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Worms als Vorort des Rheinischen Bundes 1254/56

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Im Gründungsjahr des Zweiten Lombardenbundes 1226 finden sich auch nördlich der Alpen erste Spuren eines multilateralen städtischen Bündnisses9. An einen Urteilsspruch König Heinrichs (VII.) gegen die Reichsstadt Oppenheim wegen der Aufnahme erzbischöflich-mainzischer Eigenleute schließt sich im Urkundentext ohne erkennbaren Bezug folgender Satz an: Volumus etiam confederationes sive iuramenta, quibus se civitates Maguntia, Pinguia, Wormatia, Spirea, Francinvort, Gelinhusen, Fridberc … invicem obligarunt, rescindi et in irritum revocari10. Dieses Verbot ist der einzige Hinweis auf eine solche Verbindung der Städte Mainz, Bingen, Worms, Speyer, Frankfurt, Gelnhausen und Friedberg. Bereits im Jahr 1207/08 hatten Worms und Speyer eine gegenseitige Zollvereinbarung getroffen11. Doch die Hintergründe des Siebenerbundes von 1226 und seiner Auflösung bleiben im Dunkeln12. Er war jedenfalls der Auftakt zu einer ganzen Reihe weiterer städtischer Bündnisse im Reich, die im großen Rheinischen Bund von 1254/56 gipfelten13. Dieser hat in der Forschung vielfältige Deutungen erfahren14. Sie reichen von einer bloßen Vollzugsordnung des Mainzer Reichslandfriedens von 123515 bis zum Durchbruch des städtischen Bürgertums als neuem politischen Faktor16. Am ehesten war er wohl eine Selbsthilfeorganisation städtebürgerlicher Gruppen gegen die Kriegszustände im Reich nach dem Zusammenbruch der staufischen Dynastie17. Im Februar 1254 schlossen die Städte Mainz und Worms ein Bündnis (fedus concordie et unitatis18). Noch im Frühjahr traten Oppenheim und Bingen dem Vertrag bei. Im Sommer 1254 erklärten dann die Räte von Mainz, Köln, Worms, Speyer, Straßburg, Basel und weiteren ungenannten Städten, am 13. Juli ein zehnjähriges Bündnis geschlossen zu haben19. Dieses hätten auch prominente Fürsten wie die Bischöfe von Mainz, Köln, Trier, Worms, Straßburg, Metz und Basel sowie viele weitere Grafen und Adelige geschworen. Die neuere Forschung spricht daher überwiegend nicht mehr vom »Rheinischen Städtebund«, sondern vom »Rheinischen Bund«20. Ende 1255 umfasste dieser bereits mehr als 30 Adelsherren und über 100 Städte und erstreckte sich in einem breiten Streifen entlang der Rheinachse von den Alpen bis zur Nordsee21. Seine Kernlandschaft aber war der Mittelrhein. Gemäß den Beschlüssen des Wormser Bundestages vom 6. Oktober 125422 war Mainz Vorort für die »niederen« und Worms für die »oberen« Städte, wobei die Moselmündung als Grenzpunkt diente. In Mainz und Worms fanden mit jeweils vier Treffen bis 1256 die meisten Bundestage statt. Am Mittelrhein führte der Bund seine erfolgreichsten Militäraktionen durch, so 1254 gegen die Zollburg der Bolandener in Ingelheim und 1255 gegen die Entführer Königin Elisabeths, die Herren von Rietburg an der Haardt. Doch mit dem Tod Wilhelms von Holland im Jahr 1256 und der zwiespältigen Königswahl von 1257 zerfiel der Bund nach nur knapp zwei Jahren. Die Mitglieder konnten sich nicht auf die gemeinsame Anerkennung eines Thronprätendenten einigen. Auch wurden die innerbündischen Spannungen zwischen Städten und Fürsten – etwa wegen der Zölle oder der Aufnahme von Eigenleuten zu Bürgern – nicht dauerhaft ausgeräumt. Die Gemeinden am Rhein knüpften aber nach kurzer Zeit wieder an ihre vorherige regionale Bündnistätigkeit an.

Am 29. Juni 1259 erneuerten Mainz, Worms und Oppenheim ihren Bund vom April 125423. Als nach dem Tod Richards von Cornwall erneut eine zwiespältige Königswahl drohte, erklärten die Bürger dieser drei Städte zusammen mit denen der vier wetterauischen Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen am 5. Februar 1273, nur einen einmütig gewählten König anzuerkennen. Gleichzeitig schlossen sie ein gegenseitiges Schutzbündnis gegen Angriffe in einem möglicherweise drohenden Thronstreit24. Bei einer weiteren Gelegenheit zeigt sich, wie sehr Mainz, Worms und Speyer auf informeller Ebene zusammenarbeiteten. Im Jahr 1285 vermittelten sie zwischen König Rudolf und der Reichsstadt Wetzlar, die den Hochstapler Tile Kolup aufgenommen hatte, der sich als noch lebender Kaiser Friedrich II. ausgab. Ihrem Engagement war es zu verdanken, dass der Streit am 7. Juli mit der Verbrennung Kolups als Ketzer ein für Stadt und König glimpfliches Ende fand25. Doch auch für die Vermittler zahlten sich ihre Bemühungen aus. Am 26. Juni 1285 verlieh Rudolf Mainz, Worms und Speyer das Recht, nicht vor den königlichen Hofrichter geladen werden zu können26.

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