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Christoph Herrmann. Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht
Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht
Impressum
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einführung in die Konzeption des Klausurenkurses
A. Die Wirtschaftsverfassung der Europäischen Union
I. Das wirtschaftsverfassungsrechtliche Leitbild
II. Historische Entwicklung der unionalen Wirtschaftsintegration
1. Die Grundfreiheiten als Instrument negativer Integration
a) Das Zusammenspiel der Dassonville- und Keck-Formel im Rahmen der Warenverkehrsfreiheit
b) Einführung der sogenannten Dreistufenprüfung durch den Gerichtshof
aa) Un-/Geschriebene Rechtfertigungsgründe
bb) Heranziehung von (Unions-)Grundrechten im Rahmen der Rechtfertigung
d) Die dogmatische Besonderheit des Art. 110 AEUV
II. Die Wettbewerbsordnung
III. Das Außenwirtschaftsrecht
1. Die kompetenzielle Reichweite der GHP
2. Die vertragliche Handelspolitik der Union
a) Die unionsrechtliche Bindung gemäß Art. 216 Abs. 2 AEUV
b) Unmittelbare Anwendbarkeit
3. Die autonome Handelspolitik der Union
IV. Die Wirtschafts- und Währungsunion
I. Allgemeines Völkerrecht
II. Das Recht der WTO und regionale Handelsabkommen
1. Der „tariffs only“-/„bound tariffs“-Grundsatz des GATT
a) Grundpfeiler des Antidiskriminierungsregimes
aa) Die Kriterien der GATT-Arbeitsgruppe „Working Party on Border Tax Adjustments“
bb) Herstellungs- bzw. Produktionsmethoden als Gleichartigkeitskriterien
3. Die Rechtfertigungsdogmatik des GATT
a) Die allgemeinen Ausnahmen gemäß Art. XX GATT
b) Das Problem der extraterritorialen Wirkung von nationalen Maßnahmen
4. Anforderungen an regionale Handelsabkommen gemäß Art. XXIV GATT
III. Das internationale Investitionsschutzrecht
D. Berührungspunkte von Europäischem und Internationalem Wirtschaftsrecht
Anmerkungen
Hinweise zu Recherchemöglichkeiten
Anmerkungen
2. Teil Klausurfälle
Themenschwerpunkte der einzelnen Klausurfälle
Fall 1 Integration? Nein, danke!
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag. Frage 1: Welche Art von wirtschaftlicher Integrationsgemeinschaft stellt die Union dar und welche Elemente wirtschaftlicher Integration umfasst diese?
I. Beschreibung des Binnenmarktes i.S.v. Art. 26 Abs. 2 AEUV. 1. Zollunion als Grundlage des Binnenmarktes
2. Liberalisierung des Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs
3. Bestehen eines Wettbewerbsregimes
II. Beschreibung der Wirtschafts- und Währungsunion
III. Zusammenfassung
Frage 2: Wie hat sich die europäische Wirtschaftsintegration inner- und außerhalb der Union historisch entwickelt? I. Von der Vollendung der Zollunion zur Vollendung des Binnenmarktes
II. Gründung der EFTA als Gegengewicht zur EWG
III. Verbindung von Union und EFTA zum EWR
IV. Errichtung einer Währungsunion
Frage 3: Welche unions- und wirtschaftsvölkerrechtlichen Regeln würden zwischen der Union und A im Hinblick auf die wirtschaftlichen Beziehungen unter der Annahme gelten, dass eine vertragliche Regelung der zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Union und A nicht erreicht wird?
I. Anwendung des im Verhältnis zu Drittstaaten einschlägigen Unionsrechts
II. Wirtschaftsvölkerrechtlicher Rahmen. 1. Formaler Mitgliedschaftsstatuts von A in der WTO
2. Umfang des WTO-rechtlichen Regulierungsregimes
a) Antidiskriminierungsregime des WTO-Rechts
b) „Tariffs only“-/„bound tariffs“-Grundsatz des GATT
c) Beifügung eigener Listen von Zugeständnissen zum GATS
Frage 4: Welche Arten von Abkommen zur Regelung der zukünftigen Beziehungen zwischen der Union und A sind vorstellbar? Welche Vor- und Nachteile bieten die einzelnen Möglichkeiten? Welche unionsrechtlichen und wirtschaftsvölkerrechtlichen Voraussetzungen sind dabei zu beachten? I. Darstellung der möglichen Abkommensarten einschließlich etwaiger Vor- und Nachteile. 1. Option 1: Aushandlung eines Freihandelsabkommen
2. Option 2: Errichtung einer Zollunion
3. Option 3: Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
II. Darlegung der unions- und wirtschaftsvölkerrechtlichen Voraussetzungen eines Abkommens über die zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen mir A. 1. Unionsrechtliche Voraussetzungen
2. Wirtschaftsvölkerrechtliche, insb. WTO-rechtliche Voraussetzungen
Frage 5: Wie wirkt sich der Austritt aus der Union auf bilaterale Investitionsschutzverträge von A aus, die mit anderen Mitgliedstaaten der Union oder mit Staaten außerhalb der Union geschlossen worden sind? I. Rechtliche Auswirkungen des EU-Austritts auf intra-EU BITs von A
1. Völkerrechtliche Bewertung der intra-EU BITs. a) Beendigung der intra-EU BITs gemäß Art. 59 Abs. 1 WVK
aa) Anwendbarkeit der WVK auf die Unionsverträge
(1) Maßgeblichkeit des „Binnenverhältnisses“ in investitionsschutzrechtlichen intra-EU Konstellationen
(2) Darlegung der unionsrechtlichen Rechtsnatur im „Binnenverhältnis“
(3) Zwischenergebnis
bb) Bezugnahme beider Verträge auf denselben Gegenstand i.S.v. Art. 59 Abs. 1 WVK
cc) Zwischenergebnis
b) Nichtanwendbarkeit der Bestimmungen der intra-EU BITs gemäß Art. 30 WVK
aa) Differenzierte Betrachtung der Regelung desselben Gegenstands
bb) Rechtsfolge des Art. 30 Abs. 3 WVK
cc) Zwischenergebnis
2. Unionsrechtliche Bewertung der intra-EU BITs
3. Ergebnis
II. Auswirkungen des EU-Austritts auf extra-EU BITs von A
1. Verstoß der extra-EU BITs gegen Art. 207 Abs. 1 AEUV
2. Übergangsregelung durch die BIT-Übergangs-VO
3. Wegfall der unionsrechtlichen Bindungswirkung nach dem EU-Austritt
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 2 Wildschweinjagd im Binnenmarkt
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag
A. Zulässigkeit des Vertragsverletzungsverfahrens. I. Zuständigkeit des Gerichtshofes
II. Beteiligtenfähigkeit
III. Klagegegenstand
IV. Vorverfahren
1. Mahnschreiben der Kommission an B
2. Stellungnahme der Kommission vor Klageerhebung
3. Zwischenergebnis
V. Form und Frist
VI. Rechtsschutzbedürfnis
VII. Zwischenergebnis
B. Begründetheit des Vertragsverletzungsverfahrens
I. Anwendbarkeit von Art. 34 AEUV. 1. Keine unionale lex specialis
2. Sachlicher Anwendungsbereich von Art. 34 AEUV
3. Grenzüberschreitender Bezug der eingeführten Ware
4. Zwischenergebnis
II. Eingriff
1. Maßnahme eines Verpflichtungsadressaten
2. Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung i.S.v. Art. 34 AEUV
3. Maßnahme gleicher Wirkung i.S.v. Art. 34 AEUV
a) Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot (erste Stufe der Dreistufenprüfung)
b) Missachtung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung (zweite Stufe der Dreistufenprüfung)
c) Verwendungsverbot als Marktzugangshindernis (dritte Stufe der Dreistufenprüfung)
d) Zwischenergebnis
III. Rechtfertigung
1. Geschriebene Rechtfertigungsgründe
a) Öffentliche Sicherheit
b) Schutz der Gesundheit und des Lebens von Tieren
2. Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe i.S.d. Cassis de Dijon-Formel
3. Verhältnismäßigkeit
a) Geeignetheit
b) Erforderlichkeit
c) Zwischenergebnis zur Verhältnismäßigkeit/Rechtfertigung
IV. Zwischenergebnis zur Prüfung des Art. 34 AEUV
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 3 Schwerland
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag
A. Zulässigkeit. I. Zuständigkeit
II. Parteifähigkeit
III. Tauglicher Klagegegenstand
1. Verstoß gegen warenverkehrsrechtliche Vorschriften
2. Verstoß gegen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT)
IV. Ordnungsgemäße Durchführung des Vorverfahrens
V. Form und Frist
VI. Zwischenergebnis
B. Begründetheit
I. Überprüfbarkeit der behaupteten Rechtsverletzungen durch den Gerichtshof. 1. Verletzung des AEUV
2. Verletzung von WTO-Recht bzw. des GATT
a) Grundsätzliche Voraussetzungen für die Prüfung unionaler oder mitgliedstaatlicher Maßnahmen anhand völkervertraglicher Bestimmungen durch den Gerichtshof
aa) Bindung der Mitgliedstaaten an das GATT
bb) Unmittelbare Anwendbarkeit der GATT-Vorschriften
cc) Zwischenergebnis
II. Vereinbarkeit der Steuerregelungen in S mit dem Unionsrecht
1. Vereinbarkeit der Steuerregelungen mit Art. 30 S. 1 AEUV
2. Vereinbarkeit der Steuerregelungen mit Art. 110 AEUV
a) Eröffnung des Anwendungsbereichs. aa) Inländische Abgabe i.S.v. Art. 110 AEUV
bb) Vorliegen einer Ware und eines grenzüberschreitenden Sachverhalts
cc) Zwischenergebnis
b) Vorliegen einer Diskriminierung i.S.v. Art. 110 Abs. 1 AEUV
aa) Zulässigkeit der ab einem Zuckergehalt i.H.v. 20% für Lebensmittel. geltenden Zusatzsteuer (1) Differenzierung nach objektiven Kriterien
(2) Verhältnismäßige Verfolgung legitimer (wirtschaftspolitischer) Unionsziele
(3) Un-/mittelbar höhere Abgabe für gleichartige ausländische Waren
(4) Zwischenergebnis
bb) Zulässigkeit der Ausnahme traditionell hergestellter Lebensmittel von der Zusatzsteuer (1) Differenzierung nach objektiven Kriterien
(2) Verhältnismäßige Verfolgung legitimer (wirtschaftspolitischer) Unionsziele
(3) Un-/mittelbar höhere Abgabe für gleichartige ausländische Waren
(4) Zwischenergebnis
c) Zwischenergebnis
3. Vereinbarkeit mit Art. 34 AEUV
III. Vereinbarkeit der Steuerregelungen mit dem WTO-Recht
1. Vereinbarkeit der Steuerregelungen mit Art. III:2 S. 1 GATT
a) Anwendungsbereich
b) Vorliegen von höheren steuerlichen Belastungen von ausländischen Waren im Vergleich zu gleichartigen inländischen Waren. aa) Zulässigkeit der ab einem bestimmten prozentualen Zuckergehalt für Lebensmittel geltenden Zusatzsteuer
(1) Gleichartigkeit von in- und ausländischen Waren
(2) Höhere Belastung ausländischer Waren
(3) Rechtfertigung
(4) Zwischenergebnis
bb) Zulässigkeit der Ausnahme von traditionell hergestellten Lebensmittel
(1) Gleichartigkeit von in- und ausländischen Waren
(2) Höhere Belastung ausländischer Waren
(3) Rechtfertigung
cc) Zwischenergebnis
2. Vereinbarkeit der Steuerregelungen mit Art. I:1 GATT
a) Anwendungsbereich des Art. I:1 GATT
b) Bestimmung der Gleichartigkeit von in- und ausländischen Waren
c) Keine unverzügliche und bedingungslose Weitergabe des Vorteils
d) Zwischenergebnis
e) Rechtfertigung. aa) Rechtfertigung gemäß Art. XX lit. f GATT
bb) Rechtfertigung gemäß Art. XXIV:5 lit. a, 8 lit. a GATT
f) Zwischenergebnis
IV. Zwischenergebnis bezüglich der Vereinbarkeit mit Unionsrecht und WTO-Recht
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 4 Grenzüberschreitendes Pay-TV
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag
A. Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens. I. Zuständigkeit
II. Vorlagegegenstand, insb. Zulässigkeit der Vorlagefrage. 1. Tauglicher Vorlagegegenstand
2. Formulierung der Vorlagefrage
III. Vorlageberechtigung
IV. Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage
V. Form der Vorlage
VI. Zwischenergebnis
B. Beantwortung der Vorlagefrage
I. Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 34 AEUV. 1. Eröffnung des Anwendungsbereichs. a) Kein abschließend regelndes Sekundärrecht
b) Sachlicher Anwendungsbereich
c) Nachrangigkeit der Warenverkehrsfreiheit
aa) Einschlägigkeit der Dienstleistungsfreiheit in sachlicher Hinsicht
bb) Inhaltlicher Schwerpunkt der staatlichen Maßnahme
2. Zwischenergebnis
II. Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 ff. AEUV. 1. Eröffnung des Anwendungsbereichs. a) Kein abschließend regelndes Sekundärrecht
b) Sachlicher Anwendungsbereich
c) Persönlicher Schutzbereich
d) Grenzüberschreitender Sachverhalt
e) Zwischenergebnis
2. Eingriff. a) Handeln eines Verpflichtungsadressaten
b) Vorliegen einer Diskriminierung
c) Vorliegen einer Beschränkung
d) Tatbestandsausnahme nach der Keck-Formel. aa) Direkte Anwendung der Keck-Formel auf die Dienstleistungsfreiheit
bb) Analoge Anwendung der Keck-Formel auf die Dienstleistungsfreiheit
cc) Vorliegen der Voraussetzungen der Keck-Formel analog
e) Zwischenergebnis
3. Rechtfertigung
a) Geschriebene Rechtfertigungsgründe gemäß Art. 62 AEUV i.V.m. Art. 52 AEUV
b) Ungeschriebene Rechtsfertigungsgründe: zwingende Gründe des Allgemeininteresses i.S.d. Gebhard-Formel
c) Verhältnismäßigkeit
aa) Geeignetheit
bb) Erforderlichkeit
cc) Zwischenergebnis
4. Ergebnis
III. Verstoß gegen das Kartellverbot gemäß Art. 101 Abs. 1 AEUV
1. Unternehmen bzw. Unternehmensvereinigungen
2. Vereinbarung i.S.v. Art. 101 Abs. 1 AEUV
3. Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung auf dem relevanten Markt
a) Bestimmung des relevanten Marktes
b) Wettbewerbsbeschränkender Charakter der Vereinbarung
aa) Vorliegen einer Absatzeinschränkung i.S.v. Art. 101 Abs. 1 lit. b AEUV
bb) Vorliegen einer Marktaufteilung i.S.v. Art. 101 Abs. 1 lit. c AEUV
cc) Zwischenergebnis
c) Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung
d) Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung
e) Zwischenergebnis
4. Geeignetheit zur spürbaren Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten. a) Geeignetheit zur Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten
b) Spürbarkeit
c) Zwischenergebnis
5. Rechtfertigungsgründe gemäß Art. 101 Abs. 3 AEUV
6. Zwischenergebnis
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 5 Talentsicherung durch den Gerichtshof?[1]
Anmerkungen
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag. A. Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens. I. Zuständigkeit des Gerichtshofs
II. Vorlageberechtigung des FAFL-Verbandsschiedsgerichts
II. Vorlagegegenstand, insb. Zulässigkeit der Vorlagefrage. 1. Tauglicher Vorlagegegenstand
2. Formulierung der Vorlagefrage
IV. Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage
V. Form der Vorlage
VI. Zwischenergebnis
B. Beantwortung der Vorlagefrage
I. Unmittelbare Berufung eines Einzelnen auf Art. 23 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens gegenüber einem nationalen Sportverband. 1. Anwendungsvorrang des Assoziierungsabkommens gegenüber mitgliedstaatlichem Recht
2. Unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 23 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens
a) Ausdrückliche Bestimmung zur unmittelbaren Wirkung im nationalen Recht bzw. im Assoziierungsabkommen
b) Bestimmung der unmittelbaren Wirkung durch Auslegung
aa) Unbedingtheit und hinreichende Bestimmtheit des Wortlauts von Art. 23 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens
bb) Rechtsnatur und der Gegenstand des Assoziierungsabkommens
cc) Zwischenergebnis
3. Bindung der FAFL an Art. 23 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens
4. Ergebnis
II. Auslegung des Art. 23 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens mit Blick auf § 10 der FAFL-Statuten
1. Anwendungsbereich des Art. 23 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens
a) Sport als wirtschaftliche Tätigkeit
b) D als Arbeitnehmer
c) Beschränkung der Einsetzbarkeit von Nicht-EU-Spielern als „Arbeitsbedingung“ i.S.v. Art. 23 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens
d) Zwischenergebnis
2. Benachteiligung des D gegenüber Unionsbürgern
3. Rechtfertigung gemäß Art. 23 Abs. 2 des Assoziierungsabkommens
a) Geltendmachung des Art. 23 Abs. 2 des Assoziierungsabkommens durch die FAFL
b) Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
c) Verhältnismäßigkeit
aa) Geeignetheit
bb) Erforderlichkeit
d) Zwischenergebnis
4. Bedeutung der Zustimmung der Kommission zu § 10 der FAFL-Statuten
5. Zwischenergebnis
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 6 Sportwetten
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag
A. Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV. I. Eröffnung des Anwendungsbereichs. 1. Keine abschließende lex specialis
2. Persönlicher Anwendungsbereich
3. Sachlicher Anwendungsbereich
a) DÜZ als sekundäre Niederlassung
b) DÜZ als primäre Niederlassung
c) Zwischenergebnis
4. Vorliegen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts
II. Zwischenergebnis
B. Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 ff. AEUV. I. Eröffnung des Anwendungsbereichs. 1. Keine abschließende lex specialis
2. Persönlicher Anwendungsbereich
3. Sachlicher Anwendungsbereich
a) Wirtschaftlicher Charakter von Tätigkeiten im Glücksspielbereich
aa) Entgeltlichkeit der Tätigkeit von S und F
bb) Ausschluss des wirtschaftlichen Charakters der Leistung
b) Dienstleistungscharakter der Tätigkeiten. aa) Vermittlungstätigkeit der DÜZ
bb) Wettangebot und -verwaltung durch S
c) Keine Bereichsausnahme i.S.d. Art. 62 i.V.m. Art. 51 AEUV
d) Zwischenergebnis
4. Grenzüberschreitender Sachverhalt
5. Zwischenergebnis
II. Eingriff. 1. Handeln eines Verpflichtungsadressaten
2. Vorliegen einer Diskriminierung
3. Vorliegen einer Beschränkung
4. Tatbestandsausnahme nach der Keck-Formel
5. Zwischenergebnis
III. Rechtfertigung
1. Geschriebene Rechtfertigungsgründe gemäß Art. 52 AEUV
2. Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe i.S.d. Gebhard-Formel
3. Verhältnismäßigkeit
a) Geeignetheit
b) Erforderlichkeit
c) Zwischenergebnis
4. Einhaltung des Kohärenzgebots
5. Zwischenergebnis
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Zusatzfall
A. Eröffnung des Anwendungsbereichs. I. Keine abschließende lex specialis
II. Persönlicher Anwendungsbereich
III. Sachlicher Anwendungsbereich
IV. Vorliegen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts
V. Rechtsmissbräuchliche Berufung auf die Niederlassungsfreiheit
VI. Zwischenergebnis
B. Eingriff. I. Handeln eines Verpflichtungsadressaten
II. Vorliegen einer Diskriminierung
III. Vorliegen einer Beschränkung
IV. Tatbestandsausnahme nach der Keck-Formel
V. Zwischenergebnis
C. Rechtfertigung
I. Geschriebene Rechtfertigungsgründe gemäß Art. 52 AEUV
II. Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe i.S.d. Gebhard-Formel
III. Verhältnismäßigkeit
1. Geeignetheit
2. Erforderlichkeit
3. Zwischenergebnis
D. Ergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 7 Streiken im Binnenmarkt
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag. A. Beantwortung der Vorlagefrage des LAG durch den Gerichtshof. I. Zulässigkeit
II. Beantwortung der Vorlagefrage
1. Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 49 AEUV. a) Kein abschließendes Sekundärrecht
b) Persönlicher Anwendungsbereich
c) Sachlicher Anwendungsbereich
d) Vorliegen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts
e) Keine Bereichsausnahme gemäß Art. 51 Abs. 1 AEUV
f) Zwischenergebnis
2. Eingriff. a) Handeln eines Verpflichtungsadressaten
aa) Grundsätzliche Möglichkeit der Drittwirkung der Niederlassungsfreiheit
bb) Bindung der Gewerkschaft G bei Erlass nicht-regulativer Maßnahmen
cc) Bereichsausnahme gemäß Art. 153 Abs. 5 AEUV
dd) Grundrechtlich bedingte Ausnahme des Streikrechts von der grundfreiheitlichen Bindungswirkung
ee) Zwischenergebnis
b) Vorliegen einer Diskriminierung
c) Vorliegen einer Beschränkung
3. Rechtfertigung. a) Vorliegen von geschriebenen Rechtfertigungsgründen
b) Vorliegen von ungeschriebenen Rechtfertigungsgründen
c) Kollidierende Grundrechte der G
d) Verhältnismäßigkeit
aa) Geeignetheit
bb) Erforderlichkeit
4. Zwischenergebnis
III. Ergebnis
B. Vereinbarkeit des Solidarstreiks von V mit der Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 28 ff. AEUV
I. Eröffnung des Anwendungsbereichs der Warenverkehrsfreiheit. 1. Kein abschließendes Sekundärrecht
2. Sachlicher Anwendungsbereich
3. Vorliegen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts
4. Zwischenergebnis
II. Eingriff. 1. Handlung eines Verpflichtungsadressaten
aa) Grundsätzliche Möglichkeit der Drittwirkung der Warenverkehrsfreiheit
bb) Bindung der Verkehrsgewerkschaft V an die Warenverkehrsfreiheit
cc) Bereichsausnahme gemäß Art. 153 Abs. 5 AEUV
dd) Grundrechtlich bedingte Ausnahme des Streikrechts von der grundfreiheitlichen Bindungswirkung
2. Solidarstreik als Maßnahme gleicher Wirkung i.S.v. Art. 35 AEUV
a) Prüfungsmaßstab der Maßnahme gleicher Wirkung i.S.v. Art. 35 AEUV
b) Solidarstreik als Maßnahme gleicher Wirkung i.S.d. Groenveld-Formel
3. Zwischenergebnis
III. Rechtfertigung
1. Vorliegen eines Rechtfertigungsgrunds. a) Vorliegen von un-/geschriebenen Rechtfertigungsgründen
b) Kollidierende Grundrechte der G
2. Verhältnismäßigkeit
a) Geeignetheit
b) Erforderlichkeit
3. Zwischenergebnis
IV. Ergebnis
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 8 Schwierige Investitionen in Investonia
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag
A. Verstoß des GGUAI gegen Unionsrecht
I. Verstoß des GGUAI gegen die unionsrechtliche Kompetenzverteilung
1. GGUAI als Regelung von ausländischen Direktinvestitionen
2. Zwischenergebnis
II. Verstoß des GGUAI gegen Grundfreiheiten
1. Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV. a) Eröffnung des Anwendungsbereichs der Niederlassungsfreiheit. aa) Kein spezielles, abschließendes Sekundärrecht
bb) Sachlicher Anwendungsbereich
cc) Persönlicher Anwendungsbereich
b) Zwischenergebnis
2. Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 AEUV
a) Eröffnung des Anwendungsbereichs der Kapitalverkehrsfreiheit. aa) Kein spezielles, abschließendes Sekundärrecht
bb) Persönlicher bzw. räumlicher Anwendungsbereich
cc) Sachlicher Anwendungsbereich (1) Begriff des Kapitalverkehrs
(2) Abgrenzung der Kapitalverkehrsfreiheit von der Niederlassungsfreiheit
b) Zwischenergebnis
c) Rechtfertigung. aa) Vorliegen von Rechtfertigungsgründen
(1) Geschriebene Rechtfertigungsgründe
(2) Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe i.S.d. Gebhard-Formel
(3) Vorliegen einer Dienstleistung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse i.S.v. Art. 106 Abs. 2 S. 1 AEUV
bb) Verhältnismäßigkeit
(1) Geeignetheit des GGUAI
(2) Erforderlichkeit des GGUAI
cc) Zwischenergebnis
III. Ergebnis zu etwaigen Unionsrechtsverstößen
B. Verstoß des GGUAI gegen das BIT zwischen I und E
I. Anwendbarkeit des BIT. 1. Unionsrechtliche Bedenken gegen die Anwendbarkeit des BIT
a) Unanwendbarkeit des BIT aufgrund der unionsrechtlichen Kompetenzordnung
b) Das BIT als Altvertrag i.S.v. Art. 351 Abs. 1 AEUV analog
c) Zulässigkeit des BIT nach der Verordnung (EU) 1219/2012
d) Zwischenergebnis
2. Sachlicher Anwendungsbereich
II. Zwischenergebnis
III. Verstoß gegen Art. 2 S. 1 BIT
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 9 Kampf dem Tabakkonsum
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag
A. Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage
I. Zuständigkeit
II. Klageberechtigung:
III. Klagebefugnis/Rechtsschutzbedürfnis
IV. Klagegegner
V. Tauglicher Klagegegenstand
VI. Geltendmachung eines tauglichen Nichtigkeitsgrundes
VII. Klagefrist
VIII. Form
IX. Zwischenergebnis
B. Begründetheit
I. Unzuständigkeit in Bezug auf den Erlass von Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 der Tabak-RL. 1. Verstoß gegen das Prinzip der begrenzten (Einzel-)Ermächtigung gemäß Art. 5 Abs. 2 EUV
a) Art. 114 AEUV als geeignete Rechtsgrundlage für Art. 10 Abs. 1 der Tabak-RL. aa) Kein Vorhandensein einer lex specialis
bb) Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 114 Abs. 1 AEUV
(1) Vorliegen von Handelshemmnissen (oder spürbaren Wettbewerbsverzerrungen)
(2) Art. 114 AEUV als Rechtsgrundlage für präventive Rechtsangleichung
(3) Beseitigung bzw. Vermeidung der konkreten Handelshemmnisse als. tatsächlicher Zweck
cc) Kein Ausschluss des Anwendungsbereichs gemäß Art. 114 Abs. 2 AEUV
dd) Zwischenergebnis zur Geeignetheit von Art. 114 Abs. 1 AEUV als Rechtsgrundlage
b) Art. 114 Abs. 1 AEUV als geeignete Rechtsgrundlage für Art. 10 Abs. 2 der Tabak-RL
aa) Auslegung des Art. 10 Abs. 2 der Tabak-RL nach der Auffassung von M
bb) Tabak-RL als Teilharmonisierung
cc) Zwischenergebnis
c) Zwischenergebnis
2. Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz gemäß Art. 5 Abs. 3 EUV
a) Binnenmarkt als geteilter Zuständigkeitsbereich
b) Erforderlichkeit des Tätigwerdens der Union
c) Zwischenergebnis
3. Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. gemäß Art. 5 Abs. 4 EUV
a) Legitimes Ziel
b) Geeignetheit
c) Erforderlichkeit
d) Zwischenergebnis
4. Zwischenergebnis in Bezug auf die unionale Unzuständigkeit für den Erlass des Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 der Tabak-RL
II. Unzuständigkeit in Bezug auf den Erlass von Art. 7 der Tabak-RL. 1. Verstoß gegen das Prinzip der begrenzten (Einzel-)Ermächtigung gemäß Art. 5 Abs. 2 EUV
a) Art. 114 Abs. 1 AEUV als geeignete Rechtsgrundlage des Art. 7 der Tabak-RL
aa) Kein Vorhandensein einer lex specialis
bb) Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 114 Abs. 1 AEUV
cc) Kein Ausschluss des Anwendungsbereichs gemäß Art. 114 Abs. 2 AEUV
b) Zwischenergebnis
2. Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz gemäß Art. 5 Abs. 3 EUV
3. Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. gemäß Art. 5 Abs. 4 EUV
a) Legitimes Ziel
b) Geeignetheit
c) Erforderlichkeit
d) Angemessenheit
e) Zwischenergebnis
4. Zwischenergebnis in Bezug auf die unionale Unzuständigkeit für den Erlass des Art. 7 der Tabak-RL
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 10 Gerichtshof vs. Schiedsgericht
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag
Frage 1
A. Vereinbarkeit der BIT-Schiedsklausel mit Art. 207 Abs. 1 AEUV
B. Vereinbarkeit der BIT-Schiedsklausel mit Art. 18 AEUV
C. Vereinbarkeit der BIT-Schiedsklausel mit Art. 344, 267 AEUV
I. Mögliche Entscheidungserheblichkeit des Unionsrechts
II. Beeinträchtigung der Autonomie des unionalen Gerichtssystems i.S.v. Art. 344 AEUV. 1. BIT-Schiedsgericht als Gericht i.S.v. Art. 267 AEUV
2. Überprüfungsmöglichkeit des Schiedsspruchs durch ein vorlageberechtigtes mitgliedstaatliches Gericht
III. Zwischenergebnis
D. Gesamtergebnis
Frage 2
A. Verstoß gegen Art. 107 Abs. 1 AEUV
I. Unternehmen
II. Begünstigung
III. Selektivität der Begünstigung
IV. Finanzierung aus staatlichen Mitteln
V. Zurechnung gegenüber R
VI. Verfälschung des Wettbewerbs
VII. Beeinträchtigung des innerunionalen Handels
VIII. Zwischenergebnis
B. Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV
I. Schadensersatzzahlung als „neue“ Beihilfe
II. Zwischenergebnis
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 11 Zurückhaltender Wettbewerb oder zurückgehaltener Wettbewerb?
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag. Teil 1
A. Unternehmen i.S.v. Art. 101 AEUV
B. Verhaltenskoordinierung i.S.v. Art. 101 Abs. 1 AEUV
C. Bezwecken oder Bewirken einer spürbaren Wettbewerbsbeschränkung auf dem relevanten Markt. I. Bestimmung des relevanten Marktes
1. Annahme eines potentiellen Wettbewerbsverhältnisses
2. Bestimmung des sachlich relevanten Marktes nach dem Bedarfsmarktkonzept
3. Bestimmung des räumlich relevanten Marktes
II. Wettbewerbsbeschränkender Charakter der Vereinbarung. 1. Prüfung der Verbotstatbestände gemäß Art. 101 Abs. 1 lit. a bis e AEUV
2. Feststellung des wettbewerbsbeschränkenden Charakters
III. Bezwecken oder Bewirken der Wettbewerbsbeschränkung
IV. Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung
V. Zwischenergebnis
D. Geeignetheit zur spürbaren Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten. I. Geeignetheit zur Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten
II. Spürbarkeit
III. Zwischenergebnis
E. Rechtfertigungsgründe gemäß Art. 101 Abs. 3 AEUV
F. Gesamtergebnis
Teil 2. Aufgabe 1: Gutachten zur Entscheidung des GHEU
A. Zulässigkeit. I. Zuständigkeit
II. Beteiligtenfähigkeit
III. Tauglicher Klagegegenstand
1. Unterlassung der Verfahrenseinleitung als tauglicher Klagegegenstand
a) Individuelle Geltung des Einleitungsbeschlusses
b) Individuelle Betroffenheit i.S.d. der Plaumann-Formel
aa) Anwendbarkeit der Plaumann-Formel auf adressatenlose Entscheidungen
bb) Individualisierung durch einen Einleitungsbeschluss
c) Zwischenergebnis
2. Beschwerdeabweisung als tauglicher Klagegegenstand
3. Zwischenergebnis
IV. Klagebefugnis
V. Klagegrund
VI. Ordnungsgemäße Durchführung des Vorverfahrens
VII. Form und Frist
VIII. Rechtsschutzbedürfnis
IX. Zwischenergebnis
B. Begründetheit
I. Erlass eines Beschlusses zur Einleitung eines Kartellverfahrens gegen M
II. Beschwerdeabweisung gegenüber D
III. Verpflichtung zum Tätigwerden aufgrund Art. 41 Abs. 1 GRCh
1. Herleitung einer Pflicht zum Tätigwerden
2. Überschreitung der angemessenen Frist zur Entscheidung
3. Zwischenergebnis
IV. Zwischenergebnis
C. Gesamtergebnis
Aufgabe 2: Zulässigkeit einer Abstellungsentscheidung durch die Kommission
A. Unternehmen i.S.v. Art. 102 AEUV
B. Marktbeherrschende Stellung von M auf dem relevanten Markt. I. Bestimmung des relevanten Marktes
1. Sachlich relevanter Markt
2. Räumlich/zeitlich relevanter Markt
II. Darlegung der marktbeherrschenden Stellung
C. Missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung
I. Unerlässlichkeit der Schnittstelleninformationen für D
II. Geeignetheit, jeden wirksamen Wettbewerb auszuschließen
III. Verhinderung eines neuen Produkts auf dem benachbarten Markt
IV. Objektive Rechtfertigung
V. Zwischenergebnis
D. Geeignetheit zur spürbaren Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten
E. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 12 21st Century Trade Agreements
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag. A. Zulässigkeit des Gutachtenantrags. I. Zuständigkeit
II. Antragsberechtigung
III. Antragsgegenstand
IV. Form und Frist
V. Zwischenergebnis
B. Beantwortung des Gutachtenantrags
I. Ausschließliche explizite Vertragsabschlusskompetenz der Union im Bereich der Gemeinsamen Handelspolitik gemäß Art. 216 Abs. 1 Var. 2 AEUV, Art. 207 Abs. 1, 3 AEUV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. e AEUV
1. Bestimmungen zum Waren- und Dienstleistungshandel
a) Waren- und Dienstleistungshandel als explizite GHP-Bereiche gemäß Art. 207 Abs. 1 AEUV
b) Verkehrsdienstleistungen als Ausnahme von der GHP
2. Bestimmungen zum Investitionsschutz. a) Investitionsschutzrechtlicher Kompetenzbereich der Union nach dem Wortlaut von Art. 207 Abs. 1 AEUV
b) Regelung von anderen Investitionen als Kompetenz kraft Sachzusammenhang mit Art. 207 Abs. 1 AEUV
c) Zwischenergebnis
3. Wettbewerbsbezogene Bestimmungen des geplanten Abkommens
4. Bestimmungen zur nachhaltigen (umweltbezogenen) Entwicklung
a) Nachhaltige Entwicklung als Bestandteil der GHP gemäß Art. 207 Abs. 1 S. 2 AEUV
b) Handelsspezifischer Bezug der in Rede stehenden Bestimmungen
c) Zwischenergebnis
5. Zwischenergebnis zur ausschließlichen expliziten Vertragsabschlusskompetenz gemäß Art. 216 Abs. 1 Var. 2 AEUV, Art. 207 Abs. 1, 3 AEUV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. e AEUV
II. Ausschließliche implizite Vertragsabschlusskompetenz der Union gemäß Art. 216 Abs. 1 AEUV i.V.m Art. 3 Abs. 2 AEUV
1. Bestimmungen betreffend Verkehrsdienstleistungen
2. Bestimmungen betreffend andere Investitionen als ausländische Direktinvestitionen. a) Ausschließliche implizite Vertragsabschlusskompetenz der Union gemäß Art. 216 Abs. 1 Var. 4 AEUV i.V.m. Art. 3 Abs. 2 AEUV
b) Ausschließliche implizite Vertragsabschlusskompetenz der Union gemäß Art. 216 Abs. 1 Var. 3 AEUV i.V.m. Art. 3 Abs. 2 AEUV
c) Ausschließliche implizite Vertragsabschlusskompetenz der Union gemäß Art. 216 Abs. 1 Var. 2 AEUV i.V.m. Art. 3 Abs. 2 AEUV
aa) Einschlägigkeit eines in Art. 3 EUV genannten Unionsziels
bb) Qualifizierung der Vertragsabschlusskompetenz als ausschließliche gemäß Art. 3 Abs. 2 AEUV
cc) Zwischenergebnis
3. Zwischenergebnis bezüglich ausschließlicher impliziter Vertragsabschlusskompetenzen
III. Ausschließliche explizite Unionskompetenz zur Regelung der Streitbeilegung (ISDS)
IV. Geteilte Zuständigkeit für den Vertragsabschluss i.S.v. Art. 2 Abs. 2 AEUV
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 13 Banken in der Krise
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag
A. Erfolgsaussichten der Amtshaftungsklage gemäß Art. 268 AEUV i.V.m. Art. 340 Abs. 2 AEUV
I. Zulässigkeit der Amtshaftungsklage. 1. Zuständigkeit
2. Parteifähigkeit. a) Aktive Parteifähigkeit
b) Passive Parteifähigkeit
3. Klagebefugnis
4. Ordnungsgemäße Klageerhebung
5. Frist
6. Zwischenergebnis
II. Begründetheit der Amtshaftungsklage
1. Verletzung des gemäß Art. 17 S. 1 GRCh geschützten Eigentumsrechts
a) Eröffnung des Schutzbereichs des Eigentumsgrundrechts. aa) Persönlicher Schutzbereich
bb) Sachlicher Schutzbereich
cc) Zwischenergebnis
b) Eingriff
aa) Maßnahme eines Grundrechtsverpflichteten
bb) Vorliegen einer Grundrechtsbeeinträchtigung
cc) Zurechenbarkeit der Eigentumsbeeinträchtigung gegenüber der Kommission
(1) Beteiligung der Kommission an der Aushandlung des MoU sowie dessen Unterzeichnung
(2) ESM nicht formale Vertragspartei des MoU
(3) Zwischenergebnis
dd) Zwischenergebnis
c) Rechtfertigung
aa) Legitimes Ziel
bb) Geeignetheit
cc) Erforderlichkeit
dd) Zwischenergebnis
2. Zwischenergebnis
III. Ergebnis
B. Erfolgsaussichten der Nichtigkeitsklage bezüglich der Euro-Gruppen-Erklärung sowie der einschlägigen MoU-Regelungen
I. Zulässigkeit. 1. Zuständigkeit
2. Parteifähigkeit. a) Aktive Parteifähigkeit
b) Passive Parteifähigkeit
3. Tauglicher Klagegegenstand
a) Erklärung der Euro-Gruppe als tauglicher Klagegegenstand. aa) Zurechnung der Erklärung an die Kommission
bb) Rechtsverbindlicher Charakter der Euro-Gruppen-Erklärung
cc) Zwischenergebnis
b) MoU-Regelung als tauglicher Klagegegenstand
c) Zwischenergebnis
II. Ergebnis
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 14 Flatscreen nicht gleich Flatscreen?
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag
A. Verstoß gegen Art. II:1 lit. a GATT
I. Bindung an die Zollzugeständnislisten sowie das Informationstechnologieabkommen (ITA)
II. Bestimmung des in den Listen vorgesehenen Zollsatzes
1. Tarifierung unter die Zolltarifnummer 8471 60 90
2. Tarifierung unter die Zolltarifnummer 8528 21 90
3. Zwischenergebnis
III. Vorliegen einer weniger günstigen Behandlung bezüglich der LCD-Flatscreens
IV. Zwischenergebnis
B. Verstoß gegen Art. II:1 lit. b GATT
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Zusatzfall
A. Anspruch auf Erhebung des Maximalzolls i.H.v. 25% gemäß Art. II:1 GATT
B. Anspruch auf Erhebung des Meistbegünstigungszolls gemäß Art. I:1 GATT
I. Anspruch auf Erhebung des Zolls i.H.v. 12,5% 1. Verstoß gegen den Grundsatz der Meistbegünstigung gemäß Art. I:1 GATT
2. Zulässigkeit des Zollsatzes i.H.v. 12,5% gegenüber A gemäß Art. XXIV GATT
3. Zwischenergebnis
II. Anspruch auf Erhebung des Zolls i.H.v. 0% 1. Verstoß gegen den Grundsatz der Meistbegünstigung gemäß Art. I:1 GATT
2. Zulässigkeit des Zollsatzes i.H.v. 0% gegenüber A gemäß Art. XXIV GATT
3. Zwischenergebnis
III. Anspruch auf Erhebung des Zolls i.H.v. 10% 1. Verstoß gegen den Grundsatz der Meistbegünstigung gemäß Art. I:1 GATT
2. Zulässigkeit des Zollsatzes i.H.v. 10% gegenüber T gemäß Art. XXIV GATT
3. Zwischenergebnis
IV. Anspruch auf Erhebung des Zolls i.H.v. 5% 1. Verstoß gegen den Grundsatz der Meistbegünstigung gemäß Art. I:1 GATT
2. Zwischenergebnis
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 15 Robbenjagd
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag
A. Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage. I. Zuständigkeit
II. Parteifähigkeit. 1. Aktive Parteifähigkeit
2. Passive Parteifähigkeit
III. Tauglicher Klagegegenstand
IV. Klageberechtigung/Klagebefugnis
1. Die Robben-VO als eine an den Inuit-Stamm gerichtete Handlung (Alt. 1)
2. Unmittelbare und individuelle Betroffenheit des Inuit-Stammes (Alt. 2)
a) Betroffenheit
b) Unmittelbarkeit
c) Individualität
d) Zwischenergebnis
3. Robben-VO als Rechtsakt mit Verordnungscharakter ohne Durchführungsmaßnahmen (Alt. 3)
a) Begriffsbestimmung des „Rechtsakts mit Verordnungscharakter“
b) Robben-VO als Gesetzgebungsakt
4. Zwischenergebnis
V. Geltendmachung von tauglichen Nichtigkeitsgründen
VI. Form und Frist
VII. Zwischenergebnis
B. Begründetheit der Nichtigkeitsklage
I. Unzuständigkeit der Union bezüglich des Erlasses der Robben-VO. 1. Verstoß gegen das Prinzip der begrenzten (Einzel-)Ermächtigung gemäß Art. 5 Abs. 2 EUV
a) Prüfung des Art. 114 Abs. 1 AEUV als geeignete Rechtsgrundlage für den Erlass der Robben-VO. aa) Kein Vorhandensein einer lex specialis
bb) Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 114 Abs. 1 AEUV
cc) Kein Ausschluss des Anwendungsbereichs gemäß Art. 114 Abs. 2 AEUV
b) Zwischenergebnis
2. Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz gemäß Art. 5 Abs. 3 S. 1 AEUV
3. Zwischenergebnis
II. Unionsrechtsverstoß der Robben-VO durch Verstoß der selbigen gegen WTO-Recht
1. Beachtlichkeit des GATT-Verstoßes im Verfahren der Nichtigkeitsklage
a) Bindung der Union an das GATT
b) Unmittelbare Anwendbarkeit der GATT-Vorschriften
c) Zwischenergebnis
2. Vorliegen eines GATT-Verstoßes. a) Verstoß gegen Art. XI GATT
a) Verstoß gegen Art. III:4 GATT
aa) Die Robben-VO als innerstaatliche nicht-fiskalische Maßnahme
bb) Gleichartigkeit in- und ausländischer Waren
(1) Physikalische Eigenschaften/Endverbrauch/Zollklassifikation
(2) Heranziehung der Herstellungs- bzw. Produktionsmethode zur Bestimmung der Gleichartigkeit
cc) Weniger begünstigende Behandlung von ausländischen Waren
dd) Zwischenergebnis
c) Rechtfertigung des GATT-Verstoßes gemäß Art. XX GATT
aa) Rechtfertigung gemäß Art. XX lit. a GATT (1) Schutz öffentlicher Moralvorstellungen als Rechtfertigungsgrund
(2) Erforderlichkeit
(3) Extraterritoriale Wirkung der Robben-VO
(4) Zwischenergebnis
bb) Rechtfertigung gemäß Art. XX lit. b GATT
cc) Rechtfertigung gemäß Art. XX lit. g GATT
dd) Anforderungen des „chapeau“
d) Zwischenergebnis
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Fall 16 Streit um die Erdölförderung
Vorüberlegungen
Gliederung
Lösungsvorschlag
A. Anspruchsgrundlage gemäß den ILC Draft Articles
B. Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage. I. Völkerrechtwidrige Handlungen von R
1. Völkerrechtliche Berechtigung Privater durch das BIT
2. Völkerrechtswidrigkeit der Beschädigung der Ölförderanlagen
a) Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 BIT
aa) Eröffnung des Anwendungsbereichs des BIT (1) Persönlicher Anwendungsbereich des BIT
(2) Sachlicher Anwendungsbereich
(3) Zeitlicher Anwendungsbereich
(4) Zwischenergebnis
bb) Vorliegen einer direkten oder indirekten Enteignung
cc) Zwischenergebnis
b) Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 BIT
c) Völkerrechtliche Zurechenbarkeit
d) Zwischenergebnis
3. Völkerrechtswidrigkeit der Begrenzung der Erdölförderung. a) Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 BIT
aa) Anwendungsbereich des BIT bzw. des Art. 4 Abs. 2 BIT (1) Persönlicher Anwendungsbereich
(2) Sachlicher Anwendungsbereich
(3) Zeitlicher Anwendungsbereich
(4) Zwischenergebnis zum Anwendungsbereich
bb) Vorliegen einer direkten oder indirekten Enteignung
cc) Zwischenergebnis
b) Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 S. 2 BIT
aa) Anwendungsbereich des BIT
bb) Vorliegen einer ungerechten und unbilligen Behandlung von Ö durch R
4. Zwischenergebnis
II. Vorliegen eines kausalen Schadens
C. Gesamtergebnis
Anmerkungen
Wiederholung und Vertiefung
Lernkontrollfragen
Sachverzeichnis
Register der Gesetzesverweise
AEUV. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
EUV. Vertrag über die Europäische Union
Anmerkungen
WTO-Übereinkommen. Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO)
Anmerkungen