersicht als Prüfprogramm

2 Aufsichtsbereiche

2.1 Schulwege und Schulbushaltestellen

2.2 Unterricht. 2.2.1 Verweis aus dem Klassenraum

2.2.2 Offene Unterrichtsformen

2.2.3 Wege zwischen unterschiedlichen Unterrichtsorten

2.2.4 Beschädigung von Schülereigentum durch Lehrkräfte

2.2.5 Schutz des Schülereigentums vor Diebstahl

2.2.6 Erkrankung einer Schülerin oder eines Schülers

2.2.7 Erledigung von Aufgaben außerhalb der Schulzeit

2.2.8 Verspäteter Unterrichtsbeginn

2.2.9 Vorzeitiger Schulschluss

2.3 Sportunterricht

2.3.1 Schwimmunterricht

2.3.2 Ski- und Snowboardunterricht

2.3.3 Sonstiger Sportunterricht

2.3.4 Befreiung vom Schwimm- und sonstigen Unterricht aus religiösen Gründen

2.4 Pausen

2.4.1 Fluraufsicht

2.4.2 Schulhofaufsicht

2.4.3 Verlassen des Schulgrundstücks

2.5 Lernen an anderen Orten. 2.5.1 Unterrichtsgänge

2.5.2 Beendigung des Unterrichts an anderen Orten

2.6 Klassenfahrten und Exkursionen

2.6.1 Erhöhte Intensität der Beaufsichtigung

2.6.2 Freizeit

2.6.3 Nachtruhe

2.6.4 Vorzeitige Abreise aufgrund eines Fehlverhaltens

2.6.5 Erkrankung während der Klassenfahrt

2.6.6 Alkoholkonsum bei Klassenfahrten

2.6.7 Schwimmbadbesuche und Schwimmen in offenen Gewässern

2.7 Schulfeierlichkeiten

3 Rechtsfolgen

3.1 Vier Fragen vorweg

3.1.1 Liegt ein Haftungsausschluss vor? (§§ 104 SGB VII)

3.1.2 Wäre der Schaden auch bei rechtmäßiger Aufsichtsführung eingetreten? (Kausalität)

3.1.3 Soll der Geschädigte überhaupt durch die Aufsichtspflicht geschützt werden? (Drittbezogenheit der Aufsichtspflicht)

3.1.4 Wurde die Aufsichtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt? (Verschulden)

3.2 Wer muss die Haftungsvoraussetzungen beweisen?

3.3 Rechtsfolgen: primäre Haftung des Staates und möglicher Regress

3.4 Dienst- bzw. arbeitsrechtliche Folgen

3.4.1 Beamtinnen und Beamte

3.4.2 Beschäftigte

3.5 Strafrechtliche Folgen

3.5.1 Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

3.5.2 Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

3.5.3 Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)

4 Erste-Hilfe-Leistung durch Lehrkräfte

4.1 Pflicht zur Ersten Hilfe als „Jedermannpflicht“

4.2 Pflicht zur Ersten Hilfe als Amtspflicht der Lehrkräfte

4.3 Keine Beweislastumkehr zulasten der Lehrkräfte

Fußnoten

Literatur

Übersicht über die Landesvorschriften

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Scriptor Praxis

Stephan Rademacher

.....

2.3.3 Sonstiger Sportunterricht

2.3.4 Befreiung vom Schwimm- und sonstigen Unterricht aus religiösen Gründen

.....

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