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Verwendung von PSA

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Bei Einsätzen mit B-Gefahrstoffen gilt grundsätzlich: Eine Kontamination der Körperoberfläche ist zu vermeiden, eine Inkorporation ist auszuschließen. Bei Einsätzen mit B-Gefahrstoffen wird die PSA durch die FwDV 500 vorgegeben (siehe auch Kapitel 7).

CBRN-Schutz in der Gefahrenabwehr

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