Читать книгу Internal Investigations - Dennis Bock - Страница 419
1. Definition des Observationszieles
Оглавление79
Zu Beginn jeder Observation sollte durch den Leiter der Ermittlungen definiert werden, welches Ziel mit der Observation erreicht werden soll. Da eine Observation ohne konkreten Bedarf und ohne eindeutig umrissenes Ziel bereits schon rechtlich ausscheidet, ist klar zu definieren, was mit der planmäßigen Beobachtung erreicht werden soll. Die Definition eben dieses Ziels hat einen großen Einfluss auf die zu wählende Observationsart und die Art und Weise der Durchführung.
80
Beispiel:
Durch Aussagen von Kollegen und Feststellungen hat sich gegen einen Beschäftigten der konkrete Verdacht des Arbeitszeitbetrugs ergeben. Der Beschäftigte soll während der Arbeitszeit seinen Arbeitsplatz verlassen, wegfahren und erst in den Abendstunden zurückkehren, um dann auszustempeln. Was er in der Zwischenzeit tut, ist nicht geklärt.
81
Ziel der angedachten Observation ist es, den Arbeitszeitbetrug durch die Abweichungen der tatsächlichen von der angegebenen Anwesenheitszeit nachzuweisen. Dies geschieht auf der einen Seite dadurch, dass das Verlassen des Büros und des Betriebsgeländes ohne Zeitaufschreibung dokumentiert ist. Zudem muss die Rückkehr an die Betriebsstätte mit anschließender Arbeitszeiterfassung dokumentiert sein. Aus dem Unterschied zwischen den beiden Daten ergibt sich der Betrugsvorwurf.
82
Weniger entscheidend ist, was der Beschäftigte während seiner Abwesenheit unternommen hat. Ihn dabei zu observieren wie er sich mit seiner Geliebten trifft, tangiert in jedem Fall seine Privatsphäre. Spätere Einlassungen, er habe sich mit einem Geschäftspartner getroffen, können anders überprüft werden. Der Hinweis, dass es sich um eine einmalige Angelegenheit handelte kann durch eine regelmäßige Standobservation am Arbeitszeiterfassungsgerät widerlegt werden. Der Abgleich der tatsächlichen mit der erfassten Anwesenheit lässt sich rein technisch an einem Zeiterfassungssystem vornehmen. Im konkreten Fall zu einer tagelangen Beobachtung inkl. Bild- und Videoaufzeichnungen zu tendieren, müsste u.U. als über das Ziel hinausgeschossen angesehen werden.
83
Entscheidend für die Wahl der rechtlich zulässigen und zielgerichteten Konzeptionierung der Observationsmaßnahmen ist vor allem die oben beschriebene Definition des Observationsziels.