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ILLEGALES LARP-ZEUG

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Eine Handvoll abgekämpfter Gestalten nähert sich im finsteren Wald vorsichtig dem uralten Obelisken. Außer den Geräuschen des Waldes und dem Knistern einer Fackel ist nichts zu hören, als der junge Magierlehrling die Reliquie in der dafür vorgesehenen Nische im Heiligtum platziert, während seine Freunde vorsichtig und voller Anspannung die Umgebung mustern. Plötzlich durchschneidet eine Stimme die Spannung in der Luft: „Timefreeze! Also, ihr werdet jetzt von allen Seiten von Zombies angegriffen, aber da wir die Waldwege nicht verlassen dürfen, müssen wir das auf der Wiese hinter dem Lager ausspielen, und da unser Sani gerade jemanden ins Krankenhaus bringt, müssen wir mit dem Kampf auch noch warten, bis er zurück ist. Außerdem müssen Fackeln und Laternen ausgemacht werden, wir dürfen außerhalb des Zeltplatzes kein offenes Feuer benutzen. Wir hinken mit dem Plot auch etwas hinterher und haben schon nach Mitternacht, also haben wir keine Genehmigung für Klasse-2-Feuerwerk mehr, das gilt auch für die Spieler, und weil es so spät geworden ist, muss ich auch noch mal die unter 18-Jährigen daran erinnern, dass sie nicht mehr in die Taverne gehen dürfen.“

Die meisten Larp-Arten in Deutschland stoßen an irgendeinem Punkt an Grenzen, die von Gesetzen und offiziellen Regeln bestimmt werden und nicht mehr von der Dynamik des Geschichtenerzählens oder den puren Ansprüchen der Logistik einer Veranstaltung. Abstrakte Gesetze und Richtlinien beeinflussen dann alles, vom Einsatz scheinbar echt aussehender Waffen, über Pyrotechnik und Schwarzpulver, bis hin zur Rücksichtnahme auf Waldbrandwarnstufen und Tierschutzrichtlinien. Dabei sehen sich Veranstalter allzu oft gefangen zwischen ihren Ambitionen, ein möglichst imposantes und/oder spaßiges Event auf die Beine zu stellen, und der Angst vor persönlichen Konsequenzen.

LARP: Zeug

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