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Einhaltungsverpflichtung

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Die Bestimmungen der InfSec-Policy sind von jedermann, der an den Geschäftsprozessen teilnimmt, verpflichtend einzuhalten. Jeder interne und externe Mitarbeiter, aber auch Lieferanten, Fremdfirmen und Vertragspartner müssen Kenntnis über die aktuelle Version des Dokumentes haben und dies regelmäßig nachweislich bestätigen. Eine Verletzung der InfSec-Policy stellt, abgesehen von eventuellen Gesetzesverstößen, ein Vergehen im Sinne der Geschäftsordnung dar.

INFORMATIONSSICHERHEIT kompakt, effizient und unter Kontrolle

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