Читать книгу Die Regel des Heiligen Benedikt - Benedikt - Страница 3
INHALT:
ОглавлениеEs hebt an der Prolog1 der Mönchsregel.
I. KAPITEL. Von den Gattungen der Mönche.
II. KAPITEL. Wie der Abt sein soll.
III. KAPITEL. Von der Beiziehung der Brüder zur Beratung.63
IV. KAPITEL. Von den Werkzeugen der guten Werke.
VI. KAPITEL. Von der Tugend des Schweigens.
VIII. KAPITEL. Vom Chorgebet zur Nachtzeit.
IX. KAPITEL. Wieviele Psalmen beim Nachtgottesdienst zu beten sind.
X. KAPITEL. Wie der Nachtgottesdienst zur Sommerszeit zu halten ist.
XL KAPITEL. Wie die Metten an Sonntagen gehalten werden.
XII. KAPITEL. Wie die feierlichen Laudes gehalten werden.
XIII. KAPITEL. Wie die Laudes an gewöhnlichen Tagen gehalten werden.
XIV. KAPITEL. Wie an den Festtagen der Heiligen die Metten gehalten werden.
XV. KAPITEL. Wann das Alleluja zu beten ist.
XVI. KAPITEL. Wie das Chorgebet während des Tages zu halten ist.
XVII. KAPITEL. Wieviele Psalmen bei diesen Tagzeiten zu beten sind.
XVIII. KAPITEL. In welcher Reihenfolge diese Psalmen zu beten sind.
XIX. KAPITEL. Vom rechten Geiste beim Psallieren.
XX. KAPITEL. Von der Ehrfurcht beim Gebet.
XXI. KAPITEL.Von den Dekanen des Klosters.
XXII. KAPITEL. Wie die Mönche schlafen sollen.
XXIII. KAPITEL. Von der Ausschließung bei Verfehlungen.
XXIV. KAPITEL. Von den verschiedenen Arten der Ausschließung.
XXV. KAPITEL. Von schweren Verfehlungen.
XXVI. KAPITEL. Von denen, die ohne Auftrag mit Ausgeschlossenen Verkehren.
XXVII. KAPITEL. Wie der Abt für die Ausgeschlossenen besorgt sein soll.
XXVIII. KAPITEL. Von denen, die trotz öfterer Bestrafung sich nicht bessern wollen.
XXIX. KAPITEL. Ob Brüder wieder aufgenommen werden dürfen, die das Kloster verlassen.
XXX. KAPITEL. Von der Bestrafung jüngerer Knaben.
XXXI. KAPITEL.Welche Eigenschaften der Cellerar des Klosters haben soll.
XXXII. KAPITEL. Von den Gerätschaften und sonstigen Gegenständen des Klosters.
XXXIII. KAPITEL. Ob die Mönche etwas als Eigentum besitzen dürfen.
XXXIV. KAPITEL. Ob alle in gleicher Weise das Notwendige bekommen sollen.
XXXV. KAPITEL. Vom Wochendienst in der Küche.
XXXVI. KAPITEL. Von den kranken Brüdern.
XXXVII. KAPITEL. Von den Greisen und Kindern.
XXXVIII. KAPITEL. Vom Wochendienste des Vorlesers.
XXXIX. KAPITEL. Vom Maße der Speisen.
XL. KAPITEL. Vom Maße des Getränkes. 29
XLI. KAPITEL. Zu welchen Stunden man die Mahlzeit einnehmen soll.
XLII. KAPITEL. Daß nach der Komplet niemand mehr sprechen darf.
XLIII. KAPITEL. Von denen, die zum Gotteslob oder zu Tisch zu spät kommen.
XLIV. KAPITEL. Wie die Ausgeschlossenen Genugtuung leisten sollen.
XLV. KAPITEL. Von denen, die im Chore Fehler machen.
XLVI. KAPITEL. Von denen, die sich in irgendwelchen anderen Dingen vergehen.
XLVII. KAPITEL. Vom Zeichen zum Gottesdienst.
XLVIII. KAPITEL. Von der täglichen Handarbeit.
XLIX. KAPITEL. Von der Beobachtung der vierzigtägigen Fastenzeit.
L. KAPITEL. Von den Brüdern, die weit entfernt vom Gotteshaus arbeiten oder auf Reisen sind.
LI. KAPITEL. Von den Brüdern, die sich nicht sehr weit entfernen.
LII. KAPITEL. Vom Oratorium des Klosters.
LIII. KAPITEL. Von der Aufnahme der Gäste.
LIV. KAPITEL. Ob ein Mönch Briefe oder sonst etwas annehmen darf.
LV. KAPITEL. Von der Kleider- und Schuhkammer der Brüder.
LVI. KAPITEL. Vom Tische des Abtes.
LVII. KAPITEL. Von den Handwerkern im Kloster.
LVIII. KAPITEL. Vom Verfahren bei der Aufnahme von Brüdern.
LIX. KAPITEL. Von den Söhnen der Vornehmen und Armen, die Gott dargebracht werden.
LX. KAPITEL. Von den Priestern, die etwa in das Kloster eintreten wollen.
LXI. KAPITEL. Wie fremde Mönche aufgenommen werden sollen.
LXII. KAPITEL. Von den Priestern des Klosters.
LXIII. KAPITEL. Von der Rangordnung in der Klostergemeinde.
LXIV. KAPITEL. Von der Einsetzung des Abtes.
LXV. KAPITEL. Vom Prior des Klosters.
LXVI. KAPITEL. Von den Pförtnern des Klosters.
LXVII. KAPITEL. Von den Brüdern, die auf eine Reise geschickt werden.
LXVIII. KAPITEL. Wenn einem Bruder Unmögliches aufgetragen werden sollte.
LXIX. KAPITEL. Daß es im Kloster keiner wagen darf, einen anderen zu verteidigen.
LXX. KAPITEL. Daß keiner es wagen darf, einen anderen leichthin zu schlagen.
LXXI. KAPITEL. Daß die Brüder einander gehorchen sollen.
LXXII. KAPITEL. Vom guten Eifer, der die Mönche beseelen soll.