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Einleitung zum VO-1370-Kommentar

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Vor etwas mehr als zwei Jahren ist mit der VO (EU) 2016/2338 die Änderung der VO (EG) Nr. 1370/2007 in Kraft getreten. Mit der Änderung wurde unter anderem die wettbewerbliche Vergabe im Eisenbahnverkehr als Grundprinzip verankert, auch wenn in den Mitgliedstaaten die dort jeweils bestehende Praxis bei der Vergabe von SPNV-Verkehrsleistungen noch lange fortgesetzt werden kann. Für den Verkehr mit Bus oder Straßen-, Stadt- und U-Bahn nach dem Personenbeförderungsgesetz bedeuten die Änderungen der VO (EG) Nr. 1370/2007 hingegen keinen Systemwechsel. Die als Begriff neu eingeführten „Strategiepapiere für den öffentlichen Verkehr“ haben die Aufgabenträger in Deutschland schon lange in Form von Nahverkehrsplänen oder ähnlichen Dokumenten erstellt. Auch „Spezifikationen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen“ musste der Aufgabenträger auch bisher schon festlegen, denn dies ist seit jeher der wesentliche Inhalt eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags. Die vorliegende Veröffentlichung war die erste Kommentierung, die die Verordnung in ihrer neuen Fassung behandelt hat.

Seit der 1. Auflage dieser Kommentierung im Jahr 2018 kam es zu weitreichenden Weiterentwicklungen. So hat die Bedeutung des öffentlichen Personenverkehrs als maßgeblicher Baustein im Kampf gegen den Klimawandel in den letzten beiden Jahren deutlich zugenommen. Auch mit Blick auf die Sicherung der Daseinsvorsorge und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse kommt dem ÖPNV eine maßgebliche Rolle zu. Dabei muss der Verkehr auf immer neue Bedürfnisse und Entwicklungen reagieren; neue Marktteilnehmer drängen mit innovativen Konzepten auf den Markt, die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten mit Blick auf Flexibilität und Vernetzung und der Sektor sieht sich mit immer neuen technischen und kulturellen Entwicklungen konfrontiert.

Am 3.12.2009 ist außerdem die Übergangsfrist der VO (EG) Nr. 1370/2007 abgelaufen. Nach diesem Datum muss die Vergabe von Aufträgen für den öffentlichen Verkehr auf der Straße und auf anderen schienengestützten Verkehrsträgern als der Eisenbahn, wie Untergrund- und Straßenbahnen, im Einklang mit dem Vergaberegime der Verordnung erfolgen. Viele kommunale Verkehrsunternehmen und ihre Aufgabenträger haben das zum Anlass genommen, ihre öffentlichen Dienstleistungsaufträge in Übereinstimmung mit der VO (EG) Nr. 1370/2007 auf eine neue Grundlage zu stellen. Die dadurch ausgelöste Hochkonjunktur bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge hat in erster Linie zu breiten Praxiserfahrungen mit dem Vergaberegime der VO (EG) Nr. 1370/2007 geführt. In zweiter Linie kam es auch zu zahlreichen Entscheidungen in der Rechtsprechung der nationalen und der Europäischen Gerichte, die die aktuelle Praxis geprägt und teilweise stark verändert haben.

Dabei zeigt sich: Die VO (EG) Nr. 1370/2007 war und ist ein sehr umstrittenes Rechtsgebiet; die Klärung einiger praxisrelevanter Rechtsfragen durch die Rechtsprechung hat einerseits zu mancher Klarheit, andererseits auch zu vielen weiteren neuen Rechtsfragen geführt. Die vorliegende Kommentierung gibt eine hervorragende Orientierung in dieser komplizierten Gemengelage.

Köln, im April 2020

Dr. Jan Schilling

Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste

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