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BB.2.2 Kontinuierliche Drehbehinderung

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(1) B Ein Träger darf als ausreichend gegen Verdrehung gestützt angesehen werden, wenn das folgende Kriterium erfüllt wird:

Zu NDP zu BB1.3(3)B Anmerkung

Wird durch Berücksichtigung einer gegenüber der Stablänge reduzierten Knicklänge für die Strebe eine Einspannung in die Gurtstäbe berücksichtigt, kann nicht gleichzeitig auch für die Gurtstäbe eine Einspannung in die Strebe angenommen werden.

Zu BB.2.1(1)B

Die Regel entspricht der Regel in Element (308) in Abschnitt 3.3.2 in DIN 18800-2 [K2]. Dort wird für die Ermittlung der vorhandenen Schubsteifigkeit der Bleche Bezug genommen auf DIN 18807 [K26], die nur zum Teil gleichwertig durch EN 1993-1-3 ersetzt wird.

Untersuchungen [K36] zeigen, dass der Einfluss der Verbindungsmittelsteifigkeit bei der Berechnung der Schubsteifigkeit S eines Trapezprofils eine zentrale Bedeutung hat. Die Verbindungsmittelsteifigkeit wird im ECCS-Dokument [K37], auf das in EN 1993-1-3 verwiesen wird, beachtet. Im zu EN 1993-1-3 gehörigen deutschen Nationalen Anhang DIN EN 1993-1-3/NA:2017 wird im NCI zu 10.3.1 derzeit zusätzlich auf DIN 18807-3 [K26] verwiesen. Die Werte in DIN 18807-3 ignorieren die Steifigkeit der Verbindungsmittel, womit die beiden Verweise also im Widerspruch zueinander stehen. Eine Überarbeitung des Verweises auf DIN 18807-3 ist in Arbeit.

(BB.3)

Dabei ist

C ϑ,k die Verdrehsteifigkeit (je Längeneinheit Trägerlänge), die durch das stabilisierende Bauteil (z. B. die Dachkonstruktion) und die Verbindung mit dem Träger wirksam ist;
K υ = 0,35 für die elastische Berechnung;
K υ = 1,00 für die plastische Berechnung;
K ϑ der Faktor zur Berücksichtigung des Momentenverlaufs und der Art der Verdrehbarkeit des drehbehindert gestützten Trägers, siehe Tabelle BB.1;
M pl,k der charakteristische Wert der plastischen Momententragfähigkeit des Trägers.

(2) B Die Verdrehsteifigkeit (je Längeneinheit Trägerlänge) durch das durchgehende Stabilisierungselement (z. B. die Dachkonstruktion) ist wie folgt zu berechnen:

(BB.4)

Dabei ist

C ϑR,k die Verdrehsteifigkeit (je Längeneinheit) des stabilisierenden Bauteils unter der Annahme einer steifen Verbindung mit dem Träger;
C ϑC,k die Verdrehsteifigkeit (je Längeneinheit) der Verbindung zwischen dem Träger und dem stabilisierenden Bauteil;
C ϑD,k die Verdrehsteifigkeit (je Längeneinheit) infolge von Querschnittsverformungen des Trägers.

Anmerkung: Weitere Informationen zur Bestimmung der Verdrehsteifigkeit, siehe EN 1993-1-3.

Zu BB.2.2(1)B

Bei der Unterscheidung für K ist mit den Begriffen elastische Berechnung plastische Berechnung tatsächlich die Ausnutzung des elastischen bzw. plastischen Querschnittswiderstands gemeint.

Zu BB 2.2(2)B und NCI

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Bezeichnungen für die Drehbettung und die Drehbettungsanteile unterschiedlich zu EN 1993-1-3 (Abschn. 10.1.5.2(1)) definiert sind. Im Folgenden sind die unterschiedlichen Bezeichnungen zusammenfassend dargestellt:


Formeln zur Ermittlung der Verdrehsteifigkeiten lassen sich unter anderem in [K18] und [K44] wiederfinden. Dabei ist darauf zu achten, dass für die Ermittlung der Verdrehsteifigkeit CϑD,k nach Formel (K.12) die Querschnittswerte in [cm] einzusetzen sind.

(K.12)

Stahlbau-Kalender 2022

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