Читать книгу Schuldrecht Besonderer Teil I - Achim Bönninghaus - Страница 3

Liebe Leserinnen und Leser,

Оглавление

die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.

In einem ersten Schritt geht es um das Erlernen der nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützung durch

ein nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewähltes Farblayout
optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und
wiederkehrende Symbole am Rand = Definition zum Auswendiglernen und Wiederholen = Problempunkt = Online-Wissens-Check

Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.

Auf die Phase des Lernens folgt das Wiederholen und Überprüfen des Erlernten im Online-Wissens-Check: Wenn Sie im Internet unter www.juracademy.de/skripte/login das speziell auf das Skript abgestimmte Wissens-, Definitions- und Aufbautraining absolvieren, erhalten Sie ein direktes Feedback zum eigenen Wissensstand und kontrollieren Ihren individuellen Lernfortschritt. Durch dieses aktive Lernen vertiefen Sie zudem nachhaltig und damit erfolgreich Ihre zivilrechtlichen Kenntnisse!


[Bild vergrößern]

Schließlich geht es um das Anwenden und Einüben des Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtipps zu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.

Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.

Dieses Skript behandelt den Kauf-, Werk- und Schenkungsvertrag sowie den Pauschalreisevertrag. Jedes Rechtsgebiet wird anhand der sich aus diesen Verträgen ergebenden Primäransprüche und der wichtigsten Sekundäransprüche erörtert, sofern sie durch die Regelungen im Besonderen Teil geprägt sind. Wegen der übrigen Sekundäransprüche aus dem Allgemeinen Schuldrecht möchte ich auf die Darstellung im Skript „Schuldrecht Allgemeiner Teil II“ verweisen.

Jeder Anspruch wird wie im Gutachten in der Schrittfolge „Anspruch entstanden?“, „Anspruch erloschen?“ (= „rechtsvernichtende Einwendungen“) und „Anspruch durchsetzbar?“ dargestellt. Im Laufe des Skripts und der gesamten Skriptenreihe mag es dabei zu Wiederholungen einzelner Punkte kommen – dies ist durchaus gewollt. Das einem Kapitel jeweils vorangestellte Prüfungsschema soll Ihnen als Vorschlag und „Checkliste“ für die gedankliche Durchprüfung des betreffenden Anspruchs dienen. Aber Achtung: Keineswegs müssen in der Klausur alle Punkte schriftlich abgearbeitet werden – was offensichtlich irrelevant ist, hat in der schriftlichen Ausarbeitung nichts zu suchen.

Wie Sie dem Inhaltsverzeichnis vielleicht schon entnommen haben, nimmt die Darstellung des Kaufrechts einen wesentlichen Teil dieses Bandes ein. Dies entspricht der überragenden Bedeutung dieses Rechtsgebiets in der juristischen Ausbildung. Der Kaufvertrag gehört in den ersten Semestern zum Prototyp des schuldrechtlichen Vertrages, anhand dessen allgemeine Themen der Rechtsgeschäftslehre, des Schuldrechts sowie die sich aus dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip ergebenden Konsequenzen erläutert werden. Diese Relevanz behält das Kaufrecht bis hin zum Examen, da die Rechtsprechung des BGH zu Problemen des reformierten Schuldrechts insbesondere anhand kaufrechtlicher Fälle Stellung bezieht und die Entscheidungen des BGH daher nicht selten als Muster für Examensfälle dienen. Wegen der strukturellen Parallelen des Leistungsstörungsrechts konnte die anschließende Darstellung des Werkvertrages knapper ausfallen. Die relativ ausführliche Behandlung des Reisevertrages mag auf den ersten Blick überraschen, da das Reiserecht nach häufiger Ansicht in der Ausbildung keine nennenswerte Rolle zu spielen scheint. Der berühmte „Mut zur Lücke“ bezieht sich daher gerne auf die reiserechtlichen Vorschriften. Dies ist nun leider auch Ihren Prüfern bekannt, weshalb dieser Mut nicht selten im schriftlichen oder mündlichen Teil des Examens auf die Probe gestellt wird. Das Reisevertragsrecht eignet sich wegen seiner ungeheuer dichten und komplexen Regelungsstruktur kaum für eine schnelle Erfassung im Ernstfall. Die vorliegende Darstellung gibt Ihnen hoffentlich eine hilfreiche Orientierung über dieses Rechtsgebiet, das der Gesetzgeber jüngst umfassend überarbeitet hat.

Sie werden feststellen, dass Literaturverzeichnis und Fußnotenapparat „übersichtlich“ gehalten sind. Das Skript kann das Schrifttum nicht vollständig belegen – und soll dies auch gar nicht. Betrachten Sie die Literaturangaben und die in den Fußnoten außerdem zitierten Urteile[1] und Aufsätze als persönliche Leseempfehlung.

Auf geht's – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!

Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an die C.F. Müller GmbH, Waldhofer Str. 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Oder Sie wenden sich direkt an mich unter ra@boenninghaus.de. Bei der Neuauflage konnte ich viele Zuschriften berücksichtigen, für die ich mich wieder herzlich bei allen Leserinnen und Lesern bedanken möchte.

Frankfurt, im Januar 2019

Achim Bönninghaus

Schuldrecht Besonderer Teil I

Подняться наверх