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Vorwort

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Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2011 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena als Dissertation angenommen. Literatur und Rechtsprechung wurden bis zum Mai 2011 berücksichtigt. Die erst danach als Band 1 dieser Reihe erschienene Habilitationsschrift von Marco Mansdörfer „Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts“ konnte daher leider nicht berücksichtigt werden. Zwar nehmen sowohl die Arbeit Mansdörfers als auch die hier vorliegende Dissertation die Überlegungen Alwarts zur Notwendigkeit einer Revision der Paradigmen des Wirtschaftsstrafrechts zum Ausgangspunkt ihrer Betrachtungen, doch unterscheiden sie sich nicht nur in ihren Ergebnissen, sondern bereits hinsichtlich ihrer methodischen Herangehensweise. Während Mansdörfer einen Paradigmenwechsel durch einen „analytischen Individualismus“ vermeiden will, plädiert die hier vorliegende Arbeit für eine Ablösung von überkommenen Strukturen und eine Hinwendung zu marktwirtschaftlichen Bezügen.

Ganz besonderer Dank gilt Prof. Dr. Heiner Alwart für die Anregung des Dissertationsthemas und seine hervorragende wissenschaftliche Betreuung bei der Entstehung der Arbeit. Darüber hinaus danke ich ihm für seine stets engagierte und interessierte Unterstützung sowie die ermöglichten Freiräume zur Entfaltung meiner Überlegungen. Für die außerordentlich zügige Erstellung des Zweitgutachtens danke ich Prof. Dr. Dennis Bock.

Ich bedanke mich insbesondere auch bei Prof. Dr. Mark Deiters, Prof. Dr. Thomas Rotsch und Prof. Dr. Mark Zöller, welche die Aufnahme in die Reihe „Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht“ ermöglicht haben.

Danken möchte ich ebenfalls der Doktorandenschule und dem Forschungszentrum „Laboratorium Aufklärung“, die mich während des Entstehungsprozesses dieser Arbeit in vielfältiger Weise gefördert haben. Darüber hinaus danke ich für den großzügigen Druckkostenzuschuss, der mir aus dem Landesprogramm „ProExzellenz“ des Freistaates Thüringen gewährt worden ist.

Mein tiefster Dank gilt jedoch meinen Eltern, denen diese Arbeit in Liebe und Dankbarkeit gewidmet ist.

November 2011

Gera Anja Nöckel

„Die Konkurrenz innerhalb des Geschäfts regelt sich selber, die Konkurrenz von einem Punkt außerhalb der Geschäfts gleicht einem Wettrennen, bei dem jemand, der sich am Ausgangspunkt nicht mit aufgestellt hat, an späterer Stelle einspringt, um durch den Vorsprung, den er damit gewonnen hat, die legalen Bewerber, welche den ganzen Weg haben zurücklegen müssen, um ihren verdienten Lohn zu bringen.“

(Rudoplph von Ihering)

Grund und Grenzen eines Marktwirtschaftsstrafrechts

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