Читать книгу Cross-Skating und Moderner Biathlon Veranstalter Handbuch - Dipl-Ing. Frank Röder - Страница 4
C1 Definition und Material Cross-Skating
ОглавлениеSportlicher Wettkampf, der mit luftbereiften Rollsportgeräten/Cross-Skates/Nordic-Skates und Stöcken ausgetragen wird. Eine Markenbindung bei den verwendeten Sportgeräten in einem Wettkampf, schließt die Bezeichnung Cross-Skating für diese Veranstaltung absolut aus. Alternativ kann die Bezeichnung Cross-Rollsport als Obergriff für Cross-Skating (deckt Skating und klassischen Stil ab) auf Cross-Skates oder Cross-Rollskiern (abweichender Aufbau, keine Cross-Skates, siehe 1.1) verwendet werden, z.B. in Ausschreibungen für Veranstaltungen die beide Arten von Sportgeräten zulassen. Beim Vergleich zum Nordic-Rollsport muss beachtet werden, dass der Nordic-Rollsport separat definiert ist (andere Sportgeräte, aber sonst viel Gemeinsamkeiten der Sportarten).
!!! Eine Definition ist angesichts des immer verbreiteter auftretenen Diebstahls von Begriffen notwendig. Was gut klingt oder bereits gut angekommen ist, wird dann gern für andere Zwecke begrifflich verwendet und lässt die Ursprünge der eigentlichen Idee dann nicht mehr erkennen. Dazu ist auch eine mitunter präzisere Abgrenzung der Begriffe notwendig. Wem dies nicht gefällt, braucht die Begriffe ja nicht zu verwenden (dann selbst kreative Begriffe definieren!). Dies gewährleistet die Unabhängigkeit von Jahreszeiten, Loipen und einzelnen Produktherstellern und auch Sicherheit !!!
Cross-Skating ist in erster Linie Breitensport. Um um Leistungsfortschritte zu dokumentierten und für den sportlichen Vergleich werden jedoch leistungsorientierte Wettkämpfe ausgetragen und auch Weltbestzeiten ermittelt.
Cross-Skating gilt nicht als Skisport (= Gleitsport), da kein Schnee benötigt wird. Mit crosstauglichen Skirollern kann man zwar auch Cross-Skating betreiben, Cross-Skating ist aber nicht automatisch Skirollersport, das Cross-Skating ein Überbegriff ist für den Sport Cross-Skating, den man mit Cross-Skates oder auch mit Cross-Skirollern ausüben kann.
Cross-Skating Wettkämpfe können vom Veranstalter für beide Sportgeräte zugelassen werden oder aus Sicherheitsgründen nur auf Cross-Skates geschränkt werden. Das Sportgerät Cross-Skate widerspricht der Definition von Skirollern. Cross-Skating ist kein saisonaler Ersatz und keine Anlehnung oder Ableitung an bestehende Sportarten aus dem Ski-, Winter- oder Rollskisport. Der mögliche Ausschluss von ungebremsten Sportgeräten (siehe nachfolgend) und das Verbot von Kunststoffrollen bei Cross-Skating Veranstaltungen hat meistens Sicherheitsgründe. Dieser Sport soll vor allem sicher betrieben werden können und nur geringe Ansprüchen an die Austragungsstrecke stellen. !!! Durch die Vielseitigkeit in den Varianten und als Ganzjahressportart ist der Cross-Skating Sport als eine eigenständige Sportart zu verstehen, mit eigenständigem Entwicklungspotential, das durch keine Anbindung an Rahmenbedingungen anderer etablierter Sportarten eingeschränkt werden soll !!!
C1a Ausschlussliste
Die im Folgenden aufgeführten Produkte sind (vorerst) von Wettkämpfen ausgeschlossen bzw. zu einer Wettkampfteilnahme nicht zugelassen:
Reifen und Rädermaterial, deren Luftfüllung in Form vom Schaum und nicht in Forum einer variabel befüllbaren Hohlkammer (z.B. Luftschlauch oder schlauchloser Luftreifen) gespeichert wird. Ebenso Vollgummi- und Vollkunststoffreifen.!!! Zugelassen sind generell alle Produkte, die den aufgeführten Eigenschaften entsprechen. Die Ausnahme bildet diese Negativliste, die Produkte aufzählt, dessen Verwendung aus Gründen der nicht belegter Sicherheit oder anderer schädlicher Wirkungen nicht zugelassen ist !!!
C1.1 Cross-Skates
Es sind für Sportgeräte mit dieser Bezeichnung Luftreifen auf flexiblem gummi-ähnlichen Material mit mindestens 25 mm Breite (Sicherheit!) vorgeschrieben. Der Durchmesser der Räder ist nicht festgelegt (sollte aber mindestens ca. 13 cm sein, damit “crosstauglichkeit” gewährleistet ist). Eine Größe ergibt sich indirekt durch die Begrenzung der maximalen Baulänge der Cross-Skates auf unter 90 cm, die deswegen vorgegeben wird (Maximaldurchmesser somit ca. 24 cm), damit keine zu sperrigen Sportgeräte entstehen, die bei Stürzen die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen unverhältnismäßig stark erhöhen. Es sollen keine Sicherheitsbindungen notwendig werden, die beim Auslösen auf harten Böden ebenfalls sehr gefährlich werden könnten.
Der Radstand der Skates muss mindestens so groß sein, dass der Schuh des Fahrers zwischen die Räder passt (genauer: Mindest-Radstand = mindestens die Schuhlänge + einfacher mittlerer Raddurchmesser). Konstruktionen bei denen der Schuh über den Rädern steht, sind aus Sicherheitsgründen als Cross-Skates nicht zugelassen. Erlaubt im Cross-Skating Sport sind Modelle mit fester Sohlenmontierung wie auch Klappschienen/Klappbindungen, obwohl diese durch diese Eigenschaft nicht als Cross-Skates gelten. Folglich sind auch Rollski-Modelle zugelassen, welche die Forderung nach Luftreifen erfüllen. Veranstaltern ist es aber dennoch freigestellt, die Teilnehme nur mit defnitionsgemäßen Cross-Skates zu erlauben. Als Cross-Skates definiert sind derartige Sportgeräte, soabld die Ferse am Fahrwerk dauerhaft fixiert ist. Mit frei beweglicher Ferse (Klappbindung oder Klappschiene) werden die Sportgeräte als Cross-Skiroller oder Nordic-Crossroller definiert, sind aber ebenfalls bei Cross-Skating-Wettkämpfen zugelassen (Ausnahme: Das erwähnte Verbot durch den Veranstalter). Eine oder zwei fest eingebaute Bremse pro Paar können vom Veranstalter vorgeschrieben werden, sind aber nicht generell obligatorisch. Bei reinen Bergauf-Rennen oder Rennen auf Tartanbahnen könnte von Pflicht einer Bremse abgesehen werden. Wenn Bremsen vorgeschrieben sind, darf der mögliche Bremsweg auf Asphalt 2 Meter aus 15 km/h nicht überschreiten. Veranstalter dürfen bei profilierten Strecken auch zwei Bremsen vorschreiben, sofern sie dies in der Veranstaltungsbeschreibung angeben wird. Ungebremste Cross-Skates sind nur erlaubt, wenn dies in der Ausschreibung ausdrücklich zugelassen wird, auf einer geschlossenen (= verkehrsfreien) Strecke (z.B. Stadion oder kleiner Rundkurs) gefahren wird und die Strecke kein Gefälle steiler als 2 % (unter 100 m Länge auch bis 3 %) enthält. !!! Diese Mindestanforderungen sollen Fahrstabilität und Sicherheit gewähren und eine übertriebene Gewichtsersparnis zu Ungunsten der Bremssicherheit vermeiden !!!
C1.2 Stöcke
Die Wahl der Stöcke ist prinzipiell freigestellt (Einschränkungen: kein Energie speichernder Federmechanismus, Gummipads können auf empfindlichen Bodenbelägen oder bei Indoor-Veranstaltungen vorgeschrieben werden). Die Schritttechnik darf frei gewählt werden. Ausnahmen stehen in Punkt 4. Stöcke müssen mitgeführt werden und überwiegend zum Vortrieb mit eingesetzt werden. In bestimmten Streckenabschnitten kann der Stockeinsatz obligatorisch oder verboten werden oder auch vorgeschrieben werden (z.B. in engen Passagen, bei Gegenverkehr, beim Überholen). Gefährlicher Einsatz von Stöcken führt in Wettkämpfen zur Disqualifikation, z.B. vermeidbarer Einsatz der Stockspitzen über Schulterhöhe (der kleinsten Wettbewerbsteilnehmer) oder so breiter Stockeinsatz, dass dies beim Überholen behindert.