Читать книгу Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBOAVO) - Wolfgang Stein - Страница 6

Inhaltsverzeichnis

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Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

A. Verordnungstext

Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)

B. Gesetzestext

Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) – Auszug –

C. Kommentierung

Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)

I. Einführung

1.Regelungsgegenstände der Allgemeinen Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO)

2.Der vorbeugende Brandschutz in Landesbauordnung und Allgemeiner Ausführungsverordnung

2.1Allgemeines

2.2Grundsatzanforderungen zum Brandschutz

2.3Einzelanforderungen zum Brandschutz

2.4Brandschutzanforderungen an Baustoffe und Bauteile

2.4.1Baustoffe: Baustoffeigenschaften und -klassen

2.4.2Bauteile: Bauteileigenschaften und Feuerwiderstandsklassen

3.Gebäudeklassen der Landesbauordnung

II. Die einzelnen Regelungen der Allgemeinen Ausführungsverordnung

§ 1Kinderspielplätze (Zu § 9 Abs. 2 LBO)

–Geeignete Lage, gefahrlose Erreichbarkeit (Abs. 1)

–Größe und Ausstattung (Abs. 2)

§ 2Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung (Zu § 15 Abs. 1 und 3 bis 6 LBO)

–Rettungsgeräte, geeignete Aufstell- und Bewegungsflächen (Abs. 1)

–Zu- und Durchgänge für die Feuerwehr (Abs. 2)

–Zu- und Durchfahrten für die Feuerwehr (Abs. 3)

–Befestigung und Kennzeichnung der Feuerwehrflächen (Abs. 4)

–Löschwasserversorgung (Abs. 5)

§ 3Umwehrungen (Zu § 16 Abs. 3 LBO)

–Verkehrssicherheit nach § 16 LBO (vor Abs. 1)

–Zu umwehrende Flächen (Abs. 1)

–Licht- und Betriebsschächte in Verkehrsflächen (Abs. 2)

–Mindesthöhen von Umwehrungen und Fensterbrüstungen (Abs. 3)

–Abstand zwischen Umwehrung und zu sichernder Fläche (Abs. 4)

–Ausgestaltung der Umwehrung (Abs. 5)

§ 4Tragende Wände und Stützen (Zu § 27 Abs. 1 LBO)

–Schutzziele des § 27 Abs. 1 LBO (vor Abs. 1)

–Übersicht: Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile in normalen Geschossen

–Feuerwiderstandsanforderungen an tragende und aussteifende Wände und Stützen (Abs. 1)

–Feuerwiderstandsanforderungen in Kellergeschossen (Abs. 2)

–Übersicht: Feuerwiderstandsanforderungen an die Wände nach § 4

§ 5Außenwände (Zu § 27 Abs. 2 LBO)

–Schutzziele des § 27 Abs. 2 LBO (vor Abs. 1)

–Begriff „Außenwand“

–Anforderungen an nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände (Abs. 1)

–Anforderungen an Oberflächen und Bekleidungen von Außenwänden (Abs. 2)

–Doppelfassaden und hinterlüftete Außenwandbekleidungen (Abs. 3)

–Anwendungsbereich der Norm (Abs. 4)

–Übersicht: Anforderungen an Außenwände und deren Teile nach § 5

§ 6Trennwände (Zu § 27 Abs. 3 LBO)

–Schutzziele des § 27 Abs. 3 LBO (vor Abs. 1)

–Erforderlichkeit von Trennwänden (Abs. 1)

–Feuerwiderstandsanforderungen bei Trennwänden (Abs. 2)

–Oberer Abschluss von Trennwänden (Abs. 3)

–Öffnungen in Trennwänden (Abs. 4)

–Anwendungsbereich der Norm (Abs. 5)

–Übersicht: Feuerwiderstandsanforderungen an Trennwände nach § 6

§ 7Brandwände (Zu § 27 Abs. 4 LBO)

–Schutzziele des § 27 Abs. 4 LBO (vor Abs. 1)

–Erforderlichkeit von Brandwänden (Abs. 1)

–Gebäudeabschlusswände ohne Brandwanderfordernis (Abs. 2)

–Feuerwiderstandsanforderungen an Brandwände und Brandwandersatzwände (Abs. 3)

–Durchgehende Brandwände; Abweichungen (Abs. 4)

–Oberer Abschluss von Brandwänden (Abs. 5)

–Brandwände bei über Eck zusammenstoßenden Gebäuden (Abs. 6)

–Seitlicher Abschluss von Brandwänden (Abs. 7)

–Öffnungen in Brandwänden (Abs. 8)

–Verglasungen in Brandwänden (Abs. 9)

–Geltung der Vorschriften für Brandwandersatzwände (Abs. 10)

§ 8Decken (Zu § 27 Abs. 5 LBO)

–Schutzziele des § 27 Abs. 5 LBO (vor Abs. 1)

–Feuerwiderstandsanforderungen an Decken und Anschlüsse (Abs. 1)

–Feuerwiderstandsanforderungen an Kellerdecken (Abs. 2)

–Öffnungen in Decken (Abs. 3)

–Übersicht: Feuerwiderstandsanforderungen an Decken und Abschlüsse nach § 8

§ 9Dächer (Zu § 27 Abs. 6 und § 16 LBO)

–Schutzziel des § 27 Abs. 6 LBO (vor Abs. 1)

–Begriff der harten Bedachung

–Ausnahmen vom Erfordernis harter Bedachungen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (Abs. 1)

–Ausnahmen im Übrigen (Abs. 2)

–Abweichungen bei lichtdurchlässigen Teilflächen und begrünten Bedachungen (Abs. 3)

–Dachüberstände, Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen (Abs. 4)

–Traufseitig aneinander gebaute oder benachbarte Gebäude (Abs. 5)

–Höher liegende Öffnungen (Abs. 6)

–Dächer an Verkehrsflächen und über Eingängen (Abs. 7)

–Vorrichtungen für Arbeiten vom Dach aus (Abs. 8)

§ 10Treppen (Zu § 28 Abs. 1 LBO)

–Begriff der notwendigen Treppe nach § 28 Abs. 1 (vor Abs. 1)

–Weitere notwendige Treppen nach § 15 Abs. 5

–Anforderungen an die Verkehrssicherheit von Treppen

–Zulässige notwendige Treppen (Abs. 1)

–Anordnung der notwendigen Treppen (Abs. 2)

–Brandschutzanforderungen an notwendige Treppen (Abs. 3)

–Erforderliche Breite notwendiger Treppen (Abs. 4)

–Anforderungen an Handläufe für Treppen (Abs. 5)

–Abstand von Treppen zu Türen (Abs. 6)

§ 11Notwendige Treppenräume, Ausgänge (Zu § 28 Abs. 2 LBO)

–Schutzziele und Begriff des notwendigen Treppenraums nach § 28 Abs. 2 (vor Abs. 1)

–Notwendige Treppen ohne eigenen Treppenraum

–Zulässige Länge der Rettungswege (Abs. 1)

–Lage der notwendigen Treppenräume (Abs. 2)

–Feuerwiderstandsanforderungen an Wände notwendiger Treppenräume (Abs. 3)

–Übersicht: Anforderungen an Wände notwendiger Treppenräume nach § 11 Abs. 3

–Bekleidungen, Einbauten, Bodenbeläge, Brandlasten (Abs. 4)

–Öffnungen in notwendigen Treppenräumen (Abs. 5)

–Übersicht: Anforderungen an Öffnungsabschlüsse in notwendigen Treppenräumen nach § 11

–Beleuchtung notwendiger Treppenräume (Abs. 6)

–Belüftung notwendiger Treppenräume (Abs. 7)

–Sicherheitstreppenräume (Abs. 8)

§ 12Notwendige Flure, offene Gänge (Zu § 28 Abs. 3 LBO)

–Schutzziele des § 28 Abs. 3 (vor Abs. 1)

–Ausnahmen von der Erforderlichkeit notwendiger Flure (Abs. 1)

–Verkehrssicherheit von notwendigen Fluren (Abs. 2)

–Unterteilung in Rauchabschnitte (Abs. 3)

–Wände und Öffnungen notwendiger Flure (Abs. 4)

–Wände und Brüstungen offener Gänge (Abs. 5)

–Bekleidungen, Einbauten, Bodenbeläge (Abs. 6)

§ 13Fenster, Türen, sonstige Öffnungen (Zu § 28 Abs. 4 und § 16 LBO)

–Schutzziele der §§ 16 und 28 Abs. 4 (vor Abs. 1)

–Vorrichtungen zur Außenreinigung von Fensterflächen (Abs. 1)

–Kennzeichnung von Glasflächen, weitere Schutzmaßnahmen (Abs. 2)

–Kellergeschosse ohne Fenster (Abs. 3)

–Fenster, die als Rettungswege dienen (Abs. 4)

§ 14Aufzugsanlagen (Zu § 29 LBO)

–Schutzziele des § 29 Abs. 1 LBO (vor Abs. 1)

–Erfordernis eigener Fahrschächte (Abs. 1)

–Anforderungen an Fahrschachtwände (Abs. 2)

–Übersicht: Anforderungen nach § 14 an Fahrschachtwände

–Lüftung, Rauchableitung (Abs. 3)

–Stufenlose Erreichbarkeit von Aufzügen für Rollstühle (Abs. 4)

–Fahrkörbe zur Aufnahme von Krankentragen und Rollstühlen (Abs. 5)

–Brandfallsteuerung (Abs. 6)

§ 15Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Warmluftheizungen (Zu § 30 LBO)

–Schutzziele des § 30 LBO, Begriffe (vor Abs. 1)

–Anforderungen an Lüftungsleitungen (Abs. 1)

–Übertragung von Staub und Gerüchen (Abs. 2)

–Lüftung und Ableitung von Abgasen (Abs. 3)

–Anwendungsbereich der Absätze 1 und 2 (Abs. 4)

–Raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen (Abs. 5)

§ 16Leitungen, Installationsschächte und -kanäle (Zu § 31 LBO)

–Schutzziel des § 31 LBO, Begriffe (vor Abs. 1)

–Anforderungen an Leitungen, Installationsschächte und -kanäle (Abs. 1)

–Leitungen in notwendigen Treppenräumen und Fluren (Abs. 2)

–Entsprechende Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 auf Installationsschächte und -kanäle (Abs. 3)

§ 17Kleinkläranlagen, Gruben, Anlagen für Abfall- und Reststoffe (Zu § 33 LBO)

–Schutzziele des § 33 Abs. 2 (vor Abs. 1)

–Anforderungen an Kleinkläranlagen und Gruben (Abs. 1)

–Anforderungen für Toiletten ohne Wasserspülung (Abs. 2)

–Wasserrechtliche Grenzen dezentraler Abwasserbeseitigung (Absätze 1 und 2)

–Anforderungen an Anlagen zur vorübergehenden Aufbewahrung von Abfällen und Reststoffen (Abs. 3)

§ 18Anwendung betriebssicherheitsrechtlicher Vorschriften (Zu § 73 Abs. 8 Nr. 2 LBO)

–Gewerberechtliche Vorschriften für Aufzugsanlagen (vor Abs. 1)

–Entsprechende Anwendbarkeit von Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (Abs. 1)

–Erweiterte Zuständigkeit der Baurechtsbehörden (Abs. 2)

§ 19Ordnungswidrigkeiten (Zu § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO)

–Begriff der Ordnungswidrigkeit

–Die Bußgeld bewehrten Tatbestände

–Vorsätzliche und fahrlässige Tatbegehung; Irrtümer

–Sachlich und örtlich zuständige Verfolgungsbehörde

§ 20 Inkrafttreten

Stichwortverzeichnis

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