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Anhang 3 zur Prüfungsordnung

GRADUIERUNG IM RAHMEN VON SV-/ GEWALTPRÄVENTIONSPROGRAMMEN

Teilnehmer von Selbstverteidigungskursen oder Ju-Jutsu im Schulsport können durch den Leiter des Kurses zum 6.2. Kyu (weiss-gelber Gurt) graduiert werden.

Voraussetzungen:

- mindestens 12 Unterrichtseinheiten.

- mindestens folgende Kenntnisse sollen selbstverteidigungsbezogen vermittelt werden: Notwehr; Nothilfe; Distanz herstellen; Abwehr von Schlägen; Befreiungen aus Handgelenkfassen; Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers; Fallen; Anwendungsform.

- der Kursleiter überprüft die Kenntnis der Inhalte.

Prüfungsberechtigt sind:

- Ju-Jutsuka mit Prüferlizenz des DJJV.

- Lehrer/Ausbilder/Pädagogen mit Zusatzqualifikation Ju-Jutsu (mindestens ein Semester oder ÜL-Gewaltprävention).

- Kursleiter SV (Kinder oder Frauen) mit mindestens 3. Kyu JJ

- ÜL-Gewaltprävention mit mindestens 4. Kyu JJ

Organisation

- Bezug des Materials über LV/DJJV (Urkunde; Gürtel mit JJ Aufschrift).

- Meldung/Teilnehmerlisten an Landesprüfungsreferenten.

- Die Graduierung ist dem weiss-gelben Gurt vollständig gleichgestellt.

Beispiel für Umsetzung der Inhalte:

1 Notwehr

2 Nothilfe: Opfer aus dem Gewaltmagnetfeld des Angreifers bringen; Körperabbiegen

3 Distanz herstellen: Bewegungslehre; Handballentechnik; Stimme einsetzen

4 Abwehr gegen Schläge: Handabwehr; passive Abwehr

5 Befreiungen aus Handgelenkfassen: Grifflösen; Griffsprengen

6 Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers: Griffsprengen; Windmühle

7 Fallen: SV- Fallen; Sturz seitwärts

8 Anwendungsform: Raufen/Ringen; Kampf mit offenen Händen

Ju-Jutsu 1x1 2015

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