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Teil IV – Recht persönlich: Das Familien- und Erbrecht

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Das 12. und 13. Kapitel befassen sich dann mit dem im vierten und fünften Buch des BGB geregelten Familien- und Erbrecht. Im Studium spielen beide Rechtsgebiete zwar oftmals keine herausragende Rolle. Speziell in der Praxis sind sie aber derart bedeutsam, dass sie hier im Sinne einer Gesamtdarstellung zumindest in Grundzügen Platz finden.

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