Читать книгу Berufs- und Arbeitspädagogik - Dr. Lothar Semper, Bernhard Gress - Страница 45

Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben

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1. Sie haben sich nach abgelegter Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig gemacht und wollen zwei Lehrlinge einstellen und ausbilden. Einer der beiden Lehrlinge soll in einem Ausbildungsberuf des Handwerks, der andere in einem nicht handwerklichen Beruf, nämlich als Kaufmann für Büromanagement, ausgebildet werden. Deshalb haben Sie festzustellen, ob in Ihrem Betrieb die betrieblichen Eignungsvoraussetzungen vorliegen und ob Sie die Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden haben.

Aufgabe:

1 Erläutern Sie, ob bei Ihnen die Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden für den Handwerkslehrling vorliegt, und begründen Sie Ihr Ergebnis!

2 Erklären und begründen Sie, ob Sie für die Ausbildung eines Kaufmanns für Büromanagement die fachliche Eignung besitzen!

3 Stellen Sie fest, welche betrieblichen Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf des Handwerks gegeben ist!

>> Seiten 66 bis 74 |

2. Sie bilden in Ihrem Handwerksbetrieb seit Jahren Lehrlinge aus. Aufgrund der eingetretenen Spezialisierung in dem von Ihnen ausgeübten Handwerk können Sie mittlerweile einige Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsberufsbildes nicht mehr vollständig vermitteln. Sie wollen aber auch in der Zukunft unbedingt Ihren Fachkräftebedarf durch die betriebseigene Ausbildung decken.

Aufgabe: Was können Sie im vorliegenden Fall tun, um die Eignung Ihrer Ausbildungsstätte sicherzustellen? Beschreiben Sie mögliche Lösungswege!

>> Seite 75 |

3. Sie sind Ausbilder in einem Handwerksbetrieb und haben gehört, dass es bei der Handwerkskammer einen Berufsbildungsausschuss gibt. Sie wollen wissen, welche Aufgabe dieser Ausschuss hat.

Aufgabe: Welche Aussage trifft zu?

Der Ausschuss hat

1 nur die Vollversammlung der Handwerkskammer zu beraten.

2 nur die Lehrlinge im Kammerbereich zu betreuen.

3 in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung ein Recht darauf, angehört und unterrichtet zu werden. Ferner hat er auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.

4 die alleinige Aufsichtsfunktion über die zuständige Fachabteilung der Handwerkskammer.

5 nur den Vorstand der Handwerkskammer zu beraten.

>> Seiten 77 bis 78 |

4. Als Ausbilder haben Sie erfahren, dass es zur Förderung der beruflichen Bildung die Einrichtung der Beratung (Ausbildungsberatung) gibt, die kostenlose Beratungsleistungen erbringt. Sie wollen klären, wer diese Beratung durchführt und was ihre Hauptaufgabe ist.

4.1 Diese Beratungsleistungen erbringt

1 die Agentur für Arbeit.

2 das staatliche Schulamt.

3 das Jugendamt.

4 das Amt für Ausbildungsförderung.

5 die Handwerkskammer.

4.2 Die Hauptaufgabe ist,

1 ausschließlich die Betriebe zu überwachen und zu beraten.

2 ausschließlich die Lehrlinge zu beraten.

3 nur die Innungen zu beraten.

4 alle an der Berufsbildung beteiligten Personen zu beraten.

5 nur die Berufsschulen zu beraten.

>> Seiten 78 bis 79 |

5. Sie sind Inhaber eines Handwerksbetriebes und bilden erstmals Lehrlinge aus. Es ist Ihnen bekannt, dass Innungen als Fachorganisationen im Handwerk eine lange Tradition bei ihrem Einsatz für die Belange der Berufsausbildung haben. Auch heute noch haben sie in der Berufsausbildung wichtige Funktionen.

Aufgabe: Stellen Sie fest, welche Funktionen für Sie als Ausbildender wichtig sind!

>> Seite 79 |

6. Sie sind seit kurzer Zeit Inhaber eines Handwerksbetriebes und Mitglied der zuständigen Innung. Bei der letzten Innungsversammlung wurde im Rahmen der Neuwahlen der Organe ein Lehrlingswart gewählt. Als künftiger Ausbildender interessiert Sie, welches die wichtigsten Aufgaben des Lehrlingswarts der Innung sind.

Aufgabe: Geben Sie seine wichtigsten Hauptaufgabengebiete an!

>> Seiten 79 bis 80 |

7. Im Rahmen der Selbstverwaltung des Handwerks ist die Mitwirkung von Ausbildenden und Ausbildern bei der inhaltlichen Gestaltung und der Umsetzung von praktischen Erfahrungen aus der Ausbildungspraxis auf ehrenamtlicher Grundlage sowohl bei den Handwerkskammern als auch bei den Innungen vorgesehen. Sie ist Voraussetzung für das Funktionieren der Selbstverwaltungsorgane. Als Inhaber eines Ausbildungsbetriebes des Handwerks wären Sie bereit, in Gremien von Handwerksorganisationen mitzuwirken.

Aufgabe: Beschreiben Sie die wichtigsten Mitwirkungsmöglichkeiten, die Sie bei den genannten Einrichtungen haben!

>> Seite 80 |

8. Sie sind als selbstständiger Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbildet, Mitglied der zuständigen Innung. Der Obermeister ist an Sie herangetreten mit der Bitte, künftig im Gesellenprüfungsausschuss mitzuwirken. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ob Sie der Aufforderung des Obermeisters nachkommen, wollen Sie wissen, wie sich der Gesellenprüfungsausschuss zusammensetzt, wer die Ausschussmitglieder, die Arbeitgeber sind, wählt und wie lange eine Wahlperiode dauert.

Aufgabe: Welche der nachstehenden Aussagen treffen zu?

8.1 Der Ausschuss setzt sich zusammen

1 aus mindestens 2 Mitgliedern.

2 aus mindestens 3 Mitgliedern.

3 aus mindestens 4 Mitgliedern.

4 aus mindestens 5 Mitgliedern.

5 aus mindestens 6 Mitgliedern.

>> Seite 81 |

8.2 Die Mitglieder, die Arbeitgeber oder Beauftragte der Arbeitgeber sind, werden gewählt

1 von der Innungsversammlung.

2 vom Vorstand der Innung.

3 vom Berufsbildungsausschuss der Innung.

4 vom Gesellenausschuss der Innung.

5 vom Obermeister und seinem Stellvertreter.

>> Seite 82 |

8.3 Die Wahl erfolgt längstens

1 auf 5 Jahre.

2 auf 4 Jahre.

3 auf 3 Jahre.

4 auf 2 Jahre.

5 auf 1 Jahr.

>> Seite 82 |

Berufs- und Arbeitspädagogik

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