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Flüchtlinge in Not: Droht bald die Abmeldung von Deutschland?

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Helfen und Eigen-Schutz


Konzepte für inter-kontinentale Hilfen für Menschen in Not auf der Flucht und ein Konzept für duale, inter-kontinentale, nationale und internationale Hilfe und Nothilfe – Humanitäre Katastrophe – Flüchtlinge brauchen jetzt sofort unbürokratische, schnelle, sichere und angemessene Hilfe und Unterstützung


Von Andreas Klamm – Sabaot


Berlin. 1. November 2015. – Meinung – Es ist Anfang November und seit Wochen wird die öffentliche Diskussion über die Flüchtlingskrise, zeitweise sehr emotional, manchmal vielleicht auch populistisch in Deutschland und Europa geführt. Es ist bereits ungewöhnlich kalt und irgendwo an den Grenzen zu Deutschland warten schwer kranke Männer, Mütter, ihre Baby´s und Kinder auf eine unbürokratische, schnelle, sichere und kompetente Hilfe in Deutschland. Es gilt nicht zu vergessen, viele der Flüchtlinge, wenn auch nicht alle, flüchten aus einem Land, wie Syrien, das täglich von Terror-Anschlägen oder vom Bombenhagel der Luftstreitkräfte mehrerer Länder bedroht ist.


Während der Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grund-gesetz einen Schwerpunkt legt für Menschen, die aus Gründen der politischen Verfolgung, erniedrigenden und unmenschlichen Bestrafung oder Behandlung von Menschen legt, sollten wir nicht vergessen, dass es kaum eine unmenschlichere und die Würde des Menschen verachtenden Zustand und Bedrohungslage gibt, als Menschen in Not und Armut, mit Terror, Krieg, militärischer und terroristischer Verfolgung zu bedrohen. Daher glaube ich, sollten die Gründe für ein berechtigtes Interesse zur Flucht und die Gründe im Artikel 16 a im Recht auf Asyl im Grundgesetz um die Flucht-Gründe und Gründe für Asyl, Krieg, Terror, Terrorismus, Gewalt, Seuchen-Gefahr, Seuchen, Natur- und Umweltkatastrophen erweitert werden.


Die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist aufgrund ihrer Haltung in der akuten Flüchtlingskrise in das Kreuzfeuer der Kritik geraten. Rund 400 Menschen haben Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin erstattet, die in Deutschland die Richtlinien der Politik bestimmt. Diese Strafanzeigen dürften, meiner Meinung nach, kaum Aussicht auf Erfolg haben. Der Grund ist einfach. Deutsch-land hat im Jahr 1951 das Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen, welches umgangs-sprachlich auch als Genfer Flüchtlingskonvention bekannt ist, mitunterzeichnet. Das Abkommen o-der die Genfer Flüchtlingskonvention sieht keine Obergrenze oder Limit in der Anzahl der Aufnahme von Flüchtlingen in einem Land oder Nation vor. Vermutlich handelt die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nicht mit einem Vorsatz den Menschen in Deutschland wissentlich Schaden zuzufügen, sondern versucht mutmaßlich mit allen Mitteln mehreren Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Terror, Gewalt und Not zu helfen. Die Bundeskanzlerin versucht in einem Notfall-Einsatz, internationalen, humanitären Katastrophen-Fall Hilfe und Nothilfe zu leisten. Als Nothelferin und Helferin kann sie im Einsatz normaler-weise nicht für den Versuch der Rettung von Menschenleben, Hilfe-Leistung und Nothilfe-Leistung bestraft werden, auch dann nicht, wenn dabei viel-leicht einige Dinge in Deutschland und in Europa „zu Bruch gehen könnten“. Gleichzeitig kann die deutsche Bundeskanzlerin jedoch nicht erwarten, dass 82 Millionen Menschen weit über ihre eigenen Grenzen hinausgehen bis zum Zusammenbruch, zur Selbstaufgabe und Selbstschädigung in einem internationalen humanitären Katastrophen- und Notfall-Einsatz. Jeder Mensch hat Anspruch auf körperliche Unversehrtheit, Leben und Schutz der Gesundheit. Das gilt für Menschen auf der Flucht und für Menschen in Deutschland.



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