Читать книгу Schäden im GaLaBau - Beläge, Treppen, Mauern, Zäune - Thomas Bauer, Thomas Eisel, Ulrich Keller - Страница 7
Оглавление1.1.1 Schematischer Aufbau einer Belagsfläche
Bild 1: Schematischer Aufbau einer Belagsfläche mit möglichen Schadpunkten {Schadpunkten, Belagsfläche} (Verweis auf die Schadensfälle B1 bis B11 in diesem Buch) (Quelle: Fauth)
Der Aufbau und die Auswahl von Pflaster- und Wegeflächen orientieren sich in erster Linie an der späteren Funktion der Belagsfläche. So muss je nach Standort der Aufbau und die Deckschicht an die benötigte Tragfähigkeit, die erforderliche Entwässerung bzw. Versickerung, aber auch an die geforderte Optik der Belagsfläche angepasst werden ( Kap. 2.1.3.1).
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) sind zu beachten. Zudem spielt die genaue Lage des Projekts, auch in Bezug auf die Frostfestigkeit und den Frostschutz, eine bedeutende Rolle.
Um den oben erläuterten Anforderungen gerecht zu werden, liegt es vor allem an der Auswahl der geeigneten Baumaterialien ( Kap. 2.1.2.3). Hierbei werden sowohl die Unterbau- als auch die Oberbaumaterialien erläutert.
{Schüttstoffe}
Körnungen {Körnungen}
Je nach Einbaubereich und Funktion der Schicht variieren die benötigten Körnungen und deren Korngrößenverteilung {Korngrößenverteilung}.
So gliedert sich die Mineralstoffkörnung wie folgt:
Baustoff | Körnung in [mm] | |
Ungebrochene Mineralstoffe | Natursand | 0/2 |
Kies | 2/4 4/8 8/16 16/32 32/63 | |
Gebrochene Materialien | Edelbrechsand | 0/2 |
Brechsand-Splitt-Gemisch | 0/5 | |
Splitt | 5/11 11/22 22/32 | |
Edelsplitt | 2/5 5/8 8/11 11/16 16/22 | |
Schotter | 32/45 45 45/56 |
Tab. 1: Körnungen von Baustoffen
Umrechnung von Baumaterialien
Für die Kalkulation und Endabrechnung von Baumaßnahmen müssen oftmals Raummaße und Gewichte entsprechend abgestimmt werden. Um eine grobe Übersicht der jeweiligen Umrechnungen zu erhalten, wurden regionale Erfahrungswerte aus dem Garten- und Landschaftsbau mit den Vorgaben der DIN 1055 wie folgt kombiniert:
Baustoff | t pro m³ lose | t pro m³ verdichtet |
Sande und Kiese | ||
Rheinsand 0/2 | 1,56 | 1,85 |
Rheinsand 0/8 | 1,63 | – |
Rheinsand 2/8 | 1,70 | – |
Rheinkies 8/16, 8/32 | 1,78 | – |
Rheinkies 16/32 | 1,70–1,79 | – |
Kiessand 0/32 | 1,68–1,78 | 2,05 |
Mainsand 0/2 | 1,60 | 1,90 |
Neckarmaterial | 1,61 | – |
Grabsand | 1,20 | – |
Schotter, Splitte und Schlacken | ||
Kalksteinsplitt 3/15, 5/32 | 1,56 | – |
Kalksteinschotter 32/45, 45/65 | 1,52 | 1,75 |
Schottertragschicht, Mineraltragschicht | 1,80 | 2,08 |
Mineralbeton | 1,70 | 2,05-2,25 |
Siebschutt | 1,56 | 2,11-2,15 |
Basaltlava, porig-gebrochen | 1,20 | – |
Basaltlava, porig-ungebrochen | 1,80 | – |
Basaltsplitt | 1,50 | – |
Basaltschotter | 1,55 | – |
Ziegelsplitt 0/4 | 1,60-1,70 | – |
Ziegelsplitt 4/16 | 1,40-1,50 | – |
Kesselasche | 0,8 | – |
Hüttenschlacke | 1,40 | – |
Granulierte Schlacke | 1,0 | – |
Lavalit | 0,8 | – |
Bimskies | 0,8 | – |
Lava 0/16, lagerfeucht 6 % | 1,16 | – |
Lava 0/16, trocken | 1,25 | – |
Lava 0/4, lagerfeucht 8 % | 1,0 | – |
Lava 0/4, trocken | 1,22 | – |
Tab. 2: Umrechnung von Baustoffen
Baustoff | t pro m³ |
Gebundenes Material | |
Bitukies | 2,05 |
Asphaltbinder – A-Feinbinder | 2,40 |
Asphaltgrobbeton | 2,40 |
Asphaltfeinbeton | 2,40 |
Solubit | 2,15 |
Gußasphalt | 2,45 |
Beton – aus Kies, Sand, Splitt, Steinschlag oder Hochofenschlacke | 2,20–2,30 |
Beton – wie oben, jedoch mit Steineinlagen | 2,50 |
Kalk-, Kalkgips-, Gipssand- und Anhydritmörtel | 1,70 –1,80 |
Kalkzement- und Kalktrassmörtel | 2,00 |
Zement- und Zementtrassmörtel | 2,10 |
Tab. 3: Umrechnung von gebundenen Baustoffen
Natursteinpflaster {Natursteinpflaster, Einteilung}
Die genaue Einteilung der Natursteinpflastersteine in Mosaik-, Klein- und Großsteinpflaster wurde mit der Einführung der DIN EN 1342:2013-03 aufgehoben.
Als Richtwert kann folgende Einteilung gem. den TL Pflaster-StB 06 angewandt werden:
•Großsteinpflaster: | Nenndicke d ≥ 120 mm |
•Kleinsteinpflaster: | Nenndicke d = 60 mm < d < 120 mm |
•Mosaiksteinpflaster: | Nenndicke d ≤ 60 mm |
Flächenmaße und Dicken von Pflastersteinen sind in der DIN EN 13373 definiert. Abweichungen dieser Nennmaße sind nur bis zu einem gewissen Maße zulässig. Dadurch wird u. a. sichergestellt, dass die Steinlieferung für eine geradlinige Verlegung in Reihen geeignet ist.
Ist explizit ein strahlen- oder bogenförmiger Verband vorgesehen, darf ein Anteil der Lieferung von den durch die Grenzabmaße zulässigen Maße um bis zu 10 % abweichen.
Die zulässigen Abweichungen von Nenn-Flächenmaßen {Nenn-Flächenmaße, Natursteinpflaster} und Nenndicken {Nenndicken, Natursteinpflaster} sind in der DIN EN 1342 geregelt. Diese unterscheidet zwischen „gehauenen“ und „strukturierten“ Steinflächen.
Nennmaß | Nenndicke, bezogen auf die Klasseneinteilung [in mm] | |||
Klasse 0 | Klasse 1 | Klasse 2 | ||
≤ 60 mm | strukturiert | keine Anforderung | ± 7 | ± 5 |
gehauen | ± 10 | ± 7 | ||
> 60 mm≤ 120 mm | strukturiert | ± 10 | ± 5 | |
gehauen | ± 15 | ± 10 | ||
>120 mm | strukturiert | ± 10 | ± 7 | |
gehauen | ± 15 | ± 12 |
Tab. 4: Grenzabmaße der Nenn-Flächenmaße und der Nenndicken nach DIN EN 1342:2013-03
Wichtig für die Stabilität und die Befahrbarkeit der Natursteinpflasterfläche ist die Wahl des richtigen Verbands. Hierbei ist auch zu sagen, dass Natursteinpflasterflächen, anders als andere regelmäßige Pflasterbeläge, nicht auf eine Bettung, sondern in die Bettung eingearbeitet werden.
Zur besseren Umrechnung von Natursteinpflaster von Quadratmetern in Tonnen sowie in die Stückzahl pro Tonne kann die nicht mehr gültige DIN 18502 als Richtwert zurate gezogen werden. Die Natursteinpflastergrößen orientieren sich ebenfalls, wie zuvor beschrieben, an den TL Pflaster-StB 06.
Natursteinpflaster | m² pro t | t pro m² | ca. Stückzahl pro t |
Mosaikpflaster I/3, Größe | 10,0 | 0,10 | 5.000 |
Mosaikpflaster I/2, Größe | 8,5 | 0,12 | 4.000 |
Mosaikpflaster I/1, Größe | 7,5 | 0,13 | 2.500 |
Kleinpflaster I/3, Größe | 5,8 | 0,17 | 800 |
Kleinpflaster I/2, Größe | 4,8 | 0,21 | 550 |
Kleinpflaster I/1, Größe | 4,4 | 0,23 | 490 |
Großpflaster I/2, Größe | 2,8 | 0,38 | 100–110 |
Großpflaster I/1, Größe | 2,7 | 0,37 | 90–100 |
Tab. 5: Natursteinpflaster
Bord- und Kantensteine aus Naturstein {Bord- und Kantensteine, Naturstein}
Wie schon bei den Naturstein-Pflasterbelägen wurde auch die Einteilung der Naturstein-Bord- und Kantensteine mit der Einführung der DIN EN 1343 aufgehoben.
Im Allgemeinen kann man sie nach DIN 482 in folgende Gruppen einstufen:
Bordsteine mit Anlauf: | Breite | x Höhe | x Länge in mm |
300 | x 250 | x 800–1.500 | |
180 | x 250+300 | x 800–1.500 | |
150 | x 250+300 | x 800–1.500 |
Bordsteine ohne Anlauf: | Breite | x Höhe | x Länge in mm |
140 | x 250–280 | x 500–1.500 | |
120 | x 250–280 | x 500–1.500 | |
140 –150 | x 250–300 | x 500–1.500 | |
120 –140 | x 250–300 | x 500–1.500 | |
100 –120 | x 250–300 | x 500–1.500 |
Auch hier sind die zulässigen Abweichungen der Breiten und Höhen in der DIN EN 1343 geregelt und werden zwischen „gespaltenen“ oder „gespitzten“ und „bearbeiteten“ Steinflächen unterschieden.
Anwendungsort | Breite [in mm] | Höhe, bezogen auf die Klasseneinteilung [in mm] | ||
Klasse 0 | Klasse 1 | Klasse 2 | ||
Kennzeichnung | H0 | H1 | H2 | |
zwischen zwei gespaltenen oder gespitzten Flächen | ± 10 | keine Anforderung | ± 30 | ± 20 |
zwischen einer bearbeiteten und einer gespaltenen oder gespitzten Fläche | ± 5 | ± 20 | ± 10 | |
zwischen zwei bearbeiteten Flächen | ± 3 | ± 10 | ± 5 |
Tab. 6: Grenzabmaße der Nenn-Gesamtbreite und Nenn-Gesamthöhe bei Bord- und Kantensteinen nach DIN EN 1343:2013-03
Natursteinplatten {Natursteinplatten}
Nach Definition der DIN EN 1341 spricht man bei gesägten oder gespaltenen Natursteinerzeugnissen mit einer Nennbreite > 2 x Dicke von einer Platte.
Die zulässigen Abweichungen der Natursteinplatten-Flächenmaße {Nenn-Flächenmaße, Natursteinplatten}, -Dicken {Nenndicken, Natursteinplatten} und weitere Grenzabmaße sind in der DIN EN 1341 geregelt.
Nenn- und Flächenmaße, bezogen auf die Klasseneinteilung [in mm] | |||
Klasse 0 | Klasse 1 | Klasse 2 | |
Kennzeichnung | P0 | P1 | P2 |
gesägte Kanten | Keine Anforderung | ± 4 | ± 2 |
gespaltene und gespitzte Kanten | ± 10 | ± 10 |
Tab. 7: Grenzabmaße der Flächenmaße bei Natursteinplatten nach DIN EN 1341:2013 – 0
Nenn- und Flächenmaße, bezogen auf die Klasseneinteilung [in mm] | |||
Klasse 0 | Klasse 1 | Klasse 2 | |
T0 | T1 | T2 | |
≤ 30 mm dick | Keine Anforderung | ± 3 | ± 10 % |
30 mm < dick ≤ 80 mm | ± 4 | ± 3 | |
< 80 mm dick | ± 7 | ± 4 |
Tab. 8: Grenzabmaße der Dicke bei Natursteinplatten nach DIN EN 1341:2013 – 03
Betonsteinpflaster {Betonsteinpflaster}
In der DIN EN 1338 werden Betonsteinpflastersteine im Allgemeinen als „vorgefertigtes Erzeugnis aus Beton, das als Belagsmaterial für Oberflächen verwendet wird“ definiert.
Als Pflasterstein wird bezeichnet, wenn dieser „in einem Abstand von 50 mm von jeder Kante bei keinem Querschnitt ein horizontales Maß von 50 mm unterschreitet“. Dabei darf die Gesamtlänge zur -dicke im Verhältnis maximal vier ergeben.
Im Allgemeinen spricht man von einem Pflasterstein, wenn dieser nach den ZTV Pflaster-StB in der Länge kleiner als 32 cm ausgebildet ist.
Die weiteren Abmessungen können individuell auf die gegebenen Anforderungen angepasst werden. Ein Vorteil der Betonpflastersteine liegt in den verschiedensten Ausführungen, die angefangen bei der Wasserdurchlässigkeit, über spezielle Verbundpflastersteine, bis hin zu Mehrschichtpflastersteinen, auf die individuellen Forderungen und Gegebenheiten abgestimmt werden können.
Bord- und Kantensteine aus Betonstein {Bord- und Kantensteine, Betonstein}
Bei den Betonbordsteinen unterscheidet man folgende Formen mit den jeweiligen Abmessungen nach DIN 483:
Hochbordstein: | Breite | x Höhe | x Länge in mm |
150+180 | x 250+300 | x 250–1.000+250+500 | |
Rundbordstein: | Breite | Breite | x Länge in mm |
150+180 | x 220 | x 250–1.000+250+500 | |
Tiefbordstein: | Breite | x Höhe | x Länge in mm |
80+100 | x 250+300 | x 250–1.000+250+500 | |
Flachbordstein: | Breite | x Höhe | x Länge in mm |
200 | x 200 | x 250–1.000+250+500 |
Die gleichen Maße gelten auch für die zugehörigen Kurvensteine. Diese sind gewöhnlich in den Außenradien 500, 1.000, 2.000, 3.000, 5.000, 8.000 und 12.000 mm erhältlich.
Kantensteine sind in ihren Abmessungen wie folgt eingeteilt:
Höhe in mm: | 200+250+300 |
Länge in mm: | 500+750+1.000 |
Dicke in mm: | 50+60 |
Je nach Anforderungen können Betonstein-Bord- oder Kantensteine auch individuell gefertigt werden. Bei unzureichender Abstützung des Pflasters kann es zu Absackungen in der Pflasterfläche kommen ( Kap. 2.1.3.2).
Betonsteinplatten {Betonsteinplatten}
Die Anforderungen und Prüfverfahren für Betonsteinplatten sind in der DIN EN 1339 geregelt. Man spricht von einer Betonsteinplatte, wenn diese in der Gesamtlänge ≤ 1 m entspricht. Die Gesamtlänge steht im Verhältnis zur Dicke > 4.
In diesem Gliederungspunkt wird in zwei Gruppen unterteilt:
• | Gehwegplatten aus Beton {Gehwegplatten aus Beton} |
• | Gartenplatten aus Beton {Gartenplatten aus Beton} |
Gehwegplatten für Fuß- und Radwege sollten nach RStO mindestens 80 mm dick sein. Sie werden im Allgemeinen in drei Formen gefertigt: quadratische Platte, Friesplatte und große Eckplatte.
Die Gartenplatte ist in ihren Ausbildungen, Formen und Abmessungen nicht genormt. Ebenso variiert die Plattendicke je nach Anforderung und Herstellersystemen. Man spricht von einer Großformatplatte, wenn diese eine Nennlänge von > 600 mm und ≤ 1.000 mm vorweist. Dabei muss die Nennlänge im Verhältnis zur Nenndicke > 4 betragen.
1.1.2.4 Beläge mit Vegetationsfugen
{Beläge mit Vegetationsfugen}
Sowohl aus ökologischen als auch aus gestalterischen Gründen erfreuen sich Beläge mit Vegetationsfugen einer gestiegenen Beliebtheit. Besonders für Parkplatzsituationen und wenig befahrene Feuerwehreinfahrtsflächen werden diese bevorzugt genutzt.
Beläge mit Vegetationsfugen definieren sich über die Breite der Fuge bzw. die Größe des Gitters und der Wabe bei vorgefertigten Belagsplatten und deren Füllungsmaterial. Das Füllungsmaterial muss auf eine folgende Begrünung abgestimmt sein.
Die Belagswahl kann u. a. sowohl auf Rasengittersteine aus Beton als auch auf Rasenwaben aus Kunststoff fallen. Wichtig ist hierbei, die speziellen Anforderungen der Belagsflächen im Vorfeld zu hinterfragen.
Als Regelwerk existiert die „Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL). In dieser sind die Dicken der Belagsflächen hinsichtlich der Belastung geregelt.
Belastung bis 3,5 t unregelmäßig | Belastung bis 3,5 t regelmäßig, bis 11,5 t unregelmäßig | Belastung bis 3,5 t periodisch, bis 11,5 t unregelmäßig, Feuerwehr | ||||
Steindicke in cm | 6 bis 8 | Gesamthöhe Oberbau 24-38 cm | 8 bis 10 | Gesamthöhe Oberbau 36-50 cm | 10 bis 14 | Gesamthöhe Oberbau 43-69 cm |
Bettungsdicke in cm | 3 bis 5 | 3 bis 5 | 3 bis 5 | |||
Tragschichtdicke in cm | 15 bis 25 | 25 bis 35 | 30 bis 50 |
Tab. 9: Zulässige Belastung von Belagsflächen nach FLL „Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen“ (2008)
Bei der Oberbaugesamthöhe wurden die Frostschutzschichten nicht berücksichtigt.
{Klinkerbeläge}
Klinkerbeläge wurden in der Vergangenheit häufig eingebaut, wenn keine Natursteinvorkommen vorhanden waren. Die Anforderungen und Prüfverfahren für Klinkersteine sind in der DIN EN 1344 und in Deutschland zusätzlich durch die DIN 18503 geregelt.
Man unterscheidet zwischen Pflasterklinker und Gehsteigplatten. Pflasterklinker sind als Rechteck-, Riegel- oder Quadratformat erwerbbar, wohingegen Gehsteigplatten meistens nur als Quadratformat im Handel erhältlich sind.
Um eine bessere Stabilität und Belastbarkeit zu gewährleisten, ist es Regel der Technik, die Pflasterklinker auch hochkant einzubauen. Dies sollte bei der Beschaffung beachtet werden, da diese durch ein spezielles Herstellungsverfahren produziert werden. Diese Einbauart ist auch als Rollschicht bekannt.
Nach DIN 18503 muss die Dicke von Pflasterklinkern ≥ 40 mm und die Längen des Fugenrasters im Bereich von 100-300 mm liegen.
{Bitumen}
{Asphalt}
Bitumen entstehen durch die Destillation geeigneter Rohöle, die für den entsprechenden Verwendungszweck aufbereitet werden.
Bitumen ist in erster Linie ein sehr gutes Bindemittel, das durch seine gute Klebefähigkeit und die thermoplastischen Eigenschaften gut für die Herstellung von Asphalt geeignet ist.
Im Landschaftsbau werden drei Bitumen unterschieden:
• | Straßenbaubitumen |
• | Oxidationsbitumen zur Abdichtung |
• | Polymerbitumen für beanspruchte Flächen |
Bitumen {Bitumen, Formen} können in folgenden Formen zur Verfügung stehen:
• | Anstrichmasse |
• | Klebemasse |
• | Spachtelmasse |
• | Abdichtungsbahn |
Asphalt ist definitionsgemäß ein Bitumengemisch mit Gesteinskörnungen.
Je nach Einbauweise, Bindemittelart und -gehalt und Gesteinskörnung entsteht:
• | Asphaltbeton |
• | Splittmastixasphalt |
• | wasserdurchlässiger Asphalt |
• | Gussasphalt |
Die Rohfarbe von Asphalt ist schwarz. Durch das Zusetzen von Pigmenten können verschiedene Farben erzeugt werden.
Der Einbau von Walzasphalt {Asphalt, Walz-} erfolgt im heißen Zustand mit Fertiger und Walzen bei ca. 180 °C. Gussasphalt hingegen kann gegossen werden und bedarf keiner Verdichtung. Die Einbautemperatur liegt bei ca. 250 °C.
Durch den Einbau mit Fertigern entstehen Nähte. Idealerweise werden die Fertigungsbahnen {Asphalt, Fertigungsbahnen} heiß an heiß eingebaut. Werden Fertigungsbahnen jedoch heiß an kalt eingebaut, ist darauf zu achten, dass die Kontaktfläche im Winkel von 70–80° ausgeführt wird. Anschlüsse an Bauwerke sind mit Fugen zu versehen. Diese können mit Fugenverguss oder Fugenbändern geschlossen werden.
Bei der Bautechnik {Bautechnik, Wegebau und Pflasterungen} von Wegebau und Pflasterungen ist besonders auf den späteren Verwendungszweck zu achten. Je nach Anforderung und Belastung der Belagsflächen muss die Bautechnik, sowohl für den Oberbau als auch den Unterbau, entsprechend angepasst werden.
Spätere Verkehrsflächen {Verkehrsflächen, Unterscheidung} werden nach RStO 12 in folgende Arten unterschieden:
• | Fahrbahnen |
• | Busverkehrsflächen |
• | Neben- und Rastanlagen |
• | Abstellflächen |
• | Seiten-, Ausfädelungs- und Einfädelungsstreifen |
Für den Wegebau {Wegebau, Begriffe} gelten folgende Begriffe:
Bild 2: Schema Belagsaufbau (Quelle: Fauth)
a | Pflastersteine |
b | Platten |
c | Fugen (ZTV Pflaster-StB 06), Zwischenraum zwischen Belagsmaterialien verfüllt mit Fugenmaterial aus Baustoffgemischen ohne Bindemittel |
d | Bettung (ZTV Pflaster-StB 06), Schicht unter Pflaster- oder Plattenbelag aus Baustoffgemischen ohne Bindemittel |
e | Unterlage (ZTV Pflaster-StB 06), Schicht unter Pflaster- oder Plattendecke, diese kann gebunden oder ungebunden ausgeführt werden |
f | Tragschicht oder in Kombination mit Frostschutzschicht (RStO 12), Schicht zwischen Planum und Deckbelag, diese kann mit oder ohne Bindemittel ausgeführt werden |
g | Planum (RStO 12), technisch bearbeitete Fläche zwischen Oberbau und Unterbau |
h | Unterbau (RStO 12), erstellter Erdkörper zwischen Untergrund und Oberbau, falls erforderlich |
i | Untergrund (RStO 12), vorhandener Boden unmittelbar unter dem Unterbau bzw. dem Oberbau |
Die Schichten a (bzw. b), c und d können unter dem Begriff Pflasterdecke bzw. Plattenbelag zusammengefasst werden. Die Kombination aus a (bzw. b), c, d, e, f und g ergibt den Begriff des Oberbaus.
{Belastungsklassen}
Die Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus ist zu Beginn des Jahres 2013 in überarbeiteter Form (RStO 12) in Kraft getreten. Die bisherige Einteilung der Bauklassen (BKL) nach RStO 01 wird durch Belastungsklassen (Bk) ersetzt.
Die Belastungsklassen stellen einen direkten Bezug zu den äquivalenten 10 t-Achsübergängen her, durch die sie definiert sind. Im Folgenden werden die Belastungsklassen gem. RStO 12 in Bezug auf die Entwurfssituationen nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und der Belagsauswahl untergliedert:
Belastungsklasse | Entwurfssituation | Belagsauswahl |
Bk10–Bk100 | Anbaufreie Straße | Asphalt-, Betondecke |
Bk3,2/Bk10 | Verbindungsstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk3,2–Bk100 | Industriestraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk1,8–Bk100 | Gewerbestraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk1,8–Bk10 | Hauptgeschäftsstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk1,8–Bk10 | Örtliche Geschäftsstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk3,2–Bk10 | Örtliche Einfahrtsstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk1,0–Bk3,2 | Dörfliche Hauptstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk1,0–Bk3,2 | Quartiersstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk1,0–Bk3,2 | Sammelstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk0,3/Bk1,0 | Wohnstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk0,3 | Wohnweg | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Tab. 10: Belagswahl entsprechend den Belastungsklassen nach RStO 12
Plattenbeläge sind nur für Rad- und Gehwege geeignet.
{Wegebau, Frosteinwirkung}
Sowohl bei der Belagsauswahl als auch bei der Wahl der geeigneten Tragschicht ist auf die Frosteinwirkung einzugehen. Bei der Auswahl der Beläge ist darauf zu achten, dass diese frostbeständig sind.
In vielen Fällen muss aufgrund vorhandener frostempfindlicher Böden unter der Tragschicht eine zusätzliche Frostschutzschicht eingebaut werden.
Diese verhindert neben dem Lastabtrag die Verformung des Wegeaufbaus während der Frost- und Auftauperiode.
Die Frostempfindlichkeit der Böden lässt sich nach RStO in die Frostempfindlichkeitsklassen F1, F2 und F3 untergliedern.
Je nach den örtlichen Verhältnissen der Bauarbeiten müssen auch innerhalb von Deutschland verschiedene Frosteinwirkungszonen berücksichtigt werden.
Diese ergibt mit einigen anderen Einflussfaktoren Mehr- oder Minderdicken der Gesamtdicke des frostsicheren Aufbaus. Gemäß RStO 12 werden diese wie folgt gegliedert:
Örtliche Verhältnisse | Mehr- oder Minderdicken [in cm] | |
Frosteinwirkung | Zone I | ± 0 |
Zone II | + 5 | |
Zone III | + 15 | |
Kleinräumige Klimaunterschiede | ungünstige Klimaeinflüsse (Nordhang, Kammlagen) | + 5 |
keine besonderen Klimaeinflüsse | ± 0 | |
günstige Klimaeinflüsse (geschlossene seitliche Bebauung ) | - 5 | |
Wasserverhältnisse | ungünstig gem. ZTVE-StB | + 5 |
günstig | ± 0 | |
Lage der Gradiente | Einschnitt, Anschnitt | + 5 |
Geländehöhe bis Damm ≤ 2 m | ± 0 | |
Damm > 2 m | - 5 | |
Entwässerung der Fahrbahn/Ausführung der Randbereiche | Entwässerung über Mulden, Gräben bzw. Böschungen | ± 0 |
Entwässerung der Fahrbahn und Randbereiche über Rinnen bzw. Abläufe und Rohrleitungen | - 5 |
Tab. 11: Frosteinwirkungszonen nach RStO 12
{Wegebau, Einfassungen}
Durch die geeignete seitliche Einfassung von Belagsflächen werden zum großen Teil deren Stabilität und Tragfähigkeit gesichert. Zudem dienen sie als Abgrenzung zu angrenzenden Belags- oder Vegetationsflächen. Die Einfassung muss daher auch speziell auf die Verkehrsbelastung abgestimmt sein. Sie können als Entwässerungselement, wie z. B. in Form einer Mulde, gleichzeitig eine Entwässerungsfunktion übernehmen.
Der Einbau von Randeinfassungen {Randeinfassungen} ist in der ATV DIN 18318 geregelt. Die Einfassungen sind auf ein mind. 20 cm dickes Fundament der Betonklasse C12/15 in Schalung zu setzen und mit seitlichen Rückenstützen der Betonklasse C12/15 zu versehen (Nennbreite bis 80mm: mind. 10 cm, Nennbreite über 80 mm: mind. 15 cm dicke Rückenstützen). Fundament und Rückenstütze sind zu verdichten. Die Rückenstütze ist in Schalung auszuführen. Die Druckfestigkeit des Betons muss am fertigen Bauteil mindestens 8,0 N/mm² betragen, bei überfahrbaren Bord- und Einfassungssteinen 15,0 N/mm². Besonders hinzuweisen ist, dass erst durch Betonklassen von C 20/25 bzw. C25/30 (in Bayern per Runderlass vorgeschrieben) die entsprechende Druckfestigkeit erreicht wird.
Bild 3: Randeinfassung nach DIN 18318:2015-08 (Quelle: Fauth)
Stoßfugen von Einfassungen sollten mit 5 mm unverfugt ausgeführt werden. Stoßfugen von Rinnen hingegen sollten mit 8 bis 12 mm gebunden verfugt werden.
Einfassungen lassen sich wie folgt gestalten:
• | Einfassungselemente wie Borde oder Leistensteine |
• | lineare Entwässerungselemente wie Mulden oder Rinnen |
• | ein- oder mehrfache Zeilen aus Pflastersteinen oder Platten, geeignet ausgebildet auch als Entwässerungselemente einsetzbar |
• | nicht sichtbare und sichtbare Einfassungen wie Stahl- oder Kunststoffbänder (meist nur für gering belastete Beläge) |
{Tragschichten}
1.1.5.1 Ungebundene Tragschichten
{Tragschichten, ungebunden}
Die Tragschicht stellt die eigentliche stabilisierende Schicht für die Deckschicht dar. In vielen Fällen muss jedoch aufgrund vorhandener frostempfindlicher Böden eine zusätzliche Frostschutzschicht eingebaut werden. Diese verhindert neben dem Lastabtrag die Verformung des Wegeaufbaus während der Frost- und Auftauperiode.
Ungebundene Tragschichten bestehen aus Schotter-, Kies-, Sandgemischen oder Recyclingbaustoffen der Korngruppen 0/22 bis 0/45. Bei der Dimensionierung von Trag- und Frostschutzschichten ist darauf zu achten, dass die Dicke mindestens dem Dreifachen des größten verwendeten Korns entspricht.
Die Tragschicht ist zur Lastabtragung mindestens 20 cm über die Seitenkanten der Deckschicht hinauszuziehen. Werden Einfassungselemente verwendet, kann dies entsprechend verringert werden.
Um die fachgerechte Ebenheit von Tragschichten nachzuweisen, muss diese nach ZTV SoB-StB unter einer Vier-Meter-Messlatte keine größeren Unebenheiten ≤ 20 mm aufweisen.
Die Dimensionierung der Tragschicht orientiert sich in erster Linie an der späteren Nutzung und Belastung sowie an den Frostgegebenheiten.
Nach RStO ist die Dicke des frostsicheren Oberbaus (Trag- und Deckschicht) und der notwendigen Frostschutzschicht je nach Frostempfindlichkeitsklasse des Untergrunds und der Belastungsklasse wie folgt dimensioniert:
Frostempfindlichkeitsklasse | Dicke in cm nach Belastungsklasse | ||
Bk100 – Bk10 | Bk3,2 – Bk1,0 | Bk0,3 | |
F2 | 55 | 50 | 40 |
F3 | 65 | 60 | 50 |
Tab. 12: Dicke des frostsicheren Aufbaus nach RStO 12
Eine ausreichende Tragfähigkeit des Aufbaus ist entscheidend für eine dauerhafte Ebenheit der Fläche. Seit der Einführung der RStO 12 wird das Verformungsmodul Ev2 statt in MN/m² in der gleichbedeutenden und international gängigen Einheit MPa (Megapascal) angegeben.
Im fertigen Einbau hat eine Tragschicht folgende Mindestanforderungen {Tragschichten, ungebunden, Mindestanforderungen} zu erfüllen:
• | Verdichtungsgrad DPr mindestens 103 % |
• | Verformungsmodul Ev2 für: – befahrbare Flächen ab Belastungsklasse 1,0 ≥ 150 MPa – Rad- und Gehwege ≥ 80 MPa |
Die ggf. erforderliche darunterliegende Frostschutzschicht hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
• | Verdichtungsgrad DPr mindestens 100 % |
• | Verformungsmodul Ev2 ab Belastungsklasse 1,0 ≥ 120 MPa |
Ist der Baugrund bzw. die Tragschicht nicht ausreichend tragfähig, kann diese durch geeignete Maßnahmen aufgewertet werden:
• | Nachverdichtung z. B. durch Rütteln, Walzen oder Fallplattenverdichtung |
• | Bodenverfestigung durch Zugabe von Kalk oder Zement |
• | Bodenaustausch durch lagenweises Verdichten des tragfähigen Ersatzbodens |
• | Bewehrung des Untergrunds durch Geogitter/-textile |
1.1.5.2 Gebundene Tragschichten
{Tragschichten, gebunden}
Gebundene, wasserdurchlässige Tragschichten können aus Dränbeton oder wasserdurchlässigem Asphalt bestehen. Die Dickendimensionierung erfolgt nach den zu erwartenden Verkehrsbelastungen.
Grundsätzlich sind folgende Mindestanforderungen {Tragschichten, gebunden, Mindestanforderungen} an die gebundene Tragschicht zu stellen:
• | Verdichtungsgrad DPr mindestens 98 % |
• | Druckfestigkeit ≥ 3,5 N/mm² |
• | Wasserdurchlässigkeit kf mindestens 5,4 x 10-5 m /s |
Unterhalb der gebundenen Tragschicht ist auf eine geeignete Wasserdurchlässigkeit, ggf. durch eine wasserdurchlässige Frostschutzschicht, zu achten.
Zur Vermeidung von Rissbildungen sind Bewegungsfugen in Abstimmung mit einer ggf. darüberliegenden gebundenen Pflaster- oder Plattendecke anzuordnen.
Deckbeläge im Garten- und Landschaftsbau werden unterschieden in
Decken {Decken, ohne Bindemittel} ohne Bindemittel
• | wassergebundene Wegedecken |
• | Schotterrasen |
• | Rindenmulchdecken |
Decken {Decken, mit Fugenverband} mit Fugenverband
• | Pflaster |
• | Plattenbeläge |
Decken {Decken, mit Bindemittel und ohne Fugenverband} mit Bindemittel und ohne Fugenverband
• | Betondecken |
• | bituminöse Decken |
• | Kunststoffdecken |
1.1.6.1 Wassergebundene Wegedecken
{Wassergebundene Wegedecken}
Der Bau von Wegen und Plätzen mit wassergebundenen Wegedecken hat eine lange Tradition. Ein entscheidender Vorteil dieser Bauweise ist die kostengünstige Herstellung. Dem steht allerdings der erhöhte Pflege- und Unterhaltungsaufwand gegenüber. Bei den verwendeten Materialien ist auf deren Eignung für den Bau einer wassergebundenen Wegedecke zu achten ( Kap. 2.1.3.4).
Die Herstellung von wassergebundenen Wegedecken wird nach dem FLL „Fachbericht zu Planung, Bau und Instandhaltung von Wassergebundenen Decken“(2007) in drei Bauweisen {Wassergebundene Wegedecken, Bauweisen} gegliedert:
Einschichtbauweise
Geeignet für einfache, nur zeitweise genutzte Wege und Plätze ohne besondere gestalterische Anforderungen. Hohe Belastbarkeit durch geringe Auftragsstärke des losen Materials, z. B. Rad- und Wanderwege sowie gelegentliche Pkw-Nutzung.
Zweischichtbauweise
Bei erhöhter Anforderung an Gestaltung, Funktion und Ebenheit. Für Flächen ohne auftretende Scherkräfte.
Dreischichtbauweise
Verwendung bei Wegen und Flächen, die sehr hohe Anforderungen an die Gestaltung, Funktion und Ebenheit stellen. Flächen mit auftretenden Scherkräften.
Die Nutzung von wassergebundenen Wegedecken fällt vorwiegend auf den Fußgänger- und Fahrradverkehr. Für Pkw-Befahrung sind der Zwei- bzw. Dreischichtaufbau nur bedingt geeignet, da die Pflege und Unterhaltung für die Instandsetzung der Oberfläche sehr intensiv ist. Zudem ist ein Einsatz von Pflegefahrzeugen nur bedingt möglich. Eine Lkw-Benutzung ist nur in Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der besonderen Verkehrsbelastung und entsprechender Tragschichtanpassung auf einer Einschichtbauweise möglich.
Zu beachten ist, dass bei Zwei- und Dreischichtbauweisen durch Frostaufgang und Nässe eine Aufweichung der Deckschicht auftreten kann, was die Nutzung in dieser Zeit beeinträchtigt ( Kap. 2.1.3.3).
Bild 4: Regelaufbauten nach FLL „Fachbericht zu Planung, Bau und Instandhaltung von Wassergebundenen Wegen“(2007) (Quelle: Fauth)
Aufbau | Schicht | Material | Dicke |
Einschichtaufbau | Deckschicht | Material mit Null- An-teilen 0/4 mm, Sand- und Splittkörnungen 2/5, 2/8, 4/8, 5/11, 8/16 mm | Abstreuung mit ca. 2 cm |
Tragschicht | Kiessand, Schotter 0/22, 0/32, 0/45 mm | ≥ 12 cm | |
Zweischichtaufbau | Deckschicht | Kiessand, Splittsand, Haldenmaterial 0/8, 0/11, 0/16 mm | 4–6 cm |
Tragschicht | Kiessand, Schotter 0/22, 0/32, 0/45 mm | ≥ 12 cm | |
Dreischichtaufbau | Deckschicht | Brechsand, Natursand, Haldenmaterial (0/3), 0/5, 0/8, 0/11 mm | 4–6 cm |
Dynamische Schicht | Splitt, Brechsand, Haldenmaterial 0/11, 0/16, 0/22 mm | 6–8cm | |
Tragschicht | Kiessand, Schotter 0/22, 0/32, 0/45 mm | ≥ 12 cm |
Tab. 13: Baustoffe gem. Bauweisen nach FLL „Fachbericht zu Planung, Bau und Instandhaltung von Wassergebundenen Wegen“(2007)
Grundsätzlich sollte das Verformungsmodul aus dem statischen Plattendruckversuch Ev2 (MPa) für den Baugrund als Untergrund oder Unterbau ≥ 45 und für die Tragschicht ≥ 80 betragen.
Der Einbau der Deckschicht {Wassergebundene Wegedecken, Deckschicht} erfolgt erdfeucht, um eine Entmischung zu vermieden. Die dynamische Schicht {Wassergebundene Wegedecken, dynamische Schicht} und die Deckschickt werden mit statisch wirksamen Verdichtungsgeräten bis zur ausreichenden Trittfestigkeit verdichtet.
Eigenschaft | Anforderung | Prüfung nach |
d < 0,063 mm | ≤ 7 M.-% | DIN EN 933-1 |
Verdichtung DPr | ≥ 97 % | DIN 18127 |
Wasserdurchlässigkeit kf | 1 x 10-5 m /s | DIN 18035-5 |
Gefälle | ≥ 1 % | Nivellement |
Höhenlage | Abweichung von der Nennhöhe ± 15 mm | Nivellement |
Ebenheit | Spaltweite unter 4 m Latte ≤ 15 mm | DIN 18202 |
Wasserkapazität Wk | ≥ 15 Vol.-% | DIN 18035-4 |
Tab. 14: Anforderungen an Dynamische Schichten nach FLL „Fachbericht zu Planung, Bau und Instandhaltung von Wassergebundenen Wegen“(2007)
Eigenschaft | Anforderung | Prüfung nach |
d < 0,063 mm | ≥ 8 ≤ 21 M.-% | DIN EN 933-1 |
Wasserdurchlässigkeit kf | 1 x 10-6 m /s | DIN 18035-5 |
Gefälle | ≥ 1 % | Nivellement |
Höhenlage | Abweichung von der Nennhöhe ± 10 mm | Nivellement |
Ebenheit | Spaltweite unter 4 m Latte ≤ 10 mm | DIN 18202 |
Tab. 15: Anforderungen an Deckschichten nach FLL „Fachbericht zu Planung, Bau und Instandhaltung von Wassergebundenen Wegen“(2007)
{Schotterrasen}
Schotterrasenflächen sind in der FLL-„Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen“ geregelt. Der Einbau von Schotterrasen wird in erster Linie für folgende Bereiche angewendet:
• | Notfahrbereiche an Straßen sowie als Stand- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr |
• | unregelmäßig genutzte Parkplatz- und Fahrflächen für Pkw sowie geringem Lkw- und Busverkehr |
Regelbauweise | Fahrzeugbelastung | Nutzungsfrequenz | Bauweise | Dicke der Vegetationstragschichten |
1 | Pkw bis 3,5 t1 | gelegentlich | einschichtig | 15-25 cm |
2 | PKW bis 3,5 t1 | ständig | einschichtig | 25-30 cm |
LKW bis 11,5 t2 | gelegentlich | |||
3 | Pkw bis 3,5 t1 | ständig | zweischichtig | obere Schicht 20 cm |
LKW bis 11,5 t2 | häufiger | untere Schicht nach ZTV SoB-StB | ||
1 = zulässiges Gesamtgewicht | 2 = Achslast |
Tab. 16: Regelbauweisen der Schotterrasenflächen in Abhängigkeit von der Belastung nach FLL-„Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen“ (2008)
Bild 5: Regelaufbauten nach FLL-„Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen“ (2008) (Quelle: Fauth)
a | Bewuchs |
b | Vegetationstragschicht |
c | Baugrund |
d | Verzahnung 5 cm |
e | Planum |
f | Tragschicht nach ZTV SoB-StB |
Der Baugrund muss einen kf-Wert ≥ 1x10-6 m/s und ein Verformungsmodul Ev2 ≥ 25 MPa ≤ 60 MPa aufweisen. Für hohe Belastungen ist eine Tragfähigkeit von mind. 45 MPa erforderlich. Je nach Verkehrslast muss auf den Baugrund eine Schottertragschicht aufgebracht werden.
Das Planum bzw. bei Bedarf die Schottertragschicht wird nach dem Verdichten angeraut und die Vegetationstragschicht aufgebracht. Dadurch wird eine ca. 5 cm dicke Verzahnung der Schichten erstellt.
Die Vegetationstragschicht besteht aus einem Gemisch aus Gerüstbaustoffen, wie natürlichen Mineralstoffen, Lavaschlacken oder Recyclingbaustoffen, sowie Zuschlagsstoffen, i. d. R. Böden der Bodengruppe 2-5 gem. DIN 18915. Es wird empfohlen, gebrochene Baustoffgemische im Körnungsbereich 0/16 mm bis 0/45 mm zu verwenden. Bei ungebrochenen Gesteinskörnungen muss die Schichtstärke ggf. erhöht werden, um eine ausreichende Tragfähigkeit zu erzielen.
Entscheidend für die spätere Vegetationsfähigkeit ist die Einhaltung der Anforderungen an die Wasserdurchlässigkeit und -speicherfähigkeit. Weitere Anforderungen, wie pH-Wert und Salzgehalt, sind gem. FLL zu berücksichtigen.
Der Einbau hat in erdfeuchtem Zustand zu erfolgen, um eine Entmischung der Mischungskomponenten zu vermeiden.
Bei einer zweischichtigen Vegetationstragschicht-Bauweise kommt in der unteren Schicht herkömmliches Tragschichtmaterial nach ZTV-SoB-StB mit einer gröberen Körnung zur Anwendung.
Eigenschaft | Anforderung | Prüfung nach |
Verformungsmodul Ev2 | ≥ 45 ≤ 60 MPa | DIN 18134 |
Verdichtungsgrad DPr | ≥ 93 ≤ 97 % | DIN EN 13286-2 |
Wasserdurchlässigkeit kf | ≥ 5 x 10-6 m /s | DIN 18130-1 |
Einbauwassergehalt | erdfeuchter Zustand i. d. R. wPr 0,5 -0,7 | DIN 18121 |
Wasserspeicherfähigkeit | 20–40 % | FLL-„Empfehlung für Baum-pflanzungen-Teil 2" (mit mittlerem Prüfzylinder) |
organische Substanz | ≥ 1 ≤ 3 M.- % | DIN 18121 |
Höhenlage | Abweichung von der Nennhöhe ± 30 mm | Nivellement |
Ebenheit | Spaltweite unter 4 m-Latte ≤ 30 mm | DIN 18202 |
Tab. 17: Anforderungen an Vegetationstragschichten nach FLL-„Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen“ (2008)
Auf die Vegetationstragschicht ist Saatgut nach RSM in der geeigneten Regelaussaatmenge auszubringen, anzuwalzen und ausreichend zu wässern. Dabei darf sich das Saatgut nicht entmischen.
{Pflasterbeläge}
Pflasterbeläge werden aus Naturstein, Klinker/Ziegel oder Betonstein hergestellt. Sie werden sowohl in gebundener als auch in ungebundener Bauweise verwendet. Die Regelbauweise ist allerdings die ungebundene Bauweise, da hier eine hohe dynamische Belastbarkeit gegeben und die Pflegeintensität sehr gering ist. Auf dem Verwendungszweck angepasste Materialwahl ist zu achten ( Kap. 2.1.2.3).
Als ungebunden wird eine Pflasterfläche bezeichnet, wenn das Bettungsmaterial ungebunden ausgeführt wird.
Für die Ausführung von Pflaster und Plattenbelägen sind insbesondere ATV DIN 18318:2015-08 sowie TL- und ZTV-Pflaster-StB zu berücksichtigen. Außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs können die „ZTV-Wegebau – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs“ (2013) angewendet werden.
Bei der Verlegung ist nach ATV DIN 18318:2015-08 die zulässige Abweichung von der Sollhöhe und dem Sollabstand ± 20 mm.
Abweichungen von der Ebenheit von Naturstein-Pflasterdecken dürfen unter einer 4 m langen Messstrecke nicht größer als 10 mm sein. Die Messung erfolgt mit einem Messkeil.
1.1.7.1 Bettung ungebundene Ausführung bei Pflasterbelägen
{Pflasterbeläge, Bettung ungebundene Ausführung}
Die Bettungsdicke beträgt nach DIN 18318 30 mm bis maximal 50 mm (verdichtet). Ab einer Steindicke von 120 mm sollten sie 40-60 mm (verdichtet) betragen. Diese wird auf die gefälle- und profilgerechte, verdichtete Oberfläche der Tragschicht aufgetragen. Unebenheiten der Tragschicht dürfen nicht durch die Bettung ausgeglichen werden.
Geeignetes Bettungsmaterial sind Brechsand-Splitt-Gemische in kornabgestufter Zusammensetzung nach ATV DIN 18318 in den Korngrößen 0/4, 0/5, 0/8 mm und bei Steinen mit einer Nenndicke ab 12 cm und einer Bettungsdicke > 40 mm Gemische aus Gesteinskörnungen 0/11 mm. Die Bettung muss filterstabil zur Tragschicht und zum Fugenmaterial gewählt werden. Im eingebauten und verdichteten Zustand benötigt diese einen Wasserdurchlässigkeitswert von mindestens kf = 1 x 10-6 m /s.
1.1.7.2 Pflaster ungebundene Ausführung bei Pflasterbelägen
{Pflasterbeläge, Pflaster ungebundene Ausführung}
Auf die profilgerecht vorbereitete Bettung wird das Pflaster flucht- und winkelgerecht und unter Einhaltung des Verbands verlegt. Die Verlegung des Pflasters erfolgt hammerfest.
1.1.7.3 Fuge ungebundene Ausführung bei Pflasterbelägen
{Pflasterbeläge, Fuge ungebundene Ausführung}
Nach der Verlegung des Pflasterbelags werden die Fugen verfüllt. Die Verfüllung der Fugen erfolgt vollständig und kontinuierlich mit dem Verlegefortschritt durch Aufbringen und Einschlämmen. Das Fugenmaterial wird in Abstimmung mit dem Bettungsmaterial gewählt, um die Filterstabilität zu gewährleisten. Geeignete Fugenmaterialien sind z. B. Natursande oder Brechsande in den Korngrößen 0/2 oder 0/4 mm und Brechsand-Splitt-Gemische in der Korngröße 0/4 mm vgl. TL-Pflaster.
Die Fugenbreite richtet sich nach der Steinart und -dicke nach ATV DIN 18318.
Nenndicke der Steine [in mm] | Fugenbreite Naturstein [in mm] | Fugenbreite Betonstein [in mm] | Fugenbreite Klinker [in mm] |
Unter 60 | 3-6 | 3 bis 5 | 3 bis 5 |
60 bis 120 | 5-10 | ||
Ab 120 | 8-15 | 5 bis 8 | |
Bearbeitete Steine | max. 10 |
Tab. 18: Zulässige Fugenbreite nach ATV DIN 18318:2015-08
Zur richtigen Abstimmung und Herstellung von Bettung und Fuge sind folgende Richtlinien gemeinsam zu beachten:
• | TL Gestein-StB 04/07 |
• | TL Pflaster-StB 06 |
• | ZTV Pflaster-StB 06 |
• | M FP 1 (Ausgabe 2003) |
1.1.7.4 Bettung gebundene Ausführung bei Pflasterbelägen
{Pflasterbeläge, Bettung gebundene Ausführung}
Die Bettung einer gebunden ausgeführten Pflasterfläche hat i. d. R eine Dicke von 40–60 mm. Sie besteht aus einem definierten Werkmörtel der folgende Eigenschaften aufweisen sollte:
• | 1Druckfestigkeit 30 N/mm² |
• | Haftzugfestigkeit 1,5 N/mm² |
• | Wasserdurchlässigkeit kf mindestens 1 x 10-6 m /s |
1.1.7.5 Pflaster gebundene Ausführung bei Pflasterbelägen
{Pflasterbeläge, Pflaster gebundene Ausführung}
Die Dicke der Pflastersteine für eine gebundene Ausführung sollte mindestens 4,5 cm, bei einer befahrbaren Fläche 6–8 cm und bei einer mit Schwerverkehr befahrenen Fläche 10–12 cm betragen.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Unterseite und Seitenflächen rau und sauber sind, um die Haftzugfestigkeit zur Bettung und zum Fugenmörtel zu verbessern.
1.1.7.6 Fugen gebundene Ausführung bei Pflasterbelägen
{Pflasterbeläge, Fugen gebundene Ausführung}
Im Gegensatz zur Bettung sollte der eingebaute Fugenmörtel weitgehend wasserundurchlässig sein. In den Materialeigenschaften sollte er jedoch denen der Bettung entsprechen. Die Druckfestigkeit sollte bei 45 N/mm² liegen. Auch in der gebundenen Ausführung ist der Fugenraum vollständig zu verfüllen. Hierfür ist eine erhöhte Fließfähigkeit notwendig.
Die Fugenbreite sollte mindestens 6–10 mm betragen. Bei Pflasterziegeln sollte sie bei 10 mm liegen, und bei unbearbeitetem Naturstein sollte sie maximal 15 mm aufweisen.
Zur Vermeidung von Spannungen innerhalb des Oberbaus und im Anschluss an feste Bauwerke sind Bewegungsfugen einzuplanen ( Kap. 2.1.5.1). Diese können aus Fugeneinlagen, anschmelzbaren Fugenbändern oder Vergussstoffen bestehen. Etwaige Bewegungsfugen und dessen Lagen sollten bereits in darunterliegenden gebundenen Tragschichten berücksichtigt werden.
1.1.7.7 Verbände bei Pflasterbelägen
{Pflasterbeläge, Verbände}
Durch die Verlegung in speziellen Verbänden können insbesondere Scherkräfte besser aufgenommen werden.
Mögliche Pflasterverbände für Beton- und Klinkerpflaster:
• | Läufer- oder Reihenverband |
• | Parkettverband gerade und versetzt |
• | Blockverband |
• | Fischgrätenverband |
• | Kreuzfugenverband uvm. |
Mögliche Pflasterverbände für Natursteinpflaster:
• | Reihenverband |
• | Kreuzfugenverband |
• | Römischer Verband |
• | Passe |
• | Segmentbögen |
• | Schuppenbögen |
• | Wildpflaster |
• | Polygonalverband uvm. |
Bis zum Erreichen der geforderten Standfestigkeit {Pflasterbeläge, Standfestigkeit} muss die Pflasterfläche nach der Fugenverfüllung mit geeignetem Gerät und Rüttelfrequenz abgerüttelt werden. Im Vorfeld ist die Pflasterfläche abzukehren. Danach erfolgt ein nochmaliges vollständiges Verfüllen und Einschlämmen der Fugen, bevor die Fläche in Betrieb genommen werden kann.
{Plattenbeläge}
Wie auch Pflasterbeläge können Plattenbeläge aus Naturstein, Klinker/Ziegel oder Betonstein hergestellt werden. Natursteine sind als regelmäßige, gesägte Formate sowie als freie Formate, wie z. B. Polygonalplatten, erhältlich. Sie werden mit gespaltener Oberfläche und/oder gebrochenen Kanten angeboten.
Die Formate und Oberflächen von Betonsteinplatten sind je nach Hersteller frei wähl- und kombinierbar. Sie werden sowohl in gebundener als auch in ungebundener Bauweise verwendet. Aufgrund ihres Verhältnisses von Dicke zu Länge weisen sie eine geringere Stabilität als Pflasterflächen auf. Daher ordnet die RStO das Einsatzgebiet für Plattenbeläge für nicht regelmäßig befahrene Geh- und Radwege und für nicht befahrene Plätze und Höfe ein.
Die Bauweisen von Plattendeckflächen unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen der Pflasterflächen. Anschließend werden daher lediglich die Besonderheiten der Plattendeckschichten beschrieben.
Auch hier ist die zulässige Abweichung von der Sollhöhe nach ATV DIN 18318 ± 20 mm.
Platten-Deckschichten dürfen unter einer 4 m Messstrecke Unebenheiten in der Oberfläche von nicht größer als 10 mm aufweisen.
1.1.8.1 Bettung ungebundene Ausführung bei Plattenbelägen
{Plattenbeläge, Bettung ungebundene Ausführung}
Die Bettung von ungebundenen Plattenbelägen sollte eine Dicke von 30–50 mm aufweisen. Durch die große Auflagefläche ist v. a. die gleichmäßige Ebenflächigkeit von großer Bedeutung, da es sonst zu Plattenbruch kommen kann.
Das genaue Bettungsmaterial wird bei den zuvor beschriebenen Pflasterflächen in ungebundener Ausführung genannt. Bei falscher Verlegung kann es zu Feuchteschäden kommen ( Kap. 2.1.2.2).
1.1.8.2 Fugen ungebundene Ausführung bei Plattenbelägen
{Plattenbeläge, Fugen ungebundene Ausführung}
Um ein einheitliches, gleichmäßiges Fugenbild zu erzeugen ist es bei Plattenflächen ratsam, auf den Einsatz von Fugenlehren oder Abstandshaltern zurückzugreifen. Auch auf die Auswahl eines geeigneten Fugensandes ist zu achten (Farbe) ( Kap. 2.1.2.1).
1.1.8.3 Bettung gebundene Ausführung bei Plattenbelägen
{Plattenbeläge, Bettung gebundene Ausführung}
Die Dicken und Anforderungen an eine Bettung für gebunden ausgeführte Plattenbeläge sind unter dem vorher aufgeführten Punkt der Bettung für gebundene Ausführungen von Pflasterflächen zu entnehmen.
1.1.8.4 Plattenbelag gebundene Ausführung
{Plattenbeläge, Plattenbelag gebundene Ausführung}
Die erforderlichen Nenndicken können ebenso in den vorhergehend beschriebenen Pflasterflächen in gebundener Ausführung entnommen werden. Plattenbeläge in gebundener Ausführung sind jedoch im Gegensatz zu Pflasterflächen nicht für befahrbare Bereiche geeignet.
Zudem kann es in vereinzelten Fällen zu Verfärbungen der Plattenfläche aus einer Reaktion mit dem Bettungsmörtel kommen. Auch Abplatzungen aufgrund von Frosteinwirkungen sind möglich ( Kap. 2.1.1.1).
1.1.8.5 Fugen gebundene Ausführung bei Plattenbelägen
{Plattenbeläge, Fugen gebundene Ausführung}
Auch dieser Punkt wird unter den gebunden ausgeführten Pflasterflächen erläutert.
1.1.8.6 Verbände bei Plattenbelägen
{Plattenbeläge, Verbände}
Da dieser bei Plattenbelägen von großer gestalterischer Bedeutung ist, sollte dieser in jedem Fall passend zum Belagsflächenzuschnitt ausgewählt werden. Zudem hat eine genaue Abstimmung der Plattenformate in Bezug auf die Wegebreite zu erfolgen.
Mögliche Verbände für Plattenbeläge:
• | Kreuzfugenverband orthogonal oder diagonal |
• | Reihenverband |
• | Schiffsverband |
• | Römischer Verband |
• | Polygonalverband uvm. |
1.1.9 Entwässerung von Belagsflächen
{Belagsflächen, Entwässerung}
Um das Wasser bei und nach Niederschlägen zur Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit und Funktionalität zügig von den Belagsflächen abzuleiten, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden.
Die Entwässerung von Belagsflächen ist zum einen abhängig von der Oberflächenbeschaffenheit und dem Abflussbeiwert der verwendeten Materialien. Zum anderen spielen das Fugenmaterial, die Fugengröße sowie die Topographie des bestehenden Geländes eine entscheidende Rolle.
Der Hauptfaktor liegt jedoch in der ausreichenden Oberflächenneigung, um Niederschlagswasser effizient abzuleiten. Dies kann durch Tiefpunkte oder Tieflinien erfolgen. Die Ableitung des anfallenden Wassers erfolgt dann durch Punkt- bzw. Linienentwässerungssysteme oder durch die freie Entwässerung auf unbefestigten, versickerungsfähigen Flächen.
Wird das Niederschlagswasser in eine Entwässerungseinheit geleitet, ist diese hinsichtlich der angeschlossenen Einzugsfläche entsprechend zu dimensionieren. Hofabläufe als Punktentwässerung können einen Niederschlagsflächeneinzugsbereich von ca. 100-200 m² aufnehmen. Ein Straßeneinlauf auf wenig befahrenen Flächen hingegen hat einen Einzugsbereich von ca. 300-400 m². Werden Straßen und Plätze befahren, sind die Einläufe entsprechend dichter anzuordnen.
{Entwässerung, Gefälle}
Bei der Planung ist darauf zu achten, dass das Gefälle und somit auch das Niederschlagswasser immer vom Gebäude weg geführt wird ( Kap. 2.1.6.1). Zudem sollte das Niederschlagswasser einer befestigten Fläche, noch bevor es auf eine andere Fläche trifft, durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Entwässerungsrinnen, abgefangen werden.
Straßen und Wege werden in den meisten Fällen durch ein geeignetes Quergefälle {Entwässerung, Quergefälle} entwässert, das zumeist größer ist als das zusätzliche Längsgefälle {Entwässerung, Längsgefälle}. Das dabei entstehende Diagonalgefälle ist ab einem Quergefälle von q > 1 % deutlich größer. Auch mit Erhöhung des Längsgefälles nimmt das Diagonalgefälle {Entwässerung, Diagonalgefälle} konstant zu. Somit kann mit einer Erhöhung des Längsgefälles das Quergefälle reduziert werden.
Es gilt:
p = Diagonalgefälle | q = Quergefälle | s = Längsgefälle |
Je nach Material und Einbauort ist die Mindestanforderung an den Gefällewert nach den entsprechenden Richtlinien geregelt:
• | Naturstein mit gespaltener Oberfläche oder grob bearbeiteter Oberfläche – auf Fahrbahnen 3,5 % – sonstige Flächen 3,0 % |
• | in allen anderen Fällen 2,5 % |
• | Entwässerungsrinnen im Längsgefälle 0,5 % |
• | wasserdurchlässige Belagsdeckschichten 1,0 % maximal 5 % |
• | Belagsdeckschichten mit Vegetationsfugen 1,0 % maximal 5 % |
• | Verkehrsflächen (Straßen) Querneigung 2,5 % |
• | sonstige Verkehrsflächen Schrägneigung 2,0 % – bei Pflasterdecken 3 % – in Verwindungsstrecken 0,5 % |
Die angegebenen Werte wurden den Regelwerken ATV DIN 18318, Merkblatt FGSV 947, FLL-Richtlinie, RAS-Ew entnommen.
Nach ATV DIN 18318 ist die zulässige Abweichung von der planmäßigen abflusswirksamen Neigung für alle Belagsarten 0,4 %.
Bei Pflaster- und Plattenflächen ist bei der Planung der Verlegerichtung und Schnittkanten besonders auf die spätere Entwässerungsrichtung zu achten. So sollte die Bögen des Segmentbogenpflasters immer entgegen die Fließrichtung zeigen.
{Fassadenanschluss}
Bild 6: Fassadenanschluss einer Vegetationsfläche mit Kiestraufe {Fassadenanschluss, Kiestraufe} (Quelle: Fauth nach Richtlinie Fassadensockelputz/Außenanlage)
Beim Anschluss von Freiflächentypen an unmittelbar oberhalb und unterhalb der Geländeoberfläche angrenzende Außenwände, sowie an Zugängen von Gebäuden sind die FLL-„Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Übergangsbereichen von Freiflächen zu Gebäuden“, Ausgabe 2012, zu beachten.
Die Gebäudeteile der Dämmung und Abdichtung an sich müssen durch den Hochbau fachgerecht eingebaut werden und der späteren Nutzung entsprechend belastbar sein. Die Außenhaut eines Gebäudes darf durch den Anschluss von Freiflächen nicht geschädigt werden. Die Abdichtung bzw. die Perimeterdämmung ist i. d. R. die Leistungsgrenze zwischen Garten- und Landschaftsbau zum Hochbau. Die Abdichtung {Fassadenanschluss, Abdichtung} ist i. d. R. 15 cm über die Oberfläche des Belags, der Kiesschüttung oder der Begrünung zu führen. Bei Abdichtungen ohne Beläge, Kiesschüttung oder Begrünung bezieht sich die Anschlusshöhe auf die Abdichtungsoberfläche. Dadurch soll verhindert werden, dass Schneematschbildung, Wasserstau, Winddruck oder Vereisung Niederschlagswasser über die Türschwelle eindringt (Flachdachrichtlinie).
Grundsätzlich ist eine Abdichtung gegen Feuchtigkeit an allen vom Boden berührten Außenflächen anzubringen. Die Abdichtung der Gebäude muss einen ausreichenden Spielraum für die Anpassung des Geländes freilassen. Sie muss deshalb an allen Stellen 15 cm über die Geländeoberfläche geführt werden. Ein Spritzschutzstreifen, z. B. aus Kies, schützt das Gebäude vor Belastungen (Feuchtigkeit und Verschmutzungen) durch Spritzwasser. Das Gefälle ist grundsätzlich vom Gebäude weg zu führen. Bei Verfüllungen an Neubauten ist mit Setzungen zu rechnen.
Im Anschluss werden verschiedene Typen von Freiflächen, die an Fassaden angrenzen, und die Besonderheiten dazu beschrieben.
{Fassadenanschluss, von Vegetationsflächen}
Bild 7: Fassadenanschluss einer Vegetationsfläche mit Plattensockel (Quelle: Fauth nach FLL-„Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden“)
Durch direkt anschließende Vegetationsflächen können Verschmutzungen durch Spritzwasser auftreten. Auch die Gefahr der Beschädigung durch die Wurzeln von Pflanzen ist gegeben. Deshalb sollten Vegetationsflächen durch einen Spritzschutzstreifen von der anschließenden Gebäudewand getrennt werden. Dieser sollte eine Mindestbreite von 30 cm betragen. Traufplatten sollten mit einem Gefälle von mindestens 2,5 % ausgeführt werden. Streifen aus Gesteinskörnungsgemischen sollten das Versickern des Wassers in tiefere Schichten ermöglichen. Kantensteine verhindern das Einwachsen von Vegetation in den Streifen und erleichtern die Pflege. Bei stark wurzeltreibenden Arten, wie Bambus, ist eine Rhizom- oder Wurzelsperre vorzusehen. Ein ausreichender Abstand von Gehölzen zu Gebäuden ist ratsam.
{Fassadenanschluss, von Wasserflächen}
Beim Anschluss von Wasserflächen an Gebäuden werden an den Spritzwasserschutz besonders hohe Anforderungen gestellt. Soll-Überlaufstellen und Versickerungseinrichtungen sind in ausreichendem Abstand zum Gebäude einzurichten.
1.1.10.3 Wege- und Pflasterflächen
{Fassadenanschluss, von Wege- und Pflasterflächen}
Durch Verdichtungsarbeiten bei Einbau von Wege- und Pflasterflächen dürfen keine Beschädigungen an Gebäudeabdichtungen entstehen. Sollte ein Einbau von einem ausreichenden Gefälle des anschließenden Belags nicht möglich sein, müssen Entwässerungseinrichtungen, wie Rinnen, eingeplant werden. Bei Pflasterflächen ist mit vermehrtem Spritzwasser zu rechnen. Bei anschließenden Holzbelägen ist auf das Quellen und Schwinden des Materials zu achten.
1.1.10.4 Entwässerungseinrichtungen
{Fassadenanschluss, von Entwässerungseinrichtungen}
Entwässerungseinrichtungen sollten mit einem ausreichenden Abstand von der Fassade eingebaut werden. Die Abstandsfläche sollte dabei ein Mindestgefälle von 2,5 % zur Entwässerungseinrichtung, wie einer Rinne oder Fußabstreiferrost besitzen ( Kap. 2.1.4.1).
1.1.10.5 Verringerung der Anschlusshöhe
Die Anschlusshöhe {Fassadenanschluss, Anschlusshöhe} kann verringert werden, wenn bedingt durch die örtlichen Verhältnisse zu jeder Zeit ein einwandfreier Wasserablauf im Türbereich sichergestellt ist und die Spritzwasserbelastung minimiert ist. Eine Lösung ist z. B. ein wannenförmiger Entwässerungsrost mit unmittelbarem Anschluss an die Entwässerung. Für diese Fälle soll die Anschlusshöhe jedoch mindestens 5 cm betragen (oberes Ende der Abdichtung oder von Anschlussblechen unter dem Wetterschenkel/Sockelprofil). (Flachdachrichtlinie)
1.1.10.6 Barrierefreie Zugänge, Sonderkonstruktionen
{Fassadenanschluss, Barrierefreie Zugänge}
Für barrierefreies Bauen und verschiedene andere Fassadeneinbauten, wie Lichtschächte, gelten für den Anschluss besondere Regelungen, die in den FLL-Empfehlungen nachzulesen sind. In diesen Fällen sind zusätzlich besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser oder das Hinterlaufen der Abdichtung einzuplanen. Hierzu ist z. B. hinter den Türschwellen und Türpfosten aufzukanten oder mit Klemmprofilen wasserdicht an den Außenoberflächen anzuschließen. Die DIN 18040-1 fordert darüber hinaus, dass untere Türanschläge und –schwellen nicht zulässig sind. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als zwei Zentimeter sein (DIN 18040-1:2010-10). Weitere zusätzliche Maßnahmen, wie ausreichend große Vordächer, Fassadenrücksprünge und/oder unmittelbar entwässernde Rinnen mit Gitterrosten, können bei Schwellen mit nur geringer oder ganz ohne Aufkantung erforderlich sein.
1.1.11 Auswahl der wichtigsten DIN Normen und Regelwerke
DIN 18318:2012-09, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Verkehrswegebauarbeiten – Pflasterdecke und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassung
ZTV- Wegebau, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenbaus, Ausgabe 2013.
DIN EN 1341:2013-03, Platten aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1342:2003-03, Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1343:2013-03, Bordsteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1338:2003-08, Pflastersteine aus Beton – Anforderungen und Prüfverfahren.
DIN EN 1339:2003-08, Platten aus Beton – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1340:2006-11, Bordsteine aus Beton – Anforderungen und Prüfverfahren
1.1.11.3 Pflasterziegel und begrünbare Flächenbefestigungen
DIN EN 1344:2013-03, Pflasterziegel – Anforderungen und Prüfverfahren.
FLL-Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen, 2008.
1.1.11.4 Wassergebundene Wegedecken
DIN EN 13285:2014-10, Ungebundene Gemische – Anforderungen
FLL-Fachbericht zu Planung, Bau und Instandhaltung von Wassergebundenen Wegen, 2007.
DIN 18195-1:2011-12 Bauwerksabdichtungen – Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung und Abdichtungsarten
DIN 18195-2:2009-04 Bauwerksabdichtungen – Teil 2: Stoffe
Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie, Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.V., 2008
DIN 18040-1:2010-10 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen, Teil 1: Öffentliche Gebäude.
FLL-Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden, Ausgabe 2012.
Richtlinie Fassadensockelputz/Außenanlage, Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes sowie des Anschlusses der Außenanlage, Ausgabe 2013.