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Buchführung

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Bei jeder selbständigen Tätigkeit müssen Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben angefertigt werden. Als sogenannter Kleinunternehmer (bis zu Euro 17 500 Umsatz) weist man noch keine Umsatzsteuer aus. Ab diesem Betrag muss jedoch die Mehrwertsteuer in Ausgangsrechnungen und bei den Einnahmen berücksichtigt werden.

Sollte es sich bei der Tätigkeit um ein Gewerbe handeln, brauchen Sie einen Gewerbeschein, den Sie beim zuständigen Ordnungsamt ihrer Gemeinde beantragen können. Ein Durchschlag dieses Dokumentes wird automatisch ihrem Finanzamt zur Verfügung gestellt. Achten Sie bei der Formulierung des Gewerbezwecks auf eine möglichst weitreichende Bezeichnung, so dass man sich nicht zu Anfang schon selbst einschränkt. Die Hilfe eines versierten Steuerberaters oder Unternehmensberaters ist hier angebracht.

Äußerste Vorsicht sollten Sie bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten walten lassen. Unter Umständen lassen sich andere Formulierungen finden, so dass eine Pflicht zur Genehmigung nicht entsteht. Weiterhin sollten Sie sich mit der zuständigen IHK in Verbindung setzen, um die zu zahlenden Beiträge abzuklären. Gewerbetreibende sind verpflichtet, bei der örtlichen IHK Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Die Höhe der Zahlungen hängen vom jeweiligen Gewerbe ab.

Solange es möglich ist, sollten Sie mit der Einnahme – Überschussrechnung ihre Aufzeichnungen führen. Ihr Steuerberater wird ihnen die Voraussetzungen hierfür mitteilen. Die Vorteile liegen unter anderem in der tatsächlichen Erfassung von Zahlungen, wenn diese eingehen. Buchungen erfolgen also erst, wenn die Einnahmen auch wirklich eingegangen sind. Die Einnahme Überschuss Rechnung ist im Vergleich zur doppelten Buchführung einfacher zu erledigen und relativ formlos zu führen.

Sollten Sie als Freiberufler agieren (z.B. als Künstler), dürfen Sie diese Form der Aufzeichnung auch bei hohen Einnahmen nutzen. Freiberuflich tätige Selbständige müssen kein Gewerbe anmelden, sondern erhalten vom Finanzamt eine Steuernummer und können dann mit ihren Geschäften beginnen.

Unterschätzen Sie den Arbeitsaufwand für eine korrekte Aufzeichnung ihrer Geschäftstätigkeit nicht. So mancher Tag vergeht mit dem Ordnen von Belegen, verbuchen von Geschäftsvorfällen. Als hilfreich haben sich Buchhaltungsprogramme der führenden Hersteller erwiesen, mit denen man zum Teil sogar ohne Kenntnisse die eigene Buchhaltung erledigen kann. Erkundigen Sie sich nach dieser Software bei einem guten Händler oder im Web.

Die Programme ermöglichen unter anderem automatisches Verbuchen von Geschäftsvorfällen: Man gibt einfach den jeweiligen Vorfall ein und die Software verbucht diese Transaktion richtig. Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Abschlüsse jeglicher Art sind natürlich auch verfügbar, so dass Sie damit Finanzbehörden zufrieden stellen können.

Tipp:

Alle Belege sollten Sie immer sortieren und aufbewahren. Die Buchführungsdateien müssen Sie auf Anfrage verfügbar machen. Solche Dateien sollten also immer mehrfach auf verschiedenen Datenträgern gespeichert werden.

Steuern

Jeder Steuerpflichtige zahlt Steuern auf sein Einkommen. Dazu gehört natürlich auch passives Einkommen. Sämtliche Einnahmen abzüglich den Kosten ergeben den Gewinn, der versteuert werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob passives Einkommen im Ausland oder im Inland generiert wurde. Solange der Initiator seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat, oder sich überwiegend hier aufhält, ist er unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. man muss sein weltweites Einkommen hierzulande versteuern. Selbstverständlich soll diese einführende Information keinerlei Beratung in steuerlichen Fragen darstellen. Dafür sind Steuerberater zuständig. Wir empfehlen ihnen, die Beratung eines solchen Fachmannes in Anspruch zu nehmen. Die sachlich richtige Aufklärung über fiskalische Formalitäten und Erfordernisse ist wichtig.

Hinweis:

Passives Einkommen lässt sich überall auf der Welt generieren. Die meisten Geschäftsmodelle sind nicht an einen bestimmten Standort gebunden. Dadurch haben Sie bei der Wahl des zukünftigen Standorts viele Freiheiten. Erkundigen Sie sich also auch nach den fiskalischen Bedingungen unterschiedlicher Nationen. Im Web finden Sie hierzu detaillierte Informationen. So manches Land ermöglicht eine direkte wirtschaftliche Förderung neuer Unternehmen und bietet wesentlich günstigere Konditionen für selbständige Aktivitäten als ihre alte Heimat.

Je nach Standort ist sogar nahezu steuerfreies Agieren möglich, wenn eine Neuansiedlung erfolgt.

Im Schlaf Geld verdienen durch passives Einkommen

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