Kommunalrecht Bayern

Kommunalrecht Bayern
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Описание книги

Der Inhalt: Dargestellt werden u.a. die kommunalen Rechtssubjekte, ihre Aufgaben und Organisation; Kommunalstreitverfahren; Satzungsrecht; kommunale Einrichtungen; Anschluss- und Benutzungszwang; Kommunalaufsicht.

Die Konzeption: Die Skripten «JURIQ-Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung: Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

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Tobias Weber. Kommunalrecht Bayern

Kommunalrecht Bayern

Impressum

Liebe Leserinnen und Leser,

JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller. mit Online-Wissens-Check

Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Tipps vom Lerncoach. Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

Wie lernen Menschen?

Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

Lernthema 3 Leistungsfähigkeit, Ernährung und individueller Tagesrhythmus

Lerntipps. Optimieren Sie Ihre Ernährung!

Falsches Essen und Trinken kann das Lernen ausbremsen!

… die geistige Leistung wird durch Wasser verbessert!

Es gibt erhebliche individuelle Unterschiede in den Tagesleistungskurven!

Pausen fest einplanen und einhalten!

Nutzen Sie die verschiedenen Pausenarten im Verlaufe eines Arbeitstages!

Ihre Mittagspause hat für Ihren Tagesrhythmus eine besondere Bedeutung!

Lernen am Abend ist weniger effektiv!

Am Abend gut abschalten!

Den Schlaf als Lernorganisator nutzen!

1. Teil Grundlagen des Kommunalrechts

A. Begriff des Kommunalrechts

Anmerkungen

B. Aufbau der Verwaltung

I. Staatsverwaltung

II. Kommunale Verwaltungsebene

1. Gemeinden

a) Kreisangehörige Gemeinden

b) Kreisfreie Stadt

c) Sonderfall der Großen Kreisstadt

d) Gemeindefreies Gebiet

2. Landkreise und Bezirke

3. Das Verhältnis zwischen der Staatsverwaltung und der kommunalen Verwaltungsebene

a) Doppelfunktion des Landratsamts

b) Richtiger Beklagter in der verwaltungsgerichtlichen Klausur

Anmerkungen

2. Teil Verfassungsrechtliche Positionen der kommunalen Gebietskörperschaften

A. Die Grundrechtsfähigkeit der Gebietskörperschaften

I. Auf der Ebene des Grundgesetzes

II. Auf der Ebene der Bayerischen Verfassung

Anmerkungen

B. Selbstverwaltungsrecht

I. Begriff der Selbstverwaltungsgarantie der kommunalen Gebietskörperschaft

II. Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden

III. Institutionelle Rechtssubjektsgarantie

IV. Allzuständigkeit der Gemeinde

V. Zuständigkeiten von Landkreis und Bezirk als überörtlichen kommunalen Gebietskörperschaften

VI. Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinde bei Beeinträchtigungen der kommunalen Selbstverwaltung

1. Vorgehen gegen ein (formelles) Bundesgesetz

2. Vorgehen gegen ein (formelles) Landesgesetz

3. Vorgehen gegen eine untergesetzliche Satzung/Verordnung

4. Vorgehen gegen eine Einzelfallentscheidung (Verwaltungsakt, Art. 35 BayVwVfG)

Anmerkungen

3. Teil Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften

A. Gesetzliche Differenzierung zwischen eigenem und übertragenem Wirkungskreis

I. Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (am Beispiel der Gemeinde)

1. Pflichtaufgaben

2. Sollaufgaben

II. Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises

III. Klausurrelevante Auswirkungen der Differenzierung nach Wirkungskreisen

Anmerkungen

B. Aufgabenbereiche der einzelnen Kommunen

I. Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinde

II. Aufgaben der Großen Kreisstadt (Art. 9 Abs. 2 GO, GrKrV)

III. Aufgaben der kreisfreien Stadt (Art. 9 Abs. 1 GO)

IV. Aufgabendifferenzierung bei Landkreisen und Bezirken

V. Übungsfall Nr. 1

„Im Behördendschungel – Wer kennt sich aus?“

Lösung. I. Grundkonstellation. 1. Erteilung einer Baugenehmigung für Bauprojekt in kreisangehöriger Gemeinde

2. Verlängerung des Personalausweises

3. Wasserentnahme aus dem Lochbach

4. Befreiung vom gemeindlichen Anschlusszwang (Kanalisation)

II. Abwandlung. 1. Kreisfreie Stadt

2. Große Kreisstadt

III. Rechtsschutz in der Grundkonstellation. 1. Versagung der Baugenehmigung

2. Versagung des Personalausweises

3. Versagung der Wasserentnahme

4. Befreiung vom Anschlusszwang

IV. Rechtsschutz in der Abwandlung. 1. Kreisfreie Stadt

2. Große Kreisstadt

Anmerkungen

4. Teil Organe der Gemeinde und deren Aufgaben

Anmerkungen

A. Der erste Bürgermeister

I. Rechtsstellung und Begrifflichkeiten

II. Aufgaben des ersten Bürgermeisters

1. Laufende Angelegenheiten

2. Übertragung weiterer Angelegenheiten

3. Dringliche Anordnungen und unaufschiebbare Geschäfte

4. Ratsvorsitzender und Vollzugsorgan der Ratsbeschlüsse

5. Hausrecht und Dienstaufsicht

III. Außenvertretungsrecht

Anmerkungen

B. Der Gemeinderat

I. Zusammensetzung des Gemeinderats

II. Aufgaben des Gemeinderats

III. Rechtsstellung ehrenamtlicher und berufsmäßiger Gemeinderatsmitglieder

IV. Ausschüsse

V. Der Begriff der Fraktionen und dessen Relevanz

VI. Übungsfall Nr. 2

„Kampfhund – Allein unterwegs“

Lösung

I. Entscheidungskompetenz des Gerichts. 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges

2. Zuständigkeit des Gerichts

II. Zulässigkeit eines Antrages auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes. 1. Statthaftigkeit des Antrags

2. Antragsbefugnis, § 42 Abs. 2 VwGO analog

3. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis

4. Zwischenergebnis

III. Begründetheit eines Antrages auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

1. Antragsgegner, § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog

2. Formelle Rechtmäßigkeit der Sofortvollzugsanordnung. a) Zuständigkeit

b) Anhörung

c) Form/Begründungserfordernis

3. Zwischenergebnis

IV. Interessenabwägung zwischen Aussetzungsinteresse und Vollzugsinteresse

1. Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

2. Begründetheit einer Anfechtungsklage

3. Formelle Rechtmäßigkeit der Verfügung. a) Sachliche Zuständigkeit

b) Anhörung, Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG

c) Form

4. Materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung

5. Ergebnis/Abschließende Interessensabwägung

Anmerkungen

C. Der Geschäftsgang der Gemeinde

1. Die Geschäftsordnung als Grundlage der gemeindlichen Beschlussfassung

a) Die Vorbereitung der Sitzung durch den ersten Bürgermeister

b) Beschlussfähigkeit nach Art. 47 Abs. 2 GO

c) Sauberkeit und Lauterkeit der Verwaltung

aa) Persönliche Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO

bb) Befangenheit nach 38 Abs. 1 KWBG[31]

d) Die Beschlussfassung

e) Ordnungsmaßnahmen anlässlich der Gemeinderatssitzung

II. In beschließenden Ausschüssen

III. Übungsfall Nr. 3

„Probleme mit der neuen Hundesteuersatzung“

Lösung

I. Zuständigkeit

II. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Gemeinderats

III. Ladung sämtlicher Mitglieder

IV. Anwesenheitsmehrheit, Art. 47 Abs. 2 GO

V. Stimmberechtigtenmehrheit, Art. 47 Abs. 2 GO

VI. Prüfung der Beschlussfassung

VII. Ungültigkeit der Abstimmung wegen Mitwirkung des C, Art. 49 Abs. 1 GO

VIII. Ergebnis

Anmerkungen

D. Die kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit

I. Begriff

II. Differenzierung nach Inter- und Intraorganstreit

III. Rechtsschutz

IV. Prüfungsschema

V. Übungsfall Nr. 4

„Raus bist du!“

Lösung

I. Anfechtungsklage, § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO

II. Allgemeine Leistungsklage/Allgemeine Feststellungsklage (Kommunalverfassungsstreitigkeit) 1. Entscheidungskompetenz des Gerichts. a) Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO

b) Zuständiges Gericht, §§ 45, 52 VwGO i.V.m. Art. 1 Abs. 2 Nr. 6 AGVwGO

2. Zulässigkeit der Klage. a) Statthafte Klageart

b) Klagebefugnis, § 42 Abs. 2 VwGO analog

c) Feststellungsinteresse

d) Vorverfahren, § 68 VwGO

e) Klagefrist

f) Beteiligten- und Prozessfähigkeit, §§ 61, 62 VwGO

g) Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis

3. Zwischenergebnis

III. Begründetheit der Klage

1. Passivlegitimation, § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog

2. Rechtswidrigkeit der Ausschlussentscheidung, Art. 49 Abs. 1 GO

3. Ergebnis

Anmerkungen

5. Teil Handlungsformen der Gemeinde

A. Die Satzung als Rechtsetzungsakt im eigenen Wirkungskreis

Anmerkungen

B. Die Verordnung als Rechtsetzungsakt im übertragenen Wirkungskreis

Anmerkungen

C. Unterschiede zwischen Satzungen und Verordnungen

Anmerkungen

D. Rechtmäßigkeitsanforderungen an Satzungen

I. Formelle Anforderungen

1. Zuständigkeit

2. Verfahren

3. Form

1. Ermächtigungsgrundlage

2. Vereinbarkeit mit der Ermächtigungsgrundlage und mit höherrangigem Recht

3. Exkurs: Inhaltliche Anforderungen an den Erlass von Rechtsverordnungen

4. Rechtsfolgen bei Verstößen

III. Überprüfung kommunaler Satzungen: Problem der Verwerfungskompetenz

1. Prinzipale Normenkontrolle, § 47 VwGO

2. Die Popularklage, Art. 98 S. 4 BV, Art. 2 Nr. 7, 55 BayVerfGHG

3. Gerichtliche Inzidentkontrolle

4. Bundesverfassungsbeschwerde, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG

5. Bayerische Verfassungsbeschwerde, Art. 120, 66 BV, Art. 2 Nr. 6, 51 ff. VerfGHG

Anmerkungen

6. Teil Die öffentlichen Einrichtungen

A. Begriff der öffentlichen Einrichtung

I. Organisatorische Möglichkeiten

1. Zulassungsanspruch

2. Grenzen des Zulassungsanspruchs

a) Widmung

b) Kapazität

c) Gefahr von Rechtsverstößen

d) Sonderfall: Zulassung politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

III. Die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses der öffentlichen Einrichtung

IV. Rechtsschutzmöglichkeiten des Bürgers

1. Rechtswegfrage

2. Statthafte Klageart

Anmerkungen

B. Der gemeindliche Anschluss- und Benutzungszwang

I. Begriff, Inhalt, Sinn und Zweck

II. Materielle Voraussetzungen

III. Räumliche Begrenzung

IV. Einschränkung von Grundrechten durch Anschluss- und Benutzungszwang

Anmerkungen

C. Kommunale Unternehmen

I. Organisationsformen

1. Öffentlich-rechtliche Organisationsformen

2. Privatrechtliche Organisationsformen

II. Zulässigkeitsanforderungen an gemeindliche Unternehmen

III. Rechtsschutz Dritter gegen gemeindliche Unternehmen (Konkurrentenklage)

Anmerkungen

7. Teil Die Staatsaufsicht über die Gemeinde

A. Prinzip der staatlichen Aufsicht über kommunale Gebietskörperschaften

Anmerkungen

B. Die Unterscheidung zwischen Rechts- und Fachaufsicht

Anmerkungen

C. Rechtsaufsicht

I. Die Rechtsaufsichtsbehörden

II. Die rechtsaufsichtlichen Aufsichtsmittel

1. Informationsrecht, Art. 111 GO

2. Beanstandungs- und Aufhebungsverlangen, Art. 112 S. 1 GO

3. Ersatzvornahme, Art. 113 GO

4. Bestellung eines Beauftragten, Art. 114 GO

III. Rechtsschutz der Gemeinde gegen rechtsaufsichtliche Maßnahmen

1. Rechtsnatur der Maßnahmen

2. Statthafte Klageart und Klagebefugnis

Anmerkungen

D. Fachaufsicht

I. Die Fachaufsichtsbehörden

II. Die fachaufsichtlichen Aufsichtsmittel

1. Informationsrecht, Art. 116 Abs. 1 S. 1 GO

2. Weisungsrecht, Art. 116 Abs. 1 S. 2 GO

3. Ersatzvornahme, Art. 116 Abs. 1 S. 3, 116 Abs. 2 S. 1 GO

III. Rechtsschutz der Gemeinde gegen fachaufsichtliche Maßnahmen

1. Rechtsnatur der fachaufsichtlichen Weisung

2. Statthafte Klageart und Klagebefugnis

3. Begründetheit einer Klage gegen einen aufsichtlichen Rechtsakt

Anmerkungen

E. Exkurs: Rechtsschutz des Bürgers bei aufsichtlichem Handeln

Anmerkungen

F. Übungsfall Nr. 5

„Atomare Waffen – Nein danke“

Lösung

I. Entscheidungskompetenz des Gerichts. 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

2. Zuständiges Gericht, §§ 45, 52 VwGO i.V.m. Art. 1 Abs. 2 AGVwGO

II. Zulässigkeit der Klage. 1. Statthaftigkeit der Klage

2. Klagebefugnis, § 42 Abs. 2 VwGO

3. Vorverfahren

4. Klagefrist

5. Beteiligten- und Prozessfähigkeit, §§ 61, 62 VwGO

6. Zwischenergebnis

III. Begründetheit der Klage. 1. Obersatz

2. Passivlegitimation, § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO

3. Rechtmäßigkeit des Bescheides der Regierung von Oberbayern

a) Formelle Rechtmäßigkeit des Bescheids. aa) Zuständigkeit zum Bescheidserlass

bb) Anhörung, Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG

cc) Zwischenergebnis

b) Materielle Rechtmäßigkeit des Bescheids. aa) Rechtsgrundlage für die getroffene Verfügung

bb) Rechtswidrigkeit des Beschlusses der Stadt München

IV. Ergebnis

Anmerkungen

8. Teil Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

A. Elemente unmittelbarer Demokratie in Bayern

Anmerkungen

B. Formelle Voraussetzungen für die Zulassung eines Bürgerentscheids

I. Antrag, Bestimmtheit der Fragen, Begründung

II. Unterzeichner, Vertreter des Begehrens, Quorum

Anmerkungen

C. Materielle Voraussetzungen für die Zulassung eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheides

Anmerkungen

D. Umfang der gemeindlichen Prüfung nach Art. 18a Abs. 8 GO

Anmerkungen

E. Rechtsfolgen eines zulässigen Bürgerbegehrens

Anmerkungen

F. Der Rechtsschutz auf Zulassung eines abgelehnten Antrages auf Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

I. Allgemeines

II. Übungsfall Nr. 6

„Kulturschock auf dem Land“

Lösung

I. Entscheidungskompetenz des Gerichts. 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO

2. Zuständiges Gericht, §§ 45, 52 VwGO i.V.m. Art. 1 Abs. 2 Nr. 6 AGVwGO

II. Zulässigkeit der Klage. 1. Statthafte Klageart

2. Klagebefugnis, § 42 Abs. 2 VwGO

3. Vorverfahren, § 68 VwGO

4. Klagefrist, § 74 VwGO

5. Beteiligtenfähigkeit/Prozessfähigkeit, §§ 61, 62 VwGO

6. Zwischenergebnis

III. Begründetheit der Klage

1. Passivlegitimation, § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO

2. Anspruch auf Zulassung des Bürgerbegehrens

3. Vorliegen der formellen Voraussetzungen

4. Materielle Voraussetzungen

5. Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, Art. 7, 57 GO, Art. 83 Abs. 1 BV

6. Ergebnis

IV. Zusatzfrage

Anmerkungen

9. Teil Kommunale Zusammenarbeit

A. Gesetzliche Möglichkeiten kommunaler Zusammenarbeit nach dem KommZG und der VGemO

Anmerkungen

B. Arbeitsgemeinschaften, Zweckvereinbarungen, Zweckverbände

Anmerkungen

C. Die Verwaltungsgemeinschaft

I. Allgemeines

II. Aufgabendifferenzierung bei der Verwaltungsgemeinschaft

III. Organe der Verwaltungsgemeinschaft

IV. Aufsicht bei der Verwaltungsgemeinschaft

Anmerkungen

Sachverzeichnis

Register der Gesetzesverweise

AGPersPassG. Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise und des Passgesetzes (AGPersPassG) [1]

Anmerkungen

AGVwGO. Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)

AufenthG. Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) [2][3]

Anmerkungen

BGB. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [4]

Anmerkungen

Verfassung des Freistaates Bayern

BVerfGG. Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG)

BauGB. Baugesetzbuch (BauGB) [5]

Anmerkungen

BayAbfG. Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)

BayBO. Bayerische Bauordnung (BayBO)

BayImSchG. Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) [6]

Anmerkungen

BayKAG. Kommunalabgabengesetz (KAG)

BayKSG. Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)

BayNatSchG. Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG)

BayRDG. Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG) [7]

Anmerkungen

BayStrWG. Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

BayVwVfG. Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

BayVwZVG. Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)

BayWG. Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO)

Anmerkungen

KWBG. Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz – KWBG)

Anmerkungen

Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)

Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG)

Landkreisordnung für den Freistaat Bayern. Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO)

OWiG. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

PAG. Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG)

Parteiengesetz. Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)

VGemO. Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (Verwaltungsgemeinschaftsordnung – VGemO)

VwGO. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Zivilprozessordnung (ZPO)

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Tobias Weber Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg Lehrbeauftragter der Universität Augsburg

Rechtsanwalt Prof. Dr. Valentin Köppert, LL.M. Hochschule für angewandtes ManagementFH

.....

1.Zuständigkeit

2.Verfahren

.....

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