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VI. Die Vertragstheoretiker träumen vom Konsens

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Die ökonomische Ethik behauptet, dass in der (sozialen) Marktwirtschaft das Wohl jedes Vertragspartners (wahlweise gedacht für unsere Industriegesellschaften oder im Rahmen eines „Weltgesellschaftsvertrages“) vergrößert werde, insbesondere in der Konsumentenrolle. Nur dann ist es der ökonomischen Ethik zufolge überhaupt möglich, das vertragstheoretisch erforderliche Konsenskriterium zu erfüllen. Das ist aber problematisch, denn bei weitem nicht jeder Mensch auf der Welt oder in den Industriegesellschaften konsumiert die Früchte des globalen Marktes oder hat auf anderen Wegen Anteil an den Vorteilen des Wachstums.

Global agierende Großunternehmen nehmen sich z.B. Sonderstellungen auf Kosten normaler Bürger heraus. Sie haben durchaus Erfahrungen damit, die Bürgerpflicht als good corporate citizen und Steuerzahler zu umgehen. Viele der DAX30 Unternehmen verfügen beispielsweise über Tochterunternehmen in sogenannten Steueroasen, d.h. Staaten mit besonders niedrigen Steuersätzen. So belaufen sich die Verluste durch Steuerhinterziehung und Steuervermeidung von Unternehmen in der gesamten EU auf über eine Billion Euro pro Jahr (WDR2015).[16] Profitiert davon haben in erster Linie Management |22|und Investoren. Ob solche Entwicklungen eine behebbare Entgleisung sind oder eine Schwachstelle des Systems aufweisen, lasse ich dahingestellt. Die Menge der Lebewesen, die vom Markt profitieren, ist jedenfalls nicht identisch mit der Menge der von den Handlungen im Wirtschaftssystem Betroffenen, die zu achten die Moral gebietet (s.o.). So konsumieren zukünftige Generationen noch nicht und unsere Art zu wirtschaften beraubt sie der Grundlagen, das jemals zu tun. Dass die Vertragstheorie ihre Ansprüche nicht anerkennt (s.o.), macht die Theorie nicht besser …

Es gibt viele Indizien dafür, dass viele aktuell lebende Bürger der Staaten der „dritten Welt“ nicht von der Marktwirtschaft profitieren bzw. von ihr geschädigt werden. Lokale Märkte werden durch internationalen Freihandel ruiniert, insbesondere in Afrika, wo kein sozialer Ausgleich stattfindet, der die Zustimmung zum Wirtschaftssystem schaffen würde.[17] Das ist ein Problem für die Vertragstheorie, denn diese Betroffenen sind, anders als zukünftige Lebewesen, nach ihren eigenen Maßstäben Vertragspartner im Weltgesellschaftsvertrag und sind daher jedenfalls zu berücksichtigen. Alternativ muss man vertreten, dass nicht alle Betroffenen, sondern nur besonders mächtige Vertragspartner relevant sind – ein eklatanter Widerspruch zur Definition von Moral, der den egozentrischen und den nationalen Wirtschaftszweck prägt und diskreditiert.

Das alles soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir heutigen Bewohner der Industrienationen der Marktwirtschaft sehr viel verdanken. Davon aber auf das gesteigerte Wohl jedes Einzelnen zu schließen, ist verkürzt. Allerdings kann eine marktwirtschaftliche Ordnung angesichts der Aufgabe, die Erfüllung der Bedürfnisse in Massengesellschaften zu koordinieren, derzeit als alternativlos gelten (vgl. die Einleitung).

Es ist jedoch eine offene Frage, ob sich die Marktwirtschaft angesichts der ökologischen Bedrohungen der Zukunft als Erfolgsmodell erweist (vgl. Kpt. 3). Dass die Rahmenordnung die drohenden Katastrophen, z.B. des Klimawandels, aufhalten kann, ist derzeit unwahrscheinlich und unsere Art zu wirtschaften, verursacht diese existentiellen Gefahren. Diese Wirtschaftsweise bewirkt zudem, dass Staaten als Akteure geschwächt werden, weshalb es in Zeiten der Globalisierung als schwierig erscheint, mit der ökonomischen Ethik auf von Staaten durchgesetzte Rahmenordnungen zu setzen. Sicher hat die Marktwirtschaft dafür gesorgt, dass es vielen Bewohnern der Industrienationen |23|besser geht als denen vor 65 Jahren. Aber wenn die Marktwirtschaft über die Klimakatastrophe oder über atomare Verseuchung zu einer Verelendung der Menschheit führt, dann vernichtet sie das Wohl vieler einzelner Individuen und letztlich auch in der Summe mehr Nutzen, als sie geschaffen hat. So würde dann manche spontane Zustimmung zur Marktwirtschaft zurückgezogen werden, wenn diese Wirtschaftsform langfristig als gegen die wahren Präferenzen nicht nur einiger, sondern vieler Betroffener verstoßend entlarvt würde. Marktwirtschaft ist also kein Weltbeglücker, sondern eine lebensgefährliche Notwendigkeit, die nicht automatisch auf den Konsens aller Betroffenen setzen kann.

Zusätzlich muss man fragen, ob Konsum und das marktwirtschaftliche, auf Wachstum ausgerichtete System wenigstens alle Menschen in den reichen Ländern der „ersten Welt“ weiter glücklich machen. Dabei setze ich voraus, dass „Glück“, „Wohlergehen“ oder „Lebenszufriedenheit“, für wen auch immer, Ziel des Wirtschaftens sind. Bezüglich eines linearen Zusammenhangs von Glück und Wohlstand lehrt die empirische Glücksforschung seit Jahrzehnten Skepsis (Diener und Seligman 2004). Das sogenannte „Easterlin-Paradox“ sorgt für Irritationen: Wenn die Existenz gesichert ist, führt mehr Einkommen nicht automatisch zu mehr Glück (Clark et al. 2008).[18] Jedenfalls kann durch manche Teile der Glücksforschung der Befund erhärtet werden, dass Marktwirtschaft und Wachstum nicht einmal alle Bürger der „ersten Welt“ wirklich glücklich machen. Im Gegenteil, sie kosten diese vieles, was sie glücklicher machen würde (Muße, echte persönliche Bindungen etc.). Also liegt auch hier Potenzial dafür bereit, dass Betroffene der marktwirtschaftlichen Ordnung nicht den Segen erteilen werden. Sollte die Vertragstheorie darauf reagieren, indem sie auch einige mächtige Vertragspartner ignoriert? Was ist die Idee vom Konsens aller dann noch wert? Damit betrachte ich mein zweites Beweisziel als eingelöst: die These, dass ein Konsens aller über die Marktwirtschaft nicht wahrscheinlich ist (vgl. Gesang 2011, 3. Kpt.). Das gilt selbst wenn die Individuen immer dem zustimmen, was zu ihrem Vorteil führt. Ob es auch andere Formen der Marktwirtschaft geben könnte, die konsensfähiger sind, bleibt Spekulation. Jedenfalls beziehen wir uns mit der ökonomischen Ethik auf die heutige soziale Marktwirtschaft.

Die Befunde der Glücksforschung belegen die allgemeinere These, dass die ökonomische Ethik die wahren, aufgeklärten Präferenzen der |24|Individuen aus den Augen verliert, welche die Glücksforschung z.T. ausführt. Die aufgrund des Konsenskriteriums der Vertragstheorie notwendige Zustimmung jedes Einzelnen zur Wettbewerbswirtschaft wird also noch fragwürdiger, wenn man von den voll informierten Präferenzen der Vertragsparteien ausgeht. Die ökonomischen Ethiker denken hingegen, dass gerade Aufklärung Zustimmung zur Marktwirtschaft schaffe. Aufklärung zeige, dass Marktwirtschaft die Interessen eines HO erfülle, die letztlich jeder habe („wenn’s um die Wurst gehe“). Aber dass diese HO-Präferenzen nicht immer die wahren Präferenzen der Individuen sind, werden wir im Folgenden weiter vertiefen.

Wirtschaftsethik und Menschenrechte

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