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1.2 Piso-Zertifizierung Klasse 2

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Piso-Zertifizierung eines integrierten Managementsystems für kleine Unternehmen und Landnutzung (Klasse 2) als Kennzeichen für die kontinuierlichen Verbesserungsprozesse. Die Zertifizierung des integrierten Managementsystems beruht sich auf die Kombination von Umwelt-, Qualitäts-, Energie-, Hygiene-, Arbeitsschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement-/technikmaßnahmen.

Das Zertifizierungssystem unterstützt den Anbieter von Dienstleistungen seiner internen Managementprozesse zu verbessern (Ein sparsam von Ressourcen) und die rechtlichen Vorgaben zu erhalten (vorbeugen von Strafen). Es ermöglicht die Erstellung von Sicherheitsmaßnahmen (Geld einsparen von Betrieb- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie Unfallversicherung) und die Akquisition von Kunden (gute Bild und viel Respekt für die Kunden zu zeigen).

Ebenso, sind die Unternehmen mit nachhaltigen betrieblichen und kontinuierlichen Verbesserungs-prozessen sehr attraktiv für Investoren (Finanzierungskapazität). Die gesamten Kosten der Piso-Zertifizierung können bei Steuererklärung eingesetzt werden. Piso-Zertifizierung ist als Kennzeichen für die Annahme von nachhaltigen betrieblichen Prozessen erteilt. Die Erteilung der Piso-Zertifizierung ist lokal, regional, national und international unbegrenzt.

Die Zertifizierung wird für 1 Jahr erteilt, wenn der Anbieter nachweist, dass die Kriterien für die Gestattung der Piso-Zertifizierung erfüllt sind. Die Kriterien sind die Erstellung von Umwelt-, Qualitäts-, Energie-, Hygiene-, Arbeitsschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement-/technikmaßnahmen als kombinierte Prozesse. Das Recht zur Erteilung der Piso-Zertifizierung beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung, unveräußerlich und nicht übertragbar.


Abbild 1.1: Integriertes Managementsystem – Klasse 2

§ 1 Trägerschaft

(1)

Die Gestattung der Piso-Zertifizierung ist Kennzeichen für die nachhaltigen betrieblichen und kontinuierlichen Verbesserungsprozesse (KVPs). Piso Institute ist zuständig für die Zertifizierung.

(2)

Die Verantwortung für die Erteilung der Piso-Zertifizierung trägt die Piso Institute. Die Vertretung der Gesellschaft bestimmt für jeden Ort einen Vertreter.

§ 2 Die Erteilung der Piso-Zertifizierung

(1)

Die Erteilung der Piso-Zertifizierung ist lokal, regional, national und international unbegrenzt. Die Kriterien für die Erteilung der Zertifizierung sind nach Spezifik einzelner Anbieter und Dienstleistungen unterschiedlich und zeitlich begrenzt. Das Recht zur Erteilung der Zertifizierung beruht auf einer vertraglich vereinbarten Gestattung, unveräußerlich und nicht übertragbar.

(2)

Die Piso-Zertifizierung wird für 1 Jahr erteilt, wenn der Anbieter nachweist, dass die Kriterien für die Gestattung der Piso-Zertifizierung erfüllt sind. Für die Verlängerung ist der Nachweis neu zu prüfen (jährliche Prüfung).

(3)

Bei Verstößen gegen die Erteilung der Piso-Zertifizierung wird der Anbieter schriftlich aufgefordert zu erklären. Wenn der Mangel nicht beseitigt wird, entzieht Piso Institute den Anbieter das Recht der Zertifizierung. Die missbräuchliche Verwendung der Zertifizierung kann zur rechtlichen Verfahrung führen.

§ 3 Kriterien für die Erteilung der Piso-Zertifizierung

(1)

Die Kriterien für die Erteilung der Piso-Zertifizierung sind unterschiedlich. Aber wichtig ist die Zustimmung der Erstellung von Umwelt-, Qualitäts-, Energie-, Hygiene-, Arbeitsschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement-/technikmaßnahmen als ein kombinierter Prozess.

(2)

Piso ist verantwortlich für die Prüfbestimmung und Überwachung der Piso-Zertifizierung. Die erste Erteilung der Piso-Zertifizierung erfolgt in die folgenden Schritte:

 Anmeldungsformular/-gebühr erreichen

  Der Registrierungsgebühr für Kleinste/Mikro-Unternehmen beträgt 100 Euro, Klein-unternehmen beträgt 200 Euro, Mittelgroßunternehmen beträgt 300 Euro und Großunternehmen beträgt 500 Euro zahlen.

 Abschluss des Vertrages zwischen Piso Institute und den Anbieter für die Erteilung der Piso-Zertifizierung. Mit diesem Vertrag bestätigt der Anbieter, dass die zutreffenden Kriterien jederzeit eingehalten werden.

 Mit der Bestätigung der Vertretung der Gesellschaft oder Stellvertreter tritt die Piso-Zertifizierung in Kraft.

(3)

Der Vertrag für Erteilung der Piso-Zertifizierung um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Anbieter vor Ablauf der Frist erneut die Einhaltung der Kriterien nachgewiesen hat. Die jährliche Verlängerung für Kleinste/Mikro-Unternehmen beträgt 50 Euro, Kleinunternehmen beträgt 100 Euro, Mittelgroßunternehmen beträgt 150 Euro und Großunternehmen beträgt 250 Euro. Ansonsten, ist eine neue Registrierung erforderlich. Der Anbieter kann den Vertrag jede Zeit Kündigen (schriftlich). Der Auditpreis wird nach Standard-Audit in der Region berechnet und mit der Firma abgestimmt.

§ 4 Berechtigung für die Neutralität

Piso Institute ernennt Vertreter in vielen Regionen. Piso ist für das Datenschutzgesetz verpflichtet zu erhalten.

Leitfaden Piso-Zertifizierung

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