Читать книгу Strafrecht für die Polizei - Bijan Nowrousian - Страница 3
Vorwort
ОглавлениеStatt eines Vorwortes: Gebrauchsanweisung zum Arbeiten mit dem Buch
Der reguläre Text: Strafrecht …
Das Buch enthält über den regulären Text hinaus Passagen, die jeweils als „Praxisbox“ überschrieben sind.
Der reguläre Text ist dabei das Strafrechtslehrbuch im engeren Sinne. Er umfasst das gesamte Pflichtprogramm für das ganze Polizeistudium, von einer Einführung in die Methoden über allgemeine Fragen wie Vorsatz und Rechtswidrigkeit bis zu den relevanten Straftatbeständen[1] – und enthält dabei alles, was für den Studienerfolg im Strafrecht nötig ist.
Seinem Verständnis nach ist es dabei weniger ein Lehr-, sondern vor allem ein Lernbuch: Der Stoff wird also nicht einfach präsentiert, sondern anhand eines aktiven Arbeitens mit dem Normtext und der schrittweisen Lösung von Fällen mit dem Leser erarbeitet. Den maximalen Nutzen hat man daher, wenn man nicht nur mitliest, sondern aktiv mitdenkt, also selber mit Normtext, Systematik und gestellten Leitfragen arbeitet und so Schritt für Schritt nicht nur neues Wissen erwirbt, sondern zugleich immer mehr Sicherheit in der selbstständigen Arbeit mit juristischen Methoden.
Die Praxisbox
Der eilige Leser, etwa bei der Vorbereitung auf eine nahende Klausur, kann sich daher auf den regulären Text beschränken. Empfohlen ist dies aber ausdrücklich nicht!
Denn die Praxisbox schlägt die Brücke vom strafrechtlichen Studienstoff zum polizeilichen Alltag: Schlaglichtartig und themenbezogen finden sich dabei Hinweise auf begleitende eingriffsrechtliche Maßnahmen, Bezüge zur Anzeigenaufnahme und zur Aktenführung, Ausführungen zum Tatnachweis in der Praxis und zum gezielten Führen von Ermittlungen sowie immer wieder knifflige Fälle, die einem in der Praxis durchaus begegnen können.
Auf diese Art werden die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Studienfächern deutlich, zeigt sich die hohe praktische Relevanz des Strafrechts auch für die schutzpolizeiliche Arbeit, wird der strafrechtliche Stoff auf originelle Art weiter eingeübt und vertieft – und wird von Anfang an Lust gemacht darauf, all das eines Tages selber in der Praxis umzusetzen.
Die Autoren wünschen daher eine Lektüre, die nicht nur bildet, sondern vor allem auch Freude und Vorfreude weckt. Ein Feedback und Anregungen für Verbesserungen nehmen sie dabei gerne entgegen.
Literatur und Rechtsprechung sind bis zum 25.06.2021 berücksichtigt.
Münster/Soest, im August 2021
[1]Enthalten sind alle Straftatbestände aus allen Pflichtmodulen im Studiengang PVD der HSPV NRW, ergänzt um die Delikte der Bedrohung, § 241 StGB, und der Geldwäsche, § 261 StGB.