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1.5Der Inhalt der Promotion im Wandel der Zeit

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Die heutige Promotion in der Biomedizin ist der Nachweis der eigenverantwortlichen und selbstständigen Forschung auf einem definierten Themengebiet. Dies war nicht immer so. An der mittelalterlichen Universität stand das Lernen und Aneignen von Wissen im Vordergrund und nicht das Forschen. Mit dem Doktorgrad erwarb man die unbeschränkte Lehrbefähigung an hohen Schulen. Erst im 18. Jahrhundert bildeten sich die Universitäten aus reinen Lehrstätten auch in Forschungseinrichtungen um. Damit hat sich der Ausbildungsweg von Akademikern deutlich gewandelt. Strebt man heute eine universitäre Karriere an, erbringt man über die Promotion zunächst den Nachweis der Forschungsbefähigung. Erst danach erwirbt man die Lehrbefugnis, die Venia legendi (lateinisch = Erlaubnis zu lesen), die man im Zuge einer Habilitation erhält. Die Habilitation ist der Nachweis, dass der Kandidat sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann. Die Habilitation schließt sich der Promotion an, dauert in der Regel mehrere Jahre und ist an bestimmte Leistungen geknüpft wie Anzahl und Güte von Veröffentlichungen in einem Forschungsgebiet sowie Lehrleistungen in Form von regelmäßigen Vorlesungen und Praktikumsbetreuungen. An einigen Fakultäten wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens die akademische Bezeichnung Privatdozent (PD oder Priv.-Doz.) verliehen. Alternativ verleihen zahlreiche Fakultäten zusätzlich den akademischen Grad eines habilitierten Doktors (Doctor habilitatus, kurz: Dr. habil.). Die Habilitation war bis vor kurzem der einzige Zugang in Deutschland, um auf eine Professur berufen werden zu können. Heute gibt es hierzu alternative Karrieretracks, wie z. B. die Juniorprofessur (siehe auch Seite 124).

Mit Erfolg promovieren in den Life Sciences

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