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Vorwort

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Der Kommentar liefert auch in der zweiten Auflage das, was der Leser bei einem Kurzkommentar erwartet: Einen schnellen Überblick über die wesentlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der VO 1370/2007. Die VO 1370/2007 regelt sowohl das Vergaberecht als auch das Beihilferecht für den öffentlichen Personenverkehr auf Schiene und Straße und wirft auch viele Jahre nach deren Inkrafttreten im Jahr 2009 noch zahlreiche Anwendungsfragen auf.

Die zweite Auflage berücksichtigt vor allen Dingen die zahlreichen Entscheidungen im ÖPNV- und SPNV-Bereich, die in den letzten beiden Jahren von den Europäischen und nationalen Gerichten erlassen wurden. Während es in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der VO 1370/2007 kaum Entscheidungen der Vergabenachprüfungsinstanzen gab, hat das in den letzten Jahren stark zugenommen. Hintergrund dürfte das Ablaufen der Übergangsfrist zur „schrittweisen Anwendung“ der VO 1370/2007 am 3.12.2019 sein. Viele zuständige Behörden haben dieses Datum zum Anlass genommen, die Verkehrsbedienung in ihrem Zuständigkeitsbereich auf eine neue Grundlage zu stellen. Die daran anknüpfenden Rechtsstreitigkeiten haben zu Entscheidungen geführt, die das Verständnis für die VO 1370/2007 schärfen.

Neben den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung sind in diese Kommentierung sowohl die Erfahrungen aus der Beratungspraxis im Vergaberecht, speziell im Verkehrssektor, als auch meine Kenntnisse als Dozentin für Europarecht eingeflossen. Der Kommentar ist damit von der Praxis für die Praxis geschrieben. Besonders zu erwähnen ist dabei die gemeinsame Beratungspraxis mit Prof. Dr. Christofer Lenz zu allen Fragen des ÖPNV und SPNV; die Arbeit mit Prof. Dr. Lenz bereitet mir Freude und führt durch den fachlichen Austausch zur ständigen Weiterentwicklung unserer Praxis. Erwähnt sein soll auch der stets weiterführende Gedankenaustausch mit dem VDV; Herrn Dr. Schilling bin ich sehr dankbar für die Bereitschaft, mich auch bei der zweiten Auflage dieser Kommentierung zu unterstützen und kurzfristig eine Einleitung zu dieser Kommentierung beizusteuern.

Die Kommentierung der VO 1370/2007 wird ebenfalls Teil der 2. Auflage des Kommentars Heuvels/Höß/Kuß/Wagner sein, bei dessen ersten Auflage (2013) ich schon mitwirken durfte. Den Herausgebern Dr. Klaus Heuvels, Dr. Stefan Höß, Dr. Matthias Kuß und Dr. Volkmar Wagner bin ich dankbar, dass sie aufgrund der Aktualität der Kommentierung und der behandelten Fragen auch dem Vorabdruck der Kommentierung in einer zweiten Auflage zugestimmt haben. Dem Kohlhammer-Verlag und insbesondere Frau Karin Baither sowie Frau Stefanie Föhl ist für die schnelle Umsetzung zu danken.

Zu danken ist schließlich den Menschen, die im Privaten Freude bereiten. Das ist der Mann an meiner Seite, Alexander F. Bräuer, meine Eltern (Astrid und Winfried Jürschik) sowie meine Schwester mit ihrer Familie und meine Großväter, die sehr stolz waren.

Den Partnern bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte danke ich für ihre verständnisvolle Rücksichtnahme auf das Kommentarprojekt. Über Hinweise zur Kommentierung aus der Praxis freue ich mich an juerschik@oppenlaender.de.

Stuttgart, im April 2020

Corina Jürschik

Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste

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