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Vorwort

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Der Mord an einem Menschen ist durch ein großes Unrecht charakterisiert. Dieses größere Unrecht wird nach geltendem Recht durch die Verwirklichung der sogenannten Mordmerkmale angezeigt. Es hat zur Folge, dass der Mord mit dem höheren und grundsätzlich zwingenden Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht wird. Folgende Mordmerkmale werden in drei Fallgruppen unterschieden. Die erste Fallgruppe umfasst die niedrigen Beweggründe. Dazu zählen Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier und sonstige niedrige Beweggründe. In der zweiten Fallgruppe werden die sogenannten verwerflichen Begehungsweisen wie Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel unterschieden. Schließlich gibt es in der dritten Fallgruppe die deliktische Zielsetzung, welche Ermöglichungsabsicht und Verdeckungsabsicht umfasst. In den folgenden Fällen wird anhand von zehn aufsehenerregenden Mordprozessen gezeigt, dass auch mehrere Fallgruppen ein Mordmotiv umfassen können. Oftmals eine schwierige Aufgabe für die Gerichte, die entsprechende Zuordnung zu treffen und letztlich über Schuld oder Unschuld des oder der Täter entscheiden zu können.

Folgende Fälle werden hier näher betrachtet:

1. Mord um eine Hure

Die Frankfurter Edel-Prostituierte Rosemarie Nitribitt wurde 1957 im Alter von 24 Jahren ermordet. Der Fall konnte nie aufgeklärt werden. Zu den vielen Spekulationen rund um den Fall trägt bei, dass Prominente aus Wirtschaft und Politik zu den Kunden von Nitribitt gezählt haben sollen. Ermittlungspannen der Kripo nährten den Verdacht einer planmäßigen Vertuschung. Der „Fall Nitribitt“ dient als Ausgangspunkt, um die spießige deutsche Nachkriegsgesellschaft der 50er Jahre zu charakterisieren.

2. Ich will nur töten

Der „Kirmesmörder" Jürgen Bartsch hat zwischen 1962 und 1966 vier Jungen getötet. Auf Kirmesplätzen in Nordrhein Westfalen hielt er Ausschau nach „geeigneten" Opfern. Am 21. Juni 1966 wurde Jürgen Bartsch verhaftet. Der „Kirmesmörder“ hatte vier Jungen abgeschlachtet. Die bestialischen Morde erschütterten Deutschland. Doch was machte den 21-Jährigen zum Killer?

3. Es geschah in Lebach

Sie kommen morgens um kurz vor drei Uhr: Zwei bewaffnete Männer dringen in der Nacht zum 20. Januar 1969 in ein Munitionslager der Bundeswehr ein, töten drei der fünf Wachsoldaten und verletzen zwei schwer. Einer der schwerverletzten Soldaten stirbt kurz danach, nur einer überlebt den Angriff. Die Täter entkommen mit Waffen und Munition. Ein Gewaltverbrechen, das in der Öffentlichkeit ungewöhnliches Aufsehen erregte.

4. Mord aus Eifersucht

Am 3. Februar 1977 geht bei der Polizei in Starnberg ein Anruf ein. Ein Mann sei angeschossen worden. Die Anruferin ist keine Geringere als Schauspielerin Ingrid van Bergen. Der Verletzte ist ihr Geliebter Klaus Knaths. Drei Mal hat sie geschossen, zwei Mal trifft sie. Der letzte Schuss ist tödlich. Klaus Knaths stirbt vor der Starnberger Villa. Am 20. Juli 1977 beginnt der Prozess gegen Ingrid van Bergen. Die Verhandlung soll nun die Wahrheit ans Licht bringen.

5. Die Mutter als Rächerin

Am 5. Mai 1980 wird die siebenjährige Anna Bachmeier in Lübeck erwürgt. Ein knappes Jahr später erschießt ihre Mutter Marianne Bachmeier den mutmaßlichen Mörder im Gerichtssaal. Der Akt der Selbstjustiz schreibt Rechtsgeschichte. Der mutmaßliche Täter, ein vorbestrafter Sexualstraftäter sitzt in Saal 157 des Lübecker Landgerichts, als sich von hinten Marianne Bachmeier nähert. Sie zieht eine Pistole aus ihrer weiten Manteltasche, zielt auf Grabowskis Rücken und drückt ab. Sechs Schüsse treffen. Der 35-jährige Fleischer stirbt noch im Gerichtssaal. „Hoffentlich ist er tot", sagt Marianne Bachmeier kurz nach der Tat. Die 31-Jährige lässt sich widerstandslos festnehmen.

6. Tod in der Eifel

Am 4. November 1982 verschwindet die 18-jährige Lolita Brieger. Zeugen sagen aus, sie sei aus dem Eifeldorf Frauenkron auf dem Weg zu ihrem Freund gewesen und sie war schwanger. Die Polizei sucht mehr als 30 Jahre lang erfolglos nach dem Mädchen. Dann nimmt sich ein neuer Ermittler des Falles an. Schließlich bricht ein Dorfbewohner das jahrzehntelange Schweigen. Denn eines ist klar: In Frauenkron wussten viele, was geschehen war. Eine Frau aus dem Dorf Frauenkron berichtet von einem Gerücht, das sie über mehrere Ecken gehört habe: Ein gewisser Michael S. – der beste Freund von Lolitas damaligem Freund – sei am Abend von Lolitas Verschwinden erst spät nach Hause gekommen. In einer langen, zermürbenden Vernehmung erzählt der Mann dem ermittelnden Kommissar schließlich die ganze Wahrheit. Es kommt zum Prozess, doch ein Mord ist dem Mann nach so langer Zeit nicht mehr nachzuweisen, und Totschlag ist längst verjährt.

7. Mord aus Habgier

Es ist eine der Grundfragen unseres Strafrechts: Kann sich ein Täter tatsächlich frei entscheiden zwischen Gut und Böse? Die Meinungen schwanken hier sehr stark. Viele glauben, dass Erlebnisse in der Kindheit, das soziale Umfeld und viele andere Faktoren einen Menschen zum Mörder „machen“. Es geht um den Hammermörder. Norbert Poehlke war in den 80er Jahren ein unauffälliger Polizeibeamter im Mittleren Dienst. Keine Vorstrafen, keine ungewöhnliche Kindheit. Dann auch noch ein Glücksfall: Poehlke gewinnt im Lotto – mehr als 30 000 Mark. Es ist der Beginn einer bis heute unfassbaren Tragödie. Poehlke will seiner Familie was bieten: Er kauft ein Eigenheim, übernimmt sich dabei finanziell aber. Um den Lebensstandard zu halten, braucht er ständig Geld: Er begeht drei Raubmorde und vier Banküberfälle. Weil der Täter die Scheiben der Kassenschalter mit einem Vorschlaghammer einschlägt, nennt die Presse ihn: der „Hammermörder“. Am Ende hat Poehlke vier Banken überfallen und sechs Menschen getötet. Auch seine Familie löscht er 1985 aus: seine Frau und die beiden Söhne – anschließend richtet er sich selbst.

10 Mordprozesse aus Deutschland

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