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Vorwort zur 1. Auflage

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Wie sehr Medienrecht, Informationstechnikrecht und Urheberrecht miteinander verklammert sind, mag folgendes Beispiel verdeutlichen.

Ein Unternehmen, das eine Internetpräsenz mit bewegten Bildern plant, ist zunächst mit dem öffentlich-rechtlichen und dem zivilen Medienrecht konfrontiert. Da Inhalte an die Allgemeinheit gerichtet werden, ist grundsätzlich das Rundfunkrecht zu beachten. Es ist vom Recht der Telemedien und vom Telekommunikationsrecht abzugrenzen. Allein das Rundfunkrecht hat spezielle Vorgaben zu beachten, die sowohl ex ante (Zulassung) als auch ex post (z. B. Werbe- und Jugendschutzvorschriften) greifen. Tangiert ist bei zusätzlichen Textdarstellungen auch das Presserecht. Hinzu kommen z. B. Fragen hinsichtlich der Verbreitungstechnik und der Regulierung des speziellen Verbreitungswegs, des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts. Bei der für den Netzauftritt zu erwerbenden und zu pflegenden Hard- und Software müssen Lösungen im Bereich des Informationstechnikrechts gefunden werden. Soll das Netz als Vertriebsweg genutzt werden, ist das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce) zu beachten. Das Urheberrecht, dessen Spezialbereiche wie das Verlagsrecht und das Musikrecht sowie benachbarte Gebiete, etwa das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht, erweitern das Anforderungsprofil. Dieses ergibt sich in allen der genannten Gebiete nicht allein aus dem nationalen Recht, sondern zunehmend auch aus dem internationalen, insbesondere dem europäischen Recht.

Vorliegendes Handbuch soll dem Praktiker dabei helfen, eine Schneise durch das Dickicht der sich stellenden Probleme zu schlagen. Sein Umfang trägt dem Facettenreichtum Rechnung, den obiges Beispiel nur in Ansätzen verdeutlichen kann. Alle Fragen werden in der Regel nicht miteinander verwoben auftreten. Aber auch bei der Lösung von Einzelproblemen ist der Blick für das Gesamtsystem unverzichtbar. Zusätzlich werden Spezialgebiete des Medien-, IT- und Urheberrechts behandelt. Etwa Arbeitsrecht und Medien, Sport und Medienrecht, Beihilfe- und Vergaberecht im Medien- und IT-Bereich, das Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung und das Film- und Fernsehvertragsrecht. Die umfassende Abhandlung erfolgt zum einen aus Gründen der Vollständigkeit und zum anderen, um die Anforderungen der Curricula der Fachanwaltschaften für Urheber- und Medienrecht und für Informationstechnologierecht in einem Handbuch vollständig abbilden zu können.

Das Buch ist von Praktikern für Praktiker geschrieben. Die Autorinnen und Autoren sind in erster Linie Rechtsanwälte und in den von ihnen bearbeiteten Bereichen ausgewiesene Experten. Ihre berufliche Herkunft ist so inhomogen wie das Medienrecht selbst, weil sie die Facetten der Mediengattungen und der Medienbranche (öffentlich-rechtlicher Rundfunk, privater Rundfunk, Printunternehmen, Kabelnetzbetreiber, Telekommunikationsunternehmen, Bundeskartellamt, Produktionsfirmen und beratende Anwaltschaft) spiegelt.

Im Rundfunkrecht konnte das Gebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem September 2007 und noch kurz vor Drucklegung eine Vorstellung und erste kurze Bewertung des Entwurfs für den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfolgen. Er liegt seit Ende Oktober 2007 in einer abschließenden Fassung vor und enthält insbesondere die sog. „Plattformregulierung“. Zudem hat die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste Berücksichtigung finden können, welche Ende 2007 die EG-Fernsehrichtlinie ersetzen wird. Beim IT-Recht konnte im Vergaberecht das Muster zum EVB-IT-Systemvertrag von August 2007 und im Strafrecht das 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität ebenfalls aus dem August 2007 berücksichtigt werden. Das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (sog. „Zweiter Korb“), das im September 2007 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, hat Eingang in die urheberrechtlichen Beiträge gefunden.

Über Anregungen und Kritik an medienrecht@fh-koeln.de freuen wir uns.

Köln, im November 2007 Rolf Schwartmann

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

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