Читать книгу CopyGate – Der Sündenfall des Karl-Theodor zu Guttenberg - Dr. Anonymus - Страница 6
Besonders markante Fundstellen
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[Wörtlich zitiert aus GuttenPlag-Wiki. Lizenzbedingungen des GuttenPlag-Wiki siehe Anhang]
Einleitung - schon hier wurden keine eigenen Worte gefunden.
Durchgehendes 8-Seiten-Plagiat aus einer Quelle, samt übernommener Gliederung: S. 102-110.
Durchgehendes 5-Seiten-Plagiat eines Artikels von Oliver Burgard in der ZEIT: S. 53-57
Doppelplagiate - Nutzung eines Plagiats an mehreren Stellen: Seiten 196 + 264 sowie 276 + 288 als auch 299 + 316.
Entfernung der Initialen eines Autors in den Quellen des Originals
Löschung der im Original bereits vorhandenen Quellenangaben
Der Webauftritt der US-Botschaft dient als ungenannte Quelle.
Übersetzungsplagiat - mehr als sechs Seiten lang wurde Satz für Satz aus einem Artikel aus »Foreign Policy« übersetzt, ohne die Herkunft offenzulegen (362-363, 363-364 und weitere)
Hausarbeit eines Erstsemesters - die Bitte, das Urheberrecht zu beachten, wird ignoriert.
Übernommene Rechtschreibfehler (»Californien«, »Direkten Demokratie«)
Übernahme eines Fazits: Der Historiker Hagen Schulze entwickelt die Perspektiven seiner Denkschrift. Der Dissertant übernimmt wörtlich.
Der Amtsvorgänger Rupert Scholz bleibt als Urheber dieses Gedankens ungenannt.
Beispiel für die Anpassung des Originaltextes an den eigenen Duktus
Eine mehr als eine Seite lange Passage voll starker persönlicher Wertungen wird wortgleich aus einem NZZS-Artikel übernommen.
Die nicht-ausgewiesenen Übersetzungen erscheinen im Moment zahllos.
In einer Übersetzung findet sich ein einzelnes unübersetztes englisches Wort (»shall«).
Sich auf sechs aufeinanderfolgenden Seiten bei einem Autor zu bedienen...
Abschnitte IV.1.a.aa) und IV.1.a.bb) beruhen fast vollständig auf zwei nicht ausgewiesenen Übersetzungen aus dem Englischen: Vile 1991 und »The Century Foundation« 1999
Übernahme eines Fazits: Der Dissertant übernimmt nahezu wörtlich eine komplette Seite Fazit (gutes Beispiel für Fußnoten die in irreführender Weise auf die Quelle verweisen).
[Stand: 21 Februar 2011, 12 Uhr]
[Lizenzbedingungen des GuttenPlag-Wiki ➝ siehe Anhang]