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2.5Besondere Regelungen

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In der Promotionsordnung ist auch geregelt, wie bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung vorzugehen ist, oder wenn z. B. einer der Gutachter die Annahme der schriftlichen Arbeit als Promotion ablehnt. In der Regel gibt es hierzu Wiederholungsregelungen für mündliche Prüfungen oder die Möglichkeit, einen weiteren Gutachter für die schriftliche Arbeit zu bestellen. Bei wiederholtem Nichtbestehen der mündlichen Prüfung oder bei wiederholter Ablehnung der Arbeit durch einen Gutachter kann das Promotionsverfahren durch den Promotionsausschuss ohne vollzogene Promotion für beendet erklärt werden. Auch im positiven Sinne kann es Ausnahmen vom normalen Verfahren geben, nämlich dann, wenn eine Arbeit als besonders gelungen und wissenschaftlich herausragend bewertet wird. Die Promotion mit Auszeichnung, weithin als Promotion mit dem Prädikat „summa cum laude“ bekannt, beinhaltet häufig die Einholung eines weiteren, meist zwingend von einem externen Gutachter angefertigten Votums.

Checkliste Promotionsverfahren

 Welche Kriterien müssen zur Zulassung zur Promotion erfüllt sein?

 Gibt es Ausnahmeregelungen für Kandidaten mit Bachelorabschluss?

 Gibt es Ausnahmeregelungen für Kandidaten, die das Eingangsnotenkriterium nicht erfüllen?

 Gibt es Regelungen für die Promotionseignungsprüfung?

 Im Falle von Promotionsstudiengängen: Wie ist das Aufnahmeverfahren geregelt?

 Gibt es Zwischenprüfungen vor Abgabe der Dissertation?

 Gibt es formale Kriterien, die bei der Abfassung der schriftlichen Arbeit beachtet werden müssen?

 Wer kommt für meine Arbeit als Gutachter in Frage?

 Kann ich Gutachter vorschlagen?

 Welche Erklärungen müssen bei der Abgabe der Dissertation beigefügt werden?

 Gibt es sonstige Kriterien, die vor der Abgabe der Arbeit erfüllt werden müssen? (Notwendigkeit wissenschaftlicher Veröffentlichungen?)

 Wie sieht der zeitliche Rahmen für das Begutachtungsverfahren aus?

 Welche Möglichkeiten habe ich, das Begutachtungsverfahren zeitlich zu beschleunigen?

 Welche Rechte habe ich in diesem Zusammenhang?

 Wie sieht die mündliche Prüfung zur Verteidigung aus (Kolloquium, Disputation), gibt es eine Fächerprüfung (Rigorosum)?

 Wie lang darf mein Vortrag sein?

 Wer ist prüfungsberechtigt und wie viele Prüfer muss ich für die mündliche Prüfung vorschlagen?

 Was muss ich nach der mündlichen Prüfung noch erledigen?

 Bei wem muss ich meine Pflichtexemplare abgeben?

 In welcher Form kann die Abgabe der Pflichtexemplare erfolgen?

Mit Erfolg promovieren in den Life Sciences

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