Читать книгу Grund und Grenzen eines Marktwirtschaftsstrafrechts - Anja Nöckel - Страница 5
Inhaltsverzeichnis
ОглавлениеTeil 2 Begriff des Marktwirtschaftsstrafrechts
I.Versuche einer Bestimmung des materiellen Verbrechensbegriffs
1.Verletzung eines subjektiven Rechts
2.Verbrechen als Interessenverletzung
8.„Harm Principle“ und „Offence Principle“
9.Rechtsgutslehre
b)Kollektive und mediatisierte Zwischenrechtsgüter
d)Defizite der Rechtsgutslehre
e)Gegenwärtige Lage des Rechtsguts im Wirtschaftsstrafrecht
II.Rechtsgutsbegriff als hemmender Faktor des Wirtschaftsstrafrechts
1.„Rechtliche“ Funktion des Rechtsgutsbegriffs
b)Schutz der Wirtschaftsordnung
c)Schutz der Sozialen Marktwirtschaft
aa)Wettbewerb als Grundstein der Wirtschaftsordnung
cc)Schutzfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft
2.„Vorstrafrechtliche“ Funktion des Rechtsguts
3.Regel als Strafwürdigkeitskriterium
III.Regelmodell des Marktwirtschaftsstrafrechts
2.Regeln als Ausdruck gesellschaftlicher Wert- und Verhaltensvorstellungen
3.Regeln der Sozialen Marktwirtschaft
4.Voraussetzungen des Regelsystems
5.Reaktion auf Regelverletzungen
6.Affirmation marktwirtschaftlicher Regeln
IV.Umfang des Marktwirtschaftsstrafrechts
1.Abhängigkeit vom Wirtschaftssystem und Verortung in der Rechtsordnung
2.Legitimierbare Delikte
a)Tatbestand allgemeiner Wirtschaftsschädigung
Teil 3 Funktion des Marktwirtschaftsstrafrechts
I.Verhaltenssteuerung durch Strafrecht
2.Grundzüge der sozialen Kontrolle
3.Strafrecht als Teilbereich der sozialen Kontrolle
4.Grundlagen der Verhaltenssteuerung
5.Verhaltenssteuerung durch Anreize
a)Historische Entwicklung des Wirtschaftsstrafrechts
b)Strafrecht und Wirtschaft in der Gegenwart
aa)Ausdehnung strafrechtlicher Steuerung
bb)Bestrebungen nach ökonomischer Selbstregulierung
cc)Positionierung eines modernen Wirtschaftsstrafrechts
c)Generalpräventive Anknüpfung des Wirtschaftsstrafrechts
II.Verhaltenssteuernde Funktion des Marktwirtschaftsstrafrechts
1.Theorie des psychologischen Zwangs
d)Bedingungen und empirische Probleme
cc)Zugrundeliegendes Menschenbild
(1)Ablehnung eines Feuerbach‘schen Rationalismus
(2)Annahme eines Feuerbach‘schen Rationalismus
(3)Rationalismus im Wirtschaftsstrafrecht
dd)Einbeziehung in die Kalkulation
e)Eignung als Präventionsmittel
2.Aktualisierung der Theorie des psychologischen Zwangs
bb)Rationalität, Motivierbarkeit, Einbeziehung
b)Bewertung der Nutzungsmöglichkeit
Teil 4 Grund des Marktwirtschaftsstrafrechts
I.Wissenschaftliche Bestimmbarkeit des Gegenstands des Strafbaren
II.Begriff der Strafwürdigkeit
2.Überblick über Definitionsansätze
III.Kriterien zur Bestimmung der Strafwürdigkeit
IV.Strafwürdige Regelverletzungen
3.Spezifischer ökonomischer Fairnessgedanke
V.Exemplarische Bestimmung der Strafwürdigkeit
1.Regelverletzung bei § 266 StGB
a)Notwendigkeit einer Pflichtverletzung
(1)BGH: Pflichtverletzung durch Anerkennungsprämie
(2)Literatur: Möglichkeit nachträglicher Vertragsänderung
b)Strafrecht und Vergütungsentscheidungen
aa)Strafrechtliche Bewertung des am Markt gebildeten Preises
bb)Vorliegen einer Regelverletzung
2.Regelverletzung bei § 299 StGB-E
b)Kritik an der Reform
bb)Nähe zur Untreue und abstrakte Gefährdung
cc)Vorverlagerung der Strafbarkeit
3.Regelverletzung bei § 299 StGB
a)Klassische Konstellation der Bestechung
bb)Marktwirtschaftliche Regeln der Käuferbeeinflussung
cc)Regelverletzung durch verschleierte Schmiergelder
b)Korkengeld-Fall des Reichsgerichts
aa)Marktwirtschaftliche Regeln der Verkäuferbeeinflussung
(1)Regelverletzung durch Geschäftsherren und Angestellte
(2)Regelverletzung durch Anbieter
bb)Konsequenzen einer marktwirtschaftsstrafrechtlichen Bewertung
4.Regelverletzung durch Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
a)Feststellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
b)Strafwürdigkeit des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
c)Konsequenzen für das Strafrecht
Teil 5 Grenzen des Marktwirtschaftsstrafrechts
1.Fragmentarischer Charakter des Strafrechts
b)Verhaltenskodizes, Corporate Governance und Compliance
d)Alternative Sanktionsmöglichkeiten
dd)Öffentlichkeit und Publizität
III.Feuerbachs Einfluss auf die Verhaltenssteuerung durch Wirtschaftsstrafrecht