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Der Tote vorm Lokal

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„Verwerfliche Tat“, unter dieser Schlagzeile berichtet die Magdeburger „Volksstimme“ am 28. Dezember 1962 über ein Kapitalverbrechen, das sich eine knappe Woche zuvor im Altmarkdorf Fleetmark ereignet hatte. Zu diesem Zeitpunkt sitzt der 29 Jahre alte Täter bereits in Untersuchungshaft und hat die Messerstiche gegen einen 22-Jährigen gestanden. Doch war es Totschlag oder Körperverletzung mit tödlichem Ausgang? Eine Frage, die die Instanzen vom Kreisgericht Salzwedel bis zum Obersten Gericht der DDR zwei Jahre lang beschäftigen wird.

Sonnabend, der 22. Dezember 1962. Walter Buckow* beginnt seine Arbeit im Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse (VEAB) in Fleetmark. Der 29-Jährige schaufelt Getreide um – bis 9.30 Uhr, dann ist Frühstückspause. Im Aufenthaltsraum drehen sich die Gespräche der Sieben-Mann-Runde hauptsächlich um Fußball und Filme.

Als Buckow eine halbe Stunde später gerade seine Brotbüchse wieder einpacken will, kommt der Erfassungsstellenleiter in den Frühstücksraum. Er hat eine große Flasche Weinbrand in der Tasche und lädt die VEAB-Mitarbeiter zum Schnaps ein. Draußen sind es zwölf Grad unter Null und die Arbeiter lassen sich nicht lange bitten.

Als die Flasche um 12 Uhr leer ist, geht ein Kollege los, um Nachschub zu holen – zwei kleine Flaschen Weinbrand. Eineinhalb Stunden später sind auch diese Flaschen geleert. Das „verlängerte Frühstück“ mündet übergangslos in die Mittagspause. Der Lagerarbeiter fährt mit dem Fahrrad nach Hause in den Mühlenweg. Seine Frau hat Spinat mit Spiegelei gekocht.

Da sein Durst noch nicht gelöscht ist, bricht er anschließend zur Bahnhofsgaststätte auf. Sie liegt auf dem Weg zum VEAB. Dort trifft er Hans Büntje*, der im Mantel am Tresen steht. Der junge Mann ist um 14.15 Uhr mit dem Zug aus Stendal angekommen. Die beiden Männer kennen sich vom Sehen und nicken sich zu. Buckow bleibt eine gute halbe Stunde im Lokal und trinkt vier Schnäpse.

Dann fährt er zum VEAB und hilft bis gegen 17.30 Uhr zwei Waggons mit Getreide zu entladen. Das macht eine trockene Kehle. Deshalb zieht es den 29-Jährigen nach Arbeitsschluss erneut in die Bahnhofsgaststätte. Und ihm fällt auf, dass Büntje immer noch an der Theke steht. Buckow trinkt in der Bahnhofswirtschaft zwei Bier und vier, fünf Schnäpse. Dabei kommt er mit dem Stendaler ins Gespräch.

Der 22-Jährige will seine Eltern im Nachbarort Lübbars, einem Ortsteil von Kerkau, besuchen, ist jedoch in der Kneipe hängen geblieben. Der junge Mann, der im Reichsbahn-Bauzug in Stendal arbeitet, gilt als „gut erzogen“, aber auch als Mensch, der „öfter mal tief ins Glas schaut“, wie der Kerkauer Bürgermeister später einschätzt. In angetrunkenem Zustand werde Büntje „reizbar und anzüglich“. Doch nüchtern gebe es an ihm „nichts auszusetzen“.

Da es im Bahnhof nichts Ordentliches zu essen gibt, schlägt Walter Buckow gegen 19 Uhr vor, in die nicht weit entfernte Konsumgaststätte zu wechseln. „Ich will zwar nach Hause“, sagt Büntje mit schwerer Zunge, „aber ich komme noch mit.“ Die Männer gehen von der Bahnhofstraße den Weg, der über eine kleine Böschung führt, zum Platz vor der Gaststätte.

Buckow betritt den Gastraum als Erster, setzt sich an den dritten Tisch am Fenster und bestellt einen Kaffee und einen Schnaps.

Kurz darauf kommt auch Hans Büntje, der sich draußen noch erleichtert hat, in die Gaststube, mit den drei Vierer- und zwei Achtertischen. Der Angetrunkene knallt seinen Koffer laut auf den ersten Tisch, an dem bereits ein Gast sitzt. Gastwirt Fritz Selm* zieht die Stirn in Falten und ruft Büntje zur Ordnung: „So was gibt’s hier nicht. Benimm dich anständig!“

Doch der Bahnarbeiter scheint die Worte gar nicht aufgenommen zu haben. Er ruft: „Bring mal ’nen Schnaps!“ Doch der Wirt schüttelt den Kopf: „Du hast genug, Junge. Kaffee oder Brause kannste haben.“

Während des Wortwechsels ist Buckow an die Theke gegangen und hat für seine Frau eine Schachtel Pralinen sowie eine Tafel Schokolade gekauft. Fritz Selm wickelt ihm die Süßigkeiten ein.

Buckow, der ebenfalls nicht mehr nüchtern ist, trinkt an der Theke weiter – drei Schnäpse. Dabei beginnt er Streit mit Kurt Olaf*, der am Tresen sein Bier trinkt. Beide stehen sich mit geballten Fäusten gegenüber und es hat den Anschein, als wollen die Männer gleich aufeinander los gehen. Doch der Wirt tritt dazwischen und schlichtet die Auseinandersetzung.

Buckow setzt sich an den Tisch von Hans Büntje – nun geht es um eine neue Runde, die bestellt werden soll. Buckow hat kein Geld mehr und Büntje gibt ihm einen Fünfmarkschein. Doch Buckow holt kein Bier und Schnaps von der Theke. Das ärgert Büntje. Besonders deshalb, weil er ein gebranntes Kind ist. Er hatte einem Kollegen in Stendal 40 Mark geliehen, sie jedoch nicht wiederbekommen. Erst als er geklagt hatte, zahlte der Kollege seine Schulden.

Dem will Büntje diesmal von vornherein aus dem Wege gehen. Er verlangt von der Wirtin Gertrud Selm* einen Zettel und schreibt auf das Stück liniiertes Papier: „Am 22. 12. 62 habe ich dem Walter Buckow 5 DM geborgt und bitte diese zurückzubekommen. Unterschrift:“

Doch Buckow denkt gar nicht daran, den „Schuldschein“ zu unterschreiben. Er zerreißt das Papier und wirft es in den Aschenbecher. Doch Büntje schreibt einen neuen Schein und hält ihn Buckow wenig später unter die Nase. Darüber geraten die beiden in Streit. Erst schreien sie sich an, dann schubsen sie sich gegenseitig. Büntje fällt dabei vom Stuhl. Buckow will sich auf den Liegenden stürzen, aber er bekommt einen Tritt in den Unterleib. Zum zweiten Mal an diesem Abend geht der Wirt zwischen zwei Kampfhähne: „Hier wird sich nicht geprügelt! Habt ihr das verstanden? Wenn ihr was miteinander auszumachen habt, geht auf die Straße!“, schreit Selm. Das scheint die Männer zur Besinnung zu bringen. Der Stendaler klopft dem Fleetmarker auf die Schulter und sagt: „War nicht so gemeint.“

Doch kurz darauf flammt erneut ein Streit auf. Walter Buckow legt sich mit zwei anderen Gästen an. Wieder droht eine Schlägerei. „Jetzt ist aber Schluss!“, so der Wirt. „Du kriegst jetzt auch nichts mehr“, knöpft sich Selm den Betrunkenen vor. Das ärgert Buckow. Er zieht sein Taschenmesser und hält es dem Gaststättenleiter mit der abgewandten, achteinhalb Zentimeter langen Klinge vors Gesicht. Doch der sagt nur: „Steck das Ding weg!“, wendet sich ab und geht in den Nebenraum, um Abendbrot zu essen.

In der Zwischenzeit bedient seine Ehefrau weiter. Und erneut gibt es Streit um den „Schuldschein“. „Was willste, 5 Mark von mir?“, hört Gertrud Selm vom Tresen aus Buckow blubbern. „Du kriegst gleich 5 Mark. Komm mit raus, da kriegst du 5 Mark. Aber frag nich wie.“ Dann gehen Buckow und Büntje aus dem Lokal.

Was sich in den nächsten drei Minuten im Schummerlicht vor dem Fachwerkbau zuträgt, ist bis heute nicht hundertprozentig sicher. Die Einzigen, die den Hergang der Bluttat aufhellen könnten, sind dazu nicht in der Lage: Hans Büntje stirbt auf der dünnen Schneedecke vor der Eingangstür der Konsumgaststätte, und Walter Buckow will oder kann sich später aufgrund seiner Trunkenheit an Einzelheiten nicht mehr genau erinnern. Doch mit großer Wahrscheinlichkeit kommt der Tathergang, so wie er vom Magdeburger Bezirksgericht Mitte 1965 dargestellt wird, der Wahrheit am nächsten.

Büntje, mit über 1,80 Metern größer als Buckow und betrunkener als der 29-Jährige, öffnet die Tür des Gastraums und bedeutet Buckow mit einer Geste, dass er vorangehen soll. Dann taumelt er selbst in den Flur des Hauses. Dort lässt Buckow dem Dunkelblonden den Vortritt ins Freie. Doch kaum ist er über die zwei niedrigen Eingangsstufen hinweggestolpert, geht er auf Büntje zu. Der greift ihn am Kragen und fragt: „Was willst du denn von mir?“ Buckow stößt ihn zurück, aber der Stendaler geht erneut auf ihn zu. Bukow hält den 22-Jährigen mit der rechten Hand fest, greift mit der linken in die Hosentasche, holt sein Taschenmesser heraus und öffnet es zwischen Daumen- und Zeigefinger ein Stückchen. Dann streicht er mit der Waffe an seinem linken Filzstiefel entlang und klappt sie so völlig auf. Unmittelbar danach sticht er dreimal in die rechte Seite des Stendalers. Ein Stich verletzt die Lunge. Büntje krümmt sich nach rechts. Diese Gelegenheit nutzt Buckow, um ihm einen kräftigen Stich in die linke Halsseite zu versetzen. Der Stendaler bricht zusammen und fällt in die Knie. Er ist auf der Stelle tot. Der Täter hält sein Gegenüber unter den Achseln fest, schüttelt ihn und ruft „Hansi, Hansi! Steh auf! Was ist denn …?“ Dann wird ihm klar, dass er einen Toten in den Armen hält. Er lässt ihn langsam zu Boden gleiten und läuft nach Hause.

Im Lokal geht die Frau des Wirtes in den Nebenraum, wo Fritz Selm Abendbrot isst: „Komm doch mal rüber“, fordert sie ihn auf, „Buckow und Büntje sind nach draußen gegangen. Wenn man da nichts passiert.“

Als er die Gaststube betritt, hört er gerade, wie seine Ehefrau dem Grenzsoldaten Herbert Off* bittet: „Geh doch mal raus nachsehen, was die beiden treiben.“ Und der Angehörige des 23. Grenzregiments in Gardelegen, der auf Urlaub in Fleetmark weilt, geht aus dem Gastraum. Es ist gegen 22.45 Uhr, als der Grenzer Büntje auf dem Rücken liegen sieht – direkt vor dem Eingang, gleich neben der Seuchenmatte mit den Sägespänen.

Off fühlt den Puls des Mannes, kann ihn jedoch nicht finden. Auch ein zweiter Gast, Wilfried Fließ*, bemüht sich um Büntje. Sie schütteln den Leblosen. Ohne Erfolg. Inzwischen ist auch Gastwirt Selm nach draußen gekommen. Er hört, wie der Grenzer sagt: „Das hat keinen Zweck.“

Dann laufen die drei wieder in die Gaststätte. Off ruft schon von der Tür: „Der Büntje ist tot. Alles ist voller Blut!“ Fließ telefoniert mit dem Abschnittsbevollmächtigten der Polizei und dem Roten Kreuz.

Gerda Buckow* hat an diesem Abend nicht mit dem Abendbrot auf ihren Mann gewartet. Er hatte ihr schon beim Mittagessen gesagt, dass es später werden kann, weil noch Getreidewaggons zu entladen seien. Die 29-Jährige war bei ihren Eltern zum Fernsehen gewesen und hat sich gerade hingelegt, als jemand an der Türklinke rüttelt. Gerda Buckow wundert sich, denn ihr Mann weiß, dass der Schlüssel im Fenster liegt, damit er aufschließen kann, wenn er später nach Hause kommt.

Sie geht an die Tür und öffnet. Ihr Mann steht zitternd und weinend in der Veranda: „Das habe ich nicht gewollt. Das nicht. Das habe ich nicht gewollt“, sagt er immer wieder. Gerda Buckow fragt: „Um Gottes willen, was ist denn passiert?“ Doch ihr Ehemann stammelt nur: „Ich konnte mich doch nicht erwürgen lassen. Und jetzt ist er tot.“ Wer denn tot sei, will seine Frau wissen. „Der Büntje aus Lübbars.“

Die Hausfrau ahnt, dass etwas Schreckliches passiert sein muss und ihr Mann darin verwickelt ist. Ihr wird schwarz vor Augen und sie muss sich am Tisch festhalten. Als sie sich wieder etwas gefangen hat, fällt ihr auf, dass der blaue Schlosseranzug ihres Mannes auf dem Rücken voller Straßenschmutz und Sägespäne ist.

„Ich bin nur gekommen, um mich zu verabschieden“, sagt der Lagerarbeiter. Dann fragt er nach seiner Mutter.

Die Hausfrau holt ihren Mantel und sagt: „Komm, wir gehen zu ihr.“ Unterwegs will Buckow plötzlich wieder zurück und seine Tochter noch einmal sehen. Doch die Ehefrau bittet ihn, das Kind schlafen zu lassen.

Das Paar geht am Haus der Schwägerin vorbei. Ihr Ehemann ist Polizist. Gerda Buckow ruft nach Brigitte Peetz*. Die Schwester ihres Mannes zieht sich im Schlafzimmer den Morgenmantel über und geht an die Tür. Gerda Buckow erzählt ihr, was passiert ist. Währenddessen geht Walter Buckow die letzten Meter bis zur Wohnung seiner Mutter allein.

Oberwachtmeister Horst Peetz* zögert nicht lange. Er schlüpft in den Trainingsanzug und läuft zur Konsumgaststätte. Dort sieht er direkt vor dem Eingang einen Mann auf dem Rücken liegen, das Gesicht voller Blut. Der Polizist öffnet das Hemd und fühlt nach Herzschlägen. Doch auch er kann keine feststellen. Der Körper ist schon fast kalt.

Peetz geht ins Lokal. Die Gäste wissen Bescheid. Er erfährt, dass die Polizei bereits alarmiert ist. Der Oberwachtmeister winkt Herbert Off und Wilfried Fließ heran. Gemeinsam mit ihnen trägt er den Toten in die Gaststube. Dabei sieht er die Stichwunde am Hals.

Anna Buckow* schläft schon. Es ist gegen 23 Uhr, da klopft es laut an ihre Wohnungstür im 1. Stock. „Wer ist denn da?“, fragt die 59-Jährige schlaftrunken. „Ich bin’s, Walter, mach auf!“, hört sie die aufgeregte Stimme ihres Sohnes. Die LPG-Bäuerin öffnet und sieht sofort, dass er angetrunken ist.

Bevor sie ihn fragen kann, was er auf dem Herzen hat, sagt Walter Buckow, dass er „einen erstochen“ hat. „Aber ich habe das nicht gewollt. Ich habe mich bloß gewehrt. Der andere wollte mich abwürgen.“

„Wer wollte dich abwürgen?“, fragt die Mutter. „Der Büntje“, so die Antwort. Anna Buckow glaubt zuerst, dass er „den alten Büntje aus Lübbars“ meint, und sie fragt nach. Doch vorerst bekommt sie keine Antwort. Walter schluchzt hemmungslos, wirft sich auf die Erde und wälzt sich hin und her: „Ich bin kein Mörder! Ich bin kein Mörder! Ich wollte ihn nicht erstechen. Ich wollte mich bloß wehren!“

Als er sich wieder etwas gefasst hat, sagt er seiner Mutter, dass er zur Polizei gehen will, um sich zu stellen. Die 59-Jährige hat Angst, dass Walter sich etwas antut und will ihn zurückhalten: „Lauf doch nicht gleich wieder weg.“ Sie will wissen, wo sich die Tragödie zugetragen hat. „In der Konsumkneipe“, antwortet ihr Sohn. Und er erzählt etwas von 5 Mark. Doch sie versteht den Zusammenhang nicht. Die Aufregung überträgt sich auf die Frau. Sie weiß sich keinen Rat. „Geh erstmal nach Hause“, rät sie ihm. Wie in Trance steht Walter auf und geht wortlos hinaus.

Anna Buckow legt sich wieder ins Bett. Fünf Minuten später hört sie unten auf dem Hof Geschrei. Sie erkennt die Stimme ihrer Schwiegertochter. Kurz darauf stehen ihr Sohn Walter, seine Frau Gerda und ihre Tochter Brigitte vor der Tür. Völlig aufgelöst berichtet Brigitte Peetz ihrer Mutter, dass sie gerade dazugekommen sind, als sich ihr Bruder unten auf dem Hof die Pulsadern aufschneiden wollte. „Da hat Gerda ihm das Messer weggenommen“, erzählt die Tochter. „Her damit!“, sagt die resolute 59-Jährige, und ihre Schwiegertochter Gerda gibt ihr das Taschenmesser.

Walter Buckow beginnt erneut zu jammern, dass er doch kein Mörder sei. Anna Buckows Tochter und Schwiegertochter sitzen dabei und weinen. „Ich stelle mich“, reißt sich der Täter zusammen. „Ich gehe vorher nur noch schnell nach Hause und ziehe mir saubere Sachen an.“ Frau und Schwester begleiten ihn auf die Straße.

Gegen 23 Uhr geht beim Polizeikreisamt in Salzwedel die Meldung ein, dass es nach einer Kneipenschlägerei in Fleetmark einen Toten gegeben hat. Das Opfer liege blutüberströmt vor der Konsumgaststätte.

Zehn Minuten später ruft Dorfpolizist Peetz von der Gaststätte beim Diensthabenden an und teilt mit, dass er am Tatort sei und das Opfer tot ist. „Ruf einen Arzt an, Genosse Peetz, und sichere mit VP-Meister Herms den Tatort“, lautet der Befehl aus Salzwedel. Gleichzeitig benachrichtigt das Polizeikreisamt den ABV des Nachbarortes Hauptwachtmeister Bierstedt. Er soll sofort zur Konsumgaststätte fahren.

Kriminaldienst im Salzwedeler Polizeikreisamt hat in dieser Nacht Polizeimeister Michel. Er und Kripo-Leutnant Drankmeister werden nach Fleetmark beordert. Dort erfahren sie in der Konsumgaststätte durch Oberwachtmeister Peetz, dass sein Schwager der Täter ist.

Inzwischen ist auch ABV Bierstedt verständigt, der für den Bereich Liesten zuständig ist. Als sein Telefon klingelte, war es 23.15 Uhr. Der Abschnittsbevollmächtigte, der schon geschlafen hatte, hatte sich angezogen und sich mit dem Moped ins knapp 10 Kilometer entfernte Fleetmark aufgemacht.

Es ist kurz vor Mitternacht, als er im Gastraum des Lokals auf den Arzthelfer Müller* sowie seine Kollegen, Oberwachtmeister Peetz, Meister Michel und Polizeileutnant Drankmeister aus Salzwedel, sowie den Wirt Selm trifft. Die Leiche liegt mit einem Mantel zugedeckt auf dem Dielenboden. Drankmeister sagt zu Bierstedt: „Der Täter ist ein gewisser Buckow, Walter Buckow. Fahr mit den Genossen Michel und Peetz los und nehmt ihn fest.“

Die drei Polizisten fahren mit dem Polizei-Wartburg zur Wohnung des Verdächtigen in die Mühlenstraße. Doch da ist er nicht. Sie treffen nur die Schwiegermutter an. Sie erzählt, dass Buckow kurz zu Hause war.

Die Polizisten vermuten, dass sich der Gesuchte versteckt. Peetz und Michel durchsuchen das Haus. Als sie ihn nicht finden, sagt Peetz, dass er möglicherweise bei der Mutter ist.

Die Polizisten fahren mit dem Dienstfahrzeug in Richtung Dorfmitte. Als sie um die Kurve am Ortseingang biegen, ruft Peetz: „Anhalten! Da sind sie“, und deutet auf zwei Frauen und einen Mann, die im Scheinwerferlicht auftauchen und in Richtung Tierarztpraxis gehen. Wenige Meter später hält der Wartburg vor dem Trio an. Es sind Walter Buckow, seine Ehefrau Gerda und seine Mutter Anna. Michel springt als Erster aus dem Fahrzeug und sagt zu Walter Buckow: „Sie sind vorläufig festgenommen. Steigen Sie ein!“

Gerda Buckow fällt ihrem Mann um den Hals und auch seine Mutter gibt ihm einen Kuss. Dann setzt sich der 29-Jährige wortlos auf die Hinterbank. Peetz versucht derweil die beiden Frauen zu beruhigen. Er begleitet sie nach Hause. Dabei erfährt er, dass Anna Buckow die Tatwaffe in der Wohnung hat. Der Hauptwachtmeister stellt das Messer sicher.

Bierstedt und Michel bringen den Messerstecher ins Dienstzimmer des ABV. Dort wird Buckow durchsucht. Die Waffe wird nicht gefunden. „Wo ist das Messer?“, will Michel wissen. „Ich habe es meiner Mutter gegeben“, antwortet er. Dann will der Polizeimeister wissen, wie sich die Sache zugetragen hat. Er erfährt, dass Büntje Buckow nach einem Streit in der Konsumgaststätte am Hals gewürgt habe. „Ich habe dann einfach zugestochen“, so Buckow.

Kurz nach 1 Uhr beginnen die Ermittlungen am Tatort in und vor der Konsumgaststätte, die unweit vom Ortseingang aus Richtung Rademin liegt. Bis 3.30 Uhr wird dokumentiert, fotografiert und die erste Leichenschau durchgeführt. In einem Aschenbecher findet die Polizei den zerrissenen Schuldschein. Kurz darauf erlässt das Kreisgericht Salzwedel Haftbefehl wegen Totschlagsverdachts.

Gut vier Stunden später wird Buckow vernommen. Er schildert, wie er den Vortag verbracht und danach wie sich die Tat aus seiner Sicht zugetragen hat: „Nachdem wir rausgegangen waren, haben wir uns gleich weitergeprügelt.“ Dabei vergisst er nicht zu erwähnen, dass Büntje größer war und „körperlich überlegen“. Es sei dem Stendaler gelungen, ihn auf den Boden zu werfen. Dabei sei er „leicht mit dem Hinterkopf aufgeschlagen“. Büntje habe auf ihm gelegen. „Ich habe mich unterlegen gefühlt und mit meiner linken Hand in meine linke Hosentasche gegriffen. Ich zog mein Taschenmesser heraus.“ Er habe die Waffe mit seiner Faust umklammert und „zwei-, dreimal“ gegen die rechte Körperseite des 22-Jährigen gestochen. Büntje sei „schlapp geworden“. Er habe ihn von seinem Körper heruntergeschoben. Der Leblose sei auf dem Bauch liegen geblieben. Als er mitbekommen habe, dass Büntje tot ist, sei er nach Hause gelaufen.

Kripo-Hauptmann Winter von der Bezirksmordkommission, der das Verhör leitet, will von dem Fleetmarker wissen, warum er ein Messer bei sich hatte?

„Ich war vor zwei Jahren bei einem Tanzvergnügen schon mal in eine Schlägerei verwickelt“, so Buckow. Jugendliche von außerhalb hätten ihn zusammengeschlagen und dabei ihre Motorradschlüssel benutzt, die sie sich zwischen die Finger geklemmt hatten. „So etwas sollte mir nicht noch einmal passieren. Darum habe ich seitdem immer das Messer bei mir.“

Er identifiziert das blutige Messer, das ihm vorgelegt wird, als sein Eigentum.

Dann macht ihn Winter auf einen Widerspruch in seiner Aussage aufmerksam: „Sie haben gesagt, dass Sie gegen die rechte Seite gestochen haben. Der Tote hat aber auch an anderen Stellen Verletzungen? Zum Beispiel an der linken Halsseite.“ Buckow darauf: „Ich möcht’ ja gern eine Erklärung abgeben, aber ich weiß nicht, wie es dazu kam.“

Das rechtsmedizinische Gutachten der Medizinischen Akademie Magdeburg sagt aus, dass Hans Büntje durch „Hirn- und Rückenmarklähmung bei Durchtrennung des Halsmarks nach Stichverletzung der Wirbelsäule“ gestorben ist. Der Stich sei sofort tödlich gewesen.

Oberarzt Dr. Friedrich Wolff und Assistenzärztin Dr. Margot Laufer haben bei der Leichenöffnung jedoch zwei Stichverletzungen festgestellt. Zuerst sei der 22-Jährige in den Brustkorb getroffen worden. Diese Verletzung hätte allerdings „erst nach relativ langer Zeit durch Verbluten zum Tode geführt“ und die Handlungsfähigkeit „zunächst kaum oder nicht wesentlich beeinträchtigt“. Beide Stiche seien „mit erheblicher Kraft und Wucht geführt worden. Zeitlich müssen sie kurz hintereinander erfolgt sein.“

Am 16. Januar 1963 wird Walter Buckow im Salzwedeler Untersuchungsgefängnis „nachvernommen“. Er bleibt dabei, dass er sich an Einzelheiten der Tat nicht erinnern könne. „Ich war betrunken. Und bei mir ist es eigentümlich. Wenn ich viel getrunken habe, sieht man mir das äußerlich und körperlich nicht an. Aber der Alkohol steigt mir direkt in den Kopf, und ich kann dann nicht mehr klar denken.“

Doch Vernehmer Leutnant Krüger lässt sich damit nicht abspeisen. Er fragt wieder und wieder. Und die Erinnerung scheint bei dem Lagerarbeiter dann doch noch stellenweise aufzublitzen. Allerdings weicht die Schilderung der Tat erheblich von der aus seiner ersten Vernehmung ab. „Draußen habe ich von Büntje Stöße vor die Brust bekommen und bin nach hinten umgefallen. Büntje hat sich links neben mich gekniet und drückte mich mit der rechten Hand am Hals nieder. Mit der anderen Faust schlug er mich.“

Der Angeklagte habe versucht, mit der rechten Hand sein Gesicht zu schützen und mit der linken das Taschenmesser herausgeholt. Das habe er erst „mit Daumen und Zeigefinger etwas geöffnet und dann an seinem Stiefel ganz“. Davon, dass der Stendaler angeblich auf ihm gelegen hat, ist nun keine Rede mehr.

Buckow räumt ein, dass „keine Gefahr für sein Leib und Leben bestanden“ habe. Doch erzählt er nun, dass es nach den ersten Stichen „einen erbitterten Kampf um das Messer gegeben“ habe. Dabei sei es zu dem tödlichen Halsstich gekommen.

Aufgrund der unglaubhaften Aussagen setzt der Kreisstaatsanwalt in der Untersuchungshaftanstalt Salzwedel eine Tatrekonstruktion an. Dabei muss sich Buckow auf die Erde legen und Kripo-Leutnant Krüger übernimmt die Rolle des Opfers. Und schon als der Tatverdächtige auf die von ihm beschriebene Weise das Messer aus der Tasche nehmen und es öffnen soll, ergeben sich Widersprüche. Aufgrund seiner kurzen Arme ist es Buckow kaum möglich, das Messer aus der Tasche zu ziehen und im Liegen zu öffnen. Als er die Messerstiche andeuten soll, wird deutlich, dass er in dieser Lage gar nicht an sein Opfer herangekommen wäre. Ein Stich in den Hals ist ausgeschlossen.

Am 18. Januar wendet sich Buckow an den Leiter des Salzwedeler Untersuchungsgefängnisses, Polizeimeister Schwarz. Er bittet um eine Unterredung mit der Kripo. Er wolle „zu seiner Straftat etwas richtig stellen“. Er sei bereit, „ein volles Geständnis abzulegen“.

„Ich habe mein Messer schon im Hausflur gezogen“, sagt er Schwarz. „Büntje ist gar nicht dazu gekommen, nur ein Wort zu sagen. Nachdem er den ersten Stich in die Rippen gekriegt hat, hat er sich nach vorn gekrümmt. In dem Moment habe ich nochmal zugestochen.“

Zwei Tage später wird der Fleetmarker erneut aus der Zelle zum Verhör gebracht. Zum dritten Mal schildert er die Tat und zum dritten Mal anders. Im Stehen sei es zu der Auseinandersetzung gekommen, nachdem Büntje ihn an der Jacke gehalten und gesagt habe: „Was willst du denn?“ – „Ich habe ihn weggestoßen und bekam so die Hände frei.“ Er habe mit der rechten Hand den Angreifer auf Distanz gehalten, mit der linken zum Messer gegriffen und „sofort heftig und mit voller Wucht gegen die rechte Körperseite Büntjes zugestoßen“. Als dieser danach mit dem Kopf etwas nach unten gekommen sei, habe er ein viertes Mal zugestochen.

Doch Mitte März 1963 revidiert er seine Aussage und gibt an, dass der von ihm „geschilderte Tatverlauf nicht den Tatsachen entspricht“. Im Untersuchungsgefängnis habe ihm ein Mithäftling empfohlen, die Wahrheit zu sagen. „Heinz Scharff* hat gesagt: ‚Dann kommst du besser weg.‘ Ich habe ihm geantwortet, dass ich mir dann etwas ausdenken muss, weil ich so blau war, dass ich mich kaum noch erinnern kann. Beim nächsten Verhör habe ich mir deshalb etwas ausgedacht.“

Nun gibt er zu Protokoll, dass er sich von dem Moment an, wo er das Lokal verlassen hat, an nichts mehr erinnern könne. „Zur Besinnung kam ich erst, als Büntje vor mir zusammenbrach. Wie die Auseinandersetzung vor der Gaststätte begann und was passiert ist, kann ich nicht sagen.“

Kreisstaatsanwalt Krieg beschreibt in einer Aktennotiz das Verhalten Buckows während seiner Aussage am 13. März als „verstockt“. Der Beschuldigte habe einen „unehrlichen Eindruck hinterlassen“. Er habe zum Ausdruck gebracht, dass er beim kommenden Prozess bei dieser Darstellung bleiben werde.

Eine Woche später erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Kreisgericht Salzwedel. Doch die Strafkammer weist den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück und ordnet Nachermittlungen an. Grund sind die verschiedenen Darstellungen Buckows zum Tathergang. Das Gericht listet fünf Fragen auf: Wie hat der Angeklagte das Messer beim Stechen wirklich gehalten? Welcher Stich wurde als erster geführt? War das Opfer dem Täter zugewandt oder stand es mit dem Rücken zu ihm? Wie, aus welcher Messerhaltung und aus welcher Richtung wurden die Stiche geführt? Lassen die Blutspritzer an der Kleidung des Täters Aussagen zu, ob die Stiche stehend geführt wurden und aus welcher Richtung?

Oberarzt Wolff erstellt ein Zusatzgutachten. Er bietet zum Tatablauf zwei Varianten an: 1. Büntje gelang es, Buckow zu Boden zu werfen, und kam auf ihm zu liegen. Buckow griff zum Messer, stach ihm in die linke Seite, dann schob er ihn zur linken Seite hinunter. 2. Die beiden Männer standen sich gegenüber. Beide Varianten stünden nicht im Widerspruch zu den Sektionsergebnissen.

Zur Reihenfolge der Stiche sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass zuerst der Stich in die Brust erfolgte.

Am 1. April 1963 wird die Tat zum zweiten Mal rekonstruiert. Doch auf große Unterstützung durch Buckow können die Ermittler diesmal nicht zählen. Erst nach langem Zureden sagt der Altmärker, dass er lediglich in der Lage sei, die Endphase der Auseinandersetzung zu schildern. Nach dem letzten Stich sei Hansi Büntje „in sich zusammengebrochen“.

Ergänzt durch die Nachermittlungen, die jedoch kaum neue Anhaltspunkte gebracht haben, setzt das Kreisgericht Salzwedel einen Termin für die Hauptverhandlung fest. Und am 3. Mai 1963 wird Walter Buckow von der Strafkammer wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Der Strafrahmen liegt zwischen fünf Jahren und lebenslänglich. Eine Notwehrsituation habe nie zur Debatte gestanden, sagt Kreisgerichtsdirektor Hanschmann in seiner Urteilsbegründung. Auch die Alkoholeinwirkung könne nicht als mildernder Umstand gewertet werden. Für den Angeklagten spreche lediglich seine Jugend, so der Jurist.

Der Anwalt des Verurteilten legt Berufung ein. Dr. Schrodt stützt sich dabei hauptsächlich auf die aus seiner Sicht „ungenügende Aufklärung und unrichtige Darstellung des Sachverhalts“. Außerdem sieht er in der Tatsache, dass sein Antrag, die Polizisten Michel und Bierstedt als Zeugen zu vernehmen, vom Gericht abgelehnt wurde, eine nicht zu akzeptierende Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeit seines Mandanten. Auch die Gutachten seien nicht sehr erhellend. Auf keinen Fall liege der Paragraph 112, Totschlag, vor. Schrodt rügt zudem die Höhe der Strafe. Acht Jahre Zuchthaus seien viel zu viel. Buckow sei bisher unbestraft und das spätere Opfer habe ihn angegriffen.

Der III. Strafsenat des Magdeburger Bezirksgerichts verhandelt die Berufung am letzten Maitag des Jahres 1963 und ändert das Urteil des Kreisgerichts Salzwedel ab: „Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt.“ In keiner Phase des Verfahrens habe der Angeklagte zugegeben, den Getöteten bewusst in den Hals gestochen zu haben. „Dies hätte das Kreisgericht beachten müssen. Denn erst dann wäre ein Tötungsvorsatz gegeben und somit Totschlag“, führt Oberrichter Neuhof aus. „Nur beim Zielen auf den Hals musste der Angeklagte wissen, dass dieser Stich zum Tode führt (…).“ Trotzdem bleibt das Gericht bei der Strafhöhe. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Doch damit ist der Generalstaatsanwalt der DDR in Berlin nicht einverstanden. Er stellt an den Präsidenten des Obersten Gerichts den Antrag der „Kassation“ – die Aufhebung des Urteils ohne neue Sachentscheidung. Der oberste Ankläger bezieht sich dabei auf die Sachbeweise des Kreisgerichts Salzwedel. „Der Angeklagte ist ein haltloser, dem Alkohol stark zusprechender Mensch, der dafür bekannt ist, dass er in angetrunkenem Zustand stänkert. Sein Verhalten am Abend vor der Tat beweist diese Feststellung der verschiedenen Zeugen,“ endet der Antrag. Das Verfahren soll zur erneuten Entscheidung an das Bezirksgericht Magdeburg zurückverwiesen werden.

Am 4. Oktober entspricht der 5. Strafsenat dem Antrag. Die Urteile des Kreisgerichts Salzwedel und des Magdeburger Bezirksgerichts sind somit „aufgrund von Gesetzesverletzungen“ ungültig. In erster Linie verweist der Vorsitzende Richter Graf darauf, dass die Behauptung Buckows, vor der Gaststättentür angegriffen worden zu sein „sehr fraglich“ sei. „Doch selbst wenn man das zugunsten des Angeklagten unterstellt, kann nicht außer Betracht bleiben, dass der angetrunkene Büntje nach eigenen Angaben Buckows gar nicht in der Lage war, ihm ernsthaft weh zu tun.“ Besonders nach dem Bruststich habe für Buckow keinesfalls noch eine bedrohliche Situation bestanden. Falsch sei auch die Höhe der Strafe von acht Jahren Zuchthaus, selbst dann, wenn man nur Körperverletzung mit Todesfolge zugrunde lege.

Am 31. März 1964 verhandelt das Bezirksgericht Magdeburg zum zweiten Mal den Fall – diesmal der 1. Strafsenat. Vier Tage später spricht Richterin Schilling das Urteil: Dreizehn Jahre Zuchthaus wegen Totschlags. Der Senat macht sich in der Begründung in fast allen Punkten die Argumentation des Obersten Gerichtshofes der DDR zueigen, besonders was den Halsstich anbelangt.

Rechtsanwalt Schrodt aus Salzwedel unternimmt einen letzten Versuch, um seinen Mandanten die lange Haftstrafe zu ersparen. Er geht am 8. April 1964 in Berufung. Doch diese wird einen Monat später vom 5. Strafsenat des Obersten Gerichts in Berlin als unbegründet verworfen.

1972 wird Buckow aus dem Zuchthaus Brandenburg entlassen. Er muss sich drei Jahre bewähren. Der „Führungsbericht“ des Leiters der Strafvollzugsanstalt bescheinigt dem Fleetmarker eine „positive Entwicklung“. Kurz vor seinem 40. Geburtstag öffnet sich am 27. November 1972 für Buckow die Zuchthaustür.

Der Muttermörder mit dem Schal

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