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4.5 Bewertung der Binding Offers

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Die Hauptaufgabe des Veräußerers und seiner Berater in dieser Phase liegt in der systematischen Bewertung der eingegangenen Angebote. In vielen Fällen zeigt sich, dass der gebotene Kaufpreis sich in einer recht engen Bandbreite befindet. In solchen Fällen kommt anderen kaufpreisrelevanten Teilen, wie dem Kaufpreisanpassungsverfahren (Purchase Price Adjustment) und den Definitionen der relevanten Kaufpreisdefinitionen (Cash, Debt, Working Capital) eine wichtige Bedeutung zu. Daneben steigt auch die Bedeutung anderer vertraglicher Bestimmungen, insbesondere der Haftungsregelungen. Hier spielt es für den Verkäufer eine wichtige Rolle,

welche vertraglichen Garantien der Käufer zusätzlich zu den angebotenen Garantien einfordert,
welche Beschränkungen der Haftung sich der Bieter vorstellen kann (im Hinblick auf De-minimis-Regelungen, Freigrenzen, Haftungshöchstbeträge, aber auch Anrechnungsmechanismen bei der Schadensberechnung),
welche Wissenszurechnung für den Käufer akzeptabel ist (beispielsweise, ob der Inhalt des Datenraums als bekannt gilt und daher die Haftung des Verkäufers ausschließt),
ob der Käufer spezielle Freistellungen für bekannte Sachverhalte (in der Regel für Steuersachverhalte und umweltrechtliche Sachverhalte) wünscht,
ob es Aspekte gibt, die einen schnellen Vollzug der Transaktion gefährden können (Verzögerungen bei gesellschaftsrechtlichen Genehmigungen des Käufers, Verzögerungen bei der Finanzierung) und schließlich,
ob es Unterschiede im Zusammenhang mit den relevanten Kartellfreigaben gibt (insbesondere, ob es bei einem Bieter materielle Probleme gibt, die es bei anderen Bietern nicht gibt; eine solche Situation kann insbesondere in der Abgrenzung zwischen strategischen und Finanzinvestoren auftreten).
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