Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht

Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht
Автор книги: id книги: 2433649     Оценка: 0.0     Голосов: 0     Отзывы, комментарии: 0 2634,79 руб.     (28,42$) Читать книгу Купить и скачать книгу Купить бумажную книгу Электронная книга Жанр: Правообладатель и/или издательство: Bookwire Дата добавления в каталог КнигаЛит: ISBN: 9783811484481 Скачать фрагмент в формате   fb2   fb2.zip Возрастное ограничение: 0+ Оглавление Отрывок из книги

Реклама. ООО «ЛитРес», ИНН: 7719571260.

Описание книги

Dieser neue Klausurenkurs behandelt das europäische und internationale Wirtschaftsrecht, das nicht nur in der Praxis, sondern auch in der universitären Ausbildung in den Schwerpunktbereichen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die 16 Fälle beruhen auf universitären Schwerpunktbereichsklausuren, die in den vergangenen zehn Jahren im Schwerpunktteilbereich «Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht» an der Juristischen Fakultät der Universität Passau gestellt und geschrieben wurden.
Inhalt: Der Klausurenkurs ist in zwei Teile gegliedert, wobei der 1. Teil im Wesentlichen einen Überblick über das Europäische und Internationale Wirtschaftsrecht präsentiert und der 2. Teil 16 Klausurfälle zur Bearbeitung enthält.
Der inhaltliche Überblick über das das Europäische und Internationale Wirtschaftsrecht im 1. Teil umfasst die Grundzüge beider Teilbereiche und legt diese in verdichteter Form dar. Eine Durcharbeitung der inhaltlichen Kurseinführung ist vor allem mit Blick auf die spätere Fallbearbeitung lohnenswert.
Der 2. Teil beinhaltet eingangs eine Übersicht über die Themenschwerpunkte der einzelnen Klausurfälle, die darüber hinaus Informationen bezüglich des Schwierigkeitsgrades (leicht – mittel – schwierig) der einzelnen Klausurfälle sowie der jeweils vorgegebenen Bearbeitungszeit gibt. Daran schließen sich die 16 Klausurfälle samt Gliederung und ausführlichem Lösungsvorschlag an.
Abgerundet wird der Klausurenkurs durch eine Sammlung von insgesamt 100 Lernkontrollfragen, die die Möglichkeit zur Reflexion der zentralen Rechtsfragen der einzelnen Klausurfälle geben.

Оглавление

Christoph Herrmann. Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht

Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht

Impressum

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einführung in die Konzeption des Klausurenkurses

A. Die Wirtschaftsverfassung der Europäischen Union

I. Das wirtschaftsverfassungsrechtliche Leitbild

II. Historische Entwicklung der unionalen Wirtschaftsintegration

1. Die Grundfreiheiten als Instrument negativer Integration

a) Das Zusammenspiel der Dassonville- und Keck-Formel im Rahmen der Warenverkehrsfreiheit

b) Einführung der sogenannten Dreistufenprüfung durch den Gerichtshof

aa) Un-/Geschriebene Rechtfertigungsgründe

bb) Heranziehung von (Unions-)Grundrechten im Rahmen der Rechtfertigung

d) Die dogmatische Besonderheit des Art. 110 AEUV

II. Die Wettbewerbsordnung

III. Das Außenwirtschaftsrecht

1. Die kompetenzielle Reichweite der GHP

2. Die vertragliche Handelspolitik der Union

a) Die unionsrechtliche Bindung gemäß Art. 216 Abs. 2 AEUV

b) Unmittelbare Anwendbarkeit

3. Die autonome Handelspolitik der Union

IV. Die Wirtschafts- und Währungsunion

I. Allgemeines Völkerrecht

II. Das Recht der WTO und regionale Handelsabkommen

1. Der „tariffs only“-/„bound tariffs“-Grundsatz des GATT

a) Grundpfeiler des Antidiskriminierungsregimes

aa) Die Kriterien der GATT-Arbeitsgruppe „Working Party on Border Tax Adjustments“

bb) Herstellungs- bzw. Produktionsmethoden als Gleichartigkeitskriterien

3. Die Rechtfertigungsdogmatik des GATT

a) Die allgemeinen Ausnahmen gemäß Art. XX GATT

b) Das Problem der extraterritorialen Wirkung von nationalen Maßnahmen

4. Anforderungen an regionale Handelsabkommen gemäß Art. XXIV GATT

III. Das internationale Investitionsschutzrecht

D. Berührungspunkte von Europäischem und Internationalem Wirtschaftsrecht

Anmerkungen

Hinweise zu Recherchemöglichkeiten

Anmerkungen

2. Teil Klausurfälle

Themenschwerpunkte der einzelnen Klausurfälle

Fall 1 Integration? Nein, danke!

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag. Frage 1: Welche Art von wirtschaftlicher Integrationsgemeinschaft stellt die Union dar und welche Elemente wirtschaftlicher Integration umfasst diese?

I. Beschreibung des Binnenmarktes i.S.v. Art. 26 Abs. 2 AEUV. 1. Zollunion als Grundlage des Binnenmarktes

2. Liberalisierung des Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs

3. Bestehen eines Wettbewerbsregimes

II. Beschreibung der Wirtschafts- und Währungsunion

III. Zusammenfassung

Frage 2: Wie hat sich die europäische Wirtschaftsintegration inner- und außerhalb der Union historisch entwickelt? I. Von der Vollendung der Zollunion zur Vollendung des Binnenmarktes

II. Gründung der EFTA als Gegengewicht zur EWG

III. Verbindung von Union und EFTA zum EWR

IV. Errichtung einer Währungsunion

Frage 3: Welche unions- und wirtschaftsvölkerrechtlichen Regeln würden zwischen der Union und A im Hinblick auf die wirtschaftlichen Beziehungen unter der Annahme gelten, dass eine vertragliche Regelung der zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Union und A nicht erreicht wird?

I. Anwendung des im Verhältnis zu Drittstaaten einschlägigen Unionsrechts

II. Wirtschaftsvölkerrechtlicher Rahmen. 1. Formaler Mitgliedschaftsstatuts von A in der WTO

2. Umfang des WTO-rechtlichen Regulierungsregimes

a) Antidiskriminierungsregime des WTO-Rechts

b) „Tariffs only“-/„bound tariffs“-Grundsatz des GATT

c) Beifügung eigener Listen von Zugeständnissen zum GATS

Frage 4: Welche Arten von Abkommen zur Regelung der zukünftigen Beziehungen zwischen der Union und A sind vorstellbar? Welche Vor- und Nachteile bieten die einzelnen Möglichkeiten? Welche unionsrechtlichen und wirtschaftsvölkerrechtlichen Voraussetzungen sind dabei zu beachten? I. Darstellung der möglichen Abkommensarten einschließlich etwaiger Vor- und Nachteile. 1. Option 1: Aushandlung eines Freihandelsabkommen

2. Option 2: Errichtung einer Zollunion

3. Option 3: Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

II. Darlegung der unions- und wirtschaftsvölkerrechtlichen Voraussetzungen eines Abkommens über die zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen mir A. 1. Unionsrechtliche Voraussetzungen

2. Wirtschaftsvölkerrechtliche, insb. WTO-rechtliche Voraussetzungen

Frage 5: Wie wirkt sich der Austritt aus der Union auf bilaterale Investitionsschutzverträge von A aus, die mit anderen Mitgliedstaaten der Union oder mit Staaten außerhalb der Union geschlossen worden sind? I. Rechtliche Auswirkungen des EU-Austritts auf intra-EU BITs von A

1. Völkerrechtliche Bewertung der intra-EU BITs. a) Beendigung der intra-EU BITs gemäß Art. 59 Abs. 1 WVK

aa) Anwendbarkeit der WVK auf die Unionsverträge

(1) Maßgeblichkeit des „Binnenverhältnisses“ in investitionsschutzrechtlichen intra-EU Konstellationen

(2) Darlegung der unionsrechtlichen Rechtsnatur im „Binnenverhältnis“

(3) Zwischenergebnis

bb) Bezugnahme beider Verträge auf denselben Gegenstand i.S.v. Art. 59 Abs. 1 WVK

cc) Zwischenergebnis

b) Nichtanwendbarkeit der Bestimmungen der intra-EU BITs gemäß Art. 30 WVK

aa) Differenzierte Betrachtung der Regelung desselben Gegenstands

bb) Rechtsfolge des Art. 30 Abs. 3 WVK

cc) Zwischenergebnis

2. Unionsrechtliche Bewertung der intra-EU BITs

3. Ergebnis

II. Auswirkungen des EU-Austritts auf extra-EU BITs von A

1. Verstoß der extra-EU BITs gegen Art. 207 Abs. 1 AEUV

2. Übergangsregelung durch die BIT-Übergangs-VO

3. Wegfall der unionsrechtlichen Bindungswirkung nach dem EU-Austritt

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 2 Wildschweinjagd im Binnenmarkt

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag

A. Zulässigkeit des Vertragsverletzungsverfahrens. I. Zuständigkeit des Gerichtshofes

II. Beteiligtenfähigkeit

III. Klagegegenstand

IV. Vorverfahren

1. Mahnschreiben der Kommission an B

2. Stellungnahme der Kommission vor Klageerhebung

3. Zwischenergebnis

V. Form und Frist

VI. Rechtsschutzbedürfnis

VII. Zwischenergebnis

B. Begründetheit des Vertragsverletzungsverfahrens

I. Anwendbarkeit von Art. 34 AEUV. 1. Keine unionale lex specialis

2. Sachlicher Anwendungsbereich von Art. 34 AEUV

3. Grenzüberschreitender Bezug der eingeführten Ware

4. Zwischenergebnis

II. Eingriff

1. Maßnahme eines Verpflichtungsadressaten

2. Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung i.S.v. Art. 34 AEUV

3. Maßnahme gleicher Wirkung i.S.v. Art. 34 AEUV

a) Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot (erste Stufe der Dreistufenprüfung)

b) Missachtung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung (zweite Stufe der Dreistufenprüfung)

c) Verwendungsverbot als Marktzugangshindernis (dritte Stufe der Dreistufenprüfung)

d) Zwischenergebnis

III. Rechtfertigung

1. Geschriebene Rechtfertigungsgründe

a) Öffentliche Sicherheit

b) Schutz der Gesundheit und des Lebens von Tieren

2. Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe i.S.d. Cassis de Dijon-Formel

3. Verhältnismäßigkeit

a) Geeignetheit

b) Erforderlichkeit

c) Zwischenergebnis zur Verhältnismäßigkeit/Rechtfertigung

IV. Zwischenergebnis zur Prüfung des Art. 34 AEUV

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 3 Schwerland

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag

A. Zulässigkeit. I. Zuständigkeit

II. Parteifähigkeit

III. Tauglicher Klagegegenstand

1. Verstoß gegen warenverkehrsrechtliche Vorschriften

2. Verstoß gegen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT)

IV. Ordnungsgemäße Durchführung des Vorverfahrens

V. Form und Frist

VI. Zwischenergebnis

B. Begründetheit

I. Überprüfbarkeit der behaupteten Rechtsverletzungen durch den Gerichtshof. 1. Verletzung des AEUV

2. Verletzung von WTO-Recht bzw. des GATT

a) Grundsätzliche Voraussetzungen für die Prüfung unionaler oder mitgliedstaatlicher Maßnahmen anhand völkervertraglicher Bestimmungen durch den Gerichtshof

aa) Bindung der Mitgliedstaaten an das GATT

bb) Unmittelbare Anwendbarkeit der GATT-Vorschriften

cc) Zwischenergebnis

II. Vereinbarkeit der Steuerregelungen in S mit dem Unionsrecht

1. Vereinbarkeit der Steuerregelungen mit Art. 30 S. 1 AEUV

2. Vereinbarkeit der Steuerregelungen mit Art. 110 AEUV

a) Eröffnung des Anwendungsbereichs. aa) Inländische Abgabe i.S.v. Art. 110 AEUV

bb) Vorliegen einer Ware und eines grenzüberschreitenden Sachverhalts

cc) Zwischenergebnis

b) Vorliegen einer Diskriminierung i.S.v. Art. 110 Abs. 1 AEUV

aa) Zulässigkeit der ab einem Zuckergehalt i.H.v. 20% für Lebensmittel. geltenden Zusatzsteuer (1) Differenzierung nach objektiven Kriterien

(2) Verhältnismäßige Verfolgung legitimer (wirtschaftspolitischer) Unionsziele

(3) Un-/mittelbar höhere Abgabe für gleichartige ausländische Waren

(4) Zwischenergebnis

bb) Zulässigkeit der Ausnahme traditionell hergestellter Lebensmittel von der Zusatzsteuer (1) Differenzierung nach objektiven Kriterien

(2) Verhältnismäßige Verfolgung legitimer (wirtschaftspolitischer) Unionsziele

(3) Un-/mittelbar höhere Abgabe für gleichartige ausländische Waren

(4) Zwischenergebnis

c) Zwischenergebnis

3. Vereinbarkeit mit Art. 34 AEUV

III. Vereinbarkeit der Steuerregelungen mit dem WTO-Recht

1. Vereinbarkeit der Steuerregelungen mit Art. III:2 S. 1 GATT

a) Anwendungsbereich

b) Vorliegen von höheren steuerlichen Belastungen von ausländischen Waren im Vergleich zu gleichartigen inländischen Waren. aa) Zulässigkeit der ab einem bestimmten prozentualen Zuckergehalt für Lebensmittel geltenden Zusatzsteuer

(1) Gleichartigkeit von in- und ausländischen Waren

(2) Höhere Belastung ausländischer Waren

(3) Rechtfertigung

(4) Zwischenergebnis

bb) Zulässigkeit der Ausnahme von traditionell hergestellten Lebensmittel

(1) Gleichartigkeit von in- und ausländischen Waren

(2) Höhere Belastung ausländischer Waren

(3) Rechtfertigung

cc) Zwischenergebnis

2. Vereinbarkeit der Steuerregelungen mit Art. I:1 GATT

a) Anwendungsbereich des Art. I:1 GATT

b) Bestimmung der Gleichartigkeit von in- und ausländischen Waren

c) Keine unverzügliche und bedingungslose Weitergabe des Vorteils

d) Zwischenergebnis

e) Rechtfertigung. aa) Rechtfertigung gemäß Art. XX lit. f GATT

bb) Rechtfertigung gemäß Art. XXIV:5 lit. a, 8 lit. a GATT

f) Zwischenergebnis

IV. Zwischenergebnis bezüglich der Vereinbarkeit mit Unionsrecht und WTO-Recht

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 4 Grenzüberschreitendes Pay-TV

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag

A. Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens. I. Zuständigkeit

II. Vorlagegegenstand, insb. Zulässigkeit der Vorlagefrage. 1. Tauglicher Vorlagegegenstand

2. Formulierung der Vorlagefrage

III. Vorlageberechtigung

IV. Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage

V. Form der Vorlage

VI. Zwischenergebnis

B. Beantwortung der Vorlagefrage

I. Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 34 AEUV. 1. Eröffnung des Anwendungsbereichs. a) Kein abschließend regelndes Sekundärrecht

b) Sachlicher Anwendungsbereich

c) Nachrangigkeit der Warenverkehrsfreiheit

aa) Einschlägigkeit der Dienstleistungsfreiheit in sachlicher Hinsicht

bb) Inhaltlicher Schwerpunkt der staatlichen Maßnahme

2. Zwischenergebnis

II. Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 ff. AEUV. 1. Eröffnung des Anwendungsbereichs. a) Kein abschließend regelndes Sekundärrecht

b) Sachlicher Anwendungsbereich

c) Persönlicher Schutzbereich

d) Grenzüberschreitender Sachverhalt

e) Zwischenergebnis

2. Eingriff. a) Handeln eines Verpflichtungsadressaten

b) Vorliegen einer Diskriminierung

c) Vorliegen einer Beschränkung

d) Tatbestandsausnahme nach der Keck-Formel. aa) Direkte Anwendung der Keck-Formel auf die Dienstleistungsfreiheit

bb) Analoge Anwendung der Keck-Formel auf die Dienstleistungsfreiheit

cc) Vorliegen der Voraussetzungen der Keck-Formel analog

e) Zwischenergebnis

3. Rechtfertigung

a) Geschriebene Rechtfertigungsgründe gemäß Art. 62 AEUV i.V.m. Art. 52 AEUV

b) Ungeschriebene Rechtsfertigungsgründe: zwingende Gründe des Allgemeininteresses i.S.d. Gebhard-Formel

c) Verhältnismäßigkeit

aa) Geeignetheit

bb) Erforderlichkeit

cc) Zwischenergebnis

4. Ergebnis

III. Verstoß gegen das Kartellverbot gemäß Art. 101 Abs. 1 AEUV

1. Unternehmen bzw. Unternehmensvereinigungen

2. Vereinbarung i.S.v. Art. 101 Abs. 1 AEUV

3. Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung auf dem relevanten Markt

a) Bestimmung des relevanten Marktes

b) Wettbewerbsbeschränkender Charakter der Vereinbarung

aa) Vorliegen einer Absatzeinschränkung i.S.v. Art. 101 Abs. 1 lit. b AEUV

bb) Vorliegen einer Marktaufteilung i.S.v. Art. 101 Abs. 1 lit. c AEUV

cc) Zwischenergebnis

c) Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung

d) Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung

e) Zwischenergebnis

4. Geeignetheit zur spürbaren Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten. a) Geeignetheit zur Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten

b) Spürbarkeit

c) Zwischenergebnis

5. Rechtfertigungsgründe gemäß Art. 101 Abs. 3 AEUV

6. Zwischenergebnis

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 5 Talentsicherung durch den Gerichtshof?[1]

Anmerkungen

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag. A. Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens. I. Zuständigkeit des Gerichtshofs

II. Vorlageberechtigung des FAFL-Verbandsschiedsgerichts

II. Vorlagegegenstand, insb. Zulässigkeit der Vorlagefrage. 1. Tauglicher Vorlagegegenstand

2. Formulierung der Vorlagefrage

IV. Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage

V. Form der Vorlage

VI. Zwischenergebnis

B. Beantwortung der Vorlagefrage

I. Unmittelbare Berufung eines Einzelnen auf Art. 23 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens gegenüber einem nationalen Sportverband. 1. Anwendungsvorrang des Assoziierungsabkommens gegenüber mitgliedstaatlichem Recht

2. Unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 23 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens

a) Ausdrückliche Bestimmung zur unmittelbaren Wirkung im nationalen Recht bzw. im Assoziierungsabkommen

b) Bestimmung der unmittelbaren Wirkung durch Auslegung

aa) Unbedingtheit und hinreichende Bestimmtheit des Wortlauts von Art. 23 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens

bb) Rechtsnatur und der Gegenstand des Assoziierungsabkommens

cc) Zwischenergebnis

3. Bindung der FAFL an Art. 23 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens

4. Ergebnis

II. Auslegung des Art. 23 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens mit Blick auf § 10 der FAFL-Statuten

1. Anwendungsbereich des Art. 23 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens

a) Sport als wirtschaftliche Tätigkeit

b) D als Arbeitnehmer

c) Beschränkung der Einsetzbarkeit von Nicht-EU-Spielern als „Arbeitsbedingung“ i.S.v. Art. 23 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens

d) Zwischenergebnis

2. Benachteiligung des D gegenüber Unionsbürgern

3. Rechtfertigung gemäß Art. 23 Abs. 2 des Assoziierungsabkommens

a) Geltendmachung des Art. 23 Abs. 2 des Assoziierungsabkommens durch die FAFL

b) Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

c) Verhältnismäßigkeit

aa) Geeignetheit

bb) Erforderlichkeit

d) Zwischenergebnis

4. Bedeutung der Zustimmung der Kommission zu § 10 der FAFL-Statuten

5. Zwischenergebnis

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 6 Sportwetten

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag

A. Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV. I. Eröffnung des Anwendungsbereichs. 1. Keine abschließende lex specialis

2. Persönlicher Anwendungsbereich

3. Sachlicher Anwendungsbereich

a) DÜZ als sekundäre Niederlassung

b) DÜZ als primäre Niederlassung

c) Zwischenergebnis

4. Vorliegen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts

II. Zwischenergebnis

B. Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 ff. AEUV. I. Eröffnung des Anwendungsbereichs. 1. Keine abschließende lex specialis

2. Persönlicher Anwendungsbereich

3. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Wirtschaftlicher Charakter von Tätigkeiten im Glücksspielbereich

aa) Entgeltlichkeit der Tätigkeit von S und F

bb) Ausschluss des wirtschaftlichen Charakters der Leistung

b) Dienstleistungscharakter der Tätigkeiten. aa) Vermittlungstätigkeit der DÜZ

bb) Wettangebot und -verwaltung durch S

c) Keine Bereichsausnahme i.S.d. Art. 62 i.V.m. Art. 51 AEUV

d) Zwischenergebnis

4. Grenzüberschreitender Sachverhalt

5. Zwischenergebnis

II. Eingriff. 1. Handeln eines Verpflichtungsadressaten

2. Vorliegen einer Diskriminierung

3. Vorliegen einer Beschränkung

4. Tatbestandsausnahme nach der Keck-Formel

5. Zwischenergebnis

III. Rechtfertigung

1. Geschriebene Rechtfertigungsgründe gemäß Art. 52 AEUV

2. Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe i.S.d. Gebhard-Formel

3. Verhältnismäßigkeit

a) Geeignetheit

b) Erforderlichkeit

c) Zwischenergebnis

4. Einhaltung des Kohärenzgebots

5. Zwischenergebnis

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Zusatzfall

A. Eröffnung des Anwendungsbereichs. I. Keine abschließende lex specialis

II. Persönlicher Anwendungsbereich

III. Sachlicher Anwendungsbereich

IV. Vorliegen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts

V. Rechtsmissbräuchliche Berufung auf die Niederlassungsfreiheit

VI. Zwischenergebnis

B. Eingriff. I. Handeln eines Verpflichtungsadressaten

II. Vorliegen einer Diskriminierung

III. Vorliegen einer Beschränkung

IV. Tatbestandsausnahme nach der Keck-Formel

V. Zwischenergebnis

C. Rechtfertigung

I. Geschriebene Rechtfertigungsgründe gemäß Art. 52 AEUV

II. Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe i.S.d. Gebhard-Formel

III. Verhältnismäßigkeit

1. Geeignetheit

2. Erforderlichkeit

3. Zwischenergebnis

D. Ergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 7 Streiken im Binnenmarkt

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag. A. Beantwortung der Vorlagefrage des LAG durch den Gerichtshof. I. Zulässigkeit

II. Beantwortung der Vorlagefrage

1. Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 49 AEUV. a) Kein abschließendes Sekundärrecht

b) Persönlicher Anwendungsbereich

c) Sachlicher Anwendungsbereich

d) Vorliegen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts

e) Keine Bereichsausnahme gemäß Art. 51 Abs. 1 AEUV

f) Zwischenergebnis

2. Eingriff. a) Handeln eines Verpflichtungsadressaten

aa) Grundsätzliche Möglichkeit der Drittwirkung der Niederlassungsfreiheit

bb) Bindung der Gewerkschaft G bei Erlass nicht-regulativer Maßnahmen

cc) Bereichsausnahme gemäß Art. 153 Abs. 5 AEUV

dd) Grundrechtlich bedingte Ausnahme des Streikrechts von der grundfreiheitlichen Bindungswirkung

ee) Zwischenergebnis

b) Vorliegen einer Diskriminierung

c) Vorliegen einer Beschränkung

3. Rechtfertigung. a) Vorliegen von geschriebenen Rechtfertigungsgründen

b) Vorliegen von ungeschriebenen Rechtfertigungsgründen

c) Kollidierende Grundrechte der G

d) Verhältnismäßigkeit

aa) Geeignetheit

bb) Erforderlichkeit

4. Zwischenergebnis

III. Ergebnis

B. Vereinbarkeit des Solidarstreiks von V mit der Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 28 ff. AEUV

I. Eröffnung des Anwendungsbereichs der Warenverkehrsfreiheit. 1. Kein abschließendes Sekundärrecht

2. Sachlicher Anwendungsbereich

3. Vorliegen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts

4. Zwischenergebnis

II. Eingriff. 1. Handlung eines Verpflichtungsadressaten

aa) Grundsätzliche Möglichkeit der Drittwirkung der Warenverkehrsfreiheit

bb) Bindung der Verkehrsgewerkschaft V an die Warenverkehrsfreiheit

cc) Bereichsausnahme gemäß Art. 153 Abs. 5 AEUV

dd) Grundrechtlich bedingte Ausnahme des Streikrechts von der grundfreiheitlichen Bindungswirkung

2. Solidarstreik als Maßnahme gleicher Wirkung i.S.v. Art. 35 AEUV

a) Prüfungsmaßstab der Maßnahme gleicher Wirkung i.S.v. Art. 35 AEUV

b) Solidarstreik als Maßnahme gleicher Wirkung i.S.d. Groenveld-Formel

3. Zwischenergebnis

III. Rechtfertigung

1. Vorliegen eines Rechtfertigungsgrunds. a) Vorliegen von un-/geschriebenen Rechtfertigungsgründen

b) Kollidierende Grundrechte der G

2. Verhältnismäßigkeit

a) Geeignetheit

b) Erforderlichkeit

3. Zwischenergebnis

IV. Ergebnis

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 8 Schwierige Investitionen in Investonia

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag

A. Verstoß des GGUAI gegen Unionsrecht

I. Verstoß des GGUAI gegen die unionsrechtliche Kompetenzverteilung

1. GGUAI als Regelung von ausländischen Direktinvestitionen

2. Zwischenergebnis

II. Verstoß des GGUAI gegen Grundfreiheiten

1. Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV. a) Eröffnung des Anwendungsbereichs der Niederlassungsfreiheit. aa) Kein spezielles, abschließendes Sekundärrecht

bb) Sachlicher Anwendungsbereich

cc) Persönlicher Anwendungsbereich

b) Zwischenergebnis

2. Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 AEUV

a) Eröffnung des Anwendungsbereichs der Kapitalverkehrsfreiheit. aa) Kein spezielles, abschließendes Sekundärrecht

bb) Persönlicher bzw. räumlicher Anwendungsbereich

cc) Sachlicher Anwendungsbereich (1) Begriff des Kapitalverkehrs

(2) Abgrenzung der Kapitalverkehrsfreiheit von der Niederlassungsfreiheit

b) Zwischenergebnis

c) Rechtfertigung. aa) Vorliegen von Rechtfertigungsgründen

(1) Geschriebene Rechtfertigungsgründe

(2) Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe i.S.d. Gebhard-Formel

(3) Vorliegen einer Dienstleistung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse i.S.v. Art. 106 Abs. 2 S. 1 AEUV

bb) Verhältnismäßigkeit

(1) Geeignetheit des GGUAI

(2) Erforderlichkeit des GGUAI

cc) Zwischenergebnis

III. Ergebnis zu etwaigen Unionsrechtsverstößen

B. Verstoß des GGUAI gegen das BIT zwischen I und E

I. Anwendbarkeit des BIT. 1. Unionsrechtliche Bedenken gegen die Anwendbarkeit des BIT

a) Unanwendbarkeit des BIT aufgrund der unionsrechtlichen Kompetenzordnung

b) Das BIT als Altvertrag i.S.v. Art. 351 Abs. 1 AEUV analog

c) Zulässigkeit des BIT nach der Verordnung (EU) 1219/2012

d) Zwischenergebnis

2. Sachlicher Anwendungsbereich

II. Zwischenergebnis

III. Verstoß gegen Art. 2 S. 1 BIT

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 9 Kampf dem Tabakkonsum

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag

A. Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage

I. Zuständigkeit

II. Klageberechtigung:

III. Klagebefugnis/Rechtsschutzbedürfnis

IV. Klagegegner

V. Tauglicher Klagegegenstand

VI. Geltendmachung eines tauglichen Nichtigkeitsgrundes

VII. Klagefrist

VIII. Form

IX. Zwischenergebnis

B. Begründetheit

I. Unzuständigkeit in Bezug auf den Erlass von Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 der Tabak-RL. 1. Verstoß gegen das Prinzip der begrenzten (Einzel-)Ermächtigung gemäß Art. 5 Abs. 2 EUV

a) Art. 114 AEUV als geeignete Rechtsgrundlage für Art. 10 Abs. 1 der Tabak-RL. aa) Kein Vorhandensein einer lex specialis

bb) Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 114 Abs. 1 AEUV

(1) Vorliegen von Handelshemmnissen (oder spürbaren Wettbewerbsverzerrungen)

(2) Art. 114 AEUV als Rechtsgrundlage für präventive Rechtsangleichung

(3) Beseitigung bzw. Vermeidung der konkreten Handelshemmnisse als. tatsächlicher Zweck

cc) Kein Ausschluss des Anwendungsbereichs gemäß Art. 114 Abs. 2 AEUV

dd) Zwischenergebnis zur Geeignetheit von Art. 114 Abs. 1 AEUV als Rechtsgrundlage

b) Art. 114 Abs. 1 AEUV als geeignete Rechtsgrundlage für Art. 10 Abs. 2 der Tabak-RL

aa) Auslegung des Art. 10 Abs. 2 der Tabak-RL nach der Auffassung von M

bb) Tabak-RL als Teilharmonisierung

cc) Zwischenergebnis

c) Zwischenergebnis

2. Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz gemäß Art. 5 Abs. 3 EUV

a) Binnenmarkt als geteilter Zuständigkeitsbereich

b) Erforderlichkeit des Tätigwerdens der Union

c) Zwischenergebnis

3. Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. gemäß Art. 5 Abs. 4 EUV

a) Legitimes Ziel

b) Geeignetheit

c) Erforderlichkeit

d) Zwischenergebnis

4. Zwischenergebnis in Bezug auf die unionale Unzuständigkeit für den Erlass des Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 der Tabak-RL

II. Unzuständigkeit in Bezug auf den Erlass von Art. 7 der Tabak-RL. 1. Verstoß gegen das Prinzip der begrenzten (Einzel-)Ermächtigung gemäß Art. 5 Abs. 2 EUV

a) Art. 114 Abs. 1 AEUV als geeignete Rechtsgrundlage des Art. 7 der Tabak-RL

aa) Kein Vorhandensein einer lex specialis

bb) Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 114 Abs. 1 AEUV

cc) Kein Ausschluss des Anwendungsbereichs gemäß Art. 114 Abs. 2 AEUV

b) Zwischenergebnis

2. Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz gemäß Art. 5 Abs. 3 EUV

3. Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. gemäß Art. 5 Abs. 4 EUV

a) Legitimes Ziel

b) Geeignetheit

c) Erforderlichkeit

d) Angemessenheit

e) Zwischenergebnis

4. Zwischenergebnis in Bezug auf die unionale Unzuständigkeit für den Erlass des Art. 7 der Tabak-RL

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 10 Gerichtshof vs. Schiedsgericht

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag

Frage 1

A. Vereinbarkeit der BIT-Schiedsklausel mit Art. 207 Abs. 1 AEUV

B. Vereinbarkeit der BIT-Schiedsklausel mit Art. 18 AEUV

C. Vereinbarkeit der BIT-Schiedsklausel mit Art. 344, 267 AEUV

I. Mögliche Entscheidungserheblichkeit des Unionsrechts

II. Beeinträchtigung der Autonomie des unionalen Gerichtssystems i.S.v. Art. 344 AEUV. 1. BIT-Schiedsgericht als Gericht i.S.v. Art. 267 AEUV

2. Überprüfungsmöglichkeit des Schiedsspruchs durch ein vorlageberechtigtes mitgliedstaatliches Gericht

III. Zwischenergebnis

D. Gesamtergebnis

Frage 2

A. Verstoß gegen Art. 107 Abs. 1 AEUV

I. Unternehmen

II. Begünstigung

III. Selektivität der Begünstigung

IV. Finanzierung aus staatlichen Mitteln

V. Zurechnung gegenüber R

VI. Verfälschung des Wettbewerbs

VII. Beeinträchtigung des innerunionalen Handels

VIII. Zwischenergebnis

B. Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV

I. Schadensersatzzahlung als „neue“ Beihilfe

II. Zwischenergebnis

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 11 Zurückhaltender Wettbewerb oder zurückgehaltener Wettbewerb?

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag. Teil 1

A. Unternehmen i.S.v. Art. 101 AEUV

B. Verhaltenskoordinierung i.S.v. Art. 101 Abs. 1 AEUV

C. Bezwecken oder Bewirken einer spürbaren Wettbewerbsbeschränkung auf dem relevanten Markt. I. Bestimmung des relevanten Marktes

1. Annahme eines potentiellen Wettbewerbsverhältnisses

2. Bestimmung des sachlich relevanten Marktes nach dem Bedarfsmarktkonzept

3. Bestimmung des räumlich relevanten Marktes

II. Wettbewerbsbeschränkender Charakter der Vereinbarung. 1. Prüfung der Verbotstatbestände gemäß Art. 101 Abs. 1 lit. a bis e AEUV

2. Feststellung des wettbewerbsbeschränkenden Charakters

III. Bezwecken oder Bewirken der Wettbewerbsbeschränkung

IV. Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung

V. Zwischenergebnis

D. Geeignetheit zur spürbaren Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten. I. Geeignetheit zur Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten

II. Spürbarkeit

III. Zwischenergebnis

E. Rechtfertigungsgründe gemäß Art. 101 Abs. 3 AEUV

F. Gesamtergebnis

Teil 2. Aufgabe 1: Gutachten zur Entscheidung des GHEU

A. Zulässigkeit. I. Zuständigkeit

II. Beteiligtenfähigkeit

III. Tauglicher Klagegegenstand

1. Unterlassung der Verfahrenseinleitung als tauglicher Klagegegenstand

a) Individuelle Geltung des Einleitungsbeschlusses

b) Individuelle Betroffenheit i.S.d. der Plaumann-Formel

aa) Anwendbarkeit der Plaumann-Formel auf adressatenlose Entscheidungen

bb) Individualisierung durch einen Einleitungsbeschluss

c) Zwischenergebnis

2. Beschwerdeabweisung als tauglicher Klagegegenstand

3. Zwischenergebnis

IV. Klagebefugnis

V. Klagegrund

VI. Ordnungsgemäße Durchführung des Vorverfahrens

VII. Form und Frist

VIII. Rechtsschutzbedürfnis

IX. Zwischenergebnis

B. Begründetheit

I. Erlass eines Beschlusses zur Einleitung eines Kartellverfahrens gegen M

II. Beschwerdeabweisung gegenüber D

III. Verpflichtung zum Tätigwerden aufgrund Art. 41 Abs. 1 GRCh

1. Herleitung einer Pflicht zum Tätigwerden

2. Überschreitung der angemessenen Frist zur Entscheidung

3. Zwischenergebnis

IV. Zwischenergebnis

C. Gesamtergebnis

Aufgabe 2: Zulässigkeit einer Abstellungsentscheidung durch die Kommission

A. Unternehmen i.S.v. Art. 102 AEUV

B. Marktbeherrschende Stellung von M auf dem relevanten Markt. I. Bestimmung des relevanten Marktes

1. Sachlich relevanter Markt

2. Räumlich/zeitlich relevanter Markt

II. Darlegung der marktbeherrschenden Stellung

C. Missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung

I. Unerlässlichkeit der Schnittstelleninformationen für D

II. Geeignetheit, jeden wirksamen Wettbewerb auszuschließen

III. Verhinderung eines neuen Produkts auf dem benachbarten Markt

IV. Objektive Rechtfertigung

V. Zwischenergebnis

D. Geeignetheit zur spürbaren Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten

E. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 12 21st Century Trade Agreements

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag. A. Zulässigkeit des Gutachtenantrags. I. Zuständigkeit

II. Antragsberechtigung

III. Antragsgegenstand

IV. Form und Frist

V. Zwischenergebnis

B. Beantwortung des Gutachtenantrags

I. Ausschließliche explizite Vertragsabschlusskompetenz der Union im Bereich der Gemeinsamen Handelspolitik gemäß Art. 216 Abs. 1 Var. 2 AEUV, Art. 207 Abs. 1, 3 AEUV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. e AEUV

1. Bestimmungen zum Waren- und Dienstleistungshandel

a) Waren- und Dienstleistungshandel als explizite GHP-Bereiche gemäß Art. 207 Abs. 1 AEUV

b) Verkehrsdienstleistungen als Ausnahme von der GHP

2. Bestimmungen zum Investitionsschutz. a) Investitionsschutzrechtlicher Kompetenzbereich der Union nach dem Wortlaut von Art. 207 Abs. 1 AEUV

b) Regelung von anderen Investitionen als Kompetenz kraft Sachzusammenhang mit Art. 207 Abs. 1 AEUV

c) Zwischenergebnis

3. Wettbewerbsbezogene Bestimmungen des geplanten Abkommens

4. Bestimmungen zur nachhaltigen (umweltbezogenen) Entwicklung

a) Nachhaltige Entwicklung als Bestandteil der GHP gemäß Art. 207 Abs. 1 S. 2 AEUV

b) Handelsspezifischer Bezug der in Rede stehenden Bestimmungen

c) Zwischenergebnis

5. Zwischenergebnis zur ausschließlichen expliziten Vertragsabschlusskompetenz gemäß Art. 216 Abs. 1 Var. 2 AEUV, Art. 207 Abs. 1, 3 AEUV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. e AEUV

II. Ausschließliche implizite Vertragsabschlusskompetenz der Union gemäß Art. 216 Abs. 1 AEUV i.V.m Art. 3 Abs. 2 AEUV

1. Bestimmungen betreffend Verkehrsdienstleistungen

2. Bestimmungen betreffend andere Investitionen als ausländische Direktinvestitionen. a) Ausschließliche implizite Vertragsabschlusskompetenz der Union gemäß Art. 216 Abs. 1 Var. 4 AEUV i.V.m. Art. 3 Abs. 2 AEUV

b) Ausschließliche implizite Vertragsabschlusskompetenz der Union gemäß Art. 216 Abs. 1 Var. 3 AEUV i.V.m. Art. 3 Abs. 2 AEUV

c) Ausschließliche implizite Vertragsabschlusskompetenz der Union gemäß Art. 216 Abs. 1 Var. 2 AEUV i.V.m. Art. 3 Abs. 2 AEUV

aa) Einschlägigkeit eines in Art. 3 EUV genannten Unionsziels

bb) Qualifizierung der Vertragsabschlusskompetenz als ausschließliche gemäß Art. 3 Abs. 2 AEUV

cc) Zwischenergebnis

3. Zwischenergebnis bezüglich ausschließlicher impliziter Vertragsabschlusskompetenzen

III. Ausschließliche explizite Unionskompetenz zur Regelung der Streitbeilegung (ISDS)

IV. Geteilte Zuständigkeit für den Vertragsabschluss i.S.v. Art. 2 Abs. 2 AEUV

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 13 Banken in der Krise

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag

A. Erfolgsaussichten der Amtshaftungsklage gemäß Art. 268 AEUV i.V.m. Art. 340 Abs. 2 AEUV

I. Zulässigkeit der Amtshaftungsklage. 1. Zuständigkeit

2. Parteifähigkeit. a) Aktive Parteifähigkeit

b) Passive Parteifähigkeit

3. Klagebefugnis

4. Ordnungsgemäße Klageerhebung

5. Frist

6. Zwischenergebnis

II. Begründetheit der Amtshaftungsklage

1. Verletzung des gemäß Art. 17 S. 1 GRCh geschützten Eigentumsrechts

a) Eröffnung des Schutzbereichs des Eigentumsgrundrechts. aa) Persönlicher Schutzbereich

bb) Sachlicher Schutzbereich

cc) Zwischenergebnis

b) Eingriff

aa) Maßnahme eines Grundrechtsverpflichteten

bb) Vorliegen einer Grundrechtsbeeinträchtigung

cc) Zurechenbarkeit der Eigentumsbeeinträchtigung gegenüber der Kommission

(1) Beteiligung der Kommission an der Aushandlung des MoU sowie dessen Unterzeichnung

(2) ESM nicht formale Vertragspartei des MoU

(3) Zwischenergebnis

dd) Zwischenergebnis

c) Rechtfertigung

aa) Legitimes Ziel

bb) Geeignetheit

cc) Erforderlichkeit

dd) Zwischenergebnis

2. Zwischenergebnis

III. Ergebnis

B. Erfolgsaussichten der Nichtigkeitsklage bezüglich der Euro-Gruppen-Erklärung sowie der einschlägigen MoU-Regelungen

I. Zulässigkeit. 1. Zuständigkeit

2. Parteifähigkeit. a) Aktive Parteifähigkeit

b) Passive Parteifähigkeit

3. Tauglicher Klagegegenstand

a) Erklärung der Euro-Gruppe als tauglicher Klagegegenstand. aa) Zurechnung der Erklärung an die Kommission

bb) Rechtsverbindlicher Charakter der Euro-Gruppen-Erklärung

cc) Zwischenergebnis

b) MoU-Regelung als tauglicher Klagegegenstand

c) Zwischenergebnis

II. Ergebnis

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 14 Flatscreen nicht gleich Flatscreen?

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag

A. Verstoß gegen Art. II:1 lit. a GATT

I. Bindung an die Zollzugeständnislisten sowie das Informationstechnologieabkommen (ITA)

II. Bestimmung des in den Listen vorgesehenen Zollsatzes

1. Tarifierung unter die Zolltarifnummer 8471 60 90

2. Tarifierung unter die Zolltarifnummer 8528 21 90

3. Zwischenergebnis

III. Vorliegen einer weniger günstigen Behandlung bezüglich der LCD-Flatscreens

IV. Zwischenergebnis

B. Verstoß gegen Art. II:1 lit. b GATT

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Zusatzfall

A. Anspruch auf Erhebung des Maximalzolls i.H.v. 25% gemäß Art. II:1 GATT

B. Anspruch auf Erhebung des Meistbegünstigungszolls gemäß Art. I:1 GATT

I. Anspruch auf Erhebung des Zolls i.H.v. 12,5% 1. Verstoß gegen den Grundsatz der Meistbegünstigung gemäß Art. I:1 GATT

2. Zulässigkeit des Zollsatzes i.H.v. 12,5% gegenüber A gemäß Art. XXIV GATT

3. Zwischenergebnis

II. Anspruch auf Erhebung des Zolls i.H.v. 0% 1. Verstoß gegen den Grundsatz der Meistbegünstigung gemäß Art. I:1 GATT

2. Zulässigkeit des Zollsatzes i.H.v. 0% gegenüber A gemäß Art. XXIV GATT

3. Zwischenergebnis

III. Anspruch auf Erhebung des Zolls i.H.v. 10% 1. Verstoß gegen den Grundsatz der Meistbegünstigung gemäß Art. I:1 GATT

2. Zulässigkeit des Zollsatzes i.H.v. 10% gegenüber T gemäß Art. XXIV GATT

3. Zwischenergebnis

IV. Anspruch auf Erhebung des Zolls i.H.v. 5% 1. Verstoß gegen den Grundsatz der Meistbegünstigung gemäß Art. I:1 GATT

2. Zwischenergebnis

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 15 Robbenjagd

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag

A. Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage. I. Zuständigkeit

II. Parteifähigkeit. 1. Aktive Parteifähigkeit

2. Passive Parteifähigkeit

III. Tauglicher Klagegegenstand

IV. Klageberechtigung/Klagebefugnis

1. Die Robben-VO als eine an den Inuit-Stamm gerichtete Handlung (Alt. 1)

2. Unmittelbare und individuelle Betroffenheit des Inuit-Stammes (Alt. 2)

a) Betroffenheit

b) Unmittelbarkeit

c) Individualität

d) Zwischenergebnis

3. Robben-VO als Rechtsakt mit Verordnungscharakter ohne Durchführungsmaßnahmen (Alt. 3)

a) Begriffsbestimmung des „Rechtsakts mit Verordnungscharakter“

b) Robben-VO als Gesetzgebungsakt

4. Zwischenergebnis

V. Geltendmachung von tauglichen Nichtigkeitsgründen

VI. Form und Frist

VII. Zwischenergebnis

B. Begründetheit der Nichtigkeitsklage

I. Unzuständigkeit der Union bezüglich des Erlasses der Robben-VO. 1. Verstoß gegen das Prinzip der begrenzten (Einzel-)Ermächtigung gemäß Art. 5 Abs. 2 EUV

a) Prüfung des Art. 114 Abs. 1 AEUV als geeignete Rechtsgrundlage für den Erlass der Robben-VO. aa) Kein Vorhandensein einer lex specialis

bb) Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 114 Abs. 1 AEUV

cc) Kein Ausschluss des Anwendungsbereichs gemäß Art. 114 Abs. 2 AEUV

b) Zwischenergebnis

2. Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz gemäß Art. 5 Abs. 3 S. 1 AEUV

3. Zwischenergebnis

II. Unionsrechtsverstoß der Robben-VO durch Verstoß der selbigen gegen WTO-Recht

1. Beachtlichkeit des GATT-Verstoßes im Verfahren der Nichtigkeitsklage

a) Bindung der Union an das GATT

b) Unmittelbare Anwendbarkeit der GATT-Vorschriften

c) Zwischenergebnis

2. Vorliegen eines GATT-Verstoßes. a) Verstoß gegen Art. XI GATT

a) Verstoß gegen Art. III:4 GATT

aa) Die Robben-VO als innerstaatliche nicht-fiskalische Maßnahme

bb) Gleichartigkeit in- und ausländischer Waren

(1) Physikalische Eigenschaften/Endverbrauch/Zollklassifikation

(2) Heranziehung der Herstellungs- bzw. Produktionsmethode zur Bestimmung der Gleichartigkeit

cc) Weniger begünstigende Behandlung von ausländischen Waren

dd) Zwischenergebnis

c) Rechtfertigung des GATT-Verstoßes gemäß Art. XX GATT

aa) Rechtfertigung gemäß Art. XX lit. a GATT (1) Schutz öffentlicher Moralvorstellungen als Rechtfertigungsgrund

(2) Erforderlichkeit

(3) Extraterritoriale Wirkung der Robben-VO

(4) Zwischenergebnis

bb) Rechtfertigung gemäß Art. XX lit. b GATT

cc) Rechtfertigung gemäß Art. XX lit. g GATT

dd) Anforderungen des „chapeau“

d) Zwischenergebnis

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Fall 16 Streit um die Erdölförderung

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag

A. Anspruchsgrundlage gemäß den ILC Draft Articles

B. Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage. I. Völkerrechtwidrige Handlungen von R

1. Völkerrechtliche Berechtigung Privater durch das BIT

2. Völkerrechtswidrigkeit der Beschädigung der Ölförderanlagen

a) Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 BIT

aa) Eröffnung des Anwendungsbereichs des BIT (1) Persönlicher Anwendungsbereich des BIT

(2) Sachlicher Anwendungsbereich

(3) Zeitlicher Anwendungsbereich

(4) Zwischenergebnis

bb) Vorliegen einer direkten oder indirekten Enteignung

cc) Zwischenergebnis

b) Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 BIT

c) Völkerrechtliche Zurechenbarkeit

d) Zwischenergebnis

3. Völkerrechtswidrigkeit der Begrenzung der Erdölförderung. a) Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 BIT

aa) Anwendungsbereich des BIT bzw. des Art. 4 Abs. 2 BIT (1) Persönlicher Anwendungsbereich

(2) Sachlicher Anwendungsbereich

(3) Zeitlicher Anwendungsbereich

(4) Zwischenergebnis zum Anwendungsbereich

bb) Vorliegen einer direkten oder indirekten Enteignung

cc) Zwischenergebnis

b) Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 S. 2 BIT

aa) Anwendungsbereich des BIT

bb) Vorliegen einer ungerechten und unbilligen Behandlung von Ö durch R

4. Zwischenergebnis

II. Vorliegen eines kausalen Schadens

C. Gesamtergebnis

Anmerkungen

Wiederholung und Vertiefung

Lernkontrollfragen

Sachverzeichnis

Register der Gesetzesverweise

AEUV. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

EUV. Vertrag über die Europäische Union

Anmerkungen

WTO-Übereinkommen. Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO)

Anmerkungen

Отрывок из книги

Mit Bezügen zum Völkerrecht

Dr. Christoph Herrmann, LL.M. European Law (London) o. Professor an der Universität Passau

.....

Fall 11 Zurückhaltender Wettbewerb oder zurückgehaltener Wett- bewerb?

Verbot wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen, Missbrauchsverbot, „pay for delay“-Vereinbarung, „essential facilities“-Doktrin, Kartellverfahrensrecht, Untätigkeitsklage, Recht auf eine gute Verwaltung

.....

Добавление нового отзыва

Комментарий Поле, отмеченное звёздочкой  — обязательно к заполнению

Отзывы и комментарии читателей

Нет рецензий. Будьте первым, кто напишет рецензию на книгу Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht
Подняться наверх