Читать книгу Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften - David Albrecht - Страница 5

Inhaltsverzeichnis

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Vorwort

Teil 1 Einleitung und Gang der Untersuchung

Teil 2 Der Verletztenbegriff in § 172 StPO

A.Meinungsstand zum Verletztenbegriff in § 172 StPO

I.Beeinträchtigung in einem Recht

II.Berechtigtes Vergeltungs- oder Genugtuungsinteresse

III.Straftatbestandlicher Schutzzweck

IV.Straftatbestandlicher Schutzzweck sowie Wertungen des Strafprozessrechts

V.Unmittelbare Beeinträchtigung in einem Recht

1.Begrenzung auf den straftatbestandlichen Schutzzweck

2.Erweiterung auf sonstige rechtlich anerkannte Nähebeziehungen

VI.Zusammenfassung

B.Eigene Auslegung des Verletztenbegriffs in § 172 StPO

I.Grammatikalische Auslegung

II.Historische Auslegung

III.Systematische Auslegung

1.Teleologische Vergleichbarkeit der Verletzteninstitute

a)Sinn und Zweck des Strafantragsrechts, §§ 77 ff. StGB

aa)Einheitliche Ratio der Antragserfordernisse

bb)Differenzierende Einteilung der Antragserfordernisse

cc)Kritik an der These der einheitlichen Ratio der Antragserfordernisse

dd)Sinn und Zweck der Antragsberechtigung des Verletzten

ee)Zwischenergebnis

b)Sinn und Zweck der Privatklage, §§ 374 ff. StPO

aa)Entlastung der Strafverfolgungsbehörden

bb)Sinn und Zweck der Antragsberechtigung des Verletzten

cc)Zwischenergebnis

c)Sinn und Zweck der Nebenklage, §§ 395 ff. StPO

aa)Kontrolle der Staatsanwaltschaft

bb)Sinn und Zweck der Antragsberechtigung des Verletzten

cc)Zwischenergebnis

d)Sinn und Zweck des Klageerzwingungsverfahrens, §§ 172 ff. StPO

aa)Sicherung des Legalitätsprinzips

bb)Sinn und Zweck der Antragsberechtigung des Verletzten

cc)Zwischenergebnis zum Sinn und Zweck des Klageerzwingungsverfahrens

e)Fazit zur teleologischen Vergleichbarkeit der strafprozessualen Verletzteninstitute

2.Übereinstimmende inhaltliche Bestimmung des Verletztenbegriffs im Strafantrags- und Privatklagerecht

3.Ergebnis der systematischen Auslegung

IV.Teleologische Auslegung

1.Orientierung am Schutzzweck der jeweiligen Strafnorm

2.Berücksichtigung sonstiger gesetzlicher Wertungen

a)Strafantragsberechtigung

b)Privatklageberechtigung

c)Nebenklageberechtigung

V.Ergebnis

Teil 3 Der Verletzte i.S.d. § 172 StPO bei Vermögensdelikten gegen Kapitalgesellschaften

A.Meinungsstand zur Vermögenszuordnung im Strafrecht bei Kapitalgesellschaften

I.Herrschende Meinung: Zivilrechtsakzessorische Vermögenszuordnung

II.Strafrechtsspezifische Vermögenszuordnung

1.Die Auffassung Nelles'

2.Wirtschaftliche Betrachtungsweise

III.Vermittelnder Ansatz Tiedemanns

B.Eigener Ansatz zur Vermögenszuordnung im Strafrecht bei Kapitalgesellschaften

I.Bestimmung der Voraussetzungen für die Vermögenszuordnung

1.Auffassungsspezifische Kritik

a)Kritik an der „wirtschaftlichen Betrachtungsweise“ als Kriterium strafrechtlicher Vermögenszuordnung

b)Kritik am Ansatz Tiedemanns

2.Die Kriterien zur Bestimmung tauglicher Vermögensinhaber

a)Die inhaltliche Bestimmung des Rechtsguts Vermögen

aa)Die drei Grundpositionen zur Bestimmung des Vermögensbegriffs und ihre Konsequenzen für die Vermögenszuordnung

bb)Stellungnahme

b)Konsequenzen für die Bestimmung tauglicher Vermögensinhaber

II.Schutzwürdige eigene Vermögensinteressen von Gesellschaften mbH und Aktiengesellschaften?

1.Meinungsstand zur Frage eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften

a)Eigenes Vermögensinteresse der GmbH

aa)Eingeschränkte Gesellschaftertheorie

bb)Strenge Gesellschaftertheorie

b)Eigenes Vermögensinteresse der AG

aa)Strenge Körperschaftstheorie

bb)Eingeschränkte Gesellschaftertheorie

cc)Strenge Gesellschaftertheorie

2.Stellungnahme zur Frage eines rechtlich anerkannten Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften

a)Zivilrechtliche Anerkennung eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften

aa)Eigenes Vermögensinteresse der GmbH

bb)Eigenes Vermögensinteresse der AG

b)Verfassungsrechtliche Anerkennung eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften

c)Strafrechtliche Anerkennung eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften

aa)Der Wortlaut der früheren spezialgesetzlichen Untreuevorschriften

bb)Der Wortlaut des § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB

cc)Fazit zur strafrechtlichen Anerkennung eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften

d)Ergebnis zur Frage eines rechtlich anerkannten Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften

III.Die Anteilseigner als Inhaber des Gesellschaftsvermögens

1.Hinweise in der Rechtsprechung auf eine Anerkennung der Gesellschafter als strafrechtliche Inhaber des Gesellschaftsvermögens

a)Schadensberechnung nach der Beteiligungsquote der GmbH-Gesellschafter

b)GmbH-Gesellschafter als Verletzte einer Straftat gegen das Gesellschaftsvermögen i.S.d. § 247 StGB

2.Die Ausgestaltung der Vermögenszuordnung (Einzel- vs. Gesamtzuständigkeit)

IV.Ergebnis

Teil 4 Ausübung des Antragsrechts gem. § 172 StPO

A.Gesellschaft mit beschränkter Haftung

I.Vertretung durch die Geschäftsführer

II.Vertretung durch die Gesellschafterversammlung

B.Aktiengesellschaft

I.Vertretung durch den Vorstand

II.Vertretung durch den Aufsichtsrat

III.Vertretung durch die Hauptversammlung

C.Ergebnis

Teil 5 Gesamtergebnis

Teil 6 Ausblick

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften

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