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Finderlohn

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Den Angeklagten wird vorgeworfen, am frühen Morgen den S., der in angetrunkenem Zustand gerade ein Lokal verlassen hatte, gemeinschaftlich mit einem unbekannten Mittäter überfallen zu haben. Hierbei sollen sie ihn zunächst angesprochen und gefragt haben, ob er Betäubungsmittel kaufen wolle. Als S. dies verneinte, zogen sie aus seiner Hosentasche das Portemonnaie und forderten sodann einen „Finderlohn“ von 75,- € für dessen Rückgabe. Nachdem die Angeklagten und ihr Mittäter gedroht hatten, den S., der kein Bargeld bei sich hatte, zusammenzuschlagen, hob dieser von einem Geldautomaten 80,- € ab, woraufhin die Angeklagten ihm das Geld und seine Kreditkarte entrissen, sein IPhone 5 aus der Hosentasche zogen und flüchteten. Als S. versuchte, den flüchtenden K. festzuhalten, kehrten dessen Mittäter zurück und versetzten ihm mehrere schmerzhafte Faustschläge in das Gesicht.

Kratzen, beißen, schubsen

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