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5. Beratung und Herrschaftsrepräsentation

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Die Erforschung der Beratung im Mittelalter wäre einseitig in Angriff genommen, wenn nicht auch berücksichtigt würde, welcher Zusammenhang zwischen den größtenteils vertraulichen Prozessen der Willensbildung, Beratung, Verhandlung und Entscheidung und den öffentlichen Teilen der Herrschaftsrepräsentation |27|bestand, die im Mittelalter eine unbezweifelbar große Rolle spielten. Mit dem Begriff „Repräsentation“ ist vor allem die rituell-symbolische Kommunikation angesprochen, mit deren Hilfe Ergebnisse der Beratungen und Verhandlungen in aller Regel durch Handlungssequenzen (Rituale) der mittelalterlichen Öffentlichkeit vermittelt wurden. Als bloße Darstellung oder gar „Zurschaustellung“ bestehender Verhältnisse ist diese Art der Kommunikation missverstanden, denn viele Ergebnisse der Beratungen wurden erst dadurch zu verbindlichen Entscheidungen, dass sie öffentlich handelnd „aufgeführt“ wurden.46 Mit ihren öffentlichen symbolischen Handlungen versprachen die Akteure, dass ihr zukünftiges Verhalten den getätigten Handlungen und Aussagen entsprechen würde. Voraussetzung für diese Art der Stiftung von Verbindlichkeit war natürlich, dass allen die grundsätzliche Bedeutung der benutzten Gesten und Gebärden vertraut war.

Die öffentlich sichtbaren Gesten und symbolischen Handlungen erfüllten daher eine wichtige Aufgabe: den gefundenen Konsens verbindlich zu machen. Insofern benötigten die herrschaftsstabilisierenden Rituale einerseits die Vorbereitung durch Beratung und Absprachen, andererseits bedurften die in den Beratungen angebahnten Entscheidungen der öffentlichen Rituale, durch die die Entscheidung erst konstitutiv wurde. Das Thema der Beratung ist also in doppelter Weise mit dem Thema der rituellen Herrschaftsrepräsentation verwoben: In Beratungen musste auch erörtert und festgelegt werden, wie der gefundene Konsens der mittelalterlichen Öffentlichkeit vermittelt werden sollte. Mittels Ritualen wurde symbolisch verdichtet zum Ausdruck gebracht, auf welches zukünftige Verhalten sich die Akteure in den Beratungen geeinigt hatten.

Kontrolle der Macht

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